Dankeschön!
Ja, ist klar..... dachte ans jemanden ,der aus Erfahrung weiß (zB der / die bei einem Versorgungstärger arbeitet, dort berechnet), dass dies natürlich so ist.
Dürfte auch einleuchten, da ja dann plötzlich bei A13 die koompletten ruhegehaltfähigen Zeiten - auch diese langen Jahre vor allem vorher - mit A13 und den Faktor bezogen auf das 13er berechnet werden......
da spielen dann die restlichen 8 Jahre eher eine untergeordnete Rolle, was 50 % TZ oder 90 % angeht, denk ich.