Autor Thema: Widerspruch gegen Besoldung 2025 im gD sinnvoll?  (Read 1851 times)

Jikenshi

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Hallo zusammen,

bislang war ich stiller Mitleser dieses Forums, doch aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Bereich der aA, fühle ich mich immer mehr dazu gedrängt aktiv zu werden und etwaige Ansprüche gegenüber dem Dienstherren geltend zu machen.

Zunächst möchte ich mich für alle Hinweise, Erklärungen und Ratschläge im Voraus bedanken und insbesondere für die fachkundige Meinung von Kolleginnen und Kollegen, die sich in der Materie gut auskennen.

Zu meiner Situation:

Ich bin seit Mitte 2023 BW-Landesbeamter auf Probe im gD und werde nach A11 besoldet. Keine Zuschläge und PKV. Verbeamtung auf Lebenszeit voraussichtlich Mitte 2026. Ich bin verheiratet, meine Frau arbeitet im ÖD, aber als AN. Wohnhaft im Großraum Stuttgart, keine Kinder.

Meine Frage bzw. mein Anliegen:

Für 2023 und 2024 habe ich leider aus Angst vor negativen Folgen, was die Lebenszeitverbeamtung betrifft, keinen Widerspruch gegen meine Bezüge eingereicht. Mit der neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts denke ich, dass nun recht ersichtlich ist, dass BW im gD ebenfalls keine aA auszahlt. Daher würde ich gerne ab 2025 Widerspruch gegen meine Bezüge einlegen. Da ich davon ausgehe, dass dieser negativ beschieden wird, habe ich mich innerlich darauf vorbereitet dagegen Klage zu erheben.

Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang eure Einschätzung, ob meine Situation (BW-Beamter, A11, verheiratet, keine Kinder, Großraum Stuttgart etc.), mit einer angemessenen Wahrscheinlichkeit aus der aA herausfällt (zu niedrige Besoldung), oder ob ich mich komplett auf dem Holzweg befinde und meine oben genannte Konstellation ist mit recht hoher Sicherheit (insb. anhand der neuen Parameter des Bundesverfassungsgerichtes) amtsangemessen oder nahezu amtsangemessen besoldet, womit der Aufwand und die Kosten der Geltendmachung + Klage von vornherein nicht gerechtfertigt sind.

Ich bedanke mich erneut vielmals für alle Einschätzungen.

Ronald Handel

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Antw:Widerspruch gegen Besoldung 2025 im gD sinnvoll?
« Antwort #1 am: 30.11.2025 15:53 »
Mit A11 im gD, verheiratet ohne Kinder im Großraum Stuttgart, liegt deine Besoldung vermutlich nahe am amtsangemessenen Niveau.

Aloaboy

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Antw:Widerspruch gegen Besoldung 2025 im gD sinnvoll?
« Antwort #2 am: 01.12.2025 11:30 »
Und wie sehe es bei mir aus realistisch?
A10gD 3 Kinder in Ländlicher Region.
Widerspruch habe ich eingelegt für 25.

Zerot

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Antw:Widerspruch gegen Besoldung 2025 im gD sinnvoll?
« Antwort #3 am: 02.12.2025 07:37 »
Im Thread " Hilfe zur Berechnung des neuen Prekariatsniveau in Baden-Württemberg" könnt ihr sehen was in BaWü ein Beamter in A7 Stufe 1, 2 Kinder haben sollte.

https://www.berliner-besoldung.de/mindestbesoldung-aller-bundeslaender-fuer-die-jahre-2005-2024/

hier sieht man die Mindestbesoldung der Länder nach Jahren.
BaWü 2024: 50.660,14 Euro


Aloaboy

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Antw:Widerspruch gegen Besoldung 2025 im gD sinnvoll?
« Antwort #4 am: 02.12.2025 11:35 »
Die Mindestbesoldung ist ja nur originär ausschlaggebend wenn man auch in der untersten Besoldungsstufe ist.
Klar bin ich mit A10 über der Mindestbesoldung. Doch wie sieht es mit den Abstufungen aus?
Welcher Mindestabstand muss zwischen den Besoldungstufen liegen?

Außerdem müsste man doch unterscheiden, ob es nun A5 als einfacher Dienst ist oder min. A7 als mittlerer Dienst. Sonst würden die Länder einfach nur die unteren Besoldungen abschaffen und der Mindestabstand ist wieder dahin.

Es macht ja schon einen Unterschied ob man:
z.B. A7 abschafft und A8 würde die Mindestbesoldung erfüllen
zu A7 muss erhöht werden und alles darüber liegende Besoldungen werden aufgrund Mindestabstand erhöht.

Beamtenhustler

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Antw:Widerspruch gegen Besoldung 2025 im gD sinnvoll?
« Antwort #5 am: 02.12.2025 11:57 »
Ganz genau das ist das Problem und daher kann niemand wirklich sagen, ob es sich garantiert oder garantiert nicht lohnt einen Widerspruch einzulegen. Die Frage ist, was es einen persönlich an Zeit und Geld kostet. Normalerweise sind das keine 10 Minuten -> also immer machen!

Ozymandias

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Antw:Widerspruch gegen Besoldung 2025 im gD sinnvoll?
« Antwort #6 am: 02.12.2025 13:31 »
Die 2 größten offenen Fragen in BW sind noch:
1. Partnereinkommen erlaubt oder nicht? Di Fabio und Huber sagen eher nein.
2. Profitieren höhere Besoldungsgruppe nun endlich? Beim 1. Reparaturversuch fast nichts bekommen oder gar nichts am oberen Ende. Wenn das Partnereinkommen wegfällt ist man wieder deutlich unter der Mindestbesoldung und muss ordentlich nachliefern. Stand jetzt fehlt für 2024 und 2025 nur 1-2k.

1. Sieht für Widerspruchsführer gut aus, muss dann die ganze Tabelle verändert werden?
Vermutlich eher ja.