Leitest du woraus ab?
Du bist also der Meinung, dass ein Vorgesetzter Tätigkeiten (die auf der gleichen EG liegen) innerhalb seines Verantwortungsbereich nicht so einfach den Mitarbeitern zuweisen darf?
Wenn der MA in seinem AV stehen hat: Eingestellt für Bearbeitung von Anträgen. Dann gebe ich dir recht.
Aber wenn da steht wird in Abteilung 2 eingesetzt, dann auch?
Was für ein Verwaltungsoverhead.
Der Arbeitgeber hat einen Gesamtüberblick über anstehende Aufgaben und damit verbundene Tätigkeiten. Häufig ist da auch das Org-Referat beteiligt, weil dort das Wissen konkreter vorhanden ist, insbesondere was zu tun ist, in welcher Qualität und mit welchem Zeitaufwand.
Aufgabe des direkten Vorgesetzten ist dabei, diese in der Tätigkeitsdarstellung aufgeführten Aufgaben näher zu detaillieren.
Wenn nun der Vorgesetzte wie im vorliegenden Fall und in relevantem Umfang eine völlig neue Aufgabe (Systemadministration) übertragen will, überschreitet er auf den ersten Blick seine Kompetenz. Denn: Idealerweise hat es Sinn, dass der betroffene Mitarbeiter Anträge bearbeitet und eben keine Systemadministration vornimmt.
Kurzum: Der Arbeitgeber entscheidet was der AN zu tun hat, nicht ein zwischengelagertes Führungspersonal, auch weil letzteres im Zweifel nicht den Gesamtüberblick hat. Sollten Änderungen notwendig sein, sollte dann die Führungskraft den übergeordneten Bereich befragen.
Ist gar nicht so unbedingt Verwaltungsoverhead. Stell dir vor, der Tischlermeister sagt seinem Gesellen, er soll ab sofort nicht nur Stühle bauen, sondern zu 50% die IT auf Vordermann bringen. Da wird der Chef, dessen Auftrag dann nicht rechtzeitig fertig wird, ein schönes Wörtchen mitzureden haben.