Hallo Globetrotter,
was du schilderst, ist Betrug i.S.d. § 263 StGB. Denn mit deiner erklärten Absicht, die erhaltenen Leistungen von Krankenkasse und Beihilfe behalten zu wollen, sind die Merkmale Vorsatz und Absicht bezüglich der rechtswidrigen Aneignung erfüllt. Das war ja zumindest bis zur Zahlungserinnerung noch nicht der Fall.
Bei der Höhe des rechtswidrig erhaltenen Betrags und angesichts des von Beamten in besonderem Umfang zu fordernden rechtstreuen Verhaltens riskierst du nicht wenig. Ich kann dir nur raten, den Rechnungsbetrag des Krankenhauses ungekürzt zu zahlen. Das Krankenhaus hat ja bereits Strafanzeige angedeutet. Und ja, die sind selbstverständlich dazu berechtigt, den Sachverhalt der StA mitzuteilen.
Ich wünsche dir, dass du dich richtig entscheidest. Und nebenbei, allein die Frage lässt mich entsetzt zurück. Du hast ja wohl, wie wir alle, einen Eid auf Verfassung und Gesetze geschworen.