Autor Thema: private Nutzung eines dienstlichen Smartphons  (Read 2305 times)

Thorsten23

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Guten Tag allerseits,
ich habe in der Suche bereits einige Threads zum Thema Handy/Smartphone gelesen. Dabei ging es oft um die dienstliche Nutzung eines privaten Gerätes - keine gute Idee - da bin ich der gleichen Meinung.

Mir geht es hier um den genau umgekehrten Fall. Eine Kommune will Mitarbeitern dienstliche Androidgeräte auch zur privaten Nutzung überlassen. Durch technische Maßnahmen ist sichergestellt, dass vom abgetrennten Privatbereich kein Zugriff auf dienstliche Daten besteht (Sicherheit ist also gewährleistet). Nun zur monetären Frage: Wenn der Dienstherr das erlaubt, nach welchen Werten rechnet man das ab? Unentgeltlich geht das wohl nicht, zumindest nach TVöD (Steuer ist kein Problem, ich weiß)

Haufe:"Nach § 52 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung (BHO) dürfen Angehörigen des öffentlichen Dienstes Nutzungen und Sachbezüge nur gegen angemessenes Entgelt gewährt werden, soweit nicht durch Gesetz oder Tarifvertrag bzw. im Haushaltsplan etwas anderes bestimmt ist...Eine übertarifliche Leistungsgewährung kann von der Rechtsaufsicht beanstandet werden."

Für Tipps wäre ich dankbar - auch dafür, wer so etwas extern berät - für unsere PA ist das "Neuland" ;-)
Viele Grüße
Thorsten

TreueTomate

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Antw:private Nutzung eines dienstlichen Smartphons
« Antwort #1 am: 17.03.2024 20:58 »
Also ein bekanntes Universitätsklinikum welches ich kenne verlangt pauschal 10€ monatlich für die Nutzung des Iphone.

Es handelt sich natürlich für alle um das gleiche Handy, insofern weichen die Verträge auch nicht ab.

2strong

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Antw:private Nutzung eines dienstlichen Smartphons
« Antwort #2 am: 18.03.2024 00:54 »
Wir gestatten die private Nutzung u. a. aus dem von Dir adressierten Grund nicht, kontrollieren das Nutzerverhalten allerdings grundsätzlich auch nicht.

Im Übrigen kann ich nur empfehlen, die Frage nicht einer Antwort zuzuführen. Das setzt sich ansonsten fort bei der privaten Nutzung dienstlicher IT und endet (nicht) bei der kostenfreien Bereitstellung behördeneigener Parkplätze. Mit der Klärung ist am Ende niemandem gedient.

Organisator

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Antw:private Nutzung eines dienstlichen Smartphons
« Antwort #3 am: 18.03.2024 07:49 »
Ich würde erstmal überlegen, welche Kosten denn dem Arbeitgeber für die private Nutzung entstehen. Typischerweise entstehen keine zustätzlichen Kosten durch die private Nutung.

In vielen Behörden darf auch das dienstlich bereitgestellte Internet über dienstliche Rechner genutzt werden, ohne dass dafür Geld verlangt wird. ggf,. wäre das eine Analogie für deine Argumentation.

NelsonMuntz

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Antw:private Nutzung eines dienstlichen Smartphons
« Antwort #4 am: 18.03.2024 07:56 »
Ich würde erstmal überlegen, welche Kosten denn dem Arbeitgeber für die private Nutzung entstehen. Typischerweise entstehen keine zustätzlichen Kosten durch die private Nutung.

In vielen Behörden darf auch das dienstlich bereitgestellte Internet über dienstliche Rechner genutzt werden, ohne dass dafür Geld verlangt wird. ggf,. wäre das eine Analogie für deine Argumentation.

Ist die Zurverfügungstellung eines Smartphones zur privaten Nutzung nicht ein geldwerter Vorteil - ganz unabhängig davon, ob zusätzliche Kosten entstehen?

Bei uns ist die private Nutzung untersagt - zumal ich mein Diensthandy in der Freizeit auch nicht bei mir haben möchte, solange ich keine Rufbereitschaft habe.

Organisator

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Antw:private Nutzung eines dienstlichen Smartphons
« Antwort #5 am: 18.03.2024 08:31 »
Ich würde erstmal überlegen, welche Kosten denn dem Arbeitgeber für die private Nutzung entstehen. Typischerweise entstehen keine zustätzlichen Kosten durch die private Nutung.

In vielen Behörden darf auch das dienstlich bereitgestellte Internet über dienstliche Rechner genutzt werden, ohne dass dafür Geld verlangt wird. ggf,. wäre das eine Analogie für deine Argumentation.

Ist die Zurverfügungstellung eines Smartphones zur privaten Nutzung nicht ein geldwerter Vorteil - ganz unabhängig davon, ob zusätzliche Kosten entstehen?

Bei uns ist die private Nutzung untersagt - zumal ich mein Diensthandy in der Freizeit auch nicht bei mir haben möchte, solange ich keine Rufbereitschaft habe.

unabhängig von der rechtlichen Betrachtung ("geldwerter Vorteil" wird wohl schon viel Rechtsprechung erfahren haben) würde ich rein praktisch sagen: nein. Die allermeisten haben private Smartphones. Bei Kosten für eine Telefonflatrate und 15GB Datenvolumen bei unter 10 € pro Monat dürfte auch die private Nutzung dienstlicher Smartphones nicht sonderlich attraktiv sein, bzw. vorkommen.

Daher die Analogie zur privaten Nutzung dienstlich bereitgestellten Internets. Kommt zu selten vor, um einen relevanten Vorteil zu bieten.

ElBarto

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Antw:private Nutzung eines dienstlichen Smartphons
« Antwort #6 am: 18.03.2024 10:36 »
Naja geschäftliche Mobilfunkverträge bieten leicht bessere Konditionen als private.
Kommt noch mobiles Arbeiten dazu (per UMTS) dann schlägt man zwei Fliegen mit 1 Vertrag und 2 SIMS.

Das größere Problem ist halt, ist das dienstliche Telefon überhaupt tauglich für den privaten Alltag oder bleibt es mangels Eignung ohnehin liegen.

PiA

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Antw:private Nutzung eines dienstlichen Smartphons
« Antwort #7 am: 18.03.2024 10:40 »
Zum Thema "geldwerter Vorteil":

§ 3 Nr. 45 S. 1 EStG:
Steuerfrei sind
...
45. die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör, aus zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, und aus den im Zusammenhang mit diesen Zuwendungen erbrachten Dienstleistungen.

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Antw:private Nutzung eines dienstlichen Smartphons
« Antwort #8 am: 18.03.2024 10:51 »
Zum Thema "geldwerter Vorteil":

§ 3 Nr. 45 S. 1 EStG:
Steuerfrei sind
...
45. die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör, aus zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, und aus den im Zusammenhang mit diesen Zuwendungen erbrachten Dienstleistungen.

Also steuerrechtlich ists dann klar problemlos. Dann wäre nur der BHO-Punkt aus dem Startposting zu prüfen, ob überhaupt die Nutzung des Smartphones darunter fällt. Da dem AG keine Kosten entstehen und der Vorteil für den AN überschaubar ist, würde ich zu einem "nein" tendieren. Im Zweifel kann man auch eine Vorgabe machen, dass die private Nutzung in eingeschränkten Rahmen zu erfolgen hat (und nicht ein Hotspot aufgemacht wird um dadurch den privaten Internetanschluss zu sparen).

MoinMoin

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Antw:private Nutzung eines dienstlichen Smartphons
« Antwort #9 am: 18.03.2024 10:55 »
Hihi, kann mich erinnern, wie ne Kollegin (in der pW) Handynutzung erlaubt war, aber die Rechnung von merheren 100€ wegen Klingeltöne etc., dann doch zu einem "Problem" wurde....

VielUnterwegs

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Antw:private Nutzung eines dienstlichen Smartphons
« Antwort #10 am: 18.03.2024 11:49 »
Das ist mal wieder typisch deutsche Mentalität - ein Problem erzeugen, wo es eigentlich keines gibt! Da jammern alle über zu viel Bürokratie, Gesetze und Regeln und am Ende sind alle hübsch dabei ein neues Fass aufzumachen. Die soll Spaß mit dem neuen Smartphone haben, die Kosten im Auge behalten und juut is...

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Antw:private Nutzung eines dienstlichen Smartphons
« Antwort #11 am: 18.03.2024 12:33 »
Das ist mal wieder typisch deutsche Mentalität - ein Problem erzeugen, wo es eigentlich keines gibt! Da jammern alle über zu viel Bürokratie, Gesetze und Regeln und am Ende sind alle hübsch dabei ein neues Fass aufzumachen. Die soll Spaß mit dem neuen Smartphone haben, die Kosten im Auge behalten und juut is...

Naja, die BHO gibt ja den sparsamen Gebrauch von Steuern vor. Dazu gehört wohl auch, den Beschäftigten nix über das unbedingt notwendige hinaus geben zu dürfen. Daher brauchts eigentlich nur einen kurzen Vermerk, warum mit der privaten Nutzung dienstlicher Smartphones die Regelungen der BHO eingehalten werden (und ggf. noch Rahmenbedingungen für die Nutzung der Smartphones, die es ohnehin geben sollte).

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:private Nutzung eines dienstlichen Smartphons
« Antwort #12 am: 18.03.2024 13:49 »
Mich würde mal interessieren wie die Trennung vom privaten Bereich zum dienstlichen technisch geregelt wurde.
Dies scheint nach m.K. nicht wirklich zu funktionieren, auch nicht mit einer DualKarte. Whatsapp greift m.W auf alle Kontakte zu.

Vorteil der privaten Nutzung für den AG ist, dass der AN im Notfall erreichbar ist, da er das Handy auch privat nutzt und es dabei hat.
Vorteil für den AN könnte sein, dass er kein privates Handy mehr benötigt.

Kostentechnisch ist diese Konstellation für den AG eine Nullnummer, da eh nur noch Flatrates vorhanden sind.

Thorsten23

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Antw:private Nutzung eines dienstlichen Smartphons
« Antwort #13 am: 18.03.2024 18:27 »
Hallo allerseits, zuerst einmal danke für die Antworten. Wie schon vermutet, hat das noch niemand so richtig stringent betrachtet.
Die Rückfragen beantworte ich gern
- Die steuerliche Seite ist o.k. - wie beschrieben. Steuerfrei
- zu beachten ist einzig die Vorteilsgewährung. Hier geht es nicht um die laufenden Kosten, das wäre wenig. Es geht darum, dass sich die MA ja die Anschaffung eines privaten Telefons sparen. Aber wer bestimmt die Höhe? In der BHO Quelle steht ja nur, dass es schwierig ist, aber nicht wie es geht.
- Zur Technik - DualSIM bringt ja nur 2 Telefonnummern auf das Gerät, das Android bleibt ja ohne Aufwand eins. Das wäre in der Tat ein sicherheitstechnischer Irrweg. Eine private App könnte auf dienstliche Daten zugreifen. Das Zauberwort heißt "Arbeitsprofil", das spaltet Android in zwei getrennte Welten z.B. 2xKamera, 2xKontakte, 2xAppstore (1xoffen, 1xauf dienstlich freigegebene Apps beschränkt) Funktioniert erstaunlich gut, aber nur bei Android. Noch ein Wort zu den Geräten, wir achten auf lange Updategarantie und gute Kamera - die nimmt man auch gern privat ;-) Aber noch ist nicht raus, ob wir das ausrollen.

TreueTomate

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Antw:private Nutzung eines dienstlichen Smartphons
« Antwort #14 am: 18.03.2024 22:02 »
Als Software gibt es z. B. Von wmware Workspace ONE. Das kann auch iOS.

BYOD halte ich persönlich auch für nicht gut.
Vom Arbeitgeber gestellte Handys finde ich gut, insbesondere wenn man viel Erreichbarkeit haben muss.
Den wer will schon ständig mit zwei Smartphones rumlaufen. Ist auch in keinem großen Unternehmen ein Ding.

Geschäftliche Daten kann man über Containerlösung oder oben genannte Apps auch sicher genug speichern.