Die Erfahrungszeit (bzw. deren Beginn) wird irgendwann zu Dienstbeginn festgelegt (den Bescheid hast du vermutlich vom LBV bekommen). Danach läuft die Zeit einfach weiter, egal wann du wie befördert wirst. Also ja, wenn du bei Stufe 4 + 1,3 Jahre befördert wirst, bist du danach in der neuen Besoldungsstufe, Stufe 4 + 1,3 Jahre...
Unterbrechungen gibts natürlich auch, Elternzeit, Beurlaubung oder sowas (wobei ich gerade nicht ganz sicher bin, was unterbricht und was nicht).