Hallo zusammen,
bislang war ich stiller Mitleser dieses Forums, doch aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Bereich der aA, fühle ich mich immer mehr dazu gedrängt aktiv zu werden und etwaige Ansprüche gegenüber dem Dienstherren geltend zu machen.
Zunächst möchte ich mich für alle Hinweise, Erklärungen und Ratschläge im Voraus bedanken und insbesondere für die fachkundige Meinung von Kolleginnen und Kollegen, die sich in der Materie gut auskennen.
Zu meiner Situation:
Ich bin seit Mitte 2023 BW-Landesbeamter auf Probe im gD und werde nach A11 besoldet. Keine Zuschläge und PKV. Verbeamtung auf Lebenszeit voraussichtlich Mitte 2026. Ich bin verheiratet, meine Frau arbeitet im ÖD, aber als AN. Wohnhaft im Großraum Stuttgart, keine Kinder.
Meine Frage bzw. mein Anliegen:
Für 2023 und 2024 habe ich leider aus Angst vor negativen Folgen, was die Lebenszeitverbeamtung betrifft, keinen Widerspruch gegen meine Bezüge eingereicht. Mit der neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts denke ich, dass nun recht ersichtlich ist, dass BW im gD ebenfalls keine aA auszahlt. Daher würde ich gerne ab 2025 Widerspruch gegen meine Bezüge einlegen. Da ich davon ausgehe, dass dieser negativ beschieden wird, habe ich mich innerlich darauf vorbereitet dagegen Klage zu erheben.
Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang eure Einschätzung, ob meine Situation (BW-Beamter, A11, verheiratet, keine Kinder, Großraum Stuttgart etc.), mit einer angemessenen Wahrscheinlichkeit aus der aA herausfällt (zu niedrige Besoldung), oder ob ich mich komplett auf dem Holzweg befinde und meine oben genannte Konstellation ist mit recht hoher Sicherheit (insb. anhand der neuen Parameter des Bundesverfassungsgerichtes) amtsangemessen oder nahezu amtsangemessen besoldet, womit der Aufwand und die Kosten der Geltendmachung + Klage von vornherein nicht gerechtfertigt sind.
Ich bedanke mich erneut vielmals für alle Einschätzungen.