Autor Thema: [Allg] Beamte sollen in Rentenversicherung einzahlen  (Read 13883 times)

Floki

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Antw:[Allg] Beamte sollen in Rentenversicherung einzahlen
« Antwort #45 am: 15.03.2024 18:55 »
Beamte haben einen nicht unerheblichen Teil durch ihren eigenen Bruttolohn sowie durch Minderung der Gehaltserhöhungen in diverse Pensionfonds beigesteuert. Ein anderer Teil wird natürlich durch Steuergelder beigesteuert, wobei natürlich zu beachten ist, dass Beamte auch Steuern zahlen. Von einer "100%-Quote" zu sprechen ist daher Unwissen oder Polemik.

Woher kommt denn unser Beamtenbrutto? Der Unterschied zwischen Sozialabgaben und Steuern ist bekannt? AN zahlen beides, Beamte lediglich Steuern. Die gesetzliche Rente wird aus den Sozialversicherungsbeiträgen (RV) finanziert und zusätzlich mit Steuermitteln aufgestockt. Der Staat hat für Zahlungen im Alter (neben Krediten oder Anleihen) nur zwei Einnahmequellen, wie gerade beschrieben. Pensionen können aus keinem SV-Topf bezahlt werden, sodass dem Staat hierfür lediglich die Steuereinnahmen (oder Schulden) bleiben. Ergo wird die Pension zu 100% aus Steuermitteln gezahlt. Daran gibt es auch nichts zu rütteln. Die Abwehrhaltung „Wir verzichten auf Brutto und zahlen auch Steuern!“ musst Du unter uns Beamten ja nicht einnehmen.

Wenn man natürlich auf dem Level/Niveau diskutieren möchte, ja: Eine funktionierende Gesellschaft mit einem funktionieren Staat kostet halt etwas und gibt es nicht umsonst. Und verschont mich bitte jetzt mit irgendwelchen bescheuerten Aussagen, wie schlimm im Moment alles in Deutschland ist.

Bauernopfer

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Antw:[Allg] Beamte sollen in Rentenversicherung einzahlen
« Antwort #46 am: 15.03.2024 18:59 »
Weiß ich alles. Es geht mir hier um „linke Tasche, rechte Tasche“. Es geht darum, woher der Staat alles Geld nimmt, das irgendwie mit uns zu tun hat (Besoldung, Pension, Inflationsausgleich, …) und dafür gibt es, anders als bei der Rente nur eine Quelle. Und Du sagst es ja selber, „eigentlich bezahlen“ wir … wir verzichten. Nämlich auf Geld aus dem Steuertopf.
....Also muss ich als Beamter einem Nebenjob (natürlich genehmigt) in der Privatwirtschaft nachgehen um damit meinen privaten Pensionsfonds zu speisen, damit ich im Alter nicht dem Steuerzahler zur Last falle.

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Antw:[Allg] Beamte sollen in Rentenversicherung einzahlen
« Antwort #47 am: 15.03.2024 19:07 »
Sagt mal, liest und versteht hier irgendwer mal etwas oder geht es hier im wilden Kreiswi*** nur darum, irgendwelche zusammenhanglosen Dinge von sich zu geben? Ist alles Andere dann „so ein Niveau“? Also ein Grundniveau von kognitiven Fähigkeiten kann man doch voraussetzen, oder?

Es ging mir doch nirgendwo um eine Wertung – nur um Fakten. Wieso fallen wir Steuerzahlern zur Last? Aber wovon, wenn nicht von Steuern, werden wir denn alimentiert? Ja, auch als Versorgungsbezieher.

Ich muss ganz ehrlich sagen: zum Selbstschutz sollten wir zur Benutzung dieses Forums einen öD-Nachweis voraussetzen. Wenn ne Zeitung oder irgendwer mit Reichweite dieses Forum jemals findet, dann werden die Mistgabeln aber sowas von rausgeholt. Darf man außerhalb (eigentlich noch nicht einmal innerhalb) der Beamtenbubble ja niemandem erzählen.

Schönes Wochenende, Euch!

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Antw:[Allg] Beamte sollen in Rentenversicherung einzahlen
« Antwort #48 am: 16.03.2024 02:07 »
]
Nein, Pensionen werden nicht zu 100% aus Steuern finanziert.
Sondern wie?
Beamte haben einen nicht unerheblichen Teil durch ihren eigenen Bruttolohn sowie durch Minderung der Gehaltserhöhungen in diverse Pensionfonds beigesteuert. Ein anderer Teil wird natürlich durch Steuergelder beigesteuert, wobei natürlich zu beachten ist, dass Beamte auch Steuern zahlen. Von einer "100%-Quote" zu sprechen ist daher Unwissen oder Polemik.
Puh, die Beziehung zwischen allgemeiner Steuerlast eines Beamten und der konkreten Zuführung zu einem Pensionsfonds halte ich für ziemlich indirekt. Und für Beamte von Kommunen ohne Pensinsrücklage dürfte sie zudem gar nicht gelten.

Auch der Versorgungsabschlag ist formal ja gerade kein eigener Beitrag, da entsprechend höhere Bezüge eben nie zugestanden haben. Aber selbst wenn man es anders beurteilte, wären es seit Einführung des Versorgubgsbschlags keine 5% an "eigenen Beiträgen" im Verhältnis zu 9% bei Arbeitnehmern - wobei das Ruhegehalt in etwa doppelt so hoch ausfällt wie die Leistung der GKV an den Angestellten.
« Last Edit: 16.03.2024 02:14 von 2strong »

InternetistNeuland

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Antw:[Allg] Beamte sollen in Rentenversicherung einzahlen
« Antwort #49 am: 16.03.2024 10:24 »
]
Nein, Pensionen werden nicht zu 100% aus Steuern finanziert.
Sondern wie?
Beamte haben einen nicht unerheblichen Teil durch ihren eigenen Bruttolohn sowie durch Minderung der Gehaltserhöhungen in diverse Pensionfonds beigesteuert. Ein anderer Teil wird natürlich durch Steuergelder beigesteuert, wobei natürlich zu beachten ist, dass Beamte auch Steuern zahlen. Von einer "100%-Quote" zu sprechen ist daher Unwissen oder Polemik.
Puh, die Beziehung zwischen allgemeiner Steuerlast eines Beamten und der konkreten Zuführung zu einem Pensionsfonds halte ich für ziemlich indirekt. Und für Beamte von Kommunen ohne Pensinsrücklage dürfte sie zudem gar nicht gelten.

Auch der Versorgungsabschlag ist formal ja gerade kein eigener Beitrag, da entsprechend höhere Bezüge eben nie zugestanden haben. Aber selbst wenn man es anders beurteilte, wären es seit Einführung des Versorgubgsbschlags keine 5% an "eigenen Beiträgen" im Verhältnis zu 9% bei Arbeitnehmern - wobei das Ruhegehalt in etwa doppelt so hoch ausfällt wie die Leistung der GKV an den Angestellten.

Eigentlich wäre die Besoldung 18,6% höher als jetzt. Diese 18,6% würden in eine Pensionskasse fließen. Da dies alles bürokratischer Aufwand und teuer wäre wird halt einfach das Bruttogehalt einbehalten und es wird nur theoretisch eine Pensionskasse befüllt.

2strong

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Antw:[Allg] Beamte sollen in Rentenversicherung einzahlen
« Antwort #50 am: 16.03.2024 12:52 »
Die Theorie hast Du Dir aber selbst ausgedacht  :)

Bauernopfer

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Antw:[Allg] Beamte sollen in Rentenversicherung einzahlen
« Antwort #51 am: 16.03.2024 14:38 »
]
Nein, Pensionen werden nicht zu 100% aus Steuern finanziert.
Sondern wie?
Beamte haben einen nicht unerheblichen Teil durch ihren eigenen Bruttolohn sowie durch Minderung der Gehaltserhöhungen in diverse Pensionfonds beigesteuert. Ein anderer Teil wird natürlich durch Steuergelder beigesteuert, wobei natürlich zu beachten ist, dass Beamte auch Steuern zahlen. Von einer "100%-Quote" zu sprechen ist daher Unwissen oder Polemik.
Puh, die Beziehung zwischen allgemeiner Steuerlast eines Beamten und der konkreten Zuführung zu einem Pensionsfonds halte ich für ziemlich indirekt. Und für Beamte von Kommunen ohne Pensinsrücklage dürfte sie zudem gar nicht gelten.

Auch der Versorgungsabschlag ist formal ja gerade kein eigener Beitrag, da entsprechend höhere Bezüge eben nie zugestanden haben. Aber selbst wenn man es anders beurteilte, wären es seit Einführung des Versorgubgsbschlags keine 5% an "eigenen Beiträgen" im Verhältnis zu 9% bei Arbeitnehmern - wobei das Ruhegehalt in etwa doppelt so hoch ausfällt wie die Leistung der GKV an den Angestellten.
Zum Versorgungsabschlag.:
Mit dem Versorgungsabschlag wird im Fall des vorzeitigen Ruhestands (vor Erreichen der jeweiligen Regelaltersgrenze oder besonderen Altersgrenze) das Ruhegehalt gemindert. Ich kann jetzt nicht nachvollziehen, was dies mit Beiträgen von Beamten für eine Pensionsrücklage zu tun hat.

Zur Höhe der Pension im Vergleich mit der GKV:
Die gesetzliche Rente umfasst lediglich die Regelsicherung (erste Säule). Abgesehen davon, dass die Beamtenpension ein Bestandteil der amtsangemessenen Alimentation darstellt, deckt die Beamtenversorgung außerdem noch die Zusatzversicherung (zweite Säule) ab. Für einen aussagekräftigen Vergleich müsste also die bifunktionale Beamtenpension daher der Gesamtrente, also der Summe von gesetzlicher Rente und Betriebsrente, gegenübergestellt werden. Desweiteren zählen bekanntlich Beamtenpensionen im Unterschied zu Renten steuerlich zu den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit und sind daher wie Bezüge, Arbeitslohn oder jedes Gehalt steuerpflichtig. Pensionäre müssen aus ihrem bereits voll versteuerten Ruhegehalt auch weiterhin für die Kosten ihrer privaten Krankenversicherung aufkommen.

Zur Höhe der eigenen Beiträge der Beamtenschaft für die Versorgungsbezüge:
Ich veranschlage diese durchaus höher als 5%. Hier eine unvollständige Aufzählung von Maßnahmen des Staates, die jedoch leider gerne in Vergessenheit geraten:
Bereits in den 50er Jahren erfolgten zwei Kürzungen der Beamtenbesoldung von jeweils 7% mit der Begründung, „dass die Höhe der Besoldung mit Rücksicht auf die Versorgung niedrig gehalten werden muss", was bedeutet, dass bei der Bemessung der Besoldung für aktive Beamte der spätere Versorgungsanspruch bereits berücksichtigt wurde. Beamte haben folglich seither durch Gehaltsverzicht in ihrer aktiven Dienstzeit einen Beitrag zu ihrer Versorgung geleistet. Im Gesetz zur zweiten Kürzung war ein Zusatz vorhanden, der besagte, "dass die Kürzung vom Staat zur späteren Versorgung der Ruheständler verwendet werden sollte“. Bund und Länder haben es jedoch seinerzeit unterlassen, daraus tatsächlich Rücklagen zu bilden.
Mit Versorgungsreformgesetzen des Bundes und der Länder wurden seit 1998 Versorgungsrücklagen eingeführt, die dadurch finanziert wurden, dass Besoldungserhöhungen seither um jeweils 0,2 % verringert wurden.
Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 wurde der Höchstruhegehaltsatz für die Beamtenversorgung um 3,25% gekürzt.

Anpassungen von Renten und Pensionen der letzten Jahre:
Rentenanpassungen West:
01.07.2022 5,35%
01.07.2023 4,39%
Nächste Anpassung: 01.07.2024
Pensionserhöhungen Land Baden-Württemberg:
01.01.2021 1,4%
01.12.2022 2,8%
nächste Anpassung:
01.11.2024 3,6%


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Antw:[Allg] Beamte sollen in Rentenversicherung einzahlen
« Antwort #52 am: 16.03.2024 22:02 »
]
Nein, Pensionen werden nicht zu 100% aus Steuern finanziert.
Sondern wie?
Beamte haben einen nicht unerheblichen Teil durch ihren eigenen Bruttolohn sowie durch Minderung der Gehaltserhöhungen in diverse Pensionfonds beigesteuert. Ein anderer Teil wird natürlich durch Steuergelder beigesteuert, wobei natürlich zu beachten ist, dass Beamte auch Steuern zahlen. Von einer "100%-Quote" zu sprechen ist daher Unwissen oder Polemik.
Puh, die Beziehung zwischen allgemeiner Steuerlast eines Beamten und der konkreten Zuführung zu einem Pensionsfonds halte ich für ziemlich indirekt. Und für Beamte von Kommunen ohne Pensinsrücklage dürfte sie zudem gar nicht gelten.

Auch der Versorgungsabschlag ist formal ja gerade kein eigener Beitrag, da entsprechend höhere Bezüge eben nie zugestanden haben. Aber selbst wenn man es anders beurteilte, wären es seit Einführung des Versorgubgsbschlags keine 5% an "eigenen Beiträgen" im Verhältnis zu 9% bei Arbeitnehmern - wobei das Ruhegehalt in etwa doppelt so hoch ausfällt wie die Leistung der GKV an den Angestellten.
Zum Versorgungsabschlag.:
Mit dem Versorgungsabschlag wird im Fall des vorzeitigen Ruhestands (vor Erreichen der jeweiligen Regelaltersgrenze oder besonderen Altersgrenze) das Ruhegehalt gemindert. Ich kann jetzt nicht nachvollziehen, was dies mit Beiträgen von Beamten für eine Pensionsrücklage zu tun hat.

Zur Höhe der Pension im Vergleich mit der GKV:
Die gesetzliche Rente umfasst lediglich die Regelsicherung (erste Säule). Abgesehen davon, dass die Beamtenpension ein Bestandteil der amtsangemessenen Alimentation darstellt, deckt die Beamtenversorgung außerdem noch die Zusatzversicherung (zweite Säule) ab. Für einen aussagekräftigen Vergleich müsste also die bifunktionale Beamtenpension daher der Gesamtrente, also der Summe von gesetzlicher Rente und Betriebsrente, gegenübergestellt werden. Desweiteren zählen bekanntlich Beamtenpensionen im Unterschied zu Renten steuerlich zu den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit und sind daher wie Bezüge, Arbeitslohn oder jedes Gehalt steuerpflichtig. Pensionäre müssen aus ihrem bereits voll versteuerten Ruhegehalt auch weiterhin für die Kosten ihrer privaten Krankenversicherung aufkommen.

Zur Höhe der eigenen Beiträge der Beamtenschaft für die Versorgungsbezüge:
Ich veranschlage diese durchaus höher als 5%. Hier eine unvollständige Aufzählung von Maßnahmen des Staates, die jedoch leider gerne in Vergessenheit geraten:
Bereits in den 50er Jahren erfolgten zwei Kürzungen der Beamtenbesoldung von jeweils 7% mit der Begründung, „dass die Höhe der Besoldung mit Rücksicht auf die Versorgung niedrig gehalten werden muss", was bedeutet, dass bei der Bemessung der Besoldung für aktive Beamte der spätere Versorgungsanspruch bereits berücksichtigt wurde. Beamte haben folglich seither durch Gehaltsverzicht in ihrer aktiven Dienstzeit einen Beitrag zu ihrer Versorgung geleistet. Im Gesetz zur zweiten Kürzung war ein Zusatz vorhanden, der besagte, "dass die Kürzung vom Staat zur späteren Versorgung der Ruheständler verwendet werden sollte“. Bund und Länder haben es jedoch seinerzeit unterlassen, daraus tatsächlich Rücklagen zu bilden.
Mit Versorgungsreformgesetzen des Bundes und der Länder wurden seit 1998 Versorgungsrücklagen eingeführt, die dadurch finanziert wurden, dass Besoldungserhöhungen seither um jeweils 0,2 % verringert wurden.
Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 wurde der Höchstruhegehaltsatz für die Beamtenversorgung um 3,25% gekürzt.

Anpassungen von Renten und Pensionen der letzten Jahre:
Rentenanpassungen West:
01.07.2022 5,35%
01.07.2023 4,39%
Nächste Anpassung: 01.07.2024
Pensionserhöhungen Land Baden-Württemberg:
01.01.2021 1,4%
01.12.2022 2,8%
nächste Anpassung:
01.11.2024 3,6%

Rentenbezüge sind auch Einkünfte und werden besteuert.

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Antw:[Allg] Beamte sollen in Rentenversicherung einzahlen
« Antwort #53 am: 17.03.2024 01:54 »
Zum Versorgungsabschlag.:
Mit dem Versorgungsabschlag wird im Fall des vorzeitigen Ruhestands (vor Erreichen der jeweiligen Regelaltersgrenze oder besonderen Altersgrenze) das Ruhegehalt gemindert. Ich kann jetzt nicht nachvollziehen, was dies mit Beiträgen von Beamten für eine Pensionsrücklage zu tun hat.

Zur Höhe der Pension im Vergleich mit der GKV:
Die gesetzliche Rente umfasst lediglich die Regelsicherung (erste Säule). Abgesehen davon, dass die Beamtenpension ein Bestandteil der amtsangemessenen Alimentation darstellt, deckt die Beamtenversorgung außerdem noch die Zusatzversicherung (zweite Säule) ab. Für einen aussagekräftigen Vergleich müsste also die bifunktionale Beamtenpension daher der Gesamtrente, also der Summe von gesetzlicher Rente und Betriebsrente, gegenübergestellt werden. Desweiteren zählen bekanntlich Beamtenpensionen im Unterschied zu Renten steuerlich zu den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit und sind daher wie Bezüge, Arbeitslohn oder jedes Gehalt steuerpflichtig. Pensionäre müssen aus ihrem bereits voll versteuerten Ruhegehalt auch weiterhin für die Kosten ihrer privaten Krankenversicherung aufkommen.

Zur Höhe der eigenen Beiträge der Beamtenschaft für die Versorgungsbezüge:
Ich veranschlage diese durchaus höher als 5%. Hier eine unvollständige Aufzählung von Maßnahmen des Staates, die jedoch leider gerne in Vergessenheit geraten:
Bereits in den 50er Jahren erfolgten zwei Kürzungen der Beamtenbesoldung von jeweils 7% mit der Begründung, „dass die Höhe der Besoldung mit Rücksicht auf die Versorgung niedrig gehalten werden muss", was bedeutet, dass bei der Bemessung der Besoldung für aktive Beamte der spätere Versorgungsanspruch bereits berücksichtigt wurde. Beamte haben folglich seither durch Gehaltsverzicht in ihrer aktiven Dienstzeit einen Beitrag zu ihrer Versorgung geleistet. Im Gesetz zur zweiten Kürzung war ein Zusatz vorhanden, der besagte, "dass die Kürzung vom Staat zur späteren Versorgung der Ruheständler verwendet werden sollte“. Bund und Länder haben es jedoch seinerzeit unterlassen, daraus tatsächlich Rücklagen zu bilden.
Mit Versorgungsreformgesetzen des Bundes und der Länder wurden seit 1998 Versorgungsrücklagen eingeführt, die dadurch finanziert wurden, dass Besoldungserhöhungen seither um jeweils 0,2 % verringert wurden.
Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 wurde der Höchstruhegehaltsatz für die Beamtenversorgung um 3,25% gekürzt.

Anpassungen von Renten und Pensionen der letzten Jahre:
Rentenanpassungen West:
01.07.2022 5,35%
01.07.2023 4,39%
Nächste Anpassung: 01.07.2024
Pensionserhöhungen Land Baden-Württemberg:
01.01.2021 1,4%
01.12.2022 2,8%
nächste Anpassung:
01.11.2024 3,6%
Zu Versorgungsabschlag:
Gemeint waren die im in Bezug genommenen Beitrag erwähnten 0,2%, die pro Besoldungserhöhung, die der Rückstellung zugeführt werden. Diese summieren sich seit Einführung auf <5%.

Zur Höhe der Pension im Vergleich mit der GKV:
Das Mehrsäulenmodell unter Einbeziehung der Betriebsrente halte ich für wenig überzeugend. Der Großteil der Arbeitnehmer verfügt schließlich über gar keine bAV, schon gar nicht durchgängig durch die gesamte Erwerbsbiographie. Zudem wurde bAv in vielen Fällen ohne Mittel des AG aufgebaut. Damit handelt es sich m. E. mitnichten um ein Regelmodell.

Zur Höhe der eigenen Beiträge der Beamtenschaft für die Versorgungsbezüge:
Rechtsanpassungen vor unserer Geburt bzw. vor unserer Verbeamtung können m. E. kaum als "eigener Beitrag" gewertet werden. Und nicht erfolgte Erhöhungen sind, wie im Ausgangspost bereits dargestellt, jedenfalls formal keine eigenen Beiträge.

Ich möchte Dich aber nicht bekehren. Wenn Du der Auffassung bist, Deine Pension praktisch selbst erspart zu haben, ist das ok.

Umlauf

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« Antwort #54 am: 17.03.2024 10:12 »
Sagt mal, liest und versteht hier irgendwer mal etwas oder geht es hier im wilden Kreiswi*** nur darum, irgendwelche zusammenhanglosen Dinge von sich zu geben? Ist alles Andere dann „so ein Niveau“? Also ein Grundniveau von kognitiven Fähigkeiten kann man doch voraussetzen, oder?

Es ging mir doch nirgendwo um eine Wertung – nur um Fakten. Wieso fallen wir Steuerzahlern zur Last? Aber wovon, wenn nicht von Steuern, werden wir denn alimentiert? Ja, auch als Versorgungsbezieher.
Ich muss ganz ehrlich sagen: zum Selbstschutz sollten wir zur Benutzung dieses Forums einen öD-Nachweis voraussetzen. Wenn ne Zeitung oder irgendwer mit Reichweite dieses Forum jemals findet, dann werden die Mistgabeln aber sowas von rausgeholt. Darf man außerhalb (eigentlich noch nicht einmal innerhalb) der Beamtenbubble ja niemandem erzählen.

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Die Tarifbeschäftigten werden ebenso aus Steuergeld bezahlt. Sogar ihre Sozialabgaben werden somit vollständig aus Steuergeld bezahlt. 8)

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« Antwort #55 am: 17.03.2024 10:16 »
Sagt mal, liest und versteht hier irgendwer mal etwas oder geht es hier im wilden Kreiswi*** nur darum, irgendwelche zusammenhanglosen Dinge von sich zu geben? Ist alles Andere dann „so ein Niveau“? Also ein Grundniveau von kognitiven Fähigkeiten kann man doch voraussetzen, oder?

Es ging mir doch nirgendwo um eine Wertung – nur um Fakten. Wieso fallen wir Steuerzahlern zur Last? Aber wovon, wenn nicht von Steuern, werden wir denn alimentiert? Ja, auch als Versorgungsbezieher.
Ich muss ganz ehrlich sagen: zum Selbstschutz sollten wir zur Benutzung dieses Forums einen öD-Nachweis voraussetzen. Wenn ne Zeitung oder irgendwer mit Reichweite dieses Forum jemals findet, dann werden die Mistgabeln aber sowas von rausgeholt. Darf man außerhalb (eigentlich noch nicht einmal innerhalb) der Beamtenbubble ja niemandem erzählen.

Schönes Wochenende, Euch!

Die Tarifbeschäftigten werden ebenso aus Steuergeld bezahlt. Sogar ihre Sozialabgaben werden somit vollständig aus Steuergeld bezahlt. 8)

Sogar private Unternehmen die Aufträge für Kommune Land oder Bund übernehmen werden aus Steuergeldern bezahlt!

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« Antwort #56 am: 17.03.2024 11:12 »
Zum Versorgungsabschlag.:
Mit dem Versorgungsabschlag wird im Fall des vorzeitigen Ruhestands (vor Erreichen der jeweiligen Regelaltersgrenze oder besonderen Altersgrenze) das Ruhegehalt gemindert. Ich kann jetzt nicht nachvollziehen, was dies mit Beiträgen von Beamten für eine Pensionsrücklage zu tun hat.

Zur Höhe der Pension im Vergleich mit der GKV:
Die gesetzliche Rente umfasst lediglich die Regelsicherung (erste Säule). Abgesehen davon, dass die Beamtenpension ein Bestandteil der amtsangemessenen Alimentation darstellt, deckt die Beamtenversorgung außerdem noch die Zusatzversicherung (zweite Säule) ab. Für einen aussagekräftigen Vergleich müsste also die bifunktionale Beamtenpension daher der Gesamtrente, also der Summe von gesetzlicher Rente und Betriebsrente, gegenübergestellt werden. Desweiteren zählen bekanntlich Beamtenpensionen im Unterschied zu Renten steuerlich zu den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit und sind daher wie Bezüge, Arbeitslohn oder jedes Gehalt steuerpflichtig. Pensionäre müssen aus ihrem bereits voll versteuerten Ruhegehalt auch weiterhin für die Kosten ihrer privaten Krankenversicherung aufkommen.

Zur Höhe der eigenen Beiträge der Beamtenschaft für die Versorgungsbezüge:
Ich veranschlage diese durchaus höher als 5%. Hier eine unvollständige Aufzählung von Maßnahmen des Staates, die jedoch leider gerne in Vergessenheit geraten:
Bereits in den 50er Jahren erfolgten zwei Kürzungen der Beamtenbesoldung von jeweils 7% mit der Begründung, „dass die Höhe der Besoldung mit Rücksicht auf die Versorgung niedrig gehalten werden muss", was bedeutet, dass bei der Bemessung der Besoldung für aktive Beamte der spätere Versorgungsanspruch bereits berücksichtigt wurde. Beamte haben folglich seither durch Gehaltsverzicht in ihrer aktiven Dienstzeit einen Beitrag zu ihrer Versorgung geleistet. Im Gesetz zur zweiten Kürzung war ein Zusatz vorhanden, der besagte, "dass die Kürzung vom Staat zur späteren Versorgung der Ruheständler verwendet werden sollte“. Bund und Länder haben es jedoch seinerzeit unterlassen, daraus tatsächlich Rücklagen zu bilden.
Mit Versorgungsreformgesetzen des Bundes und der Länder wurden seit 1998 Versorgungsrücklagen eingeführt, die dadurch finanziert wurden, dass Besoldungserhöhungen seither um jeweils 0,2 % verringert wurden.
Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 wurde der Höchstruhegehaltsatz für die Beamtenversorgung um 3,25% gekürzt.

Anpassungen von Renten und Pensionen der letzten Jahre:
Rentenanpassungen West:
01.07.2022 5,35%
01.07.2023 4,39%
Nächste Anpassung: 01.07.2024
Pensionserhöhungen Land Baden-Württemberg:
01.01.2021 1,4%
01.12.2022 2,8%
nächste Anpassung:
01.11.2024 3,6%
Zu Versorgungsabschlag:
Gemeint waren die im in Bezug genommenen Beitrag erwähnten 0,2%, die pro Besoldungserhöhung, die der Rückstellung zugeführt werden. Diese summieren sich seit Einführung auf <5%.

Zur Höhe der Pension im Vergleich mit der GKV:
Das Mehrsäulenmodell unter Einbeziehung der Betriebsrente halte ich für wenig überzeugend. Der Großteil der Arbeitnehmer verfügt schließlich über gar keine bAV, schon gar nicht durchgängig durch die gesamte Erwerbsbiographie. Zudem wurde bAv in vielen Fällen ohne Mittel des AG aufgebaut. Damit handelt es sich m. E. mitnichten um ein Regelmodell.

Zur Höhe der eigenen Beiträge der Beamtenschaft für die Versorgungsbezüge:
Rechtsanpassungen vor unserer Geburt bzw. vor unserer Verbeamtung können m. E. kaum als "eigener Beitrag" gewertet werden. Und nicht erfolgte Erhöhungen sind, wie im Ausgangspost bereits dargestellt, jedenfalls formal keine eigenen Beiträge.

Ich möchte Dich aber nicht bekehren. Wenn Du der Auffassung bist, Deine Pension praktisch selbst erspart zu haben, ist das ok.
Ok, mit den Zuführungen zu den Versorgungsrücklagen kommt man auf deine 5%.
Leider schlagen die Rechtsanpassungen, auch wenn sie schon vor unserer Geburt erfolgten, dennoch bis heute durch. Aber du hast recht, man kann unterschiedlicher Meinung sein, am Status quo ändert sich ohnehin nichts.

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« Antwort #57 am: 17.03.2024 12:42 »
Die Beitragsfreiheit ist m. W. auch erst in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts eingeführt worden. Vorher schien es - dann vermutlich sogar noch vor Einführung der GRV - eine Art von beitragsfinazierter Versorgung gegeben zu haben. Und diese auch nur im Fall einer Dienstunfähigkeit. Den eine allgemeine Altergrenzen für einen Ruhestand gab es zu Beginn wohl nicht.

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« Antwort #58 am: 17.03.2024 15:52 »
Die Tarifbeschäftigten werden ebenso aus Steuergeld bezahlt. Sogar ihre Sozialabgaben werden somit vollständig aus Steuergeld bezahlt. 8)

Korrekt. Inwiefern widerspricht das meinem Punkt oder mindert seine Aussagekraft, wenn ich sag(t)e, dass Beamtenpensionen zu 100% aus Steuermitteln bezahlt werden? Das gilt für alle Beamtinnen und Beamten, aber für keinen Rentner/keine Retnerin.

Es ging mir zudem nicht darum, woraus Töpfe gespeist werden, sondern wohin das Geld aus diesen Töpfen geht.

Sogar private Unternehmen die Aufträge für Kommune Land oder Bund übernehmen werden aus Steuergeldern bezahlt!

Was soll das jetzt heißen? Die Angestellten dieser privaten Unternehmen werden von diesem privaten Unternehmen bezahlt, diese privaten Unternehmen zahlen, genau wie die AN, in die Rentenversicherung ein. Das sind Unternehmen, die zumeist nicht exklusiv für die öffentliche Hand arbeiten. Entnommen wird bei der Rente aus dem Rententopf (Rentenversicherung) und zugeschossen wird aus Steuermitteln.

Ihr könnt nem Pinguin bunte Federn aufkleben und ihn aus einem Flugzeug werfen. Zwitschern und fliegen wird er dennoch niemals. Höchstens gleiten, bis er unten aufprallt. Das wäre aber ähnlich sinnstiftend, wie eure Kommentare.

PushPull

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« Antwort #59 am: 17.03.2024 15:53 »
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