Autor Thema: [MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?  (Read 17383 times)

clarion

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Welcher Schulleiter holt wegen einem(!) Schlümpfevideo die Polizei. Genau, keiner!  Da wird mehr gewesen sein.

Ozymandias

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Welcher Schulleiter holt wegen einem(!) Schlümpfevideo die Polizei. Genau, keiner!  Da wird mehr gewesen sein.

Mich überrascht das überhaupt nicht. Alles mit larifari AfD-Bezug dies und das während auf der Linken Strategiekonferenz darüber gewitzelt wird, dass man Reiche erschießen will. Siehe: https://www.welt.de/politik/deutschland/article206296277/Linke-Konferenz-Erschiessungen-von-Reichen-Skandal-in-Kassel.html

Ich hatte die Dame damals übrigens angezeigt, da gab es keine Gefährderansprache, da gab es überhaupt nichts. Nur ein sehr lustiger Witz, hihihi. Peng peng nur die Reichen erschießen und der Riexinger scherzt, die werden nicht erschossen, sondern nur zur Zwangsarbeit eingesetzt, haha.

Also stimmt sicherlich, dass da mehr gewesen sein wird, vielleicht hat die Schülerin noch paar Pepe Memes gepostet, oder ähnliches  ::)

SwenTanortsch

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Angesichts des Falles der 16-jährigen Schülerin, die wegen eines auf Tiktok geteilten Unterstützungsvideos einer Oppositionspartei von ihrem Schulleiter angezeigt worden ist und auf dieser Grundlage offenbar von 3 Polizeibeamten zum Zwecke einer Gefährderansprache aus dem Unterricht entfernt worden ist frage ich mich, was man als Polizist bei derartigen ganz offensichtlich gesetzeswidrigen Anordnungen eines Vorgesetzens am besten unternehmen soll.  Gibt es hier einen Kollegen, der bereits bei ähnlichen Einsatzbefehlen remonstriert hat?

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/schulleiter-alarmiert-die-polizei-16-jahrige-wegen-schlumpf-video-pro-afd-aus-unterricht-geholt-11372326.html

Deine Darstellung des Sachverhalts ist sachlich falsch. Der Vorgesetzte hat keine entsprechende Anordnung für ein solches Gespräch gegeben, vgl. https://www.polizei.mvnet.de/Presse/Pressemitteilungen/?id=199486&processor=processor.sa.pressemitteilung Für eine Anzeige vonseiten des Schulleiters, von der Du sprichst, gibt es keine Informationen, weder in dem Tagesspiegelbeitrag noch in der von mir gerade verlinkten Pressemitteilung. Die drei Polizisten haben sich darüber hinaus vor Ort selbst dazu entschlossen, nach einem Gespräch mit dem Schulleiter das Gespräch mit der Schülerin zu führen. Was in ihrem vorauslaufenden Gespräch mit dem Schulleiter besprochen worden ist, wissen wir nicht. Welches Bild der Schulleiter von der Schülerin hat, wissen wir nicht. Wie sich die Schülerin in der Schule politisch und darüber hinaus verhält, wissen wir nicht hinreichend.

Was wir wissen, ist, dass die drei Beamten das Gespräch mit der Schülerin als sachlich geboten betrachtet haben. Ein solches Gespräch ist auf Grundlage der sachlichen Einschätzung, die die Kollegen vor Ort gewonnen habe, gestattet. Was wir darüber hinaus wissen, ist, dass die AfD den Sachverhalt nutzt, um mit sachlich falschen Aussagen Stimmung gegen Amtsträger zu machen und unser Rechtswesen zu verhöhnen, wie das von einer Frau Weidel und ihren faschistoiden Gesinnugsgenossen üblich ist. Denn das wird aus der Berichterstattung des von Dir verlinkten Artikels deutlich. Dieser Artikel verlinkt darüber hinaus die Pressemitteilung der Polizeiinspektion Stralsund, die ich gerade ebenfalls verlinkt habe. Auch diese Pressemitteilung hätte Dir also bekannt sein können, bevor Du mit Deinem Beitrag handeln tätig geworden bist.

Man darf, denke ich, von einem Polizeibeamten erwarten, dass er sich hinreichend informiert, bevor er sich in einem öffentlichen Forum äußert. Darüber hinaus darf man von einem Polizeibeamten erwarten, dass er sich in der Lage sieht, Tatbestände sachlich zu erfassen, wie das die drei Polizisten mitsamt ihres Vorgesetzten offensichtlich getan haben und wie Du das in Deinem Beitrag nicht tust, indem Du ihn im Sinne der AfD-Propagandamaschinerie formulierst.

Sofern Du tatsächlich Polizist bist und nicht Teil der AfD-Propagandamaschine (wovon auszugehen ist, wenn man solchen sachlichen Unsinn behauptet, wie Du das hier tust), sofern Du also nicht versuchst, als Teil dieser Propagandmaschine das Forum hier zu zu eigenen Zwecken zu infiltrieren, solltest Du hier nicht öffentlich falsche Darstellungen posten, denke ich, und damit das Ziel der Propagandamaschinerie, Deine Kolleginnen und Kollegen gezielt zu diskreditieren, unterstützen. Darüber hinaus solltest Du hier ebenfalls keine sachlich falschen Behauptungen unterlegen, wenn es Dir tatsächlich darum geht, einen Rat zu erhalten.

§ 36 BeamtStG regelt die Remonstrationspflicht von Beamten. Zur Remonstration gegen die Anordnung des Dienstvorgesetzten bestand zu keiner Zeit ein sachlich Anlass. Dein Beitrag war sachlich überflüssig, da gegenstandslos. Sofern Du Dich hier im Forum ein weiteres Mal äußern möchtest, tue das bitte so, wie man das von einem bundesdeutschen Beamten erwarten darf. Dieses Forum ist kein Teil der AfD-Propagandamaschinerie, was Dir gegebenenfalls bereits aufgefallen sein kann. Ihre Propagandamaschine hat ihre eigenen Foren. Dort kann man das Thema im eigenen Sinne ausschlachten. Hier nicht.

lotsch

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Angesichts des Falles der 16-jährigen Schülerin, die wegen eines auf Tiktok geteilten Unterstützungsvideos einer Oppositionspartei von ihrem Schulleiter angezeigt worden ist und auf dieser Grundlage offenbar von 3 Polizeibeamten zum Zwecke einer Gefährderansprache aus dem Unterricht entfernt worden ist frage ich mich, was man als Polizist bei derartigen ganz offensichtlich gesetzeswidrigen Anordnungen eines Vorgesetzens am besten unternehmen soll.  Gibt es hier einen Kollegen, der bereits bei ähnlichen Einsatzbefehlen remonstriert hat?

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/schulleiter-alarmiert-die-polizei-16-jahrige-wegen-schlumpf-video-pro-afd-aus-unterricht-geholt-11372326.html

Deine Darstellung des Sachverhalts ist sachlich falsch. Der Vorgesetzte hat keine entsprechende Anordnung für ein solches Gespräch gegeben, vgl. https://www.polizei.mvnet.de/Presse/Pressemitteilungen/?id=199486&processor=processor.sa.pressemitteilung Für eine Anzeige vonseiten des Schulleiters, von der Du sprichst, gibt es keine Informationen, weder in dem Tagesspiegelbeitrag noch in der von mir gerade verlinkten Pressemitteilung. Die drei Polizisten haben sich darüber hinaus vor Ort selbst dazu entschlossen, nach einem Gespräch mit dem Schulleiter das Gespräch mit der Schülerin zu führen. Was in ihrem vorauslaufenden Gespräch mit dem Schulleiter besprochen worden ist, wissen wir nicht. Welches Bild der Schulleiter von der Schülerin hat, wissen wir nicht. Wie sich die Schülerin in der Schule politisch und darüber hinaus verhält, wissen wir nicht hinreichend.

Was wir wissen, ist, dass die drei Beamten das Gespräch mit der Schülerin als sachlich geboten betrachtet haben. Ein solches Gespräch ist auf Grundlage der sachlichen Einschätzung, die die Kollegen vor Ort gewonnen habe, gestattet. Was wir darüber hinaus wissen, ist, dass die AfD den Sachverhalt nutzt, um mit sachlich falschen Aussagen Stimmung gegen Amtsträger zu machen und unser Rechtswesen zu verhöhnen, wie das von einer Frau Weidel und ihren faschistoiden Gesinnugsgenossen üblich ist. Denn das wird aus der Berichterstattung des von Dir verlinkten Artikels deutlich. Dieser Artikel verlinkt darüber hinaus die Pressemitteilung der Polizeiinspektion Stralsund, die ich gerade ebenfalls verlinkt habe. Auch diese Pressemitteilung hätte Dir also bekannt sein können, bevor Du mit Deinem Beitrag handeln tätig geworden bist.

Man darf, denke ich, von einem Polizeibeamten erwarten, dass er sich hinreichend informiert, bevor er sich in einem öffentlichen Forum äußert. Darüber hinaus darf man von einem Polizeibeamten erwarten, dass er sich in der Lage sieht, Tatbestände sachlich zu erfassen, wie das die drei Polizisten mitsamt ihres Vorgesetzten offensichtlich getan haben und wie Du das in Deinem Beitrag nicht tust, indem Du ihn im Sinne der AfD-Propagandamaschinerie formulierst.

Sofern Du tatsächlich Polizist bist und nicht Teil der AfD-Propagandamaschine (wovon auszugehen ist, wenn man solchen sachlichen Unsinn behauptet, wie Du das hier tust), sofern Du also nicht versuchst, als Teil dieser Propagandmaschine das Forum hier zu zu eigenen Zwecken zu infiltrieren, solltest Du hier nicht öffentlich falsche Darstellungen posten, denke ich, und damit das Ziel der Propagandamaschinerie, Deine Kolleginnen und Kollegen gezielt zu diskreditieren, unterstützen. Darüber hinaus solltest Du hier ebenfalls keine sachlich falschen Behauptungen unterlegen, wenn es Dir tatsächlich darum geht, einen Rat zu erhalten.

§ 36 BeamtStG regelt die Remonstrationspflicht von Beamten. Zur Remonstration gegen die Anordnung des Dienstvorgesetzten bestand zu keiner Zeit ein sachlich Anlass. Dein Beitrag war sachlich überflüssig, da gegenstandslos. Sofern Du Dich hier im Forum ein weiteres Mal äußern möchtest, tue das bitte so, wie man das von einem bundesdeutschen Beamten erwarten darf. Dieses Forum ist kein Teil der AfD-Propagandamaschinerie, was Dir gegebenenfalls bereits aufgefallen sein kann. Ihre Propagandamaschine hat ihre eigenen Foren. Dort kann man das Thema im eigenen Sinne ausschlachten. Hier nicht.

Swen,
gerade von dir hätte ich das jetzt nicht erwartet. Sonst gehst du immer sehr konkret auf Rechtsgrundlagen ein, hier in diesem Fall überhaupt nicht. Es hört sich vielmehr populistisch an. Das ist man so von dir nicht gewohnt. Auch aus einem gut gemeinten Grund heraus sollte man das Recht nie übergehen. Darin sehe ich eine große Gefahr, die mindestens genau so groß, wie die Gefahr von Rechts ist (Beispiel Demokratieförderungsgesetz, welches vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages als verfassungswidrig befunden wurde, was wiederum zu meiner Theorie passt, dass Regierungen, die unter Druck stehen, in Tendenz immer autokratischer werden und sich nicht mehr so genau an die Rechtsordnung halten).
War es rechtmäßig was der Schulleiter gemacht hat, war das Verhalten der Polizisten rechtmäßig? Zur Rechtmäßigkeit gehört auch die Verhältnismäßigkeit. Und was ist mit den Rechten (einschl. Grundrechten) der Schülerin?

SwenTanortsch

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Ich habe auf Grundlage der beiden genannten Quellen wiedergegeben, was nicht geschehen und hier also durch den Nutzer falsch wiedergegeben worden ist. Darüber hinaus habe ich wiedergegeben, was nach Darlegung der Quellen geschehen ist. Daraus habe ich abgleitet, was das mit unserem Rechtswesen zu tun hat.

Stelle einfach mal dar, was Deiner Meinung nach geschehen ist, lotsch, also fasse die in den beiden Quellen wiedergebenen Informationen zusammen. Und dann erkläre bitte, was daran nicht sachgerecht gewesen sein soll.

MoinMoin

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War es rechtmäßig was der Schulleiter gemacht hat, war das Verhalten der Polizisten rechtmäßig? Zur Rechtmäßigkeit gehört auch die Verhältnismäßigkeit. Und was ist mit den Rechten (einschl. Grundrechten) der Schülerin?
Also war es rechtmäßig, dass der Schulleiter der Polizei gemeldet hat, dass der Verdacht auf strafbare Äußerungen der Schülerin besteht?
Kann offenbar keiner beurteilen, da dazu ein Stellungnahme des Schulleiters nicht bekannt ist, worauf er seinen Verdacht begründete.
War es überzogen vom Schulleiter?
Die Polizisten haben vor Ort zumindest den Verdacht als unbegründet angesehen.
Die Polizisten haben nach meinem Kenntnisstand nichts unrechtmäßiges getan.
Ich würde gerne mal wissen was für ein unrechtmäßiges Verhalten du oder andere in diesem Fall erkannt haben zu glauben.

lotsch

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§ 29 PolG
Gefährderansprache und -anschreiben, Gefährdetenansprache
(1) 1Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine Person in einem überschaubaren Zeitraum die öffentliche Sicherheit stören wird, kann die Polizei diese Person über die geltende Rechtslage informieren und ihr mitteilen, welche Maßnahmen die Polizei im Fall einer bevorstehenden oder erfolgten Störung ergreifen wird. 2Zu diesem Zweck kann die Polizei die Person ansprechen (Gefährderansprache) oder anschreiben (Gefährderanschreiben).

Gehen wir einmal von dieser Rechtsgrundlage aus, ich habe keine andere gefunden. Dann ist es schon recht fraglich, ob diese Tatsachen vorliegen. Sie wurden jedenfalls nicht benannt. Des weiteren müssen bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten anwesend sein. Wo will die Polizei eine potentielle Gefahr für die öffentliche Sicherheit erkannt haben? Die Gefährderansprache ist rechtswidrig, wenn sie geeignet ist, von einem bestimmten, an sich erlaubten Verhalten abzuhalten.

 Deutschland führt einen Kampf «gegen rechts», und laut dem Verfassungsschutzpräsidenten Thomas Haldenwang soll dieser bereits «unterhalb der Strafbarkeitsgrenze» beginnen. Wer sich bisher fragte, was das wohl bedeuten könnte, weiss es nun.

Was hatte das Mädchen getan? Eine terroristische Vereinigung gegründet? Einen Amoklauf angekündigt? Haldenwangs Vorgesetzte, die sozialdemokratische Innenministerin Nancy Faeser, veralbert? Nein. Die Schülerin hatte auf Tiktok ein Video gepostet.

Weder wird darin der Staat verunglimpft, noch wird die Demokratie verächtlich gemacht. Vielmehr handelt es sich um eine relativ kindliche Visualisierung eines relativ kindlichen Arguments: Schlümpfe – blaue, nach überwiegender Meinung der fachkundigen Comic-Community homosexuelle Mini-Zwerge – seien blau. Und auch Deutschland werde nun blau.

Komplett von der Meinungsfreiheit gedeckt
Blau, muss man wissen, sind nicht nur die Schlümpfe. Blau ist auch die Parteifarbe der AfD. Aber das sagt die 16-Jährige nicht einmal.

So oder so: Beide Aussagen des Mädchens sind faktisch richtig; die zweite ist durch Umfrageergebnisse praktisch aller Meinungsforschungsinstitute bestätigt. Beide Behauptungen – Schlümpfe blau, AfD politisch erfolgreich – sind zudem komplett von der Meinungsfreiheit gedeckt. Für einen Polizeieinsatz, selbst gegen Erwachsene, bieten sie nicht den geringsten Anlass.

Der sozialdemokratische Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Christian Pegel, rechtfertigte gleichwohl das Vorgehen der Ordnungskräfte. Man fragt sich, was er wohl sagen würde, wenn seine eigenen Töchter aus dem Klassenzimmer abgeführt würden. Aber es geht hier gar nicht um subjektive Gefühle, sondern um einen Dammbruch: Dieser Fall führt vor Augen, wohin die Reise geht, wenn die deutsche Regierung aus SPD, Grünen und Freien Demokraten einen starken Staat demonstrieren will – und Beamte wie der Schulleiter aus Mecklenburg-Vorpommern den «Kampf gegen rechts» unterhalb der Strafbarkeitsgrenze wörtlich nehmen und in vorauseilendem Gehorsam aktiv werden.

Was hätte ein verantwortungsvoller Pädagoge getan? Erste Möglichkeit: gar nichts; die AfD ist keine verbotene Partei, und die Videos einer Schülerin sind erst einmal deren Privatsache. Alternativ hätte er mit der Schülerin sprechen können. Oder mit den Eltern. Oder dem Klassenlehrer – wenn das denn überhaupt nötig gewesen wäre. Er hätte eine Diskussion über Schlümpfe organisieren können. Oder über Demokratie.
https://www.nzz.ch/meinung/gefaehrderansprache-gegen-schuelerin-der-deutsche-staat-verliert-die-nerven-ld.1822399


MoinMoin

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Nach meinem Kenntnisstand fand folgendes statt und kann daher nicht sehen was das PolG §29 damit zu tun hätte:
"Neben der Verfolgung von möglichen Straftaten und
Ordnungswidrigkeiten hat die Polizei auch die Aufgabe mögliche
Gefahren abzuwehren und Straftaten zu verhindern. Da der Grat
zwischen erlaubtem und strafbarem Handeln mitunter schmal ist,
entschlossen sich die Beamten zusammen mit der Schulleitung, mit der
16-Jährigen ein Aufklärungsgespräch mit präventivem Charakter zu
führen. Hierfür bat der Schulleiter die Schülerin aus dem
Unterrichtsraum, während sich die Beamten in der Nähe auf dem Flur
befanden und somit nicht von Mitschülern der Klasse wahrgenommen
wurden. Das Gespräch fand bei der Schulleitung statt. Dabei zeigte
sich die Schülerin verständnisvoll gegenüber den polizeilichen
Maßnahmen und dem präventiven Ansatz dahinter, da es darum ging sie
vor möglichen Anfeindungen zu schützen,
die sich aus ihren
Aktivitäten in sozialen Netzwerken ergeben könnten. Auch gegenüber
der Mutter wurde das sensible Thema telefonisch besprochen und der
Einsatzanlass umfassend dargelegt. Auch sie zeigte gegenüber der
Polizei Verständnis für den Einsatz. Die 16-Jährige ging kurz darauf
wieder in den Unterricht, ohne weitere Begleitung. "

Falls du andere Quellen hast, dass da was anderes abgelaufen ist, gerne her damit.

lotsch

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Nach meinem Kenntnisstand fand folgendes statt und kann daher nicht sehen was das PolG §29 damit zu tun hätte:
"Neben der Verfolgung von möglichen Straftaten und
Ordnungswidrigkeiten hat die Polizei auch die Aufgabe mögliche
Gefahren abzuwehren und Straftaten zu verhindern. Da der Grat
zwischen erlaubtem und strafbarem Handeln mitunter schmal ist,
entschlossen sich die Beamten zusammen mit der Schulleitung, mit der
16-Jährigen ein Aufklärungsgespräch mit präventivem Charakter zu
führen. Hierfür bat der Schulleiter die Schülerin aus dem
Unterrichtsraum, während sich die Beamten in der Nähe auf dem Flur
befanden und somit nicht von Mitschülern der Klasse wahrgenommen
wurden. Das Gespräch fand bei der Schulleitung statt. Dabei zeigte
sich die Schülerin verständnisvoll gegenüber den polizeilichen
Maßnahmen und dem präventiven Ansatz dahinter, da es darum ging sie
vor möglichen Anfeindungen zu schützen,
die sich aus ihren
Aktivitäten in sozialen Netzwerken ergeben könnten. Auch gegenüber
der Mutter wurde das sensible Thema telefonisch besprochen und der
Einsatzanlass umfassend dargelegt. Auch sie zeigte gegenüber der
Polizei Verständnis für den Einsatz. Die 16-Jährige ging kurz darauf
wieder in den Unterricht, ohne weitere Begleitung. "

Falls du andere Quellen hast, dass da was anderes abgelaufen ist, gerne her damit.

..... hat die Polizei auch die Aufgabe mögliche Gefahren abzuwehren und Straftaten zu verhindern.
Um welche Gefahren und Straftaten handelte es sich?
Laut verschiedenen Medien waren weder die Schülerin, noch die Mutter für das Vorgehen verständnisvoll, und wie gesagt, ohne Erziehungsberechtigten ist eine Gefährderansprache nicht zulässig. Wie bereits geschrieben, hätte es wohl einige Maßnahmen gegeben, die verhältnismäßiger gewesen wären. In unserer verfassungsrechtlichen Ordnung müssen alle staatlichen Maßnahmen verhältnismäßig sein. Dieser Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hat nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Funktion, die individuellen Rechte und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger zu verteidigen (vgl. BVerfGE 81, 310 (338)).

RsQ

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SwenTanortsch hat oben doch alles schon sehr präzise und korrekt zusammengefasst. U. a.

- Niemand weiß bislang genau, was der Auslöser für die Maßnahme war, d. h. was die junge Frau im Vorfeld gepostet hatte (und offenbar Anlass zur Sorge gab). Für "Deutschland ist meine Heimat", wie in rechten Medien kolportiert, rückt jedenfalls kein Polizist an.

- Ein Aufklärungsgespräch ist keine Gefährderansprache. Alles Getexte rund um Letzteres kann man sich also sparen.

Ich sehe hier ganz normale Polizeiarbeit. Keine Ahnung, warum die Mutter und rechte Medien hier einen Skandal draus machen wollten ...

Eukalyptus

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SwenTanortsch hat oben doch alles schon sehr präzise und korrekt zusammengefasst. U. a.

- Niemand weiß bislang genau, was der Auslöser für die Maßnahme war, d. h. was die junge Frau im Vorfeld gepostet hatte (und offenbar Anlass zur Sorge gab). Für "Deutschland ist meine Heimat", wie in rechten Medien kolportiert, rückt jedenfalls kein Polizist an.

- Ein Aufklärungsgespräch ist keine Gefährderansprache. Alles Getexte rund um Letzteres kann man sich also sparen.

Ich sehe hier ganz normale Polizeiarbeit. Keine Ahnung, warum die Mutter und rechte Medien hier einen Skandal draus machen wollten ...

Die Polizisten sind angerückt weil der Schulleiter das als notwendig ansah und den Sachverhalt entsprechend geschildert hat. Erst vor Ort haben die Polizisten den Stein des Anstoßes, sprich das Schlumpfvideo, in Augenschein nehmen können.

Insofern muss man zuerst klären warum der Schulleiter das Schlumpfvideo als so kritisch ansah, dass er die Notwendigkeit sah die Polizei zu rufen. Hier ist (nach den Informationen die bis jetzt vorliegen) von einer Fehleinschätzung des Schulleiters auszugehen, denn die Polizisten haben keine Maßnahmen der Gefahrenabwehr ergriffen. Diese Fehleinschätzung des Schulleiters sollte von Seiten der Schulbehörde gewürdigt werden (wahrscheinlich ohne formale Maßnahmen) unter Berücksichtigung des besonderen Schutzbedürfnisses der Minderjährigen und der Meinungsfreiheit, durchaus aber auch ob hier eine reale Gefahr für andere bestand die ein Handeln erforderlich machte (typisches Beispiel: mögliche Gefahr eines Amoklaufs). 

Da die Polizisten aber nun schon mal da waren, haben sie "nur" ein Gespräch mit der Schülerin geführt (ein Gespräch wie es jeder beliebige andere Mensch, zum Beispiel der Schuldirektor selber hätte führen können). Sie haben offenbar keinen Anlaß gesehen für eine Gefährderansprache oder andere Maßnahmen. Obwohl es sich "nur" um ein Gespräch handelte, ist es nach meiner Meinung schon gravierend (und keine "normale Polizeiarbeit") wenn ich als 16-jährige aus dem Unterricht geholt werde und auf dem Gang dann drei Polizisten gegenüberstehe, die mit mir sprechen wollen.

Beides, sowohl die Alarmierung der Polizei durch den Schulleiter wegen des Videos als auch das Handeln der Polizei sind selbstverständlich der öffentlichen Diskussion, gerade auch im politischen Raum, zugänglich. Ich persönlich sehe es aus den oben genannten Gründen als kritisch an. Die AfD hat das zu Recht thematisiert. Hier im Forum sehe ich aber keine gesteigerte Notwendigkeit darüber zu polemisieren, weder von der einen, noch von der anderen Seite. Wenn ich Polizist wäre und mir mein Streifenführer das Führen eines solchen Gespräches anweist, kann ich schon kollegial "Nein" sagen, ohne das es zu einer Remonstration kommen muss (den Originalpost halte ich daher für "bemüht" bzw. unnötig). Ob man sich damit einen Gefallen für die nächste Beurteilung tut, ist ein anderes Thema.

RsQ

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Erst vor Ort haben die Polizisten den Stein des Anstoßes, sprich das Schlumpfvideo, in Augenschein nehmen können.
Da fängt es doch schon an - von einem "Schlumpfvideo" ist in der Darstellung der Polizei (und m. E. auch allen Inhalten, die sich auf das Mädchen berufen) nirgends die Rede. Es ging um "Screenshots" von geposteten Inhalten.

Bzgl. Gefahrenabwehr: Ein Schulleiter kann und sollte nicht beurteilen, wie problematisch Inhalte sind, die im Schulumfeld auftauchen. ABER (bzw. gerade deshalb): Wie groß wäre wohl das Geschrei, wenn es ein junger Islamist gewesen wäre und die Polizei wäre NICHT angerückt ...?

SwenTanortsch

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Angesichts des Falles der 16-jährigen Schülerin, die wegen eines auf Tiktok geteilten Unterstützungsvideos einer Oppositionspartei von ihrem Schulleiter angezeigt worden ist und auf dieser Grundlage offenbar von 3 Polizeibeamten zum Zwecke einer Gefährderansprache aus dem Unterricht entfernt worden ist frage ich mich, was man als Polizist bei derartigen ganz offensichtlich gesetzeswidrigen Anordnungen eines Vorgesetzens am besten unternehmen soll.  Gibt es hier einen Kollegen, der bereits bei ähnlichen Einsatzbefehlen remonstriert hat?

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/schulleiter-alarmiert-die-polizei-16-jahrige-wegen-schlumpf-video-pro-afd-aus-unterricht-geholt-11372326.html

Insgesamt bleibt sachlich festzuhalten, was auf Basis der Pressemitteilung der Polizeiinspektion Stralsund geschehen ist (https://www.polizei.mvnet.de/Presse/Pressemitteilungen/?id=199486&processor=processor.sa.pressemitteilung). In dem gerade zitierten Beitrag wird dahingegen fälschlich behauptet, dass

- der Schuleiter die Schülerin angezeigt habe,
- die Polizisten die Schülerin aus dem Unterricht entfernt hätten,
- der Vorgesetzten der Polizisten das angeordnet hätte.

Alle drei Aussagen sind sachlich falsch. Sie folgen dem Narrativ, das vonseiten von AfD-Propagandisten gezielt verfolgt wird. Sie diskreditieren dabei sowohl den Schulleiter als auch die drei Polizisten und ihren Vorgesetzten. Auf dieser sachlich falschen Propagandadarstellung, die weder dem Tagesspiegelbeitrag noch der Pressemitteilung der Polizei zu entnehmen ist, wird schließlich die Frage gestellt, was man "bei derartigen ganz offensichtlich gesetzeswidrigen Anordnungen eines Vorgesetzens am besten unternehmen" solle.

Das, was die AfD aus diesem Fall macht und welche Folgen sich daraus ergeben, kann man z.B. hier nachlesen:

https://www.rnd.de/politik/afd-video-auf-tiktok-schulleiter-bedroht-staatsschutz-ermittelt-6CZCXVL23ZDYXICYIMSHJOH5LE.html

Der ursprüngliche Beitrag verfolgt in seiner gezielten Falschdarstellung das Narrativ, das unter anderem Alice Weidel und Beatrix von Storch daraus machen. Sie sind der erste Beitrag jenes Nutzers hier im Forum.

Wer sachlich falsche Propaganda hier im Forum einstellt, um damit Fake News als Realitäten verkaufen will, darf damit rechnen - denke ich -, dass man ihm in deutlicher Weise klar macht, dass das hier nicht erwünscht ist. Als Beamte sind wir an Recht und Gesetz gebunden. Deren wahrheitswidrige Verdrehung, mit der sowohl die Kollegen als auch unser Rechtsstaat mindestens verhöhnt werden sollen, ist m.E. nicht zu akzeptieren.

Darauf habe ich begründet hingewiesen. Ich kann nicht erkennen, was daran polemisch sein sollte.

Wer gezielt Falschnachrichten verbreitet, darf damit rechnen, dass ihm deutlich widersprochen wird. Ich glaube nicht, dass wir diese Art von Darstellungen hier im Forum gebrauchen können. Deshalb habe ich darauf hingewiesen, was in der Realität so ist: Die AfD-Propagandamaschine ist gut geölt und hat diverse eigene Foren. Dort können solche Fragen, wie sie der Nutzer stellt, gestellt werden. Er wird dort die Antwort erhalten, die er hören will. Hier wird er die Antwort erhalten, die er erhalten muss, denke ich: Wir brauchen hier keine Falschdarsteller, die damit nur ein Ziel verfolgen, nämlich hier Zwietracht zu sehen, was ihm offensichtlich gelingt und woran er - davon gehe ich aus, ansonsten würde er nicht gezielte Fake News hier einstellen - seine Freude haben wird.

Eukalyptus

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Narrativ
AfD-Propagandisten gezielt verfolgt
diskreditieren
Propagandadarstellung
gezielten Falschdarstellung
Narrativ
falsche Propaganda
Fake News 
wahrheitswidrige Verdrehung
gezielt Falschnachrichten
AfD-Propagandamaschine
Falschdarsteller

Ein weiteres Zitat Deinerseits, wenn auch bezogen auf Deine vorigen Beiträge: "...ich kann nicht erkennen, was daran polemisch sein sollte." Wer sich die von mir exzerpierten Stichwörter in der Gesamtheit durchliest, der wird Polemik Deinerseits wohl schwer verneinen können.

Ich sehe im Originalbeitrag zuallererst intellektuell unterkomplexe Polemik. Stimmung schüren, oder ja, gerne auch: Propaganda. Allerdings verstehe ich den Schaum vor dem Mund nicht bei manchen Beiträgen anderer Poster - jede politische Richtung macht (leider) Propaganda. Wer glaubt die eigene politische Richtung macht das nicht, belügt sich (und klopft sich dabei wohlig auf die eigene Schulter - schuld sind immer die anderen). Der gesamte (ver-)öffentliche Raum ist gezeichnet von Schlagzeilenartigen unterkomplexen Darstellungen (bestenfalls) und absichtlich-unabsichtlichen Verzerrungen und geschürten Emotionen. Ich glaube, der öffentliche Raum in Deutschland ist mittlerweile überhaupt nicht mehr geeignet als Resonanzboden für vernünftige politische Entscheidungsfindung zu dienen. Das finde ich zutiefst bedauerlich, und eine wesentliche Ursache für das Abdriften der deutschen Politik in die Irrationalität (und entsprechende nationale Sonderwege) seit Mitte der 2010er Jahre.

Schade, dass ich nicht den Originalbeitrag entsprechend gelangweilt-gähnend kommentiert habe, nachdem ich ihn wenige Minuten nach dem Posten sah. Nicht dass es etwas an den vorhersehbaren Reaktionen geändert hätte.

SwenTanortsch

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Ich weiß nicht, ob Du schon einmal die wiederkehrenden Kampagnen der AfD in Deinem beruflichen Umfeld selbst erlebt hast, Eukalyptus, die gezielt mit Fake News arbeiten, wie das in jenem Beitrag der Fall ist. Ich habe das in meiner Dienststelle erlebt. Und wenn Du das erlebt hast, dann weißt Du, was die gezielt angegriffenen Kollegen erwarten dürfen, nicht zuletzt der Schulleiter der Schule. Ich gehe nicht davon aus, dass Du das selbst in Deinem Leben erleben willst.

Was Du als "im Originalbeitrag zuallererst intellektuell unterkomplexe Polemik" begreifst, ist zunächst einmal eines: Es ist die Darstellung eines Sachverhalts, der sowohl in der Pressemitteilung der Polizeiinspektion Stralsund als auch im Tagesspiegel gänzlich anders dargestellt wird. Das, was der Originalbeitrag darstellt, kann er nicht der Pressemitteilung und dem Tagesspiegel entnommen haben, da dort etwas völlig anderes beschrieben wird. Das, was er als Geschehen formuliert, ist hingegen die Erzählung - das Narrativ -, die vonseiten der AfD transportiert wird. Der Schreiber zielt dabei sowohl auf den Vorgesetzten der drei Polizisten als auch auf den Schulleiter der Schule ab. In diesem Sinne ist auch und gerade der Beitrag von Alice Weidel unter X zu verstehen, der da lautete:

"Der Fall in Mecklenburg-Vorpommern zeigt die Methodik auf, mit der die politische Elite gegen Andersdenkende vorgeht. Dabei sind, neben der Schülerin selbst, alle Schüler nicht nur am betroffenen Gymnasium in Ribnitz-Damgarten das Ziel staatlicher Gängelung." (https://www.sueddeutsche.de/bildung/schulen-ribnitz-damgarten-polizeieinsatz-in-schule-wegen-internet-post-hat-nachspiel-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240315-99-351038)

Die beiden Amtsträger - der Vorgesetzte der drei Polizisten und der Schulleiter - werden hier gezielt diskreditiert, indem sie als Teil der "politische[n] Elite" betrachtet werden, womit unterlegt wird, dass sie nicht im Sinne der Bestenauslese in ihr Amt gekommen, sondern weil sie politisch genehm seien: Deswegen hätte der Schulleiter die Schülerin angezeigt (was nicht geschehen ist) und hätte der Vorgesetzte der drei Polizisten eine "offensichtlich gesetzeswidrigen Anordnung" gegeben (was er nicht hat). Darin liegt die Verhöhnung sowohl der Kollegen als auch unseres Rechtsstaats, von der ich spreche.

Das Ergebnis, das damit nicht nur in Kauf genommen, sondern gezielt durch die entsprechenden Schlüsselwörter der gut geölten Propagandamaschinerie der AfD in ihren Foren in den sozialen Medien geschürt wird, kannst Du hier nachlesen: https://www.svz.de/deutschland-welt/mecklenburg-vorpommern/artikel/drohanrufe-und-schmaeh-mails-gegen-wossidlo-gymnaisum-in-ribnitz-46654780

Dieses Muster ist wiederkehrend - und wer es in der eigenen Dienststelle erlebt hat, und zwar in identischer Form, der wird nicht mehr "gelangweilt-gähnend kommentier[en]", was Du zum Glück auch nicht in Deinem ersten Beitrag gemacht hast.

Es macht darüber hinaus nicht jeder politische Beitrag Propaganda, wie Du das schreibst: Denn die demokratischen Parteien in unserem Land, deren Handeln man wiederkehrend sachlich hart kritisieren muss, hetzen ihre Mitglieder und Anhänger nicht auf, damit diese dann entsprechend handeln, wie es die Schweriner Volkszeitung darstellt und wie das das wiederkehrende Mittel von Rechtsextremen ist. Das, was also die demokratischen Parteien in Deutschland machen, ist Teil der politischen Auseinandersetzung, die wiederkehrend sachlich hart zu kritisieren ist, die aber in der Regel keine Propaganda ist, nämlich im Sinne dessen, wie dieser Begriff von jenen in der deutschen Vergangenheit verwendet worden ist, die Propaganda im eigenen Sinne gemacht haben und die darüber hinaus von der anderen Seite her Propagaganda und Agitation im eigenen Sinne gemacht haben. Deren außerhalb unserer Verfassungstraditionen stehenden Methoden ist das Handwerkszeug großer Teile der AfD. Das Ergebnis beschreibt die Schweriner Volkszeitung.

Das konkrete Handeln des Schulleiters, der offensichtlich nicht jeden Tag wegen Meinungsbeiträge seiner Schüler die Polizei hinzuziehen wird (denn wäre es so, hätte er in der Vergangenheit diesbezüglich wiederkehrend Konflikte mit seinem oder deren Vorgesetzten gehabt), gilt es im Sinne des Dienstrechts sachlich zu prüfen und im Anschluss zu bewerten. Das, was hingegen die gut geölte Propagandamaschine der AfD daraus macht, hat mit alledem nichts zu tun. Was sie wiederkehrend in Deutschland mit ihren Fake News - mit ihren Narrativen - tut, ist das, was Du mit Deiner Aufzählung am Anfang Deines letzten Beitrags, zurückgehend auf meinen letzten Beitrag, darstellst. Wenn Du glaubst, das sei Polemik, wünsche ich Dir, dass Du niemals das erleben musst, was jetzt der Schulleiter erlebt.

Was wir in dem Originalbeitrag des Schreibers mit seinem ersten Beitrag, den er hier im Forum abgibt, erleben, ist vor allem eines: ein Testballon, was passiert, wenn man versucht, die Grenzen dessen zu verschieben, was hier im Forum gesagt wird und wie es gesagt wird. Dafür gibt sich der Schreiber den Namen "MVPolizist" und stellt sich so als Betroffener dar und gibt sich über diese Namensgebung zugleich einen seriösen Anstrich, um dann etwas zu schildern, was nie passiert ist. Seine abschließende Frage zielt darauf ab, andere dazu zu animieren, ihm bei seinem Ziel, hier die Grenzen zu verschieben, beizupflichten, ohne dass sie das merken sollen. Deshalb wird auch ein Link beigefügt - auch das dient dazu, sich und dem Beitrag einen seriösen Anstrich zu geben -, der allerdings einen völlig anderen Sachverhalt schildert als der Originalbeitrag jenes Schreibers, der mit dem tatsächlichen Geschehen nur die Personen gemein hat und ansonsten eine Geschichte erzählt - ein Narrativ bedient -, die es nicht gegeben hat.

Und das ist eine der typischen Strategien der AfD-Propagandamaschinerie, um so nach und nach soziale Medien zu infiltrieren. Wenn Du also glaubst, ich würde hier polemisieren, dann lies das, was die Schweriner Volkszeitung schreibt. Es wird auch Dich irgendwann treffen, wenn Du Pech hast und es der gut geölten AfD-Propagandamaschinerie dann passt.