Für die Regealtersgrenze gilt Nr. 4 der Sonderregelungen für Lehrkräfte
Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Schulhalbjahres (31. Januar beziehungsweise 31. Juli), in dem die Lehrkraft das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat.
Insoweit könnte ich mir vorstellen, dass der Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag innerhalb eines laufenden Schulhalbjahres nicht zustimmt.
Bei einer fristgerechten Kündigung seitens des Arbeitnehmers kann sich der Arbeitgeber nicht gegen eine Beendigung im Laufe eines Schulhalbjahres wehren.
Ich empfehle, dies rechtzeitig mit des Schulleitung zu besprechen, da dieses dann auch frühzeitig bei der Stundenplangestaltung berüksichtigt werden kann.