Hallo zusammen,
ich wende mich an Euch, um eine Klärung bezüglich meiner möglichen Beförderung nach der LVO NRW zu erhalten. Ich bin derzeit Beamter in einer Kommunalverwaltung in NRW.
Meine Situation stellt sich wie folgt dar: Nach einer Tätigkeit im mittleren Dienst in der Besoldungsgruppe A9mD und schon längst Beamter auf Lebenszeit, habe ich ein Studium erfolgreich abgeschlossen und wurde im September letzten Jahres in die Besoldungsgruppe A9gD befördert. Seit September bin ich in der Besoldungsgruppe A10 tätig.
Nach § 7 LVO NRW beträgt die Mindestdienstzeit für eine Beförderung ein Jahr, soweit nicht eine längere Mindestdienstzeit bestimmt ist. Frage: Gilt die einjährige Beförderungssperre ab meinem Beförderungstermin im September oder gilt ggf. eine dreijährige Bewährungszeit?
Da in dieser Frage (durch den PR und Fachbereich Personal) Unklarheiten bestehen, habt Ihr vielleicht andere Ansichten, welche Regelungen für meine Beförderung gelten.
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.