Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam

Begonnen von LehrerBW, 22.03.2024 10:06

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SpeedyG

Zitat von: hschid am 18.02.2025 15:15
Hallo zusammen,
bekam die Tage meine Beihilfebescheid für 2024 zugestellt. Darin erklärte ich den Widerspruch zur Kostendämpfungspauschale ein. Leider wurde die Kostendämpfungspauschale wiederum abgezogen und im Bescheid wurde zum Widerspruch kein Bezug genommen. Es besteht hierzu die Möglichkeit innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Macht es Sinn dies zu tun oder denkt Ihr, der Käse ist durch?

Natürlich musst du gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Gegen was hast du vorher Widerspruch eingelegt?

ebbo

Der KVBW stellt Widersprüche aufgrund bereits anhängiger Gerichtsverfahren automatisch ruhend.

hschid

Zitat von: SpeedyG am 18.02.2025 16:32
Zitat von: hschid am 18.02.2025 15:15
Hallo zusammen,
bekam die Tage meine Beihilfebescheid für 2024 zugestellt. Darin erklärte ich den Widerspruch zur Kostendämpfungspauschale ein. Leider wurde die Kostendämpfungspauschale wiederum abgezogen und im Bescheid wurde zum Widerspruch kein Bezug genommen. Es besteht hierzu die Möglichkeit innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Macht es Sinn dies zu tun oder denkt Ihr, der Käse ist durch?

Natürlich musst du gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Gegen was hast du vorher Widerspruch eingelegt?

Hatte beim einreichen des Beihilfescheids direkt mein Widerspruchsschreiben beigelegt. Fand offensichtlich keine Beachtung daher schicke ich die Tage den Widerspruch bezogen auf den letzten Bescheid nochmals an das LBV.

Sleyana

Als Anwärterin auch jetzt die Kostendämpfungspauschale reingewürgt bekommen. Spannend da sich als Anwärterin die zahlen muss, aber ein A7 Beamter bei vollen Bezügen nicht. Verdient ja nur grob das Doppelte...

Versuch

Zitat von: Sleyana am 25.02.2025 01:18
Als Anwärterin auch jetzt die Kostendämpfungspauschale reingewürgt bekommen. Spannend da sich als Anwärterin die zahlen muss, aber ein A7 Beamter bei vollen Bezügen nicht. Verdient ja nur grob das Doppelte...
Warum muss ein A7 Beamter nicht zahlen?

Aloaboy

Da die Pauschale erst ab A8 greift. Nur wo gibt es noch A7 nach dem 4 Säulen Modell ?

Sleyana

Justizwachtmeister werden regelmäßig noch mit A7 verbeamtet.

Aber auch sehr geizig Anwärtern überhaupt eine reinzuknallen und dann noch in selber Höhe wie die normalen Beamten.

Organisator

Zitat von: Sleyana am 25.02.2025 09:04
Justizwachtmeister werden regelmäßig noch mit A7 verbeamtet.

Aber auch sehr geizig Anwärtern überhaupt eine reinzuknallen und dann noch in selber Höhe wie die normalen Beamten.

Auch wenns oT ist - sind Justizwachtmeister nicht einfacher Dienst?

Sleyana

In Bawü mittlerer Dienst mit eigens geschaffenem Eingangsamt A7. Beförderungen möglich meines Wissens nach.

Organisator

Zitat von: Sleyana am 25.02.2025 11:08
In Bawü mittlerer Dienst mit eigens geschaffenem Eingangsamt A7. Beförderungen möglich meines Wissens nach.

Danke für die Aufklärung.

friedrich12

Hat schon jemand einen Widerspruchsbescheid erhalten, seit das Reparaturgesetz in Kraft getreten ist?

Ich habe zu meinem Widerspruch im September 2024 vom KVBW nur ein allgemeines Schreiben erhalten, in dem es hieß, man wolle die Urteilsgründe und eine Evaluation des Minsteriums für Finanzen abwarten.

1000Baht

Widerspruchsbescheid nicht, aber vom LBV kam Anfang Februar 2025 das:

Sehr geehrter Herr XXXXXX,

wir bestätigen den Eingang Ihres Widerspruchs.

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026 vom 17. Dezember 2024 (GBl. 2024, Nr. 114)
hat der Landesgesetzgeber die Rechtsgrundlage für die bisher in der Beihilfeverordnung geregelte Kostendämpfungspauschale rückwirkend und inhaltsgleich in § 78 Absatz 2a Landesbeamtengesetz (LBG) geregelt.
Aufgrund bereits anhängiger Gerichtsverfahren, die auch die Rechtmäßigkeit der Kostendämpfungspauschale auf Grundlage der Regelung in § 78 Absatz 2a LBG betreffen, wird Ihr
Widerspruch ruhend gestellt.
Sobald die Verfahren abgeschlossen sind, kommen wir aktiv auf Ihren Widerspruch zurück.
Wir bitten Sie, von schriftlichen oder telefonischen Anfragen zum Stand des Verfahrens abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Landesamt für Besoldung und
Versorgung Baden-Württemberg

ProfDrKlettmann

Wie lange soll man bei dieser Angelegenheit auf sein Geld warten???

freundlicherauslaender

Auch ich habe die gleiche Benachrichtigung wie @1000Baht nach einem Jahr erhalten. Dieses Jahr wurde die Pauschale natürlich wieder abgezogen. Sollte ein neuer Widerspruch eingereicht werden oder ist der erste ausreichend?

Ozymandias

Im Prinzip jedes Mal wenn diese abgezogen wird.
Kann je nach Rechnungshöhe auch in mehreren Bescheiden abgezogen werden.

Seit der Gesetzesänderung sehe ich da aber nur noch wenig Chancen. Höchstens in Verbindung mit der amtsangemessenen Alimentation.