Autor Thema: Übernahme von Tätigkeiten  (Read 719 times)

edwardsjethro

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Übernahme von Tätigkeiten
« am: 21.03.2024 05:05 »
Hallo, leider kam ich mit der suchen Funktion nicht weiter, daher eröffne ich einen neues Thema.

Im Dezember ist mein Sachgebietsleiter in Urlaub und Lebensarbeitszeit Konto Abbau gegangen. Offiziell geht er erst am 30.04. in den offiziellen Ruhestand.

Ich bin bereits stellvertretender Sachgebietsleiter. Ich habe gem. §14 Abs 1 TVöD einen Antrag gestellt, damit mir eine Zulage auf die höhere eg gewährt wird. Ich mache die Tätigkeiten des Sachgebietsleiter derzeit mit. Aber mein Arbeitgeber hat dies abgelehnt, da mir die arbeiten nicht offiziell übertragen wurden.

Wie gehe ich damit um? Zu 99 % soll ich ab 01.05. die Sachgebietsleitung übernehmen.

Danke für eure Infos dazu.

MoinMoin

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Antw:Übernahme von Tätigkeiten
« Antwort #1 am: 21.03.2024 08:09 »
Du arbeitest ganz einfach nur so wie übertragen und lässt die Dinge des Sachgebietsleiters soweit liegen so weit du sie nicht in der Zeit die dir übertragen wurde erledigen kannst.

Sollte jemand fragen, warum Dinge des SGL nicht gemacht wurden, musst du nur sagen: Es wurde mir untersagt dieses in einem höheren Umfang auszuüben, wenden sie sich an meinem AG.

Natürlich flankiert mit den Hinweis an deinem AG (also der Personalstelle oder dem Vorgesetzten des SGLs) , dass diese Dinge liegen bleiben werden, weil dir diese Dinge nicht übertragen wurden.


Natürlich läufst du Gefahr, wenn du dich hier arbeits- und tarifrechtlich korrekt verhältst, im Mai nicht diesen Posten zu bekommen.
Also entweder arbeitst du für lau und hälst dein Mund oder du verhälst dich wie ein SGL und klärst Dinge.