Autor Thema: [BY] Freistellung für Jugendleiter  (Read 365 times)

Garfield73

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[BY] Freistellung für Jugendleiter
« am: 21.03.2024 07:52 »
Grundsätzlich besteht nach dem Jugendarbeitfreistellungsgesetz die Möglichkeit bis zu 12 Kalendertage im Jahr eine Freistellung von der Arbeit für eine ehrenamtliche Tätigkeit bei Angeboten der Jugendarbeit zu beantragen.

Nach Art. 6 des JArbFG findet diese Regelung aber keine Anwendung auf Beamte.

In der bayerischen Urlaubsverordnung findet sich nichts entsprechendes.

Sehe ich das dann also richtig, dass eine Freistellung für Beamte in diesen Fällen nicht möglich ist?
Zumindest in Bayern?

Oder kann mir jemand sagen, ob ich da eine Regelung übersehen habe?