Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Eingruppierung TV-L Gruppe 7, stufe 1, obwohl Berufserfahrung?

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troubleshooting:

--- Zitat von: Albeles am 18.03.2024 09:44 ---Bist Du auf die Stelle angewiesen, oder hast Du noch andere Eisen im Feuer?
Sag einfach das Du nur für Stufe x kommst und Poker. Wenn ich nicht für Betrag arbeiten möchte, dann teile ich das dem AG mit und verhandele. Von alleine wird da nix passieren.
Kenne deinen eigenen Wert und hol das Beste für Dich raus.
Du musst Stufe 1 ja nicht annehmen!

--- End quote ---

Und ganz wichtig, nicht auf irgendwelche mündlichen Zusagen für die Zukunft verlassen. Vor der Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag, muss es schriftlich geregelt sein. An alles andere hält sich später niemand bzw. lamentiert sich zB Verweise auf Kannregelungen raus. Gilt zwar für eigentlich alle Arbeitsverhältnisse, für den ÖD aber leider doppelt!

Handwerklicher2020:
Hallo,

die Sache ist das ich quasi auf dem platten Land wohne und die Auswahl an Jobs gerade hier in der Gegend einfach dünn ist. Wenn hier ein Landkreis zum Beispiel eine Stelle ausschreibt als ich sag mal Hausmeister dann wird diese höchstens nach TVÖD Gruppe 5 bezahlt und man erwartet darüber hinaus Teilnahme am Bereitschaftsdienst und Wohnort in der Stadt. Es würde also nix übrig bleiben.

Was ich damit sagen möchte: Ich kann natürlich das Jobangebot ablehnen und sagen nö mache ich nicht, heisst im Umkehrschluss, da ich ja gerade auf Jobsuche bin, die AfA schickt mich zwangsläufig in die Zeitarbeit. Es mag wohl das ein- oder andere Eisen noch im Feuer sein aber es ist auch so das ich in der freien Wirtschaft leider schon die ein-  oder andere Insolvenz mitgemacht habe und ich suche nun in meinem Alter eine feste und dauerhafte Perspektive.

MoinMoin:
Nun, dann ist deine Verhandlungsposition recht bescheiden, so wie sie auch in der pW es ist und du musst pokern, dass sie keinen anderen haben oder die Kröte schlucken.
Wenn du einschlägige Berufserfahrung hast, bist du in der Stufe 3 (und musst das evtl. einklagen)
Wenn nicht, ist es reine Verhandlung.

troubleshooting:
Ja, dann bleibt nur in den sauren Apfel beißen, Probezeit absolvieren und anschließend nachverhandeln und parallel bewerben.

MoinMoin:

--- Zitat von: troubleshooting am 19.03.2024 08:10 ---Ja, dann bleibt nur in den sauren Apfel beißen, Probezeit absolvieren und anschließend nachverhandeln und parallel bewerben.

--- End quote ---
Nein, es gibt tarifliche nur eine Möglichkeit nachzuverhandeln, eine Zulage von 2 Stufen (§16.5)
Die einschlägige Berufserfahrung ist nicht verhandelbar, sondern gerichtlich einklagbar.

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