Autor Thema: Fahrzeit zur Berufsschule  (Read 1747 times)

Annika1506

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Fahrzeit zur Berufsschule
« am: 19.03.2024 12:44 »
Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage zu den Fahrzeiten während der Ausbildung.

Verpflichtet sind die AG nur ab 270 Minuten Unterricht den Azubi freizustellen. An einem der zwei Schultage pro Woche habe ich nur 5 Stunden (also 225 Minuten Unterricht), mein Betrieb könnte mich also zur Arbeit kommen lassen. Ich bekomme für den Hinweg 30 Minuten Fahrzeit angerechnet.

Das Problem... ich fahre fast 2 Stunden zur Berufsschule und meine Stunden liegen mitten am Tag. Vor dem Unterricht darf ich nicht kommen, da ich keine volle Stunde bleiben kann bevor ich wieder los muss. Ich bekomme also die halbe Stunde Fahrzeit. Jedoch darf ich nach der Schule auch nicht kommen, weil dann niemand mehr im Betrieb ist. Ich mache also 3 Stunden Minus jede Woche.
Ich habe mehrmals mit meinem Ausbilder geredet, aber mehr als Schulterzucken und "müssen wir nach einer Lösung gucken, Sie haben ja noch Plusstunden" habe ich nicht bekommen, und das ist jetzt auch schon einige Wochen her. Mit meiner Chefin habe ich noch nicht geredet, das habe ich mich nicht getraut.

Meine Frage also... wie kann ich das Gespräch mit meiner Chefin suchen? Wie kann ich das Thema ansprechen? Sollte ich meinen Ausbilder nochmal darauf ansprechen, oder die Ausbildungsleitung?

Über Antworten oder Anregungen freue ich mich. :)

(P.S. zu der 30 Minuten Regelung: habe mit der JAV geredet, ob das für die Azubis der anderen Berufe reicht (die haben ja woanders Schule), es reicht aber auch überhaupt nicht. Die JAV traut sich jedoch nicht, sich für eine Verbesserung einzusetzen - aus Sorge, dass die halbe Stunde gestrichen wird. Es wurde ihr wohl zu verstehen gegeben, dass selbst die halbe Stunde reine Kulanz ist....)

Flying

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 534
Antw:Fahrzeit zur Berufsschule
« Antwort #1 am: 19.03.2024 14:17 »
Direkt ansprechen und das Problem schildern und Lösungen suchen..

Wenn der Ausbilder keine Lösung hat, wendest du dich halt an die nächsthöhere Stelle - ich seh das Problem des Besprechens nicht so ganz.

Nerostar

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 94
Antw:Fahrzeit zur Berufsschule
« Antwort #2 am: 19.03.2024 20:10 »
Du schreibst, dass dein Ausbildungsbetrieb dich zur Arbeit zitieren könnte, was an sich erstmal korrekt ist.
Aber macht er das denn auch?

Bei uns ist es bspw. so, dass gerade im Hinblick auf die fehlende Zeiteffizienz (Fahrtweg, Fahrtzeit, nicht alle haben ein Auto, etc.) bei den Azubis darauf verzichtet wird, bei egal wie vielen Stunden Berufsschule, eine Anweisung zur Arbeitsaufnahme in der Praxis überhaupt in Erwägung zu ziehen.

Gutgeschrieben werden den Azubis in der Berufsschulzeit konsequent 8 Stunden, egal wie viele Stunden faktisch in der Berufsschule verbracht werden.

Ich ging davon aus, dass dies überall so der Fall ist.

Kommunalgenie

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 192
Antw:Fahrzeit zur Berufsschule
« Antwort #3 am: 20.03.2024 09:01 »
Du schreibst, dass dein Ausbildungsbetrieb dich zur Arbeit zitieren könnte, was an sich erstmal korrekt ist.
Aber macht er das denn auch?

Bei uns ist es bspw. so, dass gerade im Hinblick auf die fehlende Zeiteffizienz (Fahrtweg, Fahrtzeit, nicht alle haben ein Auto, etc.) bei den Azubis darauf verzichtet wird, bei egal wie vielen Stunden Berufsschule, eine Anweisung zur Arbeitsaufnahme in der Praxis überhaupt in Erwägung zu ziehen.

Gutgeschrieben werden den Azubis in der Berufsschulzeit konsequent 8 Stunden, egal wie viele Stunden faktisch in der Berufsschule verbracht werden.

Ich ging davon aus, dass dies überall so der Fall ist.

Sollte so sein, aber manche herzlose Ausbilder benötigen eben noch billige Arbeitskräfte zum einsortieren der Gesetzesnachlieferungen unter dem typischen Motto "Ich kann ihm doch keine Sollarbeitszeit gutschreiben wenn er nur 5 Stunden Schule hatte und Fahrzeit wird mir auch nicht angerechnet"

Annika1506

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Fahrzeit zur Berufsschule
« Antwort #4 am: 21.03.2024 12:00 »
Direkt ansprechen und das Problem schildern und Lösungen suchen..

Wenn der Ausbilder keine Lösung hat, wendest du dich halt an die nächsthöhere Stelle - ich seh das Problem des Besprechens nicht so ganz.
Danke für die Antwort! Ich hatte gehofft, es gibt vielleicht etwas auf das ich verweisen könnte... etwas, dass besser ist als, salopp formuliert, "Ich finde das doof und andere machen es besser". ^^' Oder sagen wir Gesprächsstrategien. Ich war noch nie in der Situation, dass ich so ein Gespräch führen musste und bin deshalb etwas unbeholfen.

Du schreibst, dass dein Ausbildungsbetrieb dich zur Arbeit zitieren könnte, was an sich erstmal korrekt ist.
Aber macht er das denn auch?

Bei uns ist es bspw. so, dass gerade im Hinblick auf die fehlende Zeiteffizienz (Fahrtweg, Fahrtzeit, nicht alle haben ein Auto, etc.) bei den Azubis darauf verzichtet wird, bei egal wie vielen Stunden Berufsschule, eine Anweisung zur Arbeitsaufnahme in der Praxis überhaupt in Erwägung zu ziehen.

Gutgeschrieben werden den Azubis in der Berufsschulzeit konsequent 8 Stunden, egal wie viele Stunden faktisch in der Berufsschule verbracht werden.

Ich ging davon aus, dass dies überall so der Fall ist.

Sollte so sein, aber manche herzlose Ausbilder benötigen eben noch billige Arbeitskräfte zum einsortieren der Gesetzesnachlieferungen unter dem typischen Motto "Ich kann ihm doch keine Sollarbeitszeit gutschreiben wenn er nur 5 Stunden Schule hatte und Fahrzeit wird mir auch nicht angerechnet"
Danke für eure Beiträge!
Und ja... so ein Motto hat leider mein Ausbilder. Die Ausbilder von 99% meiner Klassenkollegen haben bessere Regelungen getroffen.

Flying

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 534
Antw:Fahrzeit zur Berufsschule
« Antwort #5 am: 21.03.2024 14:10 »
Direkt ansprechen und das Problem schildern und Lösungen suchen..

Wenn der Ausbilder keine Lösung hat, wendest du dich halt an die nächsthöhere Stelle - ich seh das Problem des Besprechens nicht so ganz.
Danke für die Antwort! Ich hatte gehofft, es gibt vielleicht etwas auf das ich verweisen könnte... etwas, dass besser ist als, salopp formuliert, "Ich finde das doof und andere machen es besser". ^^' Oder sagen wir Gesprächsstrategien. Ich war noch nie in der Situation, dass ich so ein Gespräch führen musste und bin deshalb etwas unbeholfen.

Am Einfachsten ist aber vermutlich, wenn du dein Problem schilderst - das ist ja durchaus nachvollziehbar und erklärbar.
Gibt es bei euch sonst einen Personalrat? Die können dir ja zur Seite stehen und mit dir nach einer Lösung suchen, wenn die JAV sich da nicht traut.
Es geht hier ja schon um einen sehr speziellen Einzelfall - da wird man ja kaum an die Grundsatzregelungen für alle gehen.


Buero 72

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 40
Antw:Fahrzeit zur Berufsschule
« Antwort #6 am: 21.03.2024 14:50 »
Schau bitte mal hier, da steht was zur Zumutbarkeit: https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/berufsschule-was-seit-2020-als-arbeitszeit-angerechnet-wird-145815/

Wann ist eine Rückkehr in den Betrieb unzumutbar?
Auszubildende müssen am betreffenden Tag nicht mehr für die betriebliche Ausbildung in die Ausbildungsstätte zurückkehren, wenn sich aufgrund der Dauer des Berufsschulunterrichts eine Restzeit ergibt, die eine Rückkehr als unzumutbar erscheinen lässt. Das trifft etwa dann zu, wenn eine übermäßige Wegezeit aufgewendet werden müsste und die Restzeit für die betriebliche Ausbildung nicht mehr entsprechend dem Zweck der Ausbildung genutzt werden könnte.

Ich denke, die Fahrtzeit ist anzurechnen! Vor allem, da bei Ankunft keine Betreuer mehr im Unternehmen sind, kann doch nicht Dir angelastet werden. Wenn der AG deine Arbeitskraft nicht annimmt, darf er Dir keine Stunden abziehen! Warum wird Dir nur eine halbe Stunde Wegzeit angerechnet, wenn Du länger benötigst? das würde ich auf jeden Fall klären lassen! So kann man auch seine Azubis vergraulen...