Beim Ausblick in die Zukunft möchte ich nur zu bedenken geben, dass man die Mindestalimentation auch dadurch erreicht, dass die Kosten der PKV gesenkt werden könnten. Somit ist eine Anhebung der Grundalimentation nicht der einzige Weg, den der Gesetzgeber gehen könnte.
Das kann man dadurch erreichen, dass insbesondere für den Ehegatten und die Kinder freie Heilfürsorge einführt. So könnte man mit einem Schlag die Differenz zwischen dem Modellbeamten und der Mindestbesoldung um etwas 400 Euro senken. Mehrkosten für den Dienstherren für eine höhere Beihilfe würden aber nur bei den Beamten entstehen, die tatsächlich Familie haben, und die nicht bereits anderweitig versichert sind.
Auch wäre in einem begrenzten Ausmaß eine Reform der Familienzuschläge denkbar. Dadurch, dass sie jetzt Teil der Mindestbesoldung geworden sind, ist jedoch das Abstandsgebot immer mit den Familienzuschlägen zu betrachten. Wenn der Gesetzgeber jetzt mit steigender Besoldungsgruppe auch die Familienzuschläge anheben würde, wären die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen zu heute für den Modellbeamten gleich, nicht aber für den Single.
Desweiteren könnte der Gesetzgeber auch die untersten beiden Erfahrungsstufen streichen und alle demnächst mit EF 3 starten lassen. In NRW sind zum Beispiel alle Beamten in A5 schon in EF 3 überführt worden. Somit müsste zumindest in NRW die Deckungslücke beim Modellbeamten mit A5EF3 berechnet werden.