Nein! Du musst da nichts vorlegen, genauso wie der AG nichts kompensieren muss oder eine Zulage zahlen muss.
Deine Entscheidung.
Die Personaler wollen so etwas meistens nicht aus Neugierde sehen, vielleicht aus Argwohn, dass du geschummelt hast, aber ich denke, es geht alleinig darum, dass sie dem Rechnungshof gegenüber nachweisen können, dass die Aktenlage so war, wie geschildert.
Also die wollen den Arsch an der Wand und was zum Lochen-Heften.
(Was ich persönlich nicht verwerflich, sondern verständlich finde)