Autor Thema: [Allg] Beamte sollen in Rentenversicherung einzahlen  (Read 13825 times)

Kingrakadabra

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Antw:[Allg] Beamte sollen in Rentenversicherung einzahlen
« Antwort #75 am: 20.03.2024 08:08 »
Eine Verkürzung der Arbeitszeit wäre Utopie und eigentlich auch nicht begründbar. Der Beamte im selben Büro würde dann ja jeden Monat 5 Stunden mehr als der Angestellte malochen.

Wieso wird das mit dem Weihnachtsgeld "rausgehauen" Die Höhe ist doch bekannt und kann dementsprechend ausgerechnet werden?

So schlecht ist der Beamtenstatus wahrlich nicht. ;)

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Beamte sollen in Rentenversicherung einzahlen
« Antwort #76 am: 20.03.2024 12:38 »
Hallo zusammen,

hier der Fragensteller

Weshalb ich die Frage gestellt habe ist folgende:
Ich werde in zwei Jahren verbeamtet und freue mich darauf.
Nun bin ich am überlegen ob es nicht besser wäre im Angestelltenverhältnis bleibe.

Wenn man in als „neuer“ Beamter dann in die RV zahlen müsste wäre es ja bescheuert, weil es ja dann Kollegen gäbe welche vielleicht ein paar Jahre vorher verbeamtet wurden und dann mehr Geld verdienen.

Meiner Meinung nach eh fraglich ob die Pension so hoch bleibt

 

Hubertus Heil hat gesagt, dass er sich eine Reform nach dem Modell Österreichs vorstellen könnte.

Dieses Modell ist jedoch anders, als viele glauben. So wurde in Österreich neben den bisherigen Säulen der Rentenversicherung eine weitere Säule eingeführt: Die Versicherungsanstalt für öffentlich Bedienstete.

In dieser Säule sind Beamte nicht pflichtversichert, dennoch müssen sie sukzessive einen Eigenbeitrag mit einzahlen. Das hängt ab vom Geburtsdatum und auch vom Zeitpunkt der erstmaligen Verbeamtung. Zusätzlich zu diesem Eigenbeitrag muss auch der Dienstherr einen Beitrag leisten.

Die Einnahmen kommen allerdings nicht der Sozialversicherung zugute, sondern werden dem österreichischen Bundesbudget zugerechnet. Die Versicherungsanstalt für öffentlich Bedienstete legt das Geld also wieder beim Staat als Darlehen an. Über diesen Umweg profitiert die Versicherungsanstalt davon, dass sie zunächst Gelder einnimmt, ohne tatsächlich Ausgaben zu produzieren. Die jetzigen Alt-Pensionäre müssen von den österreichischen Dienstbehörden zusätzlich alimentiert werden. Bei denjenigen, die teilweise eingezahlt haben, gibt es eine komplizierte Mischberechnung.

Beamte erhalten dafür einen Ruhegenuss vom Staat und leisten dafür einen Beitrag in der Höhe von 12,55 % ihrer Bemessungsgrundlage. Diese besteht aus dem Gehalt und den als ruhegenussfähig erklärten Zulagen (ohne Höchstgrenze). Der Ruhegenuss beträgt für jedes ruhegenussfähige Dienstjahr 2,2222% der RGB; mit 45 Jahren werden 100% der RGB erreicht. (Vorher lediglich 80 %). Da mit dem Eigenbeitrag auch eine spürbare Verbesserung in der Altersvorsorge erreicht wurde, hat man auch die Beamten mit ins Boot geholt.

Angestellte zahlen dagegen nur 10,25 % von ihrem Brutto, erhalten dafür allerdings auch weniger Rente. Pro Versicherungsjahr werden lediglich 1,78 % der Berechnungsgrundlage für die Rentenberechnung berücksichtigt.

Allerdings ist das System so ausgelegt, dass (ähnlich wie bei uns die VBL) der Dienstherr durch seinen Beitrag die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ausgleichen muss. Österreich erhofft sich, dass die zusätzlichen Beiträge in Zukunft durch wegfallende Alt Pensionen aufgefangen werden können. Abwarten, ob die Rechnung aufgeht.

Ein solches Umschichten könnte daher für größere Akzeptanz in der Bevölkerung für höhere Alterseinkünfte sorgen (die Beamten haben ja mehr eingezahlt), dient auch der Transparenz und dient auch, vor dem Hintergrund des Urteils des BVerfG, dem Umgehen der Schuldenbremse.

Dann müssten allerdings in D voraussichtlich die Bruttobezüge der Beamten steigen, damit das Ausmaß der Unteralimentation nicht noch größer wird. Bei einer Verbesserung der staatlichen Altersbezüge würden allerdings die vom BVerfG angesetzten Ausgaben für die zusätzliche Altersvorsorge wegfallen und somit müssten die Dienstherrn diesen Eigenbeitrag nicht vollständig, aber dennoch in wesentlichen Teilen ausgleichen.

Die Gesamtversorgung eines Pensionärs darf durch eine solche Reform jedenfalls nicht weniger werden.

semper fi

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Antw:[Allg] Beamte sollen in Rentenversicherung einzahlen
« Antwort #77 am: 20.03.2024 14:45 »
Verrückte Idee, wie wäre es, wenn man in der Politik erstmal über solch einfache Sachen wie Beitragsbemessungsgrenze nachdenkt, ehe man die Beamten in die RV einzahlen lässt? Es könnten aber auch Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten in die RV einzahlen, die zahlen nämlich fast alle in ihre eigenen Versorgungskammern ein und nicht in RV. Aber warum einfach, wenn es auch kompliziert geht und man nebenher noch mit solch bekloppten Ideen ein paar Wählerstimmen bekommt, da das Wahlvolk eben einfach nicht Bescheid weiß.

Organisator

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Antw:[Allg] Beamte sollen in Rentenversicherung einzahlen
« Antwort #78 am: 20.03.2024 15:05 »
Verrückte Idee, wie wäre es, wenn man in der Politik erstmal über solch einfache Sachen wie Beitragsbemessungsgrenze nachdenkt, ehe man die Beamten in die RV einzahlen lässt? Es könnten aber auch Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten in die RV einzahlen, die zahlen nämlich fast alle in ihre eigenen Versorgungskammern ein und nicht in RV. Aber warum einfach, wenn es auch kompliziert geht und man nebenher noch mit solch bekloppten Ideen ein paar Wählerstimmen bekommt, da das Wahlvolk eben einfach nicht Bescheid weiß.

Die Beitragsbemessungsgrenze passt doch zur Rentenlogik. Jeder soll für seine Rente vorsorgen müssen, ab einer gewissen Höhe geht man davon aus, dass eine ausreichende Rentenhöhe erreicht ist. Darüber hinaus kann man - wenn man will - privat vorsorgen. Höhere Beiträge würden dann auch eine höhere Rentenleistung nach sich ziehen.

Die Leistungen der GRV außerhalb der Rentenleistungen stehen allen gleich - unabhängig von der Beitragshöhe - zur Verfügung.

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Beamte sollen in Rentenversicherung einzahlen
« Antwort #79 am: 20.03.2024 15:23 »
Um die Finanzierung der gesetzlichen Rente auf eine breitere Basis zu stellen, wird immer wieder gefordert, die Beitragsbemessungsgrenze abzuschaffen oder zumindest auszuweiten. Eine Abschaffung oder Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze würde den Beitragszufluss aktuell zwar stark erhöhen, gleichzeitig aber auch Ansprüche generieren, die zukünftig bedient werden müssen.

Dadurch, dass die Rentenversicherung ein Umlageverfahren ist, bedeutet eine Ausweitung der Bemessungsgrundlage zunächst eine Senkung des Beitragssatzes. Auch der aktuelle Rentenwert, der für die Höhe der ausbezahlten Renten maßgeblich ist und jetzt zum 01.07. wieder erhöht wird, bestimmt sich durch eine im Gesetz fixierte Formel. Durch eine höhere Bemessungsgrundlage würde der Durchschnittsverdienst steigen. Diese Steigerung würde im darauffolgenden Jahr wiederum eine stärkere Rentenerhöhung bedeuten.

Durch den gestiegenen Rentenwert würden somit zunächst alle aktuellen Rentenbezieher profitieren.

Entlastet würden zudem die aktuellen Beitragszahler mit Einkommen unter der bisherigen Beitragsbemessungsgrenze sowie der Bundeshaushalt. Mittel- und langfristig müssen die höheren Ansprüche aber bedient werden, es stellt sich dabei lediglich die Frage, ob die zusätzlichen Ausgaben wieder über höhere Beitragssätze und damit durch eine stärkere Belastung der zukünftigen Beitragszahler, oder über eine Erhöhung der Bundeszuwendungen an die Rentenversicherung und damit von der Allgemeinheit finanziert werden.

Steigende Beitragssätze wirken sich aber auch wieder dämpfend auf den Anstieg des Rentenwertes aus. Zwar kann dieser aufgrund einer Schutzklausel nicht sinken, aber die rechnerisch erforderliche Senkung des Rentenwerts wird durch nachfolgend geringere Rentenwertsteigerungen dann „nachgeholt“. Insoweit führt ein infolge der höheren Belastungen steigender Beitragssatz auch zu einem geringeren Rentenwert. Insgesamt wirkt sich somit eine Ausweitung der Beitragsbemessungsgrundlage nicht intergenerational neutral aus, denn während heutige Rentner davon profitieren, werden sowohl künftige Beitragszahler als auch künftige Rentner hierdurch in der Tendenz zusätzlich belastet.

Eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze scheint daher nicht der richtige Weg zu sein.

Die Idee, auch Beamte zu einer eigenen Vorsorge zu verpflichten, ist eher ein Sinnbild politischer Kompromisse. Die SPD plädiert seit Jahren für eine generelle Altersvorsorgepflicht für Selbständige. Dieser Personenkreis hat ein siebenfach höheres Risiko im Alter von Armut betroffen zu sein als ein Arbeitnehmer. Politisch ließ sich diese Forderung in der Vergangenheit mit der CDU nicht durchsetzen.

In der Ampel versucht man es erneut. Vermutlich fordert die eine oder andere Ampelpartei im Gegenzug, auch für Beamte ein Versorgungswerk mit einer Pflichteinzahlung einzuführen. So könnte man die Schuldenbremse umgehen, ein Schelm, wer dabei böses denkt.

Mit diesem politischen Kompromiss wahren alle Ihre Gesichter, es ist auf einmal wie durch Zauberhand mehr Geld da und jeder kann den politischen Kompromiss seinen Wählern gut verkaufen.

MoinMoin

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Antw:[Allg] Beamte sollen in Rentenversicherung einzahlen
« Antwort #80 am: 21.03.2024 07:15 »
Danke und intergenerational ist ein schönes Wort.  8)

cyrix42

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Antw:[Allg] Beamte sollen in Rentenversicherung einzahlen
« Antwort #81 am: 21.03.2024 08:28 »
Um die Finanzierung der gesetzlichen Rente auf eine breitere Basis zu stellen, wird immer wieder gefordert, die Beitragsbemessungsgrenze abzuschaffen oder zumindest auszuweiten. Eine Abschaffung oder Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze würde den Beitragszufluss aktuell zwar stark erhöhen, gleichzeitig aber auch Ansprüche generieren, die zukünftig bedient werden müssen.

Ja und nein. Man kann sich durchaus ein System denken, in welchem der Gegenwert zusätzlicher Ansprüche degressiv mit der Höhe der Einzahlungen abnimmt, also z.B. "Respektrente" mit Faktor 1,5 für die ersten paar Euro Rentenbeiträge, dann "normale Rente" mit Faktor 1,0 für die Mittelschicht und "Solidarbeiträge" mit Faktor 0,5 für die Besserverdienenden.

Die unterschiedliche Gewichtung mit der "Respektrente" gibt es ja schon...

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Beamte sollen in Rentenversicherung einzahlen
« Antwort #82 am: 21.03.2024 10:27 »
Um die Finanzierung der gesetzlichen Rente auf eine breitere Basis zu stellen, wird immer wieder gefordert, die Beitragsbemessungsgrenze abzuschaffen oder zumindest auszuweiten. Eine Abschaffung oder Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze würde den Beitragszufluss aktuell zwar stark erhöhen, gleichzeitig aber auch Ansprüche generieren, die zukünftig bedient werden müssen.

Ja und nein. Man kann sich durchaus ein System denken, in welchem der Gegenwert zusätzlicher Ansprüche degressiv mit der Höhe der Einzahlungen abnimmt, also z.B. "Respektrente" mit Faktor 1,5 für die ersten paar Euro Rentenbeiträge, dann "normale Rente" mit Faktor 1,0 für die Mittelschicht und "Solidarbeiträge" mit Faktor 0,5 für die Besserverdienenden.

Die unterschiedliche Gewichtung mit der "Respektrente" gibt es ja schon...

Eine unterschiedliche Bewertung ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die in die Rentenversicherung eingezahlten Beiträge unterliegen der Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG. Die Rente ist daher nur solange verfassungsgemäß, wie ein durchschnittlicher Rentner im Laufe seines Rentendaseins mindestens die eingezahlten Beiträge (inklusive Arbeitgeberanteil) zurück erhält.

Wenn man Besserverdienende durch einen geringeren Faktor schlechter stellen würde, könnte man dieses Ziel nicht mehr erreichen und die gesetzliche Rente wäre nicht mehr verfassungsgemäß.

Diejenigen, die einen Grundrentenzuschlag erhalten (Respektrente), weil sie mehr als 33 Jahre eingezahlt haben, haben diese Voraussetzung übererfüllt.

So komisch es sich anhören mag: Geringe Renten aus sozialpolitischen Gründen aufzustocken ist dagegen legitim, auch bei der Anerkennung von versicherungsfremden Leistungen (wie der Mütterrente) hat der Gesetzgeber einen großen Spielraum. Diese versicherungsfremden Leistungen werden nicht durch die Beitragszahler sondern den Bundeszuschuss finanziert.

cyrix42

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Antw:[Allg] Beamte sollen in Rentenversicherung einzahlen
« Antwort #83 am: 21.03.2024 12:31 »
Naja, man muss es natürlich besser verkaufen. Dann gibt es eben eine Höherwertung mit Faktor 3 für die Beiträge bis 0,5 * Durchschnittsverdienst, mit dem Faktor 2 von dort bis 1,5 * Durchschnittsverdienst und darüber mit Faktor 1; und der eigentliche Wert eines Rentenpunkts wird halbiert.

Die unterschiedliche Gewichtung gibt es auch jetzt schon; insofern wäre das kein Systembruch.

Rentenonkel

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« Antwort #84 am: 21.03.2024 14:35 »
Ein Grundpfeiler der gesetzlichen Rente in Deutschland ist seit 1957 das sogenannte Äquivalenzprinzip: Jeder Euro, der von Versicherten und Arbeitgebern in die Rentenkasse eingezahlt wird, erzielt den gleichen Anspruch an monatlichen Rentenzahlungen im Alter.

Die von Dir behauptete, unterschiedliche Gewichtung gibt es nicht.

Daher wäre die Umsetzung Deines Vorschlages, egal wie man ihn verkauft, ein Systembruch und vom Grundgesetz nicht gedeckt.

cyrix42

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Antw:[Allg] Beamte sollen in Rentenversicherung einzahlen
« Antwort #85 am: 21.03.2024 14:50 »
Den behaupteten Systembruch gibt es mit der Höherwertung von gewissen Ansprüchen ("Respektrente") doch jetzt schon...

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Beamte sollen in Rentenversicherung einzahlen
« Antwort #86 am: 21.03.2024 15:18 »
Die Einführung der sogenannten Grundrente ist bis auf wenige Einzelfälle abgeschlossen. Bei rund 26 Millionen Renten wurde geprüft, ob ein Grundrentenzuschlag zu zahlen ist. Wer Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag hat, wurde entsprechend informiert.

Anspruch auf Zahlung eines Grundrentenzuschlags hat, wer mindestens 33 Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat. Zudem darf das eigene Einkommen sowie das des Ehegatten bestimmte Grenzen nicht übersteigen. Diese sind zum 1. Januar 2023 von 1.250 Euro auf 1.317 Euro für Alleinstehende und von 1.950 Euro auf 2.055 Euro für Ehepartner und Menschen in Eingetragenen Lebenspartnerschaften gestiegen. Die Finanzbehörden übermitteln die Einkommensdaten jedes Jahr automatisch.

Sowohl die Prüfung des Anspruchs als auch die Zahlung des Grundrentenzuschlags erfolgen automatisch. Dies gilt auch für die jährliche Überprüfung des anzurechnenden Einkommens. Der Grundrentenzuschlag ist daher im Gegensatz zu der eigentlichen Rente eine bedarfsorientierte und nicht auf Dauer garantierte Zusatzleistung. Dabei wird zum 1. Januar eines Jahres auf das bereits im Herbst von den Finanzbehörden gemeldete Einkommen des vorletzten Kalenderjahres zurückgegriffen. Liegen die Daten noch nicht vor, wird das Einkommen des davorliegenden Jahres berücksichtigt. Dies gilt unabhängig vom Rentenbeginn sowohl für Neu- als auch für Bestandsrenten. Durch die geänderten Einkommensdaten und teilweise auch durch den geänderten Familienstand gibt es Rentner, deren monatliche Rentenzahlung zum 01.01.2024 gesunken ist.

Durch diese Grundrente (oder auch "Respektrente") werden leider das Äquivalenzprinzip und das bedarfsorientierte Versorgungsprinzip miteinander vermischt. Deswegen hatte ja auch seinerzeit die gesetzliche Rentenversicherung darum gebeten, diese Zahlung durch andere Stellen auszuzahlen. Leider wurde dieser Wunsch in Berlin nicht erfüllt.

Bislang profitieren rund 1,1 Millionen Rentnerinnen und Rentner (von 26 Millionen Renten) von einem Grundrentenzuschlag. Ihre monatliche Rente erhöht sich dadurch um durchschnittlich 86 Euro.

Hier von einem generellen Systembruch zu sprechen geht mir vor diesem Hintergrund und bei diesen Zahlen zu weit.

photosynthese

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Antw:[Allg] Beamte sollen in Rentenversicherung einzahlen
« Antwort #87 am: 21.03.2024 15:37 »
Eine unterschiedliche Bewertung ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die in die Rentenversicherung eingezahlten Beiträge unterliegen der Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG. Die Rente ist daher nur solange verfassungsgemäß, wie ein durchschnittlicher Rentner im Laufe seines Rentendaseins mindestens die eingezahlten Beiträge (inklusive Arbeitgeberanteil) zurück erhält.

Müsste dann nicht der Eigenanteil in die Erbmasse übergehen, wenn er nicht aufgebraucht wurde — also bei einem vorzeitigen Ableben des Rentners? Also scheint es ja durchaus Wege zu geben, das (rechtssicher) anders auszulegen.

Tigerente

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Antw:[Allg] Beamte sollen in Rentenversicherung einzahlen
« Antwort #88 am: 05.04.2024 22:01 »
Hallo zusammen,

hier der Fragensteller 😃



Weshalb ich die Frage gestellt habe ist folgende:
Ich werde in zwei Jahren verbeamtet und freue mich darauf.
Nun bin ich am überlegen ob es nicht besser wäre im Angestelltenverhältnis bleibe.

Wenn man in als „neuer“ Beamter dann in die RV zahlen müsste wäre es ja bescheuert, weil es ja dann Kollegen gäbe welche vielleicht ein paar Jahre vorher verbeamtet wurden und dann mehr Geld verdienen.

Meiner Meinung nach eh fraglich ob die Pension so hoch bleibt

An deiner Stelle würde ich mir die Entscheidung ganz leicht machen und einfach Angestellter bleiben (vor allem, wenn du im mittleren Dienst verbeamtet werden sollst). Das sage ich ganz unabhängig davon, ob Beamte in der Zukunft in die RV einzahlen müssen oder nicht. Allein die anfänglichen Höhergruppierungen in den ersten 5 Jahren gehen als Angestellter viel viel schneller, wobei du als Beamter erst mal 3 Jahre auf A6 bleiben musst, wegen der Probezeit dann nochmal zusätzlich ein Jahr auf der selben Besoldungsgruppe, wegen des Sprungbeförderungsverbots.

Dann kommen noch Aspekte dazu wie z.B. die 41h/Woche, welches für Beamte noch lange bleiben wird zumindest in den meisten BL, wobei für die Angestellten bereits darüber diskutiert wird, ob sie auf 35h reduziert werden. Ganz abgesehen von den ganzen Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld etc. (Ja Beamte kriegen auch Weihnachtsgeld angeblich auf 12 Monate verteilt, aber das wird nur rausgehauen bei solchen Diskussionen bei dem normalen Gehaltsvergleich, wird aber nicht gesagt "Hey, so und so viel Anteil vom Gehalt der Beamten ist aber Weihnachtsgeld").

Kurzgefasst, hätte ich jetzt nochmal die Entscheidung, würde ich mich niemals verbeamten lassen.

Sorry für die späte Antwort

Vorab vielen Dank für deine Meinung :)

Warum würdest du mittlerweile kein Beamter mehr werden? Und wie sieht es bei den anderen aus? Sammle aktuell für mich Pro und Contra Punkte.

LG

Tigerente

Tagelöhner

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Antw:[Allg] Beamte sollen in Rentenversicherung einzahlen
« Antwort #89 am: 06.04.2024 07:48 »
Ob man Beamter werden will oder nicht sollte man definitiv nicht nur von den monetären Anreizen bzw. geldwerten Vorteilen (günstigere Kredite, günstige PKV, volle Fortzahlung der Besoldung im Krankheitsfall, Absicherung bei Frühpensionierung/Dienstunfähigkeit, Pensionsansprüche usw.) abhängig machen. Man muss sich vor Augen führen, dass es sich dabei um kein vertraglich geregeltes Arbeitsverhältnis auf Augenhöhe mehr handelt sondern um ein Dienst- und Treueverhältnis mit allen Vor- und Nachteilen. Wenn auch zugegeben die Nachteile immer weniger in Erscheinung treten, wenn der Dienstherr diese in Form zu erfüllender Pflichten nicht abverlangt und in der Praxis die meisten Beamten dieses Dienstverhältnis auch nur wie ein 0815-Arbeitsverhältnis leben (müssen).

Ich halte es wie ich hier schon öfter im Forum beschrieben habe für falsch, dass Angestellte grundsätzlich besser im ÖD Karriere machen können. In aller Regel sind die höheren Führungsfunktionen sogenannte Funktionsstellen, und damit Beamten vorbehalten. Außerdem wird das berufliche Fortkommen in aller Regel bei Beamten besser gefördert. Als Angestellter müsste man sich ständig auf neue Arbeitsplätze mit höherwertigen Tätigkeiten bewerben, oder seine Vorgesetzten davon überzeugen, dass diese höherwertige Aufgaben übertragen, die eine Höhergruppierung auslösen. Da wird es dann in aller Regel am vorhandenen Stellenplan scheitern, der das nicht erlaubt.

Aber wenn Heirat und ein Kinderwunsch im Raum steht, spricht aufgrund der Alimentationsgrundsätze so gut wie nichts mehr für das Angestelltenverhältnis.