[BW] kurze Verständnis-Grundsatzfrage zur Versorgung Kommune BaWü

Begonnen von frankundfrei, 19.03.2024 20:48

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frankundfrei

Hi,

sehe ich es richtig (rechnete eben mit den ruhegehaltsfähigen Zeiten und Restarbeitszeit herum), dass DER ausschlaggebende Faktor für die Höhe der VerosrgungsbBezüge letztlich die Besoldungsstufe ist?

Denn:
ich würde jedenfalls mehr erhalten zB mit 63 als Versorungsempfänger:
wenn ich ab sofort 50 % mit A13 noch 8 Jahre bis EA 63 arbeite   ;D

MEHR erhalten als

wenn ich weiter 90 % mit A12 noch 8 Jahre bis EA 63 arbeite.  ::)

Dass wohl diesbzgl. eh nur die letzten 2 vollen Jahre zu A12 und A13 relevant sind, weiss ich.

Aber also: rein rechnerisch ist dem so, nicht wahr?

Vorab DANKE.....(den Versorgungsträger habe ich seit nun 2 Monaten immer noch nicht interviewen können.)

LG
frank
*** memento mori ***


Schmiedi

§ 19 Abs. 1 Satz 2 LBeamtVG:
Bei Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Dienstbezüge (Freistellung) gelten als ruhegehaltfähige Dienstbezüge die dem letzten Amt entsprechenden vollen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.

frankundfrei

Dankeschön!

Ja, ist klar..... dachte ans jemanden ,der aus Erfahrung weiß (zB der / die bei einem Versorgungstärger arbeitet, dort berechnet), dass dies natürlich so ist.

Dürfte auch einleuchten, da ja dann plötzlich bei A13 die koompletten ruhegehaltfähigen Zeiten - auch diese langen Jahre vor allem vorher - mit A13 und den Faktor bezogen auf das 13er berechnet werden......
da spielen dann die restlichen 8 Jahre eher eine untergeordnete Rolle, was 50 % TZ oder 90 % angeht, denk ich.
*** memento mori ***