Autor Thema: [Allg] Stellenwert- und besoldungsgleicher Stellentausch b. selben Dienstherren  (Read 424 times)

schlossquelle

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Hallo in die Runde,
Kommunalbeamter K, in A X = Stellenwert möchte mit einem Kollegen KOL die Stelle, ebenfalls A x = Stellenwert tauschen. Also, es ergeben sich keine stellenwerttechnischen und auch keine besoldungstechnischen Auswirkungen durch den Tausch.
Allerdings hat KOL bei einem Bewerbungsgespräch- es ging um eine andere Stelle in der Abteilung, in die er tauschen würde - einen suboptimalen Eindruck hinterlassen (zudem eilt ein Ruf voraus ...) und wird von der Amtsleitung abgelehnt werden. Er bewirbt sich seit Jahren und es wird nichts ... .

Wie sieht das rechtlich aus - gibt es hier einen "Anspruch auf Tausch" oder wäre das nur ein Entgegenkommen des Dienstherren, in dem Fall würde es dann keinen Sinn machen, sowas überhaupt vozuschlagen und mich ohne Not "zu verbrennen".

Personalamt wollte ich nicht fragen, das ist dann sofort rum ... Man sollte es nicht meinen, aber der PR meinte, das es das bisher noch nicht gab ... bei einer Behörde mit über 2000 Beschäftigten ...

Über eine Einschätzungen zur Realisierbarkeit wäre ich Euch sehr dankbar.
« Last Edit: 21.03.2024 20:00 von Admin »

Organisator

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Es gibt keinen Anspruch auf Tausch. Der Dienstherr kann dich einsetzen wo er gerne will und es billig ist.

Es gibt lediglich eine Fürsorgepflicht des Dienstherrn, aber im Sachverhalt keine Anhaltspunkte, die eine Fürsorge notwendig machen würden.