Autor Thema: [MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?  (Read 4402 times)

MVPolizist

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Angesichts des Falles der 16-jährigen Schülerin, die wegen eines auf Tiktok geteilten Unterstützungsvideos einer Oppositionspartei von ihrem Schulleiter angezeigt worden ist und auf dieser Grundlage offenbar von 3 Polizeibeamten zum Zwecke einer Gefährderansprache aus dem Unterricht entfernt worden ist frage ich mich, was man als Polizist bei derartigen ganz offensichtlich gesetzeswidrigen Anordnungen eines Vorgesetzens am besten unternehmen soll.  Gibt es hier einen Kollegen, der bereits bei ähnlichen Einsatzbefehlen remonstriert hat?

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/schulleiter-alarmiert-die-polizei-16-jahrige-wegen-schlumpf-video-pro-afd-aus-unterricht-geholt-11372326.html

RsQ

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Was ist daran gesetzwidrig? Wenn jemand den Verdacht (!) einer Straftat äußert, ist es doch Aufgabe der Polizei, dem nachzugehen. Das wurde hier erledigt, besprochen - und Haken dran. Ich sehe hier ehrlich gesagt das Problem nicht?!

Sasaeng

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Cooles Thema. Habe auch eins:

Angesichts der unüberschaubaren Zahl an Einzelfällen von vornehmlich ostdeutschen Polizisten, die in Chatgruppen nationalsozalistische Verherrlichung betreiben, frage ich mich, was man als Polizist bei derartigen ganz offensichtlich gesetzeswidrigen Handlungen am besten unternehmen soll. Gibt es hier einen Kollegen, der bereits bei ähnlichen Vorfällen die zuständigen Behörden eingeschaltet hat?

Frage für einen Freund aus mecklenburgisch Sibirien.

clarion

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Frage  für nen Freund.  Er wurde neulich öffentlich von der Polizei verwarnt, weil er mit dem Rad durch die Fußgängerzone fuhr. Das konnte jeder sehen und hören. Wo kann er Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen.

Wehret den Anfängen. Vielleicht  sollte man der Schülerin und ihrer Frau Mama mal die Aussage des AfD Funktionäre vorspielen, in der er die Anhänger als minderbemittelt darstellt.

Bastel

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Frage  für nen Freund.  Er wurde neulich öffentlich von der Polizei verwarnt, weil er mit dem Rad durch die Fußgängerzone fuhr. Das konnte jeder sehen und hören. Wo kann er Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen.

Wehret den Anfängen. Vielleicht  sollte man der Schülerin und ihrer Frau Mama mal die Aussage des AfD Funktionäre vorspielen, in der er die Anhänger als minderbemittelt darstellt.

Es ist schon ein kleiner Unterschied ob man auf der Straße wegen einem offensichtlichen Vergehen verwarnt wird, oder man vor der versammelten Klasse von drei Uniformierten herausgezogen wird. Das nächste mal kommt wohl das GSG9 oder eine andere Spezialeinheit.

InternetistNeuland

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Soweit ich weiß wurde die Person vom Schulleiter aus der Klasse geholt nicht von der Polizei. Wenn dann muss hier das Verhalten des Schulleiters betrachtet werden. Die Polizei hat sich korrekt verhalten und die betroffene Person hat sich einsichtig gezeigt.

lotsch

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Was haben wir gelernt, der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
§ 29 PolG
Gefährderansprache und -anschreiben, Gefährdetenansprache
(1) 1Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine Person in einem überschaubaren Zeitraum die öffentliche Sicherheit stören wird, kann die Polizei diese Person über die geltende Rechtslage informieren und ihr mitteilen, welche Maßnahmen die Polizei im Fall einer bevorstehenden oder erfolgten Störung ergreifen wird. 2Zu diesem Zweck kann die Polizei die Person ansprechen (Gefährderansprache) oder anschreiben (Gefährderanschreiben).

Bastel

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Und wie hat das Mädchen die öffentliche Sicherheit gestört?

MoinMoin

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Und wie hat das Mädchen die öffentliche Sicherheit gestört?
Wissen wir alle nicht, da die Berichterstattung nicht vollständig ist.
Aber ich hoffe, dass überprüft wird ob der Schulleiter da unverhältnismäßig gehandelt hat.

InternetistNeuland

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Und wie hat das Mädchen die öffentliche Sicherheit gestört?
Wissen wir alle nicht, da die Berichterstattung nicht vollständig ist.
Aber ich hoffe, dass überprüft wird ob der Schulleiter da unverhältnismäßig gehandelt hat.

Wieso hier kein Gespräch zwischen Schulleiter Eltern und Schüler gegebenenfalls mit Polizei nach Unterrichtsende  erfolgte muss der Schulleiter erklären.

Woldemar

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Was ist daran gesetzwidrig? Wenn jemand den Verdacht (!) einer Straftat äußert, ist es doch Aufgabe der Polizei, dem nachzugehen. Das wurde hier erledigt, besprochen - und Haken dran. Ich sehe hier ehrlich gesagt das Problem nicht?!

Es ging, der Berichterstattung nach, um einen (scheinbar nicht zu beanstandenen) Werbe-Clip der AfD, den das Mädchen geteilt und mit den Worten "Deutschland ist nicht nur ein Ort, sondern eine Heimat" versehen hat.

Dass das nicht im Ansatz strafbar ist, hätte bereits dem Rektor klar sein müssen. Spätestens der Polizei hätte es auffallen müssen. Dennoch wurde eine "Gefährderansprache" durchgeführt - 3(!) Polizisten und ggf. weitere erwachsene Personen, die einer 16-jährigen Druck machen, weil diese die "falsche" Partei gut findet.

Egal wo man sich persönlich politisch verortet, so etwas darf in einer funktionierenden Demokratie nicht passieren. Ich schätze deshalb haben die damals auch so Sachen ins Grundgesetz geschrieben wie

"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden" (Art. 3)

oder auch

"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten." (Art. 5)


MoinMoin

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So, so es ging also nur um den Werbeclip.
Leider wurde bisher noch nicht von den entsprechenden Beteiligten berichtet um was es alles ging.
Oder weiß da einer mehr?

Auch wurde berichtet, dass die Mutter vorab von dieser Aktion in Kenntnis gesetzt wurde und sie einverstanden war.

Und es wurde berichtet, dass die Jugendliche auch auf die Gefährdung, die sie sich selbst aussetzt durch ihr verhalten, aufgeklärt.
Also am Ende weiß ich nicht worum es eigentlich ging und was dort eigentlich passiert ist.
Nur das der Schulleiter sie aus dem Klassenzimmer zum Gespräch aus dem Zimmer holte.
was ich durchaus seltsam finde, weil sowas geht doch auch nach der Stunde in der Pause.

Also klingt durchaus ziemlich ungeschickt und nicht verständlich und überzogen, was da abgelaufen ist.
Mal sehen ob man mehr Wahrheiten über den Ablauf erfährt und warum so verfahren wurde und ob es Demokratie zersetzende Handlung von ihr oder den Staatsorganen war.

Ozymandias

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So eine Gefährderansprache bekommen nicht mal 5% der Psychoprügler, die eine solche nötig hätten.

Das Problem ist ganz einfach, wenn man remonstriert, begibt man sich selber ins Kreuzfeuer (dienstlich und evtl. von den Medien). So bekommt es eine Schülerin ab. Ist einfach einfacher.

Weder der Polizei noch dem Schulleiter drohen irgendwelche Konsequenzen für diese (nach derzeitiger Schilderung) Übertreibung.

RsQ

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Es ging, der Berichterstattung nach, um einen (scheinbar nicht zu beanstandenen) Werbe-Clip der AfD, den das Mädchen geteilt und mit den Worten "Deutschland ist nicht nur ein Ort, sondern eine Heimat" versehen hat.
Glaubt ernsthaft jemand, dass allein aufgrund dieser Botschaft die Polizei anrückt? Hier muss es weitere Punkte geben, die bislang nicht öffentlich kommuniziert werden.

Weder der Polizei noch dem Schulleiter drohen irgendwelche Konsequenzen für diese (nach derzeitiger Schilderung) Übertreibung.
Die Darstellung der Polizei gibt keinerlei Anlass für eine "Übertreibung". Der Sachverhalt wurde ermittelt, bearbeitet und geklärt. Wie groß wäre wohl der Aufschrei, wenn es sich um Aussagen aus dem islamistischen Spektrum gehandelt hätte und die Polizei wäre dem nicht nachgegangen ...

lotsch

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So eine Gefährderansprache bekommen nicht mal 5% der Psychoprügler, die eine solche nötig hätten.

Das Problem ist ganz einfach, wenn man remonstriert, begibt man sich selber ins Kreuzfeuer (dienstlich und evtl. von den Medien). So bekommt es eine Schülerin ab. Ist einfach einfacher.

Weder der Polizei noch dem Schulleiter drohen irgendwelche Konsequenzen für diese (nach derzeitiger Schilderung) Übertreibung.


Ich möchte nicht in der Haut des Schulleiters stecken.
„Der größte Lump im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant“ – das wusste schon Hoffmann von Fallersleben Mitte des 19. Jahrhunderts.