Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Selbe Behörde, neue Stelle = neuer Arbeitsvertrag?

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MoinMoin:
Also bist du der Meinung, dass man nach 12 Jahren beim selben AG ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann, weil man nahtlos einen neunen Vertrag abgeschlossen hat?
Und das KSchG gilt da nicht?
So wie es in diesem Fall der Fall wäre.

TV-Ler:

--- Zitat von: MoinMoin am 20.03.2024 17:37 ---Also bist du der Meinung...

--- End quote ---
Nee, das war Blödsinn von mir.
Da hat es mit dem sinnentnehmenden Lesen leider nicht geklappt... <schäm>

MoinMoin:

--- Zitat von: TV-Ler am 21.03.2024 07:02 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 20.03.2024 17:37 ---Also bist du der Meinung...

--- End quote ---
Nee, das war Blödsinn von mir.
Da hat es mit dem sinnentnehmenden Lesen leider nicht geklappt... <schäm>

--- End quote ---
Ups, da bin ich froh.... dachte schon einer von uns wird senil....

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