Autor Thema: Befreiung von Rentenversicherungbeiträge für geringfügige Beschäftigung.  (Read 1745 times)

Idna Enob

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Hallo liebe Leute,

bin bei einer obersten Dienstbehörde mit 43 Jahren auf Lebenszeit verbeamtet worden. Ich bin noch zusätzlich in einem Minijob beschäftigt. Da ich regelmäßig dort über 400 Euro verdiene tritt ab dem 1.1.24 eine Rentenversicherungspflicht ein von der ich mich befreien lassen könnte. Welche Vor und Nachteile hätte meine Entscheidung dafür oder dagegen? Stichwort Überalimentation während der Pension oder der Vorteile der Rentenversicherung auch hinsichtlich meiner relativ späten Verbeamtung.

Über Eure/Ihre Ratschläge würde ich mich sehr freuen.

Grüße Idna

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Dass die Minijobgrenze mittlerweile bei 520#/Monat liegt, ist Dir bewusst?

Asperatus

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Die Frage ist, wie viel von deiner vorherigen Erwerbsbiografie dir als ruhegehaltsfähige Dienstzeit anerkannt wird und wie viel Rentenansprüche du bislang erworben hast.

Wenn deine Rentenbezüge + spätere (tatsächliche) Pension mehr als 71,75% deiner letzten Bezüge ausmachen, wird die Pension gekürzt. Dann würde es sich jetzt also nicht lohnen, in die Rentenversicherung noch einzuzahlen.

Abgesehen davon könnte man sich die Frage stellen, ob die Rentenbeiträge, alternativ am Kapitalmarkt (z. B. ETF auf MSCI-World) angelegt, nicht mehr Rendite brächte.

Idna Enob

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Dass die Minijobgrenze mittlerweile bei 520#/Monat liegt, ist Dir bewusst?

Bei einem Betrag zwischen 400 - 520 Euro greift die Bestandschutzregelung wohl nicht, aber man kann sich proaktiv davon befreien lassen. 

Idna Enob

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Die Frage ist, wie viel von deiner vorherigen Erwerbsbiografie dir als ruhegehaltsfähige Dienstzeit anerkannt wird und wie viel Rentenansprüche du bislang erworben hast.

Wenn deine Rentenbezüge + spätere (tatsächliche) Pension mehr als 71,75% deiner letzten Bezüge ausmachen, wird die Pension gekürzt. Dann würde es sich jetzt also nicht lohnen, in die Rentenversicherung noch einzuzahlen.

Abgesehen davon könnte man sich die Frage stellen, ob die Rentenbeiträge, alternativ am Kapitalmarkt (z. B. ETF auf MSCI-World) angelegt, nicht mehr Rendite brächte.

Danke für Deine Info. Werde wohl mal ein Pensionsberater bemühen müssen. Wahrscheinlich ist am besten am Kapitalmarkt anzulegen bevor man irgendwann mal als Pensionär 12,50€ mehr im Monat bekommt.

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Wenn es um die Höhe des Anspruchs geht, ist die Rage sicherlich leicht zu beantworten. Mit gut 400€ liegst Du bei etwa 10% des Durchschnittseinkommens. Damit dürfte dann in etwa 1/10 eines Rentenpunktes erworben werden. Pro Jahr also ein Anspruch von heute etwa 3,50€.

Firematthias

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Ich würde mal hier einen Blick rein werfen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/minijobs_midijobs_bausteine_fuer_die_rente.html

Besonders Seite 11 ganz unten.

Den Ausführungen von Asperatus zur Anrechnungsgrenze bei Renten kann ich mich nur anschließen.

Hinsichtlich der Alternativen ist es auch ein bisschen Geschmacksfrage. Verzichtet man auf die Versicherungsfreiheit und zahlt selber Beiträge, kann man die als Altersvorsorge steuerlich absetzen. Ganz allgemein erhöht es die Rente. Derzeit gibt es von der DRV noch einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung etwa bei 7 bis 8 Prozent. Und der Zuschuss wird auch nicht auf die Pension angerechnet.

Ob die steuerliche Ersparnis der eigenen RV-Beiträge + Rentensteigerung + Beitragszuschuss im Vergleich zu einer privaten Anlage sich mehr lohnt ist von tausenden Faktoren abhängig.

1. Bin ich schon bei 71,75% der Pension mit Pension + Rente
2. Habe ich meinen Sparerpauschbetrag schon ausgereizt und wie viel Luft ist noch
3. Wo liegt mein Einkommensteuersatz ggf. mit Soli oder fällt der dann vielleicht weg etc.
4. Bin ich verheiratet oder habe ich Kinder und wie sind die ggf. krankenversichert....

um mal ein paar zu nennen.



Printmaster

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Ich würde das nicht nur im Hinblick auf die der Höhe nach eher zu vernachlässigenden zu erwartenden Beträge aus der Rentenversicherungspflicht für eine geringfügige Beschaäftigung betrachten, sondern auch im Hinblick den Erwerb von Versicherungszeiten, Stichwort Rente für langjährig Versicherte und Antragsalter für Beamte, das Thema hatte ich ja gerade erst hier zur Diskussion gestellt. Ich halte mir so zumindest die Option offen, mit 63 gehen zu können und beide Alterbezüge beziehen zu können. Sonst ginge nämlich mit 63 zwar Versorgung, aber für die Spätgeboren- und verbeamteten wie mich erst ab 67 die Altersrente, wenn beide Bezüge zusammentreffen.

Rentenonkel

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Ergänzend zu Printmasters Aussage:

Um eine gesetzliche Rente vor dem Erreichen der Regelaltersrente beziehen zu dürfen, muss man die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen. Die Zeiten des Minijobs mit Versicherungspflicht zählen dazu, ohne Eigenbeiträge bekommt man nur etwa 1 bis 2 Monate pro Jahr Minijob anerkannt.

Eine Anrechnung auf die Pension erfolgt nur, wenn man auch als Beamter im Ruhestand ist. Die Weiterbeschäftigung als Beamter steht dem Bezug der vorgezogenen Altersrente nicht entgegen.

Daher kann es sehr lukrativ sein, durch einen kleinen Beitrag vom Minijob die Voraussetzungen der vorgezogenen Altersrente (mit Minderung) für langjährig Versicherte (ab 63 Jahre) oder für schwerbehinderte Menschen (ab 62 Jahre) zu erfüllen und so bis zu 5 Jahre neben den Beamtenbezügen eine zusätzliche Rente zu erhalten. Erst mit Versetzung in den Ruhestand treffen Pension und Rente aufeinander, die zu einer Reduzierung der Pension führen können. Bei 750 EUR Rente wären das bei 5 Jahren Rentenbezug und 8 % Zuschuss zur Krankenversicherung immerhin 48.600 EUR. Im Verhältnis zu einem Eigenbeitrag von 3,6 %, also 14,40 EUR pro Monat bei einem Verdienst von 400 EUR hört sich das aus meiner Sicht sehr verlockend an.

Darüber hinaus erwirbt man auch einen Versicherungsschutz gegen das Risiko der Erwerbsminderung und kann so bei schwerer Krankheit auch schon früher eine gesetzliche Rente erhalten.

Asperatus

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Danke für Deine Info. Werde wohl mal ein Pensionsberater bemühen müssen. Wahrscheinlich ist am besten am Kapitalmarkt anzulegen bevor man irgendwann mal als Pensionär 12,50€ mehr im Monat bekommt.

Zunächst könntest du eine Versorgungsauskunft nach § 49 Abs. 10 BeamtVG beantragen. Vorher solltest du sicher gehen, dass alle relevanten Zeiten bei der zuständigen Dienstbehörde hinterlegt sind.

Verschiedene Szenarien kannst du unter https://versorgungsrechner.bund.de durchspielen.

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung kannst du eine Rentenauskunft und einen Versicherungsverlauf anfordern.