Autor Thema: Selbe Behörde, neue Stelle = neuer Arbeitsvertrag?  (Read 1439 times)

sun1ball

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Erfolgreich beworben auf eine Stelle im selben Haus bzw. Behörde.
Aktuell seit 13 Jahren unbefristet in vollzeit eingestellt.
Ist es rechtens einen neuen Arbeitsvertrag zu schließen und den alten Vertrag von vor 13 Jahren aufzuheben?
Damit wären ja dann alle angesammelten Jahre i. S Kündigungsfrist (u.a unkündbar in 2 J) weg und eine erneute 6 Monate Probezeit fällig und ich würde bei null anfangen.

MoinMoin

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Antw:Selbe Behörde, neue Stelle = neuer Arbeitsvertrag?
« Antwort #1 am: 19.03.2024 18:28 »
Ja, das kann man einvernehmlich machen und ist damit rechtens.
Nein, ich glaube nicht, dass man dir kündigen kann, gegen deinem Willen.

Das blabla wg. unkündbar kannst du vergessen, ist nicht sonderlich viel Wert (wüsste nicht, wann das eintreten sollte)
Denn du bist auch weiterhin kündbar aus persönlichen Gründen!
Und währest auch weiterhin aus betrieblichen Gründen kündbar.

Und in so einem Fall ist - denke ich- auch die Probzeit hinfällig im Sinne "man kann ohne Grund kündigen".
Denn das KSchG gilt für dich weiterhin, da du schon 6 Monate ohne Unterbrechung voll beim AG hast.

Ein stumpfe Versetzung ist das, was ein vernünftiger Personaler in einm solchen Fall machen sollte.

Tagelöhner

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Antw:Selbe Behörde, neue Stelle = neuer Arbeitsvertrag?
« Antwort #2 am: 19.03.2024 18:36 »
Meines Wissens zielt der "besondere tarifliche Kündigungsschutz" des TV-L nach 15 Jahren Zugehörigkeit und einem Lebensalter ab 40 Jahren darauf ab, dass nicht mehr ordentlich gekündigt werden kann. Damit ist die betriebsbedingte Kündigung ausgeschlossen, eine personen- oder verhaltensbedingte Kündigung durch schwere Pflichtverstöße oder sogar strafbare Handlungen ist außerordentlich aber weiterhin möglich.

MoinMoin

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Antw:Selbe Behörde, neue Stelle = neuer Arbeitsvertrag?
« Antwort #3 am: 19.03.2024 18:48 »
Und der Koch der bei der Auflösung der Kantine, keinen Herd vorfindet, muss ein anderer Job angeboten werden (sofern im ganzem Lande keine Herd mehr ist), den er dann allerdings auch annehmen muss oder er wird dann eine personenbedingte Kündigung erhalten, würde ich mal sagen, oder?
Also nicht eine klassische betriebsgedingte Kündigung, die ist dann nicht möglich, da habe ich mich fehlerhaft ausgedrückt.

WillyWurm

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Antw:Selbe Behörde, neue Stelle = neuer Arbeitsvertrag?
« Antwort #4 am: 19.03.2024 19:37 »
Sollte doch ein normaler „Änderungsvertrag“ sein mit neuer Endgeldgruppe der den bestehenden Vertrag ersetzt, oder?

FearOfTheDuck

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Antw:Selbe Behörde, neue Stelle = neuer Arbeitsvertrag?
« Antwort #5 am: 19.03.2024 20:09 »
Zur Entgeltgruppe wurde sich bisher nicht ausgelassen. Laut SV soll eben keine Vertragsänderung vereinbart werden, sondern ein neuer AV geschlossen.

MoinMoin

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Antw:Selbe Behörde, neue Stelle = neuer Arbeitsvertrag?
« Antwort #6 am: 19.03.2024 23:33 »
Sollte doch ein normaler „Änderungsvertrag“ sein mit neuer Endgeldgruppe der den bestehenden Vertrag ersetzt, oder?
Ja, eine Versetzung ist ein einseitig bestimmbarer "Änderungsvertrag".
Eine Versetzung mit Änderung der Entgeltgruppe geht nur einvernehmlich.

sun1ball

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Antw:Selbe Behörde, neue Stelle = neuer Arbeitsvertrag?
« Antwort #7 am: 20.03.2024 06:33 »
Also ja, eine Entgeldgruppe höher.
Also es soll der alte Vertrag aufgehoben werden und ein komplett neuer Vertrag erfolgen.
Nichts mit ich versetze, setze sie um zu x innerhalb des Hauses. So dachte ich erst läuft es, dass es ein Schriftstück gibt mit dem neuen Bereich und dann neuen Entgeldgruppe.

MoinMoin

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Antw:Selbe Behörde, neue Stelle = neuer Arbeitsvertrag?
« Antwort #8 am: 20.03.2024 07:25 »
Da will der AG wohl ein klare Trennung wg. der Entgeltgruppe.
Dann wird er wohl auch verlangen, dass alle Stunden und Urlaube vom altem Vertrag abgegolten sind, damit du nicht besserbezahlten Urlaub in den neuen rüber nimmst.
Fakt ist: du musst diesem Verfahren nicht zustimmen.
Aber ich sehe für dich nicht die von dir angesprochenen "Gefahren".
Aber du kannst natürlich verlange, dass im neuem Vertrag
aufgenommen wird, dass auf die Probezeit verzichtet wird.
Und deine Sorge wg. Unkündbarkeit ist, so denke ich, auch unbegründet, da dort auf Beschäftigungszeit abgestellt wird, die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegt wurde, auch wenn sie unterbrochen ist!




FearOfTheDuck

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Antw:Selbe Behörde, neue Stelle = neuer Arbeitsvertrag?
« Antwort #9 am: 20.03.2024 07:43 »
Worauf man allerdings achten sollte, ist, welche Stufe dir der AG im neuen AV anbietet. Oder andersherum gesehen, vielleicht lässt sich für dich hier was rausholen, wenn du gut verhandelst und er das unbedingt so will.

McOldie

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Antw:Selbe Behörde, neue Stelle = neuer Arbeitsvertrag?
« Antwort #10 am: 20.03.2024 13:13 »
Dies läßt sich doch ganz einfach lösen. Im neuen Arbeitsvertrag steht nicht .."wird ab xxx eingestellt " sondern "wird ab xxx weiterbeschäftigt". Bei einem Wechsel der Dienststelle bzw. Behörde ändert sich nicht der Arbeitgeber. Es handelt sich auch nicht um eine neue Einstellung. Alle von der Beschäftigungszeiten abhängigen Rechte, z.B. Kündigungsfristen, Jahressonderzahlung, bei einer Höhergruppierung gelten die Regeln zur Stufenlaufzeit.Um welches Bundesland handelt es sich denn hier?

TV-Ler

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Antw:Selbe Behörde, neue Stelle = neuer Arbeitsvertrag?
« Antwort #11 am: 20.03.2024 13:32 »
Dies läßt sich doch ganz einfach lösen. Im neuen Arbeitsvertrag steht nicht .."wird ab xxx eingestellt " sondern "wird ab xxx weiterbeschäftigt".
...
So kenne ich das auch und es ist verwunderlich, warum es hier anders gehandhabt werden soll.

sun1ball

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Antw:Selbe Behörde, neue Stelle = neuer Arbeitsvertrag?
« Antwort #12 am: 20.03.2024 13:40 »
Ich danke allen erst mal. Also wenn ich es richtig verstehe, wenn es einen neuen Arbeitsvertrag gibt, man aber weiterhin beim Land XY beschäftigt ist, sollte in dem neuen Arbeitsvertrag stehen, wird weiter beschäftigt. Und damit werden mir dann auch wie in meinem Fall die 13 Jahre Zugehörigkeit Öffentlich. Dienst angerechnet? Und Probezeit entfällt dann ebenso von 6 Mon und meine Kündigungsfrist berechnet sich dann zukünftig nach den schon erfolgten 13j im ÖD?

MoinMoin

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Antw:Selbe Behörde, neue Stelle = neuer Arbeitsvertrag?
« Antwort #13 am: 20.03.2024 15:55 »
so ungefähr
Probezeit heißt nicht grundlos kündigen können im Tarifsinne, dafür ist das KSchG zuständig, welches gilt.
Und ja, du hast den Nachteil, dass du eine so lange Kündigungsfrist zukünftig beachten musst, wenn du mal weg willst.

TV-Ler

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Antw:Selbe Behörde, neue Stelle = neuer Arbeitsvertrag?
« Antwort #14 am: 20.03.2024 17:28 »
Und um es klarzustellen: Niemand wird grundlos gekündigt, es gibt immer einen Grund. Nur kann hier die Kündigung ohne Angabe von Gründen erfolgen.