Autor Thema: Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag  (Read 5873 times)

VielUnterwegs

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Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« am: 14.03.2024 08:19 »
Hallo zusammen,

wie wird eigentlich der Wahlsonntag für angestellte Mitarbeiter der Verwaltung am Wahlsonntag bezahlt? Das sind gut 10-14h bis Abends inkl. Auszählung etc...

brian

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #1 am: 14.03.2024 08:21 »
Übliches Erfrischungsgeld, Würstchen mit Kartoffelsalat, Fahrkosten und Arbeitsstunden. Wobei wir nicht den ganzen Tag da sitzen müssen sondern nur die Briefwahl auszählen abends.

Johann

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #2 am: 14.03.2024 08:23 »
Entweder als Ehrenamt per Unkostenbeitrag oder als Arbeitszeit mit Sonn- und ggf. Nachtzuschlag. Bei letzterem wären die Regelungen bezüglich maximaler täglicher Arbeitszeit sowie die Einhaltung der 11-stündigen Ruhepause bis zur nächsten Arbeitsaufnahme bspw. am Montag relevant.

Micolash

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #3 am: 14.03.2024 09:21 »
Bei uns Arbeitszeit + Zulagen + Erfrischungsgeld + ein zusätzlicher Urlaubstag

BAT

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #4 am: 14.03.2024 10:56 »
Welche Tätigkeit wird denn genau verlangt? Da gibt es einige verschiedene Konstellationen?

10 bis 14 Stunden machen eigentlich nur jene, die hauptamtlich für die Wahl zuständig sind, also nicht Stimmzettel annehmen oder sie zählen.

RsQ

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #5 am: 14.03.2024 11:12 »
Das sind gut 10-14h
Dann ist es mies organisiert. Egal, ob ehrenamtlich oder "zwangs-abgeordnet": Einen Wahltag plant man doch im Zweischicht-System, bei dem zur Auszählung dann alle da sind? Also wer dort durchgehend 10-14 Std. vor Ort, macht m. E. etwas falsch ...

RsQ

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #6 am: 14.03.2024 11:12 »
Bei uns Arbeitszeit + Zulagen + Erfrischungsgeld + ein zusätzlicher Urlaubstag
Wow! Glückwunsch! Mehr geht wirklich nicht.

NelsonMuntz

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #7 am: 14.03.2024 11:27 »
Bei uns Arbeitszeit + Zulagen + Erfrischungsgeld + ein zusätzlicher Urlaubstag
Wow! Glückwunsch! Mehr geht wirklich nicht.

Bei meiner Frau (Kommunalverwaltung) gilt:

Arbeitszeit + Zulagen + Erfrischungsgeld + ein zusätzlicher Urlaubstag

... und die Kinder sind nicht mehr betreuungspflichtig und dienen daher nicht mehr als Entschuldigung.

Saggse

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #8 am: 14.03.2024 11:32 »
Entweder Erfrischungsgeld (ca. 30-50€) oder einen Absatztag.

funkenstrahl

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #9 am: 14.03.2024 11:33 »
Bei uns (Kommunalverwaltung) ist es freiwillig und es gibt Geld + 13 Stunden fürs Gleitzeitkonto

Micolash

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #10 am: 14.03.2024 11:34 »
Bei uns Arbeitszeit + Zulagen + Erfrischungsgeld + ein zusätzlicher Urlaubstag
Wow! Glückwunsch! Mehr geht wirklich nicht.

War eine Maßnahme um mehr Freiwillige zu finden, da sich sonst kaum einer meldete und "verlost" wurde. Jetzt gibt es mehr als genug :)

VielUnterwegs

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #11 am: 14.03.2024 16:03 »
Dann ist es mies organisiert. Egal, ob ehrenamtlich oder "zwangs-abgeordnet": Einen Wahltag plant man doch im Zweischicht-System, bei dem zur Auszählung dann alle da sind? Also wer dort durchgehend 10-14 Std. vor Ort, macht m. E. etwas falsch ...

Was heißt mies organisiert - bei einer kleinen Kommune muss jeder ran und bei drei Wahlen auf einmal wird es eben mal später. Was heißt denn "Erfrischungsgeld" und warum gibt es genau bei so einem wichtigen Ereignis nicht einheitliche Regeln via TVÖD?!? Das wäre auch mal ein Punkt für die anstehenden Verhandlungen!

Schokokeks

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #12 am: 14.03.2024 17:01 »
Nein, wäre es nicht

Erfrischungsgeld bekommen idR die ehrenamtlichen Wahlhelfer

VielUnterwegs

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #13 am: 14.03.2024 18:57 »
Nein, wäre es nicht

Erfrischungsgeld bekommen idR die ehrenamtlichen Wahlhelfer

Was wäre nicht und warum?

Auf welche Bezahlung haben dann Verwaltungsmitarbeiter am Wahltag gesetzlichen Anspruch?

BAT

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #14 am: 14.03.2024 19:13 »
Welche Tätigkeit wird denn genau verlangt? Da gibt es einige verschiedene Konstellationen?

10 bis 14 Stunden machen eigentlich nur jene, die hauptamtlich für die Wahl zuständig sind, also nicht Stimmzettel annehmen oder sie zählen.