Autor Thema: [NW] Beförderung A9 zu A10  (Read 2330 times)

Corumlu

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[NW] Beförderung A9 zu A10
« am: 21.03.2024 06:58 »
Hallo zusammen,

ich wende mich an Euch, um eine Klärung bezüglich meiner möglichen Beförderung nach der LVO NRW zu erhalten. Ich bin derzeit Beamter in einer Kommunalverwaltung in NRW.

Meine Situation stellt sich wie folgt dar: Nach einer Tätigkeit im mittleren Dienst in der Besoldungsgruppe A9mD und schon längst Beamter auf Lebenszeit, habe ich ein Studium erfolgreich abgeschlossen und wurde im September letzten Jahres in die Besoldungsgruppe A9gD befördert. Seit September bin ich in der Besoldungsgruppe A10 tätig.

Nach § 7 LVO NRW beträgt die Mindestdienstzeit für eine Beförderung ein Jahr, soweit nicht eine längere Mindestdienstzeit bestimmt ist. Frage: Gilt die einjährige Beförderungssperre ab meinem Beförderungstermin im September oder gilt ggf. eine dreijährige Bewährungszeit?

Da in dieser Frage (durch den PR und Fachbereich Personal) Unklarheiten bestehen, habt Ihr vielleicht andere Ansichten, welche Regelungen für meine Beförderung gelten.

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.   :D
« Last Edit: 23.03.2024 02:08 von Admin »

EiTee

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Antw:Beförderung A9 zu A10
« Antwort #1 am: 21.03.2024 10:00 »
Für mich liest sich das so, als hättest Du einen A 10 Dienstposten inne.
Bei Dir wurde im September keine Beförderung sondern ein Laufbahnwechsel durchgeführt.

Wenn den Parteien das klar ist, sollte sich die Frage auch erübrigen, wann Du befördert werden kannst.

Gebetsmuehle

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Antw:Beförderung A9 zu A10
« Antwort #2 am: 22.03.2024 09:46 »
Zitat
Da in dieser Frage (durch den PR und Fachbereich Personal) Unklarheiten bestehen
  ::) ::)

Ich unterstelle jetzt mal, du hast den Aufstieg gemacht und wurdest dann zum Stadtinspektor ernannt. Hier greift die gängige 12-monatige Beförderungssperre, bist ja nicht mehr in der Probezeit.

Beförderung nach A10 wäre dann grundsätzlich im September möglich. Wenn dein Dienstposten schon spitz nach A10 und ohne Dienstpostenbündelung bewertet wurde und keine Beförderung stattfindet, würde ich an deiner Stelle im September zumindest die Zulage gemäß § 59 LBesG beantragen.

Corumlu

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Antw:[NW] Beförderung A9 zu A10
« Antwort #3 am: 28.03.2024 17:53 »
@EiTee: genau war ein Laufbahnwechsel. Danke!  ;)

@Gebetsmühle: Danke dir für deinen Rat mir der Zulage. Die Stelle ist nach A10 bewertet.

InternetistNeuland

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Antw:[NW] Beförderung A9 zu A10
« Antwort #4 am: 01.04.2024 19:20 »
Probezeit + 1 Jahr

Corumlu

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Antw:[NW] Beförderung A9 zu A10
« Antwort #5 am: 01.04.2024 22:57 »
Welche Probezeit denn?