Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Selbe Behörde, neue Stelle = neuer Arbeitsvertrag?
FearOfTheDuck:
Zur Entgeltgruppe wurde sich bisher nicht ausgelassen. Laut SV soll eben keine Vertragsänderung vereinbart werden, sondern ein neuer AV geschlossen.
MoinMoin:
--- Zitat von: WillyWurm am 19.03.2024 19:37 ---Sollte doch ein normaler „Änderungsvertrag“ sein mit neuer Endgeldgruppe der den bestehenden Vertrag ersetzt, oder?
--- End quote ---
Ja, eine Versetzung ist ein einseitig bestimmbarer "Änderungsvertrag".
Eine Versetzung mit Änderung der Entgeltgruppe geht nur einvernehmlich.
sun1ball:
Also ja, eine Entgeldgruppe höher.
Also es soll der alte Vertrag aufgehoben werden und ein komplett neuer Vertrag erfolgen.
Nichts mit ich versetze, setze sie um zu x innerhalb des Hauses. So dachte ich erst läuft es, dass es ein Schriftstück gibt mit dem neuen Bereich und dann neuen Entgeldgruppe.
MoinMoin:
Da will der AG wohl ein klare Trennung wg. der Entgeltgruppe.
Dann wird er wohl auch verlangen, dass alle Stunden und Urlaube vom altem Vertrag abgegolten sind, damit du nicht besserbezahlten Urlaub in den neuen rüber nimmst.
Fakt ist: du musst diesem Verfahren nicht zustimmen.
Aber ich sehe für dich nicht die von dir angesprochenen "Gefahren".
Aber du kannst natürlich verlange, dass im neuem Vertrag
aufgenommen wird, dass auf die Probezeit verzichtet wird.
Und deine Sorge wg. Unkündbarkeit ist, so denke ich, auch unbegründet, da dort auf Beschäftigungszeit abgestellt wird, die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegt wurde, auch wenn sie unterbrochen ist!
FearOfTheDuck:
Worauf man allerdings achten sollte, ist, welche Stufe dir der AG im neuen AV anbietet. Oder andersherum gesehen, vielleicht lässt sich für dich hier was rausholen, wenn du gut verhandelst und er das unbedingt so will.
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