Autor Thema: Eingruppierung TV-L Gruppe 7, stufe 1, obwohl Berufserfahrung?  (Read 2527 times)

Handwerklicher2020

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Hallo,

zunächst einmal vielen vielen Dank für euere Antworten.

Was mich nun wieder stutzig macht ist folgendes: Mir liegt jetzt mittlerweile der Vertrag vor und ich weiß immer noch nicht, in welcher Stufe ich eingruppiert bin. Verantwortlich sieht sich wohl niemand und man sagt mir, ich bekomme Bescheid vom niedersächsischen landesamt für bezüge und versorgung.

Man ist nicht ehrlich mir gegenüber weil es stellt sich mir nun folgende Frage: Wer entscheidet jetzt maßgeblich über meiner Eingruppierung?

Als ich seinerzeit bei einem anderen AG im ÖD war hatte ich diese Probleme nicht da alles klar und offen kommuniziert worden ist.

Fragmon

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Wartezeit für das KSchG abwarten und danach Einstufung gerichtlich überprüfen lassen. Das ist jederzeit möglich. Einzig wenn du gewinnst, bekommst du nur die letzten sechs Monate rückwirkend nachgezahlt.

MoinMoin

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Man ist nicht ehrlich mir gegenüber weil es stellt sich mir nun folgende Frage: Wer entscheidet jetzt maßgeblich über meiner Eingruppierung?
Einzig und alleine ein Arbeitsgericht kann über deine Eingruppierung entscheiden.
Alles andere ist nur ein mal mehr mal weniger ausgewürfelte Rechtsmeinung vom Ag.

Faunus

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Ich versuche mir mal aus Deinem Post zusammenzureimen, was möglicherweise bei Dir sein könnte:

Du hast als Elektriker im ÖD mal mit E7/3 gearbeitet und hast dann in der Privatwirtschaft (PW) eine Ausbildung zum Anlagenmechaniker absolviert und Dich mit einem Jahr Berufserfahrung in der PW beim ÖD auf eine Stelle für einen Anlagenmechaniker beworben?
Ist das so richtig?

Wie viel Berufserfahrung hattest Du beim Elektriker als Du in die E7/3 gekommen bist?

Handwerksgesellen werden üblicherweise bei E5 bis E7 eingruppiert - je nach Tätigkeit. Meister E8 und E9a.



Handwerklicher2020

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Ich habe in der PW eine Ausbildung zum Anlagenmechaniker SHK gemacht.

Danach habe ich als Anlagenmechaniker SHK im ÖD gearbeitet mit E7/3.

Es erfolgte dann in der PW eine weitere Ausbildung zum Elektriker Fachrichtung Betriebstechnik.

Für die jetzige Stelle ist der Elektriker nicht gefragt sondern der Anlagenmechaniker SHK.




Faunus

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Zitat
§17 TV-L
2 Zeiten der Unterbrechung bis zu einer Dauer von jeweils drei Jahren, die nicht von Satz 1 erfasst werden,... sind unschädlich; sie werden aber nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet.
3 Bei einer Unterbrechung von mehr als drei Jahren erfolgt eine Zuordnung zu der Stufe, die der vor der Unterbrechung erreichten Stufe vorangeht, jedoch nicht niedriger als bei einer Neueinstellung; die Stufenlaufzeit beginnt mit dem Tag der Arbeitsaufnahme.

Die Unterbrechnung kommt durch die Ausbildung zum Elektriker. In der Zeit hast Du nicht als Anlagenmechaniker gearbeitet. Oben stehen die entsprechenden Auszüge aus dem TV-L. Die Frage ist jetzt wie lang die Unterbrechnung war: bis zu 3 Jahre oder mehr?!

MoinMoin

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Fordere sie auf, dass sie dir förderliche Zeiten anerkennen sollen oder such dir einen Ag der das macht.

Handwerklicher2020

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Ich muss das ganze einmal etwas aufbröseln. Die Zeit der ausbildung zum Elektriker liegt vor der Tätigkeit als ich wieder als Anlagenmechaniker SHK gearbeitet habe.

Erst kam die Ausbildung zum Elektriker im Rahmen einer gesundheitlichen Rehabilitation also als Umschulung. Danach habe ich im ÖD gearbeitet als Anlagenmechaniker. Das war bis Mai 2020.

Dann habe ich 2,5 Jahre für ein Stadtwerk gearbeitet als Netzmonteur Gas Wasser.


Faunus

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Fordere sie auf, dass sie dir förderliche Zeiten anerkennen sollen oder such dir einen Ag der das macht.

Jetzt denke ich genauso.

Handwerklicher2020

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Erstmal vielen vielen Dank für eure zahlreichen Rückmeldungen.

Wenn es wirklich bei der Stufe 1 bleiben sollte, dann muss ich leider zu dem Ergebnis kommen, das sich die Tätigkeit für mich finanziell nicht lohnt. Es hat auch damit zu tun das ich eine nicht ganz unerhebliche Anfahrtsstrecke habe.

Natürlich kann mann jetzt sagen, das hat man vorher alles gewusst aber es ist meiner Ansicht nach nicht richtig, das seitens des AG nicht ehrlich damit umgegangen wird welche Stufe es nun ist.

Das habe ich in meiner letzten Anstellung im ÖD so nicht gehabt da gab es einen Vertrag wo alles niedergeschrieben worden ist.

MoinMoin

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Erstmal vielen vielen Dank für eure zahlreichen Rückmeldungen.

Wenn es wirklich bei der Stufe 1 bleiben sollte, dann muss ich leider zu dem Ergebnis kommen, das sich die Tätigkeit für mich finanziell nicht lohnt. Es hat auch damit zu tun das ich eine nicht ganz unerhebliche Anfahrtsstrecke habe.

Natürlich kann mann jetzt sagen, das hat man vorher alles gewusst aber es ist meiner Ansicht nach nicht richtig, das seitens des AG nicht ehrlich damit umgegangen wird welche Stufe es nun ist.

Das habe ich in meiner letzten Anstellung im ÖD so nicht gehabt da gab es einen Vertrag wo alles niedergeschrieben worden ist.
Nun, dann hättest oder solltest du auch nur einen solchen AV unterschreiben.
Und AGs meiden, die dazu nicht in der Lage sind, da gibt es nur Enttäuschungen, wenn der Ag noch nicht mal die Basics beherrscht.