Autor Thema: Berücksichtigung der IAP bei Berechnung von Übergangsgeld  (Read 719 times)

kcpb

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Guten Morgen,

wird bei der Berechnung von Übergangsgeld (75% vom durchschnittlichen Netto der letzten 12 Monate plus Jahressonderzahlung) die bisher gezahlte und für das lfd. Jahr geplante Inflationsausgleichszahlung berücksichtigt?

Zahlung Ende 01/24 für 12/23 mit 1.800 Euro plus monatlich 120 Euro ab 01/24

Rehabeginn 07.02.24 für 4+2 Wochen und AU Entlassung mit vereinbarter Wiedereingliederung innerhalb von 4 Wochen ab 17.4.24 - 16.8.24 für eine Dauer vom n vorerst 4 Monaten

Danke euch
Kcpb

Trautmann85

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Nein. Dazu wurden der Bundesminister für Soziales, Herr Heil, auch schon auf Abgeordnetenwatch.de befragt. Er antwortete darauf:

"Ein direkter Inflationsausgleich ist bei der Berechnung des Übergangsgeldes derzeit nicht vorgesehen. Allerdings wird gemäß § 70 Abs. 1 SGB IX u.a. die dem Übergangsgeld zugrundeliegende Berechnungsgrundlage jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres an die Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte angepasst."

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/hubertus-heil/fragen-antworten/sehr-geehrter-herr-heil-ich-bekomme-uebergangsgeld-75-meines-nettolohnes-von-ende2019-weshalb-sorgen-sie-sich#:~:text=Ein%20direkter%20Inflationsausgleich%20ist%20bei,die%20Entwicklung%20der%20Bruttoarbeitsentgelte%20angepasst.