Autor Thema: [NI] Begleitperson Reha des Kindes >12 Jahre  (Read 1083 times)

Ostfriesen79

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Hallo.
Ich hoffe, das ich hier richtig bin. Mein Kind , bereits über 12 Jahre, hat eine Reha genehmigt bekommen.  Die Klinik hatte dann gegen den Bescheid Einspruch eingelegt, da ein Elternteil als Begleitperson ( aus einem medizinischen Grund) mit muss.  Das Problem hierbei ist, über 12 Jahre. Unter 12 würde es als Sonderurlaub gehen. Über 12 sagt die Sonderurlaubsverordnung bis zu 15 Tage, davon 5 bezahlt, sprich 10 unbezahlten. Da von Beginn an 4 Wochen angesetzt sind, laufen die restlichen Tage über Urlaub/Überstunden. Klar, mein Arbeitgeber kann da nichts für. Aber hatte das schon mal jemand?  Gibt es da noch etwas anderes? Die erste Aussage meiner Geschäftsstelle war, ich soll mich 4 Wochen krank schreiben lassen. Auf Nachfrage beim Arzt, wurde dies abgelehnt.
Irgendwie ist das alles nicht sehr zufrieden stellend.

Wohne/arbeite in Niedersachsen.  Kind hat keine Behinderung, falls das wichtig ist.

Würde mich freuen, wenn das schon mal jemand hatte oder Infos hat.

Danke schön.
Gruß
« Last Edit: 20.03.2024 16:28 von Admin »

Organisator

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Antw:Begleitperson Reha des Kindes >12 Jahre
« Antwort #1 am: 20.03.2024 15:46 »
Das ist kein Einzelfall, auch für über 12 jährige Kinder kann die Begleitung durch ein Elternteil erforderlich sein. Auch kann hier die Rentenversicherung den Entgeltausfall (teilweise) erstatten. Sprich hier einfach den Kostenträger der Reha an.

Rentenonkel

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Antw:Begleitperson Reha des Kindes >12 Jahre
« Antwort #2 am: 20.03.2024 15:47 »
Hallo,

zunächst einmal ist die Frage einer Begleitperson und die dafür erforderliche Kostenübernahme Sache des Kostenträgers. Das dürfte in der Regel die gesetzliche Rentenversicherung sein.

Üblich ist die Kostenübernahme nur bei Kindern bis 12 Jahren. Wenn der Kostenträger allerdings aus medizinischer Sicht die Kostenübernahme im Bewilligungsbescheid in diesem Einzelfall zugesichert hat, bedeutet das zum einen, dass der Begleitperson für die Dauer der Reha keine eigenen Kosten für Unterkunft und Verpflegung entstehen. Zum anderen kann man für die Dauer der Reha unbezahlten Urlaub nehmen und der Kostenträger erstattet dann den Nettoverdienstausfall.

Der Kostenträger weist dem Patienten zunächst eine Rehaklink zu. Dabei ist natürlich auch das Wunsch- und Wahlrecht des Betroffenen zu berücksichtigen. Möglicherweise sagt jetzt die Rehaklinik, dass sie sich nicht in der Lage sieht, eine Reha mit einem über 12 jährigen Kind und einer Begleitperson in ihrer Einrichtung durchzuführen.

Dadurch legt sie keinen Widerspruch ein gegen den Bescheid als solches, sondern bittet lediglich um Umeinweisung in eine andere Einrichtung. Das kann ganz pragmatische Gründe haben, zum Beispiel, dass auf den Zimmern meistens nur ein Elternbett steht und dazu ein Beistellbett, welches für Kinder unter 12 Jahren geeignet ist, nicht aber für Dein Kind. (Bett zu klein, nicht für das Gewicht ausgelegt, etc.)

Normalerweise versucht der Kostenträger dann eine alternative Einrichtung zu finden, in der sowohl das Kind als auch die Begleitperson aufgenommen werden können. Hier heißt es also zunächst ... Ruhe bewahren und abwarten  8)

Ostfriesen79

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Antw:[NI] Begleitperson Reha des Kindes >12 Jahre
« Antwort #3 am: 20.03.2024 19:14 »
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Wird der Entgeltausfall für die gesamte Zeit übernommen?
Denn lt. Geschäftsstelle soll ich eben den Rest Urlaub / Überstunden nehmen und da denke ich, das kann es nicht sein.
Die Reha Einrichtung hat meine Aufnahme mit bewilligt, das ist nicht das Problem. Sprich die übernehmen auch die Kosten. Also Kosten für Unterkunft und Verpflegung entstehen mir nicht, ich habe von der Einrichtung sogar den Arbeitgeber Nachweis erhalten.
Das Problem sehe ich halt darin, das es lt. Sonderurlaubsverordnung nur diese 15 Tage gibt, ich aber mindestens 4 Wochen, also 20 Arbeitstage weg bin.
Mein Kind ist übrigens gesetzlich versichert, ich privat/beihilfefähig.

Oder kann/ muss ich dann den Rest noch anderen unbezahlten Urlaub nehmen und dieser Nettoverdienstausfall wird vom Rententräger erstattet?

clarion

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Antw:[NI] Begleitperson Reha des Kindes >12 Jahre
« Antwort #4 am: 20.03.2024 21:13 »
Letztere

Rentenonkel

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Antw:[NI] Begleitperson Reha des Kindes >12 Jahre
« Antwort #5 am: 21.03.2024 08:08 »
Jetzt muss ich doch nochmal nachhaken:

Das Kind und ein Elternteil sind gesetzlich krankenversichert.

Der begleitende Elternteil ist allerdings verbeamtet und beihilfeberechtigt.

Wer ist denn der Kostenträger? Die gesetzliche Krankenkasse des Kindes, der Rentenversicherungsträger des anderen Elternteils oder die Beihilfe?

Ist es wirklich eine reine Kinderreha? Oder ist es eine Eltern-Kind-Reha?

VaPi

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Antw:[NI] Begleitperson Reha des Kindes >12 Jahre
« Antwort #6 am: 21.03.2024 11:24 »
Da es 4 Wochen sind, ist es eine Kinder Reha und der Elternteil fährt mit als Begleitperson.

Der Kostenträger ist dann hier entweder die Krankenkasse oder die Rentenversicherung. Beides ist möglich, je nachdem wo die Kur beantragt wurde.

Der Kostenträger erstattet dann auch den Verdienstausfall. Ob die Begleitperson verbeamtet ist oder nicht spielt erst mal keine Rolle. Der Verdienstausfall muss allerdings auch anfallen. Immerhin gibt es die Möglichkeit des Sonderurlaub mit Bezügen.


Ostfriesen79

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Antw:[NI] Begleitperson Reha des Kindes >12 Jahre
« Antwort #7 am: 21.03.2024 19:40 »
Also das Kind ist über den anderen Elternteil gesetzlich krankenversichert.

Ich als Begleitperson bin verbeamtet, privat versichert und beihilfefähig.

Die Reha des Kindes (keine Eltern-Kind-Kur) wurde über den Kinderarzt beantragt und von der Deutschen Rentenversicherung genehmigt. Die Klinik hatte dann Einspruch eingelegt und aus medizinischen Gründen eine Begleitperson gefordert, so dass eben die Kosten für mich mit übernommen werden. Wir waren ursprünglich davon ausgegangen, dass das Kind aufgrund des Alters alleine fahren wird.

Da ich voll berufstätig bin entsteht mir Verdienstausfall.
Lt der Gschäftsstelle bzw der Sonderurlaubsverordnung bekomme ich bis zu 15 Tage Sonderurlaub / Kalenderjahr, davon 5 bezahlt und 10 unbezahlt. Mehr halt nicht, den Rest soll ich eben mit Überstunden / Urlaub abdecken. Aber nun antwortete mir ja schon jemand, das ich normalen unbezahlten Urlaub nehmen könnte.

Sprich meinen Verdienstausfall mache ich dann bei der Deutschen Rentenversicherung geltend. Werde mich also vorab ans NLBV wenden, richtig?

Rentenonkel

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Antw:[NI] Begleitperson Reha des Kindes >12 Jahre
« Antwort #8 am: 22.03.2024 07:57 »
Also das Kind ist über den anderen Elternteil gesetzlich krankenversichert.

Ich als Begleitperson bin verbeamtet, privat versichert und beihilfefähig.

Die Reha des Kindes (keine Eltern-Kind-Kur) wurde über den Kinderarzt beantragt und von der Deutschen Rentenversicherung genehmigt. Die Klinik hatte dann Einspruch eingelegt und aus medizinischen Gründen eine Begleitperson gefordert, so dass eben die Kosten für mich mit übernommen werden. Wir waren ursprünglich davon ausgegangen, dass das Kind aufgrund des Alters alleine fahren wird.

Da ich voll berufstätig bin entsteht mir Verdienstausfall.
Lt der Gschäftsstelle bzw der Sonderurlaubsverordnung bekomme ich bis zu 15 Tage Sonderurlaub / Kalenderjahr, davon 5 bezahlt und 10 unbezahlt. Mehr halt nicht, den Rest soll ich eben mit Überstunden / Urlaub abdecken. Aber nun antwortete mir ja schon jemand, das ich normalen unbezahlten Urlaub nehmen könnte.

Sprich meinen Verdienstausfall mache ich dann bei der Deutschen Rentenversicherung geltend. Werde mich also vorab ans NLBV wenden, richtig?

Okay, diese Information war wichtig, weil sich seit dem 01.01.2024 etwas geändert hat, wenn die Krankenkasse Leistungsträger gewesen wäre.

Bei Beamten ist es so, dass vorrangig bezahlter Sonderurlaub genommen werden muss. Für die Zeit, in denen Du Sonderurlaub bekommst, werden die Bezüge weitergezahlt, es sei denn, Du bekommst Kinderkrankengeld. Das Kinderkrankengeld gibt es seit dem 01.01.2024 grundsätzlich auch dann, wenn das Kind gesetzlich versichert ist und der Elternteil privat. Bei einer Reha kommt es allerdings auf den Kostenträger an. Wäre die gesetzliche Krankenkasse der Kostenträger, hättest Du 5 Tage bezahlten Urlaub, 10 Tage Kinderkrankengeld (unbezahlter Urlaub) und 5 Tage unbezahlten Urlaub mit Nettoverdienstausfall der Krankenkasse oder 5 Tage normalen, bezahlten Urlaub erhalten. 

So benötigst Du eine Bescheinigung der Krankenkasse des Kindes, dass kein Anspruch nach § 45 SGB V besteht (weil die ja nicht Kostenträger der Primärleistung sind) und dann bekommst Du 15 Tage bezahlten Urlaub.

Darüber hinaus kann es auch weiteren, unbezahlten Urlaub geben, der ebenfalls beim NLBV beantragt werden muss. Das müssten dann die noch fehlenden 5 Tage sein. Unbezahlten Urlaub kann meines Wissens nach der Dienstherr allerdings dann verweigern, wenn aus dem Vorjahr (also 2023) noch Resturlaub vorhanden ist. Dann kann der Dienstherr den Antrag auf unbezahlten Urlaub verweigern und Du müsstest zunächst den Resturlaub aus dem Jahre 2023 verbrauchen, bevor unbezahlter Urlaub genehmigt werden könnte.

Ob auch Freizeitausgleich vor unbezahltem Sonderurlaub zu nehmen ist, kann ich Dir allerdings nicht beantworten. Da müsste man tatsächlich bei der Personalabteilung anrufen.

Informationen, in welcher Höhe der Nettoverdienstausfall auch für Beamte ausgeglichen wird, finden sich in dem Vordruck G0560, der Antrag heißt G0561. Dieser Vordruck ist dann im Nachhinein bei der DRV des anderen Elternteils einzureichen und wird dann erstattet.

Ostfriesen79

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Antw:[NI] Begleitperson Reha des Kindes >12 Jahre
« Antwort #9 am: 03.04.2024 15:42 »
Sorry, für die späte Antwort.
Aber vielen Dank für die zahlreichen informativen Reaktionen. Ich habe tatsächlich auch nochmal mit dem NLBV, sowie dem LStN gesprochen und bekomme nun, ausnahmsweise, da es eigentlich um längere Zeiträume geht, für die restliche Tage, also 5 Tage SU mit Bezügen, 10 Tage SU ohne Bezüge gem. § 9c Niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung, Urlaub ohne Bezüge gem. § 64 NBG .
Resturlaub aus 2023 ist nicht mehr vorhanden, Überstunden wohl, aber da war, zumindest vom LStN keine Rede von.  Also abwarten.
Den Antrag hab ich mir schon ausgedruckt. Vielen Dank nochmal.