Autor Thema: Dienstvereinbarung/Reisekosten/Fortbildung/Personalrat  (Read 877 times)

Julie84

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Hallo lieber Mitglieder,

ich habe eine Frage bzgl. der Neugestaltung der Dienstvereinbarung. Dies strebt unser neuer Personalleiter an. Wir sind eine kleine Kommune, er kommt von einer größeren Einrichtung. Seit kurzem haben wir auch einen Personalrat, indem ich vertreten bin.

Die aktuell geltende DV ist schon arbeitnehmer- bzw. familienfreundlich.

Neue Regelungen wären dann:

Schichtdienst/versetzter Dienst bei 10h am langen Tag der Woche, kurzer Freitag bis 12 Uhr wird aufgehoben
keine Karzenzzeit von 5-10min nach 6 Stunden Arbeitszeit
7,48 Stunden Arbeitszeit soll kommen
Was ist mit denen, die eine 4-Tage-Woche haben?
Keine Kernarbeitszeit mehr (08-12), sondern flexibler
Kein Fahrtkostenersatz zum Fortbildungsort, Verpflichtung zur Nutzung der Bahn - auch wenn viel teurer und Fahrtzeit sehr lange, nur im Ausnahmefall mit dem Kfz 
Keine Gutschrift der Überstunden bei Dienstreisen / Fortbildungen - gerade bei Teilzeit nur die tägliche Sollarbeitszeit, bei 4-Tage-Woche einen ganzen Tag verschenken
Einbringung von Urlaub im gleichen Jahr oder auf Antrag bis spät. 31.03. (bisher auf Antrag Verlängerung möglich)

Wie "nett" sind denn da eure Arbeitgeber? Wie sind eure DV ausgestaltet?
Es ist deshalb nicht alles schlechter, aber einiges möchte er doch zu seinem eigenen Vorteil ausgestalten.

Was, wenn wir als PR nicht zustimmen?

Er hatte angekündigt, die DV etwas undurchschaubarer aufzubauen. Das hat uns hellhörig gemacht.

Unser 1. Personalratsseminar haben wir zum Glück bald.

Vielen lieben Dank,

Julie

MaLa

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Zitat
Was ist mit denen, die eine 4-Tage-Woche haben?

Hier gelten die individuell ausgehandelten Arbeitzzeiten weiterhin.

Zitat
Schichtdienst/versetzter Dienst bei 10h am langen Tag der Woche, kurzer Freitag bis 12 Uhr wird aufgehoben

Das wiederspricht sich ein wenig mit

Zitat
Keine Kernarbeitszeit mehr (08-12), sondern flexibler

Ohne Kernarbeitszeit steht es dem AN frei seine Arbeitszeit im Gleitrahmen beliebig wahr zu nehmen

Zitat
keine Karzenzzeit von 5-10min nach 6 Stunden Arbeitszeit

Das Arbeitszeitgesetz ist hier auch konsequent und sieht auch keine Karrenz vor.

MoinMoin

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Keine Gutschrift der Überstunden bei Dienstreisen / Fortbildungen - gerade bei Teilzeit nur die tägliche Sollarbeitszeit, bei 4-Tage-Woche einen ganzen Tag verschenken
Verstehe ich nicht ganz:
Wenn eine 50% TZ Kraft, einen Schulung besucht, die 8h dauert, dann bekommt sie nur 4h gutgeschrieben?
Bzw. Wenn ich eine 4 Tage Woche vereinbart habe und am Fr. 0h Sollarbeitzeit, dann muss ich bei einer Schulung an dem Freitag erscheinen, bekommen aber kein Geld dafür?
Klingt so, als ob das nicht gemeint ist.
Falls doch: Dann müsste man die Fortbildung abbrechen, da man keine Verpflichtung und keinen Auftrag hat da zu sein, weil der AG eben keine Mehrarbeit angeordnet hat.
Oder?

Zitat
Einbringung von Urlaub im gleichen Jahr oder auf Antrag bis spät. 31.03. (bisher auf Antrag Verlängerung möglich)
Solange man nicht am 1.2. seinen gesamten Urlaub eingereicht haben muss, ist das doch ok, da nichts anderes das Gesetz vorsieht.
« Last Edit: 14.03.2024 13:24 von MoinMoin »

BAT

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In Bezug auf die Nutzung der Bahn könnte es zu einem Bruch mit den Haushaltsregelungen kommen.

Das ist bei uns eher auf eine kostengünstige Weise ausgestaltet, zeigt aber eine Ansätze einer Öko- Einstellung.

Julie84

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Hallo,

danke für eure Antworten. ;)

Aktuell haben wir eine Kernarbeitszeit, die wenig mit einer Gleitzeit zu tun hat. Nachmittags ist es manchmal möglich. Ein langer Tag in der Woche ist dabei (bis 18 Uhr), dafür Freitags dann nur bis 12 Uhr. Die Arbeitszeit am Freitag soll erhöht werden und am Donnerstag sollen jeweils 2 Kollegen Frühschicht machen und eine Kollegin die Nachmittagsschicht (die aber immer gut besucht ist und 1 Arbeitskraft zu wenig ist). Bisher waren wir sehr bürgerfreundlich und haben auch kurz vor Schließung noch Belange der Bürger aufgenommen.

Die Regelung mit dem Urlaub finde ich auch in Ordnung. Dafür ist er ja da. Leider haben wir extrem hohe Krankenstände (unter anderem wegen Unzufriedenheit) und der Urlaub wird lange mit geschoben.

Mit der im Moment geltenden DV, bekommen auch TZ bei einer Sollarbeitszeit von z. B. 4 Stunden, darüber hinaus gehende Stunden auf Fortbildungen als Überstunden gut geschrieben. Dies möchte der Personalleiter ändern. Der TVÖD sieht das nicht vor.
Ich finde das eine Ungleichbehandlung. Und auch der freie Freitag, wäre dann alles mein Privatvergnügen.

Eine etwas andere Frage ist es wohl bei einem Personalrats-Seminar, da ja Ehrenamt. Also keine Überstunden, so habe ich das verstanden.

Den Hinweis mit der Haushaltsregelung finde ich ganz interessant. ;-) Komme aus der Finanzverwaltung. Werde ich mal näher beleuchten.
Allerdings argumentierte dies der Personalleiter damit, dass bei einer Dienstreise mit dem Kfz ja Arbeitszeit vergütet wird, also Fahrtkosten + Fahrtzeit=Arbeitszeit (mind. 25 € Personalkosten pro Stunden). Daher wäre das teure Zugticket dann gar nicht mehr so teuer (und die Fahrt ist ja dann sowieso Freizeit, da man nicht selber lenken muss).

Wäre euch über Tipps noch dankbar bzw. Erfahrungen, wie es bei euch gehandhabt wird.

Dankeschön und viele Grüße

BAT

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Naja gut, bei uns wird die Arbeitszeit unabhängig vom Verkehrsmittel berücksichtigt.

Selbst wenn nicht, ist zu schauen, ob aufgrund der längeren Fahrzeiten mit der Bahn zusätzliche Übernachtungen anfallen.

Beim Seminar aufpassen, ob man nicht Stress in die Treppe bringt. Denn wenn man besondere Regelungen für Teilzeitkräfte macht, müssten gerechterweise Vollzeitkräfte mit z. B. 8 Stunden Sollzeit dann auch nur 7 Stunden bekommen, wenn die Schulung nicht länger dauert. Also durch ein Seminar Minusstunden aufbauen.

NelsonMuntz

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Wir haben in der DV für Dienstreisen ebenfalls die Nutzung der Bahn vorgeschrieben. In Ausnahmen sollen Dienstfahrzeuge genutzt werden und ein Privat-Fahrzeug nur im Notfall.

Allerdings haben wir in der Praxis eine sehr hohe "Notfall-Rate", was auch seltenst beanstandet wird.

Zum Urlaub: Dieser überlebt bei uns nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem er gewährt wurde, weitere 15 Monate. Das ist schon sehr großzügig, aber 3 Monate ins Folgejahr sollten drin sein.

Und für Fortbildungen sowie die Reisezeiten gibt es keine Überstunden.

MaLa

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Zitat
Eine etwas andere Frage ist es wohl bei einem Personalrats-Seminar, da ja Ehrenamt. Also keine Überstunden, so habe ich das verstanden.

Die Mitglieder des Personalrats haben einen Anspruch auf Freistellung vom Dienst unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen (§ 54 BPersVG). Voraussetzung für die Freistellung und Kostenübernahme ist, dass Kenntnisse vermittelt werden, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind.

Zitat
Mit der im Moment geltenden DV, bekommen auch TZ bei einer Sollarbeitszeit von z. B. 4 Stunden, darüber hinaus gehende Stunden auf Fortbildungen als Überstunden gut geschrieben. Dies möchte der Personalleiter ändern. Der TVÖD sieht das nicht vor.

der TVÖD nicht aber: Nach dem ArbZG gelten die aufgewendeten Stunden für eine Fortbildung als Arbeitszeit, wenn sie im dienstlichen Interesse des Arbeitgebers liegt.

Zitat
Donnerstag sollen jeweils 2 Kollegen Frühschicht machen und eine Kollegin die Nachmittagsschicht (die aber immer gut besucht ist und 1 Arbeitskraft zu wenig ist).

Kann man in der DV dementsprechnd Regeln, das während der Öffnungzeiten immer min. 2 Personen anwesend sein müssen. Können die AN dann in Eigenregie regeln.


Der neue Personer sollte nicht nur den TVÖD kennen sondern die gestzlichen Grundlagen zu Arbeitszeit/Reisekosten etc. wenn er was anfassen möchte.

Alien1973

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Bei uns werden an Anreise- und Abreisetagen zu Schulungen bis zu 12 Stunden gut geschrieben. Fahrzeit ist Arbeitszeit, auch mit der Bahn....

Bahn als bevorzugtes Mittel, nur auf Antrag Firmen-Kfz. Das ist auch bei uns so, wird jedoch nicht so eng gehandhabt wenn die Bahnverbingungen kacke sind. Wenn doch, dann gelten die 12 Stunden. Mit Kfz vielleicht grad mal 9 Stunden, da sollte der Personaler schon mal dran denken. Bei uns gibt das auch nicht der Personaler frei sondern die Amtsleitung und das Personalamt/Bezügestelle übernimmt das dann einfach.

Urlaub ist in der Regel bis zum 31.12. zu nehmen, 8 Tage können ins neue Jahr rüber gezogen werden und müssen dann bis zum 31.03. angetreten werden. Alles darüber hinaus nur aus triftigem Grund und mit Antrag bis 31.05. verlängerbar.



MoinMoin

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Zum Urlaub: Dieser überlebt bei uns nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem er gewährt wurde, weitere 15 Monate. Das ist schon sehr großzügig, aber 3 Monate ins Folgejahr sollten drin sein.
Nun, das mindeste sind die vertraglichen und die gesetzlichen Regelungen, also ist eine sollte drin sein immer drin.
Aber ein Urlaub muss im gleichen Jahr genommen werden auch immer eine legitime Forderungen, in Firmen, die ansonsten Rücklagen bilden müssen auch nachvollziehbarer als anderswo.

MoinMoin

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Antw:Dienstvereinbarung/Reisekosten/Fortbildung/Personalrat
« Antwort #10 am: 14.03.2024 17:01 »
Mit der im Moment geltenden DV, bekommen auch TZ bei einer Sollarbeitszeit von z. B. 4 Stunden, darüber hinaus gehende Stunden auf Fortbildungen als Überstunden gut geschrieben. Dies möchte der Personalleiter ändern. Der TVÖD sieht das nicht vor.
Ich finde das eine Ungleichbehandlung. Und auch der freie Freitag, wäre dann alles mein Privatvergnügen.
Geleistete Arbeitszeit ist Arbeitszeit und wenn sie angewiesen wird ein 8h Seminar zu besuchen, dann ist es Arbeitszeit, so einfach wie simpel (Erst Recht, wenn man §5 Abs. 6 kennt) . Ansonsten geht sie halt nach ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.
Allerdings ist das dann Mehrarbeitszeit und es sind keine Überstunden (also werden nicht gesondert vergütet) §7 Abs 6 Tvöd

Zitat
Eine etwas andere Frage ist es wohl bei einem Personalrats-Seminar, da ja Ehrenamt. Also keine Überstunden, so habe ich das verstanden.
Da dürfte das selbe gelten, also keine Minusstunden, da man dafür freigestellt ist.

Zitat
Den Hinweis mit der Haushaltsregelung finde ich ganz interessant. ;-) Komme aus der Finanzverwaltung. Werde ich mal näher beleuchten.
Allerdings argumentierte dies der Personalleiter damit, dass bei einer Dienstreise mit dem Kfz ja Arbeitszeit vergütet wird, also Fahrtkosten + Fahrtzeit=Arbeitszeit (mind. 25 € Personalkosten pro Stunden). Daher wäre das teure Zugticket dann gar nicht mehr so teuer (und die Fahrt ist ja dann sowieso Freizeit, da man nicht selber lenken muss).

Wäre euch über Tipps noch dankbar bzw. Erfahrungen, wie es bei euch gehandhabt wird.
Ob und wann Reisezeiten als Arbeitszeit zu gelten haben ist ein nicht ganz so triviales Thema.
Ebenso wie sie dann zu vergüten sind.
Aber ansonsten gilt halt das was in §6 Abs. 9.1 vereinbart ist.
Also platt gesagt Reisezeit ist keine Arbeitszeit, sofern man dadurch nicht Minus macht.(4h Reisezeit und 4 h Dienstzeit sind 8h Sollzeit, 4h Reisezeit und 6h Dienstzeit ebenfalls)

Ebenso kann man durchaus auch im Zug arbeiten und dieses dann als Arbeitszeit notieren.
Selbst ein Maurer kann im Zug ein Fortbildungsbuch (mit dem Verweis auf §5) lesen.


Umlauf

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Antw:Dienstvereinbarung/Reisekosten/Fortbildung/Personalrat
« Antwort #11 am: 14.03.2024 17:11 »
Für dienstliche Fortbildung bekommt bei uns in meiner Bundesbehörde jeder die Sollzeit einer Vollzeitkraft gutgeschrieben. Sonst würden TZ-Kräfte gar nicht dort hin und zwingen ohne eine Form der Berücksichtigung, dass nenne ich Entspannungsübung für den Arbeitsrichter.
Oder böse gesagt, was für ein unfähiger Döddel. Muss wohl Gründe haben, dass er nicht mehr in der großen Behörde ist.   :-X

Reisezeiten kann man beim Bund auf Antrag bekommen. Dafür muss man recht viel Reisezeit zusammenbekommen, dann werden 25% angerechnet. In diese Verlegenheit bin trotz zahlreicher Reisen noch nicht gekommen. Daher hab ich die genaue Regel nicht auf dem Schirm. Fürs Mobile Arbeiten kann man sich mit den Sicherheitsrechner in die Zeiterfassung einstechen.