Autor Thema: [Allg] Verzweiflung PKV - Tipps?  (Read 4413 times)

Sonne19

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[Allg] Verzweiflung PKV - Tipps?
« am: 14.03.2024 08:09 »
Guten Morgen!

Ich wurde im Sommer 2022 auf Probe verbeamtet und bin zunächst in der GKV verblieben, weil ich ehrlich gesagt etwas Angst vor dem unwiderruflichen Wechsel in die PKV habe. Vielleicht zerdenke ich das alles auch zu sehr, aber dass man die Rechnungen bei zwei Stellen einreichen und auf eine 100 %ige Erstattung hoffen muss, gefällt mir einfach nicht. Wie soll man das schaffen, wenn man mal alt und sehr krank und vielleicht alleine ist? Ich wollte zunächst die nächste Landtagswahl abwarten in der Hoffnung, dass sich in meinem Bundesland Hessen was tut bei der pauschalen Beihilfe, aber Fehlanzeige, in Hessen ist diese LEIDER nicht in Sicht. :(

Über einen Berater habe ich eine anonyme Risikovoranfrage gemacht und das Ergebnis ist nicht erfreulich. Ich bin eigentlich nicht wirklich krank, aber laut meinem Berater habe ich "blöde Diagnosen" bzw. einfach Pech mit meinen Diagnosen. Zum einen gefällt den PKVs mein Hallux Valgus nicht und zum anderen gefällt ihnen eine Diagnose nicht, die eigentlich widerlegt wurde, aber dennoch macht dies wohl Probleme... Die meisten PKVs - vor allem die guten wie Alte Oldenburger, Barmenia - lehnen mich ab. Andere wie z.B. Signal Iduna, DBV erheben sehr hohe Risikozuschläge, sodass ich bei Beiträgen von ca. 430 € pro Monat wäre, was mir definitiv zu viel ist.

Der Berater meinte, das Sinnvollste ist es in meinem Fall noch ein Jahr zu warten und dann erneut eine Risikovoranfrage zu stellen, da ich in einem Jahr nur noch den Hallux Valgus angeben muss, alle anderen Diagnosen sind dann länger als 3 Jahre her.

Eine andere Möglichkeit wäre direkt bei der Debeka einen Antrag zu stellen, da diese vom Berater nicht angefragt wurde und ich gehört habe, dass diese eher locker bei den Aufnahmebedingungen ist. Das Problem ist, wenn diese mich ablehnen, muss ich das in Zukunft ja immer bei den Gesundheitsfragen bei anderen PKVs angeben. Zudem gefällt mir bei der Debeka absolut nicht, dass diese wohl keine Analogabrechnungen übernimmt, was aber immer öfter vorkommt, da die Medizin sich weiterentwickelt. Auch ist der Beihilfeergänzungstarif bei der Debeka vergleichsweise echt schlecht und auch im Bereich Reha/Kur ist sie schlecht.

Ich weiß, mir kann keiner sagen, was ich jetzt tun soll, aber hat irgendjemand, der sich mit dem Thema auskennt, Tipps?

Und kann jemand diese Fragen beantworten:

- Wenn ich in einem Jahr nur noch den Hallux Valgus angeben muss, ist dann dennoch mit hohen Risikozuschlägen zu rechnen? Hat hier jemand einen Hallux und ist in der PKV? In welcher seid ihr und habt ihr deswegen Risikozuschläge? Ich dachte nicht, dass der Hallux solche Probleme machen wird, da es eine weit verbreitete, angeborene Fehlstellung ist...

- Kommen Analogabrechnungen sehr oft vor? Ist hier jemand bei der Debeka und bleibt oft auf Kosten sitzen, weil analog abgerechnet wurde?

Über Antworten und Tipps würde ich mich sehr freuen!
« Last Edit: 14.03.2024 12:51 von Admin »

Gewerbler

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Antw:Verzweiflung PKV - Tipps?
« Antwort #1 am: 14.03.2024 09:23 »
Ich denke, mit dem Berater und den anonymen Voranfragen hast du schon ziemlich viel richtig gemacht.
Alles was rückblickend blöd gelaufen ist, kann man natürlich jetzt nicht mehr korrigieren (Stichwort "Öffnungsaktion" bzw. Anwartschaft), genauso wie die Spekulation auf die pauschale Beihilfe.

Was ich gerade nicht verstehe - aber kenne natürlich deine genaue Situation nicht - ist, warum dir 430 € zu viel sind. Wenn du die GKV ohne pauschale Beihilfe hast, geht das doch (klar von der Besoldungsgruppe abhängig) auch in die 500 (und deutlich plus) €? Bei vermutlich wesentlich schlechterer Leistung? Klar, können noch Randbedingungen wie Kinder, Teilzeit, generelle Überzeugung mit reinspielen, nicht umsonst ist es ja eine individuelle Entscheidung.

Ich selbst bin gerade auf der Suche nach eine PKV und im Moment sieht es bei mir nach Öffnungsaktion aus (Angebote zwischen ca. 360 und 500 €) und evtl. in 2-3 Jahren nochmal schauen, ob man wechseln kann. Grund ist auch ein Hallux, allerdings (denke ich) eher eine kürzliche OP an demselben, die möglicherweise noch als laufende Behandlung angesehen wird. Inwieweit der Hallux am zweiten Fuß ausschlaggebend ist, weiß ich so nicht. Dazu kommen aber noch einige andere Wehwehchen und Untersuchungen in den letzten Jahren.

Generell kann man aber glaube ich die Risikozuschläge auch nach einer Weile nochmal überprüfen und ggf. streichen lassen. Vielleicht wäre das auch noch eine Option, wenn auch wieder etwas spekulativ.

Edit: Musst du den Hallux tatsächlich angeben, wenn du in den letzten Jahren deshalb nicht beim Arzt warst? Könnte so eine Grauzone sein (betrifft natürlich alle grundsätzlich chronischen Sachen) und das Thema vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung ist natürlich auch nicht ganz ohne - müsste man mal mit einem Profi darüber reden ggf.

Magda

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Antw:Verzweiflung PKV - Tipps?
« Antwort #2 am: 14.03.2024 09:33 »
Ich hatte auch Probleme mit Vorerkrankungen und falschen Diagnosen (teilweise Fehler bei der Übermittlung der Codes und teilweise absichtliche Falschdiagnose, um mehr abrechnen zu können).

Die Barmenia und die DBV wollten bei mir auch Risikozuschläge erheben bzw. mich nur im Basis-Tarif versichern.

Die Debeka lies mit sich reden. Ich konnte die Diagnosen erklären und die "Gegen-Atteste" wurden akzeptiert. Die anderen haben nur mit "Danke für die Schilderung des Sachverhaltes. Es tut uns leid, aber wir können an unserem Angebot nichts ändern" reagiert.

Die Barmenia wäre auch ohne Risikozuschlag teurer gewesen als die Debeka.

Ich bin nun schon seit 2014 bei der Debeka und hab keinen Grund zum Meckern. Bisher wurde alles erstattet (in den 10 Jahren waren auch 2 Krankenhausaufenthalte dabei). Wenn mal ein Abrechnungsfehler passiert ist, wurde er sehr schnell  behoben.

Magda

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Antw:Verzweiflung PKV - Tipps?
« Antwort #3 am: 14.03.2024 09:38 »
Jetzt noch ein weiteres Jahr zu warten, nur um den Hallux nicht angeben zu müssen, ist in dem Sinne riskant, da du im kommenden Jahr auch neue "Baustellen" bekommen kannst (Rücken, Bandscheibe, Gelenke, etc.). Sowas kommt manchmal völlig unerwartet.

Wenn du mehr Details zu meiner Geschichte hören magst, kannst mir auch gerne eine PN schicken.

Gewerbler

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Antw:Verzweiflung PKV - Tipps?
« Antwort #4 am: 14.03.2024 09:50 »
Ja, das ist wieder so eine Risiko-Spekulation-Geschichte. Man kann natürlich auch einen Unfall haben oder sonst was.
Insofern wäre evtl. die geschicktere Variante, erstmal zu wechseln und dann den Risikozuschlag später zu überprüfen und ggf. wieder loszuwerden.

Blöd ist halt in dem Fall, dass die Öffnungsaktion nicht zur Verfügung steht, die vielleicht hilfreich gewesen wäre. Aber hätte wäre wenn nutzt natürlich jetzt auch nix.

Knucki

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Antw:Verzweiflung PKV - Tipps?
« Antwort #5 am: 14.03.2024 11:20 »
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber darf man nicht nur innerhalb von einen halben Jahr nach der Verbeamtung von der freiwlligen GkV in die PKV wechseln? Die Öffnungsaktion gilt doch auch nur zeitlich befristet. Oder irre ich mich?

Gewerbler

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Antw:Verzweiflung PKV - Tipps?
« Antwort #6 am: 14.03.2024 12:18 »
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber darf man nicht nur innerhalb von einen halben Jahr nach der Verbeamtung von der freiwlligen GkV in die PKV wechseln? Die Öffnungsaktion gilt doch auch nur zeitlich befristet. Oder irre ich mich?

Soweit ich weiß darfst du jederzeit wechseln, aber hast dann eben die Kündigungsfrist bei der Krankenkasse zu beachten. Könnten dann 3 Monate sein oder was weiß ich.
Die Öffnungsaktion gilt dagegen nur 6 Monate nach der Verbeamtung. Wenn die rum sind, muss man halt regulär rein kommen - oder eben nicht.

PushPull

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Antw:[Allg] Verzweiflung PKV - Tipps?
« Antwort #7 am: 15.03.2024 10:15 »
Andere wie z.B. Signal Iduna, DBV erheben sehr hohe Risikozuschläge, sodass ich bei Beiträgen von ca. 430 € pro Monat wäre, was mir definitiv zu viel ist.

Um welche Besoldungsstufe geht es denn? Die PKV lohnt sich auch bei derartigen Beiträgen in höheren Besoldungsstufen. Manchmal sogar, wenn man nur die AN-Beiträge vergleicht. In dem Fall, dass keine pauschale Beihilfe greift, rechnet die sich eigentlich immer. AN+AG-Beiträge sind mittlerweile in höheren Besoldungsstufen deutlich höher.

Trautmann85

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Antw:[Allg] Verzweiflung PKV - Tipps?
« Antwort #8 am: 03.04.2024 17:06 »
Das mit den Analogleistungen bzw. der Nichtübernahme dieser habe ich schon häufiger gehört und gelesen und auch schon selber in meiner PKV gesagt bekommen. Ist im Grunde aber nicht korrekt (und habe es auch durchgesetzt bekommen in meiner PKV), da das GOZ eine Abrechnung auf diese Weise selbst vorsieht. Hier z.B. bzgl. Zahnleistungen:

"Selbständige zahnärztliche Leistungen, die erst nach Inkrafttreten dieser Gebührenordnung auf Grund wissenschaftlicher Erkenntnisse entwickelt werden, können entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses für zahnärztliche Leistungen berechnet werden."

Insofern sind solche Leistungen in der Auffangklausel versichert. Nicht versichert ist nur, wenn der Arzt da wilde Abrechnungen anfertigt oder extreme Hebesätze nimmt. Die Debeka ist eben eine Versicherung und will hier und da sicher gerne sparen.

Übrigens, da das hier noch keiner erwähnt hat, man sollte im Falle eines Wechsels auch die Altersrückstellungen des Tarifs beachten. Die sind nicht komplett zum neuen Versicherer übertragbar. Ein Teil davon verbleibt beim alten Versicherer. Ist hier z.B. etwas ausführlicher erklärt: https://www.versicherungen-online.de/pkv/ratgeber/altersrueckstellung/

Das ist auch ein Grund, warum ich bei meiner Versicherung immer lieber versuche mein Recht durchzudrücken, statt einfach eine neue Versicherung zu suchen - mal davon abgesehen, dass ich auch schon das eine oder andere Wehwehchen über die Jahre angesammelt habe.  ::)

Saxum

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Antw:[Allg] Verzweiflung PKV - Tipps?
« Antwort #9 am: 04.04.2024 09:03 »
Die Kolleg*innen haben sich ja bereits dazu geäußert, ich würde hier aber noch darauf ansprechen, dass es noch die Möglichkeit des Basistarifs gibt. Der ist auf den Höchstsatz der GKV gedeckelt und da du selbst natürlich keine Altersrückstellungen hast, würde dieser für dich momentan bei 50% Beihilfe ich glaube grob 455,11 € bzw. bei 70% Beihilfe 273,06 € inkl. Privater Pflegeversicherung.

Der Basistarif leiste analog zur gesetzlichen Krankenversicherung, allerdings mit gedeckelten Sätzen die in einer zulässigen abweichenden Vereinbarung weiter niedriger gesetzt wurde als das Gesetz zum Basistarif vorsieht.

Für einen Beamten bedeutet das etwa dass eine Rechnung zum 2,3 fachen Satz von der Beihilfe auch zu 2,3 fachen Satz erstattet wird aber vom Basistarif dann mit 1,2 fachen Satz. Also am Beispiel von 100 Euro bei 50% Beihilfe entspräche das eine Erstattung von 50 € durch die Beihilfe und 26,09 € durch den Basistarif der PKV. 23,09 € ist der "Eigenanteil" den man selbst zahlen müsste und ggf. bei der Steuererklärung als krankheitsbedingte Kosten geltend machen kann.

https://www.privat-patienten.de/beitraege/was-sie-ueber-den-basistarif-wissen-sollten/

Jedoch ich persönlich würde davon abraten in diesen zu wechseln, bzw. diese Option nur als "letzte Möglichkeit" erwägen, denn wie man an den Beiträgen (ohne bisherige Altersrückstellungen) sieht könnte eine Normalversicherung einschließlich Risikozuschlag daher zwar nicht unbedingt günstiger aber erheblich "umfangreicher" sein.

Der Basistarif ist per se an und für sich gut (mal von den abweichenden Sätzen abgesehen) und sollte auf dem Niveau der GKV alles soweit gut erstatten, jedoch tun sich die PKVen mit dem Basistarif schwer und Ärzt*innen wissen oft nicht wie man auf diesen reagieren soll. Hier gälte schlichtweg: Kassenarzt sein, GKV Leistungen erbringen, aber eine PKV Rechnung ausstellen - bestenfalls zum Basistarifsatz, jedoch ist "über" Basistarif-Sätzen erlaubt. Diese "Mehrkosten" (nicht GKV-Leistung (IGEL Leistung) bzw. über Basistarif-Satz) werden aber PKV Seitig halt eben nicht erstattet.

In den sollte man meines Erachtens nur wechseln, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und selbst mit Beihilfe die monatlichen Beitragskosten unverhältnismäßig hoch wären und ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG und/oder der Verzicht auf "unnötige Luxusleistungen" keine Verbesserung bringt.

frankundfrei

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Antw:[Allg] Verzweiflung PKV - Tipps?
« Antwort #10 am: 04.04.2024 16:00 »
ich selbst bin auch kein Freund des Rechnungshandlings im Alter, aber es gibt bei Beihilfe und PKV ja jeweils Apps, was all dies relativ einfach macht, abfotografieren, paar Angaben machen und absenden >>> aber ja, Zeit ist dies und wenn man mal vergesslicher etc wird.....dann braucht mal aber so oder so Hilfe und vieles wird egal.

Ungern gehe ich in der PKV auch in Vorleistung, denn man was ja nie sicher, ob und auf wieviel man sitzen bleibt.

Bis Alter 55 kannst Du problemlos aus der PKV wieder raus, wenn Du zB ein Jahr Teilzeit arbeitest....muss man sich leisten können.
Wenn Du keine Rechnungen einreichst, bekommst Du jährlich eine Beitragsrückerstattung von 6-700 € oder mehr....DIESES Geld musst du fürs Alter sparen und investieren.
Dann macht letztlich auch auf dein Leben gesehen, die PKV wirtschaftlich Sinn, behauptete ich.

Und wie schon gesagt, im Notfall gibt es den Standardtarif.
Ich kenne aber aber auch eine Beamtin, die nicht in die PKV will.....

Vorteil ist eben ,dass im Alter unabhängig von den Einkünften wie zinsen, Dividenden, der Beitrag bleibt, anders als in der GKV, auch wenn dort ebenso gedeckelt wird.....

WESENTLICH ist es mE, unabhängig von der Frage der KV, dass man in der Zeit mtl. spart, um dann für ggf eine PKV und Sonstiges ein paar Sprünge mehr machen zu können....zahle monatlich in einen ETF ein.....egal wie hoch der Betrag ist....aber regelmäßig, und soviel wie Du kannst.

Die Frage mit dem Handling und ob DAS Dir so wichtig ist, musst Du wissen.

Einen "verbraucherschützenden" PKV Makler, der ich damals hatte, da vielen Maklern und Beratern kaum zu trauen ist, da sie idR gewisse PKV bevorzugen, ist hier zu finden, TIpp : mal lesen und dann dort anrufen. www.aladon.de

Aber der wird Dir eben auch eine PKV empfehlen......doch auf der Seite erkennst Du mehr, worauf es im PKV System ankommt...dieser Mann hat den Gesetzgeber solange genervt, bis der § 204 VVG zustande kam, im Sinne der Versicherten.

Bannockburn

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Antw:[Allg] Verzweiflung PKV - Tipps?
« Antwort #11 am: 05.04.2024 11:06 »
Hat eigentlich schon jemand Erfahrung gemacht mit dem späteren Streichen von Risikozuschlägen? Explizit im Bereich Psychotherapie? Hatte dazu schon mal gegoogelt und immer mal wieder gelesen, dass es sehr schwer sei, so was wieder loszuwerden.

Landesdiener

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Antw:[Allg] Verzweiflung PKV - Tipps?
« Antwort #12 am: 05.04.2024 11:13 »
Ich glaube kaum, dass das eine Versicherung mitmacht. Wieso auch? Die wissen, dass du vorbelastet bist und du hast in den Vertrag eingewilligt. Bleibt nur ein Wechsel zu einer andere  PKV, wo die Vorgeschichte dann nicht mehr anzugeben ist. Ob sich das dann rechnet, ist eine andere Frage.

dae123

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Antw:[Allg] Verzweiflung PKV - Tipps?
« Antwort #13 am: 07.04.2024 12:29 »
Bis Alter 55 kannst Du problemlos aus der PKV wieder raus, wenn Du zB ein Jahr Teilzeit arbeitest....muss man sich leisten können.
Wenn Du keine Rechnungen einreichst, bekommst Du jährlich eine Beitragsrückerstattung von 6-700 € oder mehr....DIESES Geld musst du fürs Alter sparen und investieren.
Dann macht letztlich auch auf dein Leben gesehen, die PKV wirtschaftlich Sinn, behauptete ich.

Bei Angestellten ja, da man dann wieder versicherungspflichtig ist. Der Beamte bleibt in der PKV und kann unabhängig von der Besoldung nicht wieder in die GKV.


Hat eigentlich schon jemand Erfahrung gemacht mit dem späteren Streichen von Risikozuschlägen? Explizit im Bereich Psychotherapie? Hatte dazu schon mal gegoogelt und immer mal wieder gelesen, dass es sehr schwer sei, so was wieder loszuwerden.

§41 VVG
1Ist wegen bestimmter gefahrerhöhender Umstände eine höhere Prämie vereinbart und sind diese Umstände nach Antragstellung des Versicherungsnehmers oder nach Vertragsschluss weggefallen oder bedeutungslos geworden, kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Prämie ab Zugang des Verlangens beim Versicherer angemessen herabgesetzt wird. 2Dies gilt auch, wenn die Bemessung der höheren Prämie durch unrichtige, auf einem Irrtum des Versicherungsnehmers beruhende Angaben über einen solchen Umstand veranlasst worden ist.

Man müsste sich hier wohl mit der Rechtsprechung näher beschäftigen.

IdR. wollen Versicherungen hierzu Bescheinigungen vom Arzt o.Ä. Bei anderen Krankheiten ist dies deutlich leichter zu begründen. Beispiel: Jemand ist (stark) übergewichtig, nimmt viel ab und ist seitdem normalgewichtig. Das Risiko, welches bei Vetragsabschluss besteht, besteht nun nicht mehr.

Zwar könnte man natürlich argumentieren, dass eine ehemals übergewichtige Person auch eher das Gewicht wieder zunimmt. Ggf. fordert die Versicherung deshalb zusätzlich, dass das Gewicht für eine bestimmte Zeit stabil sein muss. Meines Wissens sind die Versicherungen in solchen Fällen durchaus bereit, den Risikozuschlag zu streichen.

Bei einer Psychotherapie kann die Versicherung damit argumentieren, dass das Risiko, erneut psychisch zu erkranken, dauerhaft erhöht ist. Ich glaube aber, dass es auch hier durchaus möglich ist, eine Kürzung oder Streichung eines Risikozuschlags zu bewirken. Man hat zumindest nichts zu verlieren.

frankundfrei

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Antw:[Allg] Verzweiflung PKV - Tipps?
« Antwort #14 am: 09.04.2024 18:45 »
Bis Alter 55 kannst Du problemlos aus der PKV wieder raus, wenn Du zB ein Jahr Teilzeit arbeitest....muss man sich leisten können.
Wenn Du keine Rechnungen einreichst, bekommst Du jährlich eine Beitragsrückerstattung von 6-700 € oder mehr....DIESES Geld musst du fürs Alter sparen und investieren.
Dann macht letztlich auch auf dein Leben gesehen, die PKV wirtschaftlich Sinn, behauptete ich.

Bei Angestellten ja, da man dann wieder versicherungspflichtig ist. Der Beamte bleibt in der PKV und kann unabhängig von der Besoldung nicht wieder in die GKV.

Einspruch euer Ehren  ;D
Nur wenn man 55 + ist, kommt man als in der BRD lebender nicht mehr aus der PKV raus.....ferner kommt man raus, wenn man zB im Ausland dort KVersichert wird, dann lässt einen die deutsche PKV auch raus, so meine PKV letztens zu mir....findet man auch anderswo zu lesen.

Siedelst du zB nach Frankreich um und arbeitest dort sozialversicherungspflichtig, dann kommst du dort in die GKV, dann teilst du dies der dt. PKV mit und belegst es und die beenden dann den Vertrag.

LG
Frank