Autor Thema: [Allg] verjährte Krankenhausrechnung  (Read 3278 times)

Globetrotter1961

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
[Allg] verjährte Krankenhausrechnung
« am: 19.03.2024 10:44 »
Hallo zusammen,
ich habe im Jahr 2020 in Krankenhausrechnung über einen Betrag von knapp 1.500,00 € erhalten. Ich gestehe, dass ich beim Bezahlen von Arztrechnungen etwas schlampig bin. Es ist halt so, aber in der Regel zahle ich dann auch nach der ersten Mahnung. Nun habe ich von der Klinik die erste Mahnung inkl. Verzugszinsen und Mahngebühren im Januar 2024 erhalten. Ich habe daraufhin unter Hinweis auf die Verjährungsfrist geschrieben, dass ich nicht bereit bin die Zahlung zu leisten.
Jetzt habe ich letzte Woche eine Antwort auf mein Schreiben erhalten. Inhalt ist, dass die Klinik davon ausgeht, dass ich meine Beihilfe und die Erstattung meine Krankenkasse erhalten habe. Insofern hofft man auf mein Entgegenkommen und würde mir bei einer Zahlung die Verzugszinsen und Mahngebühren erlassen.
Ansonsten würde man weitere rechtliche Schritte prüfen.

Ja, ich habe die Beihilfe und die Erstattung der Krankenkasse erhalten.

Rechtlich finde ich keinen Hinweis darauf, dass ich verpflichtet bin die Beihilfe weiterzuleiten (jedenfalls nicht in der Beihilfeverordnung).

Moralisch könnte ich mich durchaus dazu durchringen den Betrag zu bezahlen.

Wie würdet Ihr Euch verhalten?

Danke.

Globetrotter
« Last Edit: 19.03.2024 12:47 von Admin »

HansGeorg

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 194
Antw:verjährte Krankenhausrechnung
« Antwort #1 am: 19.03.2024 11:06 »
Die Fragen sollten sein:
1. Ist es wahrscheinlich, dass du in dem Krankenhaus in Zukunft noch einmal Leistungen in Anspruch nehmen willst die über die Notfallversorgung hinaus gehen, denn die sperren dich dann für solche Leistungen.
2. Die Beihilfe ist eine Erstattung von Auslagen. Wenn das Krankenhaus dies deiner Beihilfestelle meldet könnte es von der Stelle Probleme geben.

Fragmon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 681
Antw:verjährte Krankenhausrechnung
« Antwort #2 am: 19.03.2024 11:28 »
Die Fragen sollten sein:
1. Ist es wahrscheinlich, dass du in dem Krankenhaus in Zukunft noch einmal Leistungen in Anspruch nehmen willst die über die Notfallversorgung hinaus gehen, denn die sperren dich dann für solche Leistungen.
2. Die Beihilfe ist eine Erstattung von Auslagen. Wenn das Krankenhaus dies deiner Beihilfestelle meldet könnte es von der Stelle Probleme geben.

Dem kann ich mich anschließen. In vielen BeihilfeVO steht folgendes drin:

Für die Berechnung der auszuzahlenden Beihilfe gelten folgende Begriffsbestimmungen:

1. Aufwendungen sind die durch einen Rechnungsbetrag nachgewiesenen tatsächlichen Kosten einer Leistung oder Pauschalen, die einen tatsächlichen Aufwand abgelten sollen.

Im Ergebnis hattest du keinen Aufwand (mehr) und keinen Beihilfeanspruch.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Antw:verjährte Krankenhausrechnung
« Antwort #3 am: 19.03.2024 11:50 »
Also kämpfe dafür nicht zahlen zu müssen und zahle an PKV und Beihilfe zurück.
Oder zahle, weil es ist nicht dein Schaden und du hast die Dienstleistung bekommen.
Moralisch sehr bedenklich zu glauben man könnte das Geld behalten und nicht zahlen!
Du hast es in der Hand, wer Geld verliert.

Bauernopfer

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 347
Antw:verjährte Krankenhausrechnung
« Antwort #4 am: 19.03.2024 12:22 »
Hallo zusammen,
ich habe im Jahr 2020 in Krankenhausrechnung über einen Betrag von knapp 1.500,00 € erhalten. Ich gestehe, dass ich beim Bezahlen von Arztrechnungen etwas schlampig bin. Es ist halt so, aber in der Regel zahle ich dann auch nach der ersten Mahnung. Nun habe ich von der Klinik die erste Mahnung inkl. Verzugszinsen und Mahngebühren im Januar 2024 erhalten. Ich habe daraufhin unter Hinweis auf die Verjährungsfrist geschrieben, dass ich nicht bereit bin die Zahlung zu leisten.
Jetzt habe ich letzte Woche eine Antwort auf mein Schreiben erhalten. Inhalt ist, dass die Klinik davon ausgeht, dass ich meine Beihilfe und die Erstattung meine Krankenkasse erhalten habe. Insofern hofft man auf mein Entgegenkommen und würde mir bei einer Zahlung die Verzugszinsen und Mahngebühren erlassen.
Ansonsten würde man weitere rechtliche Schritte prüfen.

Ja, ich habe die Beihilfe und die Erstattung der Krankenkasse erhalten.

Rechtlich finde ich keinen Hinweis darauf, dass ich verpflichtet bin die Beihilfe weiterzuleiten (jedenfalls nicht in der Beihilfeverordnung).

Moralisch könnte ich mich durchaus dazu durchringen den Betrag zu bezahlen.

Wie würdet Ihr Euch verhalten?

Danke.

Globetrotter
Meine ganz subjetive Meinung dazu:
Ich wünsche dir, dass auch künftig deine ärztlichen Behandlungen weinger schlampig durchgeführt werden als die Begleichung deiner Arzt/Krankenhausrechnungen.

NoRhWe

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 35
Antw:verjährte Krankenhausrechnung
« Antwort #5 am: 19.03.2024 12:38 »
Hallo Globetrotter,

was du schilderst, ist Betrug i.S.d. § 263 StGB. Denn mit deiner erklärten Absicht, die erhaltenen Leistungen von Krankenkasse und Beihilfe behalten zu wollen, sind die Merkmale Vorsatz und Absicht bezüglich der rechtswidrigen Aneignung erfüllt. Das war ja zumindest bis zur Zahlungserinnerung noch nicht der Fall.

Bei der Höhe des rechtswidrig erhaltenen Betrags und angesichts des von Beamten in besonderem Umfang zu fordernden rechtstreuen Verhaltens riskierst du nicht wenig. Ich kann dir nur raten, den Rechnungsbetrag des Krankenhauses ungekürzt zu zahlen. Das Krankenhaus hat ja bereits Strafanzeige angedeutet. Und ja, die sind selbstverständlich dazu berechtigt, den Sachverhalt der StA mitzuteilen.

Ich wünsche dir, dass du dich richtig entscheidest. Und nebenbei, allein die Frage lässt mich entsetzt zurück. Du hast ja wohl, wie wir alle, einen Eid auf Verfassung und Gesetze geschworen.

Massltoff

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 51
Antw:verjährte Krankenhausrechnung
« Antwort #6 am: 19.03.2024 13:13 »
Hallo Globetrotter,

was du schilderst, ist Betrug i.S.d. § 263 StGB. Denn mit deiner erklärten Absicht, die erhaltenen Leistungen von Krankenkasse und Beihilfe behalten zu wollen, sind die Merkmale Vorsatz und Absicht bezüglich der rechtswidrigen Aneignung erfüllt. Das war ja zumindest bis zur Zahlungserinnerung noch nicht der Fall.

Bei der Höhe des rechtswidrig erhaltenen Betrags und angesichts des von Beamten in besonderem Umfang zu fordernden rechtstreuen Verhaltens riskierst du nicht wenig. Ich kann dir nur raten, den Rechnungsbetrag des Krankenhauses ungekürzt zu zahlen. Das Krankenhaus hat ja bereits Strafanzeige angedeutet. Und ja, die sind selbstverständlich dazu berechtigt, den Sachverhalt der StA mitzuteilen.

Ich wünsche dir, dass du dich richtig entscheidest. Und nebenbei, allein die Frage lässt mich entsetzt zurück. Du hast ja wohl, wie wir alle, einen Eid auf Verfassung und Gesetze geschworen.

Dem ist nichts hinzuzufügen!

Malkav

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 183
Antw:verjährte Krankenhausrechnung
« Antwort #7 am: 19.03.2024 13:14 »
Ich wünsche dir, dass du dich richtig entscheidest. Und nebenbei, allein die Frage lässt mich entsetzt zurück. Du hast ja wohl, wie wir alle, einen Eid auf Verfassung und Gesetze geschworen.

Dem stimme ich voll und ganz zu. Der Fragesteller ist sicherlich Mitarbeiter in einem Referat für finanzielles Dienstrecht in einem Landesfinanzministerium. Zumindest liegt dieser Verdacht doch traurigerweise ziehmlich nah.

Zitat von: NRV Brandenburg
Alimentation ist im Vertrauen darauf zu gewähren, dass die Empfänger sich ihrer würdig erweisen und ihre Aufgaben bestmöglich erfüllen werden. Eine Alimentation allein nach dem derzeitigen Sparsamkeitsprinzip setzt eine Abwärtsspirale in Gang, die der Bedeutung des öffentlichen Dienstes für das rechtsstaatliche Gemeinwesen nicht gerecht wird und damit im Ergebnis kontraproduktiv ist.

Wäre es nicht so traurig, könnte man die Frage als Nachweis der These der Neuen Richtervereinigung Brandenburg in seiner Stellungnahme zum dortigen Besoldugnsgesetz (siehe dortiges Thema) ansehen.

2strong

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,495
Antw:[Allg] verjährte Krankenhausrechnung
« Antwort #8 am: 19.03.2024 13:23 »
Ist doch gut, dass hier auch ein paar Kollegen sachlich geantwortet haben. Aus Moralisierungen lernt man inhaltlich nichts.

Erpelente

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 48
Antw:[Allg] verjährte Krankenhausrechnung
« Antwort #9 am: 19.03.2024 17:39 »
Nun weiß ich zwar nicht, wie es bei einer verjährten Rechnung ist, aber Beilhife zu erhalten und die Rechnung nicht zu zahlen, ist grundsätzlich keine gute Idee.

Siehe

https://openjur.de/u/2251500.html

Winni

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 69
Antw:verjährte Krankenhausrechnung
« Antwort #10 am: 19.03.2024 18:50 »
Hallo Globetrotter,

was du schilderst, ist Betrug i.S.d. § 263 StGB. Denn mit deiner erklärten Absicht, die erhaltenen Leistungen von Krankenkasse und Beihilfe behalten zu wollen, sind die Merkmale Vorsatz und Absicht bezüglich der rechtswidrigen Aneignung erfüllt. Das war ja zumindest bis zur Zahlungserinnerung noch nicht der Fall.

Bei der Höhe des rechtswidrig erhaltenen Betrags und angesichts des von Beamten in besonderem Umfang zu fordernden rechtstreuen Verhaltens riskierst du nicht wenig. Ich kann dir nur raten, den Rechnungsbetrag des Krankenhauses ungekürzt zu zahlen. Das Krankenhaus hat ja bereits Strafanzeige angedeutet. Und ja, die sind selbstverständlich dazu berechtigt, den Sachverhalt der StA mitzuteilen.

Ich wünsche dir, dass du dich richtig entscheidest. Und nebenbei, allein die Frage lässt mich entsetzt zurück. Du hast ja wohl, wie wir alle, einen Eid auf Verfassung und Gesetze geschworen.

Dem ist nichts hinzuzufügen!

Dem schließe ich mich vollumfänglich an. Als ich den Anfangspost gelesen habe, konnte ich es nicht glauben.

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 875
Antw:[Allg] verjährte Krankenhausrechnung
« Antwort #11 am: 19.03.2024 20:03 »
Nun weiß ich zwar nicht, wie es bei einer verjährten Rechnung ist, aber Beilhife zu erhalten und die Rechnung nicht zu zahlen, ist grundsätzlich keine gute Idee.

Siehe

https://openjur.de/u/2251500.html

Zitat
Das bloße Nichtbegleichen von Rechnungen stellt, solange der Beamte es nicht zu Vollstreckungshandlungen kommen lässt, noch keine Verletzung der Pflicht zur geordneten Wirtschaftsführung und damit noch kein Dienstvergehen dar.

Die Einrede der Verjährung ist weder Eingehungsbetrug noch rechtsmissbräuchlich, sie muss explizit erhoben werden, dann kann eine Forderung nicht mehr durchgesetzt werden. In diesem Fall erscheint diese auch nicht arglistig. Das Krankenhaus hätte die Forderung rechtzeitig geltend machen müssen, dann würde alles anders aussehen Siehe auch in dem Urteil dort haben über 10 Ärzte ihre Forderungen rechtzeitig gerichtlich geltend gemacht. Eine einfache Mahnung hemmt auch nicht die Verjährung, selbst wenn diese im Dezember 2023 noch versandt worden wäre.

Mögen manche für asozial halten, aber so ist es halt mit den Fristen. Auch Beihilfestellen lehnen zu späte Einreichungen ab, obwohl die Aufwendungen angefallen sind. Hier hat halt anstelle eines Privatmannes ein Krankenhaus geschlafen.

Das KH hat ohnehin keinen Anspruch auf Mahngebühren und Zinsen, wenn man Einrede der Verjährung erhebt.
Zahlen kann man dem KH was man will auf freiwilliger Basis. Rein rechtlich muss man nichts zahlen. Wenn man 100% PKV versichert ist, interessiert das dort niemanden.

Bei der Beihilfestelle wird man, meiner Ansicht nach außer schief schauen nichts machen können, da keine Pflichtverletzung vorliegt. Manchmal erfolgt auch eine Direktabrechnung, da kann man durchaus den Überblick verlieren, wenn keine rechtzeitige Mahnung kommt.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Antw:[Allg] verjährte Krankenhausrechnung
« Antwort #12 am: 19.03.2024 23:39 »
Nicht zahlen und nicht mehr zahlen müssen und trotzdem das Geld behalten, ist doch das Betrugsthema.
Nicht zahlen und nicht mehr zahlen müssen und dann das Geld an PKV/Beihilfe zurückzugeben, ist doch unkritisch.
Oder habe ich das falsch verstanden?

Schmitti

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 883
Antw:[Allg] verjährte Krankenhausrechnung
« Antwort #13 am: 20.03.2024 09:02 »
Moralisch könnte ich mich durchaus dazu durchringen den Betrag zu bezahlen.
Hoch lebe die Bestenauslese!

guzmaro

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 66
Antw:[Allg] verjährte Krankenhausrechnung
« Antwort #14 am: 20.03.2024 12:05 »
Einfach peinlich als Beamten.