Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung TV-L Gruppe 7, stufe 1, obwohl Berufserfahrung?
Faunus:
--- Zitat ---§17 TV-L
2 Zeiten der Unterbrechung bis zu einer Dauer von jeweils drei Jahren, die nicht von Satz 1 erfasst werden,... sind unschädlich; sie werden aber nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet.
3 Bei einer Unterbrechung von mehr als drei Jahren erfolgt eine Zuordnung zu der Stufe, die der vor der Unterbrechung erreichten Stufe vorangeht, jedoch nicht niedriger als bei einer Neueinstellung; die Stufenlaufzeit beginnt mit dem Tag der Arbeitsaufnahme.
--- End quote ---
Die Unterbrechnung kommt durch die Ausbildung zum Elektriker. In der Zeit hast Du nicht als Anlagenmechaniker gearbeitet. Oben stehen die entsprechenden Auszüge aus dem TV-L. Die Frage ist jetzt wie lang die Unterbrechnung war: bis zu 3 Jahre oder mehr?!
MoinMoin:
--- Zitat von: MoinMoin am 15.03.2024 16:49 ---:
Fordere sie auf, dass sie dir förderliche Zeiten anerkennen sollen oder such dir einen Ag der das macht.
--- End quote ---
Handwerklicher2020:
Ich muss das ganze einmal etwas aufbröseln. Die Zeit der ausbildung zum Elektriker liegt vor der Tätigkeit als ich wieder als Anlagenmechaniker SHK gearbeitet habe.
Erst kam die Ausbildung zum Elektriker im Rahmen einer gesundheitlichen Rehabilitation also als Umschulung. Danach habe ich im ÖD gearbeitet als Anlagenmechaniker. Das war bis Mai 2020.
Dann habe ich 2,5 Jahre für ein Stadtwerk gearbeitet als Netzmonteur Gas Wasser.
Faunus:
--- Zitat von: MoinMoin am 27.03.2024 06:30 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 15.03.2024 16:49 ---:
Fordere sie auf, dass sie dir förderliche Zeiten anerkennen sollen oder such dir einen Ag der das macht.
--- End quote ---
--- End quote ---
Jetzt denke ich genauso.
Handwerklicher2020:
Erstmal vielen vielen Dank für eure zahlreichen Rückmeldungen.
Wenn es wirklich bei der Stufe 1 bleiben sollte, dann muss ich leider zu dem Ergebnis kommen, das sich die Tätigkeit für mich finanziell nicht lohnt. Es hat auch damit zu tun das ich eine nicht ganz unerhebliche Anfahrtsstrecke habe.
Natürlich kann mann jetzt sagen, das hat man vorher alles gewusst aber es ist meiner Ansicht nach nicht richtig, das seitens des AG nicht ehrlich damit umgegangen wird welche Stufe es nun ist.
Das habe ich in meiner letzten Anstellung im ÖD so nicht gehabt da gab es einen Vertrag wo alles niedergeschrieben worden ist.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version