Autor Thema: Aufgabenübertragung auf Dauer  (Read 2155 times)

ExtraDienst

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Aufgabenübertragung auf Dauer
« am: 17.03.2024 18:24 »
Hallo Zusammen,

Mein Vorgesetzter hat mir mündlich neue Tätigkeiten übertragen. Mein aktuelles Aufgabengebiet ist die Bearbeitung von Anträgen. Nun soll ich die Systemadministration für das Fachprogramm übernehmen. Dafür soll ich ca. 30 %  bis 40 %meiner Fälle abgeben.
Eine Stellenbeschreibung liegt nicht vor.

Meine Frage ist, darf mein Vorgesetzter ohne die Zustimmung meinerseits und der Personalabteilung einfach so die andere Tätigkeit übertragen?

Vielen Dank im Voraus.

MoinMoin

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Antw:Aufgabenübertragung auf Dauer
« Antwort #1 am: 17.03.2024 20:20 »
Ja, wenn sie deine Eingruppierung nicht berührt.

ExtraDienst

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Antw:Aufgabenübertragung auf Dauer
« Antwort #2 am: 17.03.2024 20:43 »
Vielen Dank für deine Antwort.
Das habe ich mir schon gedacht. Hatte gehofft, noch irgendwie aus dieser Nummer herauszukommen.
Aktuelle bin ich in der EG 9a. Ich glaube nicht, dass die Person, die die Aufgaben vorher hatte, eine höhere Entgeltgruppe hatte. Leider haben wir noch keinen HH. Sonst hätte ich im Stellenplan schauen können.

brian

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Antw:Aufgabenübertragung auf Dauer
« Antwort #3 am: 18.03.2024 07:05 »
Stellen sind für Tarifbeschäftigte irrelevant und damit auch der Stellenplan.

MoinMoin

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Antw:Aufgabenübertragung auf Dauer
« Antwort #4 am: 18.03.2024 07:14 »
Dann tausche das Wort Stellenbeschreibung mit Tätigkeitsbeschreibung aus und alles wird gut.

Organisator

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Antw:Aufgabenübertragung auf Dauer
« Antwort #5 am: 18.03.2024 07:58 »
Hallo Zusammen,

Mein Vorgesetzter hat mir mündlich neue Tätigkeiten übertragen. Mein aktuelles Aufgabengebiet ist die Bearbeitung von Anträgen. Nun soll ich die Systemadministration für das Fachprogramm übernehmen. Dafür soll ich ca. 30 %  bis 40 %meiner Fälle abgeben.
Eine Stellenbeschreibung liegt nicht vor.

Meine Frage ist, darf mein Vorgesetzter ohne die Zustimmung meinerseits und der Personalabteilung einfach so die andere Tätigkeit übertragen?

Vielen Dank im Voraus.

neeee, das darf dein Vorgesetzter nur, wenn er auch Arbeitsvertäge unterschreiben darf. Typischerweise werden Tätigkeiten vom Personalbereich übertragen, der direkte Vorgesetzte darf sie konkretisieren. Da "Anträge bearbeiten" und "Systemadminstration" inhaltlich ausreichend weit voneinander entfernt ist, dürftest du ohne formelle Übertragung dieser Aufgabe sie auch nicht wahrnehmen.

MoinMoin

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Antw:Aufgabenübertragung auf Dauer
« Antwort #6 am: 18.03.2024 10:28 »
Leitest du woraus ab?
Du bist also der Meinung, dass ein Vorgesetzter Tätigkeiten (die auf der gleichen EG liegen) innerhalb seines Verantwortungsbereich nicht so einfach den Mitarbeitern zuweisen darf?
Wenn der MA in seinem AV stehen hat: Eingestellt für Bearbeitung von Anträgen. Dann gebe ich dir recht.
Aber wenn da steht wird in Abteilung 2 eingesetzt, dann auch?

Was für ein Verwaltungsoverhead.

Organisator

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Antw:Aufgabenübertragung auf Dauer
« Antwort #7 am: 18.03.2024 11:11 »
Leitest du woraus ab?
Du bist also der Meinung, dass ein Vorgesetzter Tätigkeiten (die auf der gleichen EG liegen) innerhalb seines Verantwortungsbereich nicht so einfach den Mitarbeitern zuweisen darf?
Wenn der MA in seinem AV stehen hat: Eingestellt für Bearbeitung von Anträgen. Dann gebe ich dir recht.
Aber wenn da steht wird in Abteilung 2 eingesetzt, dann auch?

Was für ein Verwaltungsoverhead.

Der Arbeitgeber hat einen Gesamtüberblick über anstehende Aufgaben und damit verbundene Tätigkeiten. Häufig ist da auch das Org-Referat beteiligt, weil dort das Wissen konkreter vorhanden ist, insbesondere was zu tun ist, in welcher Qualität und mit welchem Zeitaufwand.
Aufgabe des direkten Vorgesetzten ist dabei, diese in der Tätigkeitsdarstellung aufgeführten Aufgaben näher zu detaillieren.

Wenn nun der Vorgesetzte wie im vorliegenden Fall und in relevantem Umfang eine völlig neue Aufgabe (Systemadministration) übertragen will, überschreitet er auf den ersten Blick seine Kompetenz. Denn: Idealerweise hat es Sinn, dass der betroffene Mitarbeiter Anträge bearbeitet und eben keine Systemadministration vornimmt.

Kurzum: Der Arbeitgeber entscheidet was der AN zu tun hat, nicht ein zwischengelagertes Führungspersonal, auch weil letzteres im Zweifel nicht den Gesamtüberblick hat. Sollten Änderungen notwendig sein, sollte dann die Führungskraft den übergeordneten Bereich befragen.

Ist gar nicht so unbedingt Verwaltungsoverhead. Stell dir vor, der Tischlermeister sagt seinem Gesellen, er soll ab sofort nicht nur Stühle bauen, sondern zu 50% die IT auf Vordermann bringen. Da wird der Chef, dessen Auftrag dann nicht rechtzeitig fertig wird, ein schönes Wörtchen mitzureden haben.

MoinMoin

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Antw:Aufgabenübertragung auf Dauer
« Antwort #8 am: 18.03.2024 18:55 »
Ok, also eine reines internes Verwaltungsding und keine gesetzliche oder tarifliche Regelung, die da ein dürfen verbietet.

Ich gehe davon aus, dass ein Vorgesetzter, der gleichzeitig der Vorgesetzter vom Team Antragsbearbeitung, als auch vom Team SysAdm ist, eben nicht das OrgReferat fragen, aber natürlich informieren muss.

Und nicht, dass er plötzlich die Arbeitskraft einem anderem, ihm nicht zugehörigem Team zuweist, da gebe ich dir absolut recht, dass das übergeordnet gesteuert werden sollte.

@ExtraDienst
Bleibt dein Chef auch für den SysAdm kram dein Chef?

Organisator

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Antw:Aufgabenübertragung auf Dauer
« Antwort #9 am: 19.03.2024 07:28 »
Ok, also eine reines internes Verwaltungsding und keine gesetzliche oder tarifliche Regelung, die da ein dürfen verbietet.

Ich gehe davon aus, dass ein Vorgesetzter, der gleichzeitig der Vorgesetzter vom Team Antragsbearbeitung, als auch vom Team SysAdm ist, eben nicht das OrgReferat fragen, aber natürlich informieren muss.

Und nicht, dass er plötzlich die Arbeitskraft einem anderem, ihm nicht zugehörigem Team zuweist, da gebe ich dir absolut recht, dass das übergeordnet gesteuert werden sollte.

@ExtraDienst
Bleibt dein Chef auch für den SysAdm kram dein Chef?

nein, keine tarifliche Regelung. natürlich ist es dem AG überlassen, wie er sich intern organisiert und die Aufgabenübertragung regelt. Der von mir beschriebene Fall ist der bei vielen öffentlichen Arbeitgebern typische Fall.

Bei der von dir beschriebenen Vorgesetztenkonstellation wäre das Vorgehen in Ordnung, ich konnte dies so nicht aus dem Sachverhalt entnehmen. Mal kucken, was der TE dazu sagt.

ExtraDienst

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Antw:Aufgabenübertragung auf Dauer
« Antwort #10 am: 21.03.2024 10:13 »
Vielen Dank für eure Antworten.
In meiner Tätigkeitsbeschreibung steht Sachbearbeitung, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mehr nicht.
Hatte ein Gespräch mit der Personalchefin. In meiner Stellenbeschreibung steht 100% Antragsbearbeitung.

Laut dem Bereich Orga ist eine Administrationsstelle in meinem Fachbereich nicht vorgesehen.

Organisator

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Antw:Aufgabenübertragung auf Dauer
« Antwort #11 am: 21.03.2024 10:29 »
Vielen Dank für eure Antworten.
In meiner Tätigkeitsbeschreibung steht Sachbearbeitung, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mehr nicht.
Hatte ein Gespräch mit der Personalchefin. In meiner Stellenbeschreibung steht 100% Antragsbearbeitung.

Laut dem Bereich Orga ist eine Administrationsstelle in meinem Fachbereich nicht vorgesehen.

Dann ist das Formelle ziemlich klar. Wenn dein Vorgesetzter will, dass du zusätzlich Admin-Aufgaben übernimmst (und du das auch willst) müsste er sich dann einfach an die Personalstelle wenden. Wobei das dann auch ein guter Zeitpunkt für ein Gespräch darüber ist, ob dadurch eingruppierungsrelevante höherwertige Tätigkeiten übertragen werden könnten.

MoinMoin

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Antw:Aufgabenübertragung auf Dauer
« Antwort #12 am: 21.03.2024 12:41 »
@ExtraDienst
Bleibt dein Chef auch für den SysAdm kram dein Chef?

ExtraDienst

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Antw:Aufgabenübertragung auf Dauer
« Antwort #13 am: 21.03.2024 21:09 »
Ja, er bleibt mein Chef.

@Organisator
Ich habe schon mehrmals mitgeteilt, dass ich diese Aufgabe nicht übernehmen will. Mir wurde gesagt, dass man mir diese Aufgabe am meisten zutraut. Die Personalstelle wusste bis zu meinem Gespräch nichts von dieser Aufgabenumverteilung.
Eingruppierungsrelevant ist die neue Aufgabe angeblich nicht, da es sich um eine gleichwertige Tätigkeit handelt. Ich bin in die 9a eingruppiert und die Person, die es vorher gemacht hat, auch.

Organisator

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Antw:Aufgabenübertragung auf Dauer
« Antwort #14 am: 22.03.2024 08:54 »
Deine direkte Führungskraft kann die übertragenen Aufgaben mit Leben füllen, aber keine völlig neuen Aufgaben übertragen. Systemadministration ist etwas völlig anderes als Antragsbearbeitung.

Somit kann dir nur von der Personalstelle die neue Aufgabe übertragen werden. Da dies nach deiner Schilderung nicht eingruppierungsrelevant ist, wäre eine solche Aufgabenübertragung auch nicht von deiner Zustimmung abhängig.

Kurzum: die übertragenen Aufgaben weitermachen (Antragsbearbeitung) und dem Chef sagen, dass du auf die neue Aufgabe keine Lust hast (und er sich auch bitte nicht übertragen lassen möchte).