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[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?

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InternetistNeuland:
Soweit ich weiß wurde die Person vom Schulleiter aus der Klasse geholt nicht von der Polizei. Wenn dann muss hier das Verhalten des Schulleiters betrachtet werden. Die Polizei hat sich korrekt verhalten und die betroffene Person hat sich einsichtig gezeigt.

lotsch:
Was haben wir gelernt, der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
§ 29 PolG
Gefährderansprache und -anschreiben, Gefährdetenansprache
(1) 1Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine Person in einem überschaubaren Zeitraum die öffentliche Sicherheit stören wird, kann die Polizei diese Person über die geltende Rechtslage informieren und ihr mitteilen, welche Maßnahmen die Polizei im Fall einer bevorstehenden oder erfolgten Störung ergreifen wird. 2Zu diesem Zweck kann die Polizei die Person ansprechen (Gefährderansprache) oder anschreiben (Gefährderanschreiben).

Bastel:
Und wie hat das Mädchen die öffentliche Sicherheit gestört?

MoinMoin:

--- Zitat von: Bastel am 16.03.2024 09:47 ---Und wie hat das Mädchen die öffentliche Sicherheit gestört?

--- End quote ---
Wissen wir alle nicht, da die Berichterstattung nicht vollständig ist.
Aber ich hoffe, dass überprüft wird ob der Schulleiter da unverhältnismäßig gehandelt hat.

InternetistNeuland:

--- Zitat von: MoinMoin am 16.03.2024 10:23 ---
--- Zitat von: Bastel am 16.03.2024 09:47 ---Und wie hat das Mädchen die öffentliche Sicherheit gestört?

--- End quote ---
Wissen wir alle nicht, da die Berichterstattung nicht vollständig ist.
Aber ich hoffe, dass überprüft wird ob der Schulleiter da unverhältnismäßig gehandelt hat.

--- End quote ---

Wieso hier kein Gespräch zwischen Schulleiter Eltern und Schüler gegebenenfalls mit Polizei nach Unterrichtsende  erfolgte muss der Schulleiter erklären.

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