Hallo,
danke für eure Antworten.
Aktuell haben wir eine Kernarbeitszeit, die wenig mit einer Gleitzeit zu tun hat. Nachmittags ist es manchmal möglich. Ein langer Tag in der Woche ist dabei (bis 18 Uhr), dafür Freitags dann nur bis 12 Uhr. Die Arbeitszeit am Freitag soll erhöht werden und am Donnerstag sollen jeweils 2 Kollegen Frühschicht machen und eine Kollegin die Nachmittagsschicht (die aber immer gut besucht ist und 1 Arbeitskraft zu wenig ist). Bisher waren wir sehr bürgerfreundlich und haben auch kurz vor Schließung noch Belange der Bürger aufgenommen.
Die Regelung mit dem Urlaub finde ich auch in Ordnung. Dafür ist er ja da. Leider haben wir extrem hohe Krankenstände (unter anderem wegen Unzufriedenheit) und der Urlaub wird lange mit geschoben.
Mit der im Moment geltenden DV, bekommen auch TZ bei einer Sollarbeitszeit von z. B. 4 Stunden, darüber hinaus gehende Stunden auf Fortbildungen als Überstunden gut geschrieben. Dies möchte der Personalleiter ändern. Der TVÖD sieht das nicht vor.
Ich finde das eine Ungleichbehandlung. Und auch der freie Freitag, wäre dann alles mein Privatvergnügen.
Eine etwas andere Frage ist es wohl bei einem Personalrats-Seminar, da ja Ehrenamt. Also keine Überstunden, so habe ich das verstanden.
Den Hinweis mit der Haushaltsregelung finde ich ganz interessant. ;-) Komme aus der Finanzverwaltung. Werde ich mal näher beleuchten.
Allerdings argumentierte dies der Personalleiter damit, dass bei einer Dienstreise mit dem Kfz ja Arbeitszeit vergütet wird, also Fahrtkosten + Fahrtzeit=Arbeitszeit (mind. 25 € Personalkosten pro Stunden). Daher wäre das teure Zugticket dann gar nicht mehr so teuer (und die Fahrt ist ja dann sowieso Freizeit, da man nicht selber lenken muss).
Wäre euch über Tipps noch dankbar bzw. Erfahrungen, wie es bei euch gehandhabt wird.
Dankeschön und viele Grüße