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Selbe Behörde, neue Stelle = neuer Arbeitsvertrag?

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McOldie:
Dies läßt sich doch ganz einfach lösen. Im neuen Arbeitsvertrag steht nicht .."wird ab xxx eingestellt " sondern "wird ab xxx weiterbeschäftigt". Bei einem Wechsel der Dienststelle bzw. Behörde ändert sich nicht der Arbeitgeber. Es handelt sich auch nicht um eine neue Einstellung. Alle von der Beschäftigungszeiten abhängigen Rechte, z.B. Kündigungsfristen, Jahressonderzahlung, bei einer Höhergruppierung gelten die Regeln zur Stufenlaufzeit.Um welches Bundesland handelt es sich denn hier?

TV-Ler:

--- Zitat von: McOldie am 20.03.2024 13:13 ---Dies läßt sich doch ganz einfach lösen. Im neuen Arbeitsvertrag steht nicht .."wird ab xxx eingestellt " sondern "wird ab xxx weiterbeschäftigt".
...

--- End quote ---
So kenne ich das auch und es ist verwunderlich, warum es hier anders gehandhabt werden soll.

sun1ball:
Ich danke allen erst mal. Also wenn ich es richtig verstehe, wenn es einen neuen Arbeitsvertrag gibt, man aber weiterhin beim Land XY beschäftigt ist, sollte in dem neuen Arbeitsvertrag stehen, wird weiter beschäftigt. Und damit werden mir dann auch wie in meinem Fall die 13 Jahre Zugehörigkeit Öffentlich. Dienst angerechnet? Und Probezeit entfällt dann ebenso von 6 Mon und meine Kündigungsfrist berechnet sich dann zukünftig nach den schon erfolgten 13j im ÖD?

MoinMoin:
so ungefähr
Probezeit heißt nicht grundlos kündigen können im Tarifsinne, dafür ist das KSchG zuständig, welches gilt.
Und ja, du hast den Nachteil, dass du eine so lange Kündigungsfrist zukünftig beachten musst, wenn du mal weg willst.

TV-Ler:
Und um es klarzustellen: Niemand wird grundlos gekündigt, es gibt immer einen Grund. Nur kann hier die Kündigung ohne Angabe von Gründen erfolgen.

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