Autor Thema: [NI] Personalratswahl - Vergabe der Freistellungen  (Read 703 times)

Dienstleister

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Ich habe eine Frage zur Wahl, bei der ich auch nicht wirklich etwas Einschlägiges finde. Es geht um die Verteilung der Freistellungen nach § 39 Abs. 4 NPersVG.
Ist der Vorsitzende gewählt (hier ein Beschäftigter), so ist bei der nächsten Freistellung die andere Gruppe = Beamte angemessen zu berücksichtigen.
Grundsätzlich sind ganze Freistellungen zu vergeben, es können aber auch Teilfreistellungen vergeben werden.

Die Frage ist hier für mich das "angemessen": bei einem Beamten besteht Interesse an einer ganzen Freistellung, der PR möchte aber nur max. eine halbe Freistellung vergeben und begründet dies mit dem geringen Beamtenanteil (1000 Beschäftigte, 100 Beamte).
Nun ist dieser Beamte aber schon lange Jahre im PR und ist auch in ausgewählten Fachdiensten für die Beschäftigten zuständig, hat also entsprechendes Wissen angesammelt.

Ist die Weigerung des PR auf volle Freistellung für den Beamten rechtens oder kann sich der Beamte "wehren" und wenn ja, wie am besten?

Vielen Dank im Voraus für die hoffentlich hilfreichen Antworten.  :)
« Last Edit: 19.03.2024 12:47 von Admin »

MoinMoin

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Antw:(NI) Personalratswahl - Vergabe der Freistellungen
« Antwort #1 am: 18.03.2024 12:08 »
Nun ist dieser Beamte aber schon lange Jahre im PR und ist auch in ausgewählten Fachdiensten für die Beschäftigten zuständig, hat also entsprechendes Wissen angesammelt.

Ist die Weigerung des PR auf volle Freistellung für den Beamten rechtens oder kann sich der Beamte "wehren" und wenn ja, wie am besten?
Wenn er nicht ausreichend freigestellt wird um diese Fachdienste zu erfüllen, dann erfüllt er halt diese Fachdienste nicht und derjenige der entsprechend freigestellt wird übernimmt sie.

Dienstleister

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Antw:(NI) Personalratswahl - Vergabe der Freistellungen
« Antwort #2 am: 18.03.2024 12:47 »
sorry, aber das war nicht die Frage.


Organisator

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Antw:(NI) Personalratswahl - Vergabe der Freistellungen
« Antwort #3 am: 18.03.2024 12:51 »
Nach meinem Kenntnisstand entscheidet der Personalrat über die (vorzuschlagenden) Freistellungen per Beschluss. Insoweit wäre es Teil der Diskussion zur Beschlussfassung, sich mit der "angemessenen Berücksichtigung" auseinanderzusetzen.

So liegt es an jedem PR-Mitglied, das Gremium zu einer Beschlussfassung in seinem Sinne zu bewegen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine solche Beschlussfassung angreifbar ist, außer sie wäre offensichtlich rechtswidrig (z.B. indem eine Gruppe gar nicht berücksichtigt wird).

Der Obelix

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Antw:(NI) Personalratswahl - Vergabe der Freistellungen
« Antwort #4 am: 18.03.2024 12:52 »
Der PR entscheidet mit der notwendigen Mehrheit über die Vergabe und den Umfang der Freistellungen. Es ist also eine demokratische Entscheidung des Gremiums nach den Vorgaben der jeweiligen LPVG's.

Anfechtungsgründe sind wie bei allen Beschlüssen möglich, aber das war denke ich nicht die Frage.

Ich sehe da (ohne Formfehler) keine Chance auf ein erfolgreiches Abwehrverhalten.


NWB

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Antw:(NI) Personalratswahl - Vergabe der Freistellungen
« Antwort #5 am: 18.03.2024 14:12 »
Bei 1.100 Personen stehen dem PR 300% Freistellung zu
300% x 100/1100 = 27% Freistellung für den Beamtenvertreter.
Da sind 50% Angebot schon nicht so ganz verkehrt.
Oder euer PR beschließt in der Sitzung, mehr Freistellungen anzuzeigen, begründet das mit den von dir genannten Gründen und schaut, ob sich der Dienstherr darauf einlässt.

Ansonsten schließe ich mich dem Obelix vollinhaltlich an.