Autor Thema: [BW] kurze Verständnis-Grundsatzfrage zur Versorgung Kommune BaWü  (Read 560 times)

frankundfrei

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Hi,

sehe ich es richtig (rechnete eben mit den ruhegehaltsfähigen Zeiten und Restarbeitszeit herum), dass DER ausschlaggebende Faktor für die Höhe der VerosrgungsbBezüge letztlich die Besoldungsstufe ist?

Denn:
ich würde jedenfalls mehr erhalten zB mit 63 als Versorungsempfänger:
wenn ich ab sofort 50 % mit A13 noch 8 Jahre bis EA 63 arbeite   ;D

MEHR erhalten als

wenn ich weiter 90 % mit A12 noch 8 Jahre bis EA 63 arbeite.  ::)

Dass wohl diesbzgl. eh nur die letzten 2 vollen Jahre zu A12 und A13 relevant sind, weiss ich.

Aber also: rein rechnerisch ist dem so, nicht wahr?

Vorab DANKE.....(den Versorgungsträger habe ich seit nun 2 Monaten immer noch nicht interviewen können.)

LG
frank
« Last Edit: 20.03.2024 04:32 von Admin »

Goldene Vier

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Schmiedi

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§ 19 Abs. 1 Satz 2 LBeamtVG:
Bei Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Dienstbezüge (Freistellung) gelten als ruhegehaltfähige Dienstbezüge die dem letzten Amt entsprechenden vollen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.

frankundfrei

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Dankeschön!

Ja, ist klar..... dachte ans jemanden ,der aus Erfahrung weiß (zB der / die bei einem Versorgungstärger arbeitet, dort berechnet), dass dies natürlich so ist.

Dürfte auch einleuchten, da ja dann plötzlich bei A13 die koompletten ruhegehaltfähigen Zeiten - auch diese langen Jahre vor allem vorher - mit A13 und den Faktor bezogen auf das 13er berechnet werden......
da spielen dann die restlichen 8 Jahre eher eine untergeordnete Rolle, was 50 % TZ oder 90 % angeht, denk ich.