Ich benötige mal Euer Wissen:
Es geht um die Eingruppierung im Allgemeinen Teil zur EG8.
Es gibt 5 Arbeitsvorgänge in einer Stellenbeschreibung. 3 davon sind mit E8 bewertet und einem Zeitanteil von insgesamt 45 Prozent.
Somit ist die 33 Prozent-Marke geknackt. Es sind aber nicht über 50 Prozent.
Ist die Eingruppierung dann E8 oder E9a?
Dankeschön.
Ein Arbeitsvorgang für sich kann nicht mit E8 bewertet werden. Entweder hier E6 oder E9a. Erst in der Gesamtbetrachtung aller Arbeitsvorgänge und deren Zeitanteile wäre die gesamte Tätigkeit nach E8 bewertet.
Wenn die Gesamtheit der Arbeitsvorgänge, die gründliche, vielseite Fachkenntnisse sowie selbständige Leistungen beinhalten, über 1/3 und unter 50% ist, wäre die E8 korrekt.