Autor Thema: Hilfe zur Berechnung des neuen Prekariatsniveau in Baden-Württemberg  (Read 10620 times)

Böswilliger Dienstherr

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Neben der Berechnung der Mindest-Eingangsbesoldung der einzelnen Besoldungsgruppen ist mE der gebotene Mindestabstand zwischen den Besoldungsgruppen relevant.
Hier wird sich zeigen, inwiefern die gesamte Besoldungstabelle eine Verschiebung erfährt.

An dieser Stelle ist für mich noch immer ein großes Fragezeichen.

Das Urteil ist mir da zu schwach und schwammig als dass ich da was rechnen könnte

Rentenonkel

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Ich habe bei den Zahlen zwei Fragen und hätte gerne Eure Meinung dazu

Erstens: Habt Ihr die Inflationsausgleichsprämie mit eingerechnet und wenn ja, wird das in den Tabellen dargestellt?
Zweitens: Sind die Tabellen nicht für Beamte mit und ohne freie Heilfürsorge zu differenzieren? Bei den Beamten mit freier Heilfürsorge ist der absetzbare Beitrag zur KV geringer

Rentenonkel

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Beim Ausblick in die Zukunft möchte ich nur zu bedenken geben, dass man die Mindestalimentation auch dadurch erreicht, dass die Kosten der PKV gesenkt werden könnten. Somit ist eine Anhebung der Grundalimentation nicht der einzige Weg, den der Gesetzgeber gehen könnte.

Das kann man dadurch erreichen, dass insbesondere für den Ehegatten und die Kinder freie Heilfürsorge einführt. So könnte man mit einem Schlag die Differenz zwischen dem Modellbeamten und der Mindestbesoldung um etwas 400 Euro senken. Mehrkosten für den Dienstherren für eine höhere Beihilfe würden aber nur bei den Beamten entstehen, die tatsächlich Familie haben, und die nicht bereits anderweitig versichert sind.

Auch wäre in einem begrenzten Ausmaß eine Reform der Familienzuschläge denkbar. Dadurch, dass sie jetzt Teil der Mindestbesoldung geworden sind, ist jedoch das Abstandsgebot immer mit den Familienzuschlägen zu betrachten. Wenn der Gesetzgeber jetzt mit steigender Besoldungsgruppe auch die Familienzuschläge anheben würde, wären die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen zu heute für den Modellbeamten gleich, nicht aber für den Single.

Desweiteren könnte der Gesetzgeber auch die untersten beiden Erfahrungsstufen streichen und alle demnächst mit EF 3 starten lassen. In NRW sind zum Beispiel alle Beamten in A5 schon in EF 3 überführt worden. Somit müsste zumindest in NRW die Deckungslücke beim Modellbeamten mit A5EF3 berechnet werden.

Neuer12

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Familienzuschläge waren jetzt schon enthalten, deswegen gab es ja die extrem hohen für Kind 3

LehrerBW

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Ich habe bei den Zahlen zwei Fragen und hätte gerne Eure Meinung dazu

Erstens: Habt Ihr die Inflationsausgleichsprämie mit eingerechnet und wenn ja, wird das in den Tabellen dargestellt?
Zweitens: Sind die Tabellen nicht für Beamte mit und ohne freie Heilfürsorge zu differenzieren? Bei den Beamten mit freier Heilfürsorge ist der absetzbare Beitrag zur KV geringer

Die Inflationsausgleichsprämie ist nicht eingerechnet, da sie laut dem neuen Urteil des BVerfG nicht in in die Mindestalimentation mit einberechnet werden dürfte sondern nur dauerhafte Zuschläge, die einer Besoldungsgruppe unterschiedslos gezahlt werden. Fraglich hierbei ob der Kinderbetrag 2 dann noch reingehört.

Ich hab in meiner Rechnung den PKV Betrag genommen, den das Land BW einer 4-köpfigen Familie in der Besoldungsanpassung 2024 zuspricht. Das waren 444,76 € im Jahr 2024.
Als der Besoldungsgesetzgeber die Mindestalimentationsberechnung durchgeführt hat, hat er keine Fälle mit freier Heilfürsorge eingerechnet. Gibt es die denn in BW überhaupt für Landesbeamte?

LehrerBW

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Beim Ausblick in die Zukunft möchte ich nur zu bedenken geben, dass man die Mindestalimentation auch dadurch erreicht, dass die Kosten der PKV gesenkt werden könnten. Somit ist eine Anhebung der Grundalimentation nicht der einzige Weg, den der Gesetzgeber gehen könnte.

Das kann man dadurch erreichen, dass insbesondere für den Ehegatten und die Kinder freie Heilfürsorge einführt. So könnte man mit einem Schlag die Differenz zwischen dem Modellbeamten und der Mindestbesoldung um etwas 400 Euro senken. Mehrkosten für den Dienstherren für eine höhere Beihilfe würden aber nur bei den Beamten entstehen, die tatsächlich Familie haben, und die nicht bereits anderweitig versichert sind.

Auch wäre in einem begrenzten Ausmaß eine Reform der Familienzuschläge denkbar. Dadurch, dass sie jetzt Teil der Mindestbesoldung geworden sind, ist jedoch das Abstandsgebot immer mit den Familienzuschlägen zu betrachten. Wenn der Gesetzgeber jetzt mit steigender Besoldungsgruppe auch die Familienzuschläge anheben würde, wären die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen zu heute für den Modellbeamten gleich, nicht aber für den Single.

Desweiteren könnte der Gesetzgeber auch die untersten beiden Erfahrungsstufen streichen und alle demnächst mit EF 3 starten lassen. In NRW sind zum Beispiel alle Beamten in A5 schon in EF 3 überführt worden. Somit müsste zumindest in NRW die Deckungslücke beim Modellbeamten mit A5EF3 berechnet werden.

Klar kann man das auch so erreichen...fände ich persönlich auch nicht schlimm. Aber wie gesagt...unser DH setzt für eine Familie eh nur 444€ an. Reell bezahle ich momentan für meine beiden Kinder und mich knapp 400€. Ob das nun wegfällt oder ich 400€ Alimentation bekommen ist ja egal.
Könnte mir vorstellen, dass sie so wie in Sachsen machen. Hauptverdiener hat 90% Beihilfe und alle anderen Familienmitglieder sind kostenfrei dabei.
Aber die Einsparungen sind da begrenzt...denn er setzt wie gesagt bereits jetzt schon nur 444€ an.

Auch sehe ich nicht soviel Spielraum bei den Familienzuschlägen...denn sie müssen unterschiedslos allen Beamten einer Besoldungsgruppe gezahlt werden. Mit steigenden oder fallenden Beträgen dürfte der DH eigentlich nicht mehr arbeiten, denn dann wären diese nicht mehr unterschiedslos.

1000Baht

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Gibt es die denn in BW überhaupt für Landesbeamte?
Anspruch auf Heilfürsorgeleistungen haben in Baden-Württemberg Beamtinnen/Beamte, die nach § 2 Polizei-
Laufbahnverordnung (LVOPol) Polizeivollzugsbeamtinnen/Polizeivollzugsbeamte sind und denen Besol-
dungsbezüge zustehen. Ebenso haben technische Beamtinnen/Beamte der Landesfeuerwehrschule, de-
nen Besoldungsbezüge zustehen, Anspruch auf Heilfürsorgeleistungen nach der Heilfürsorgeverordnung
(HVO).

https://www.polizei-bw.de/wp-content/uploads/sites/4/2018/09/Hinweise-zur-Heilf%C3%BCrsorge.pdf

Böswilliger Dienstherr

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Ich habe bei den Zahlen zwei Fragen und hätte gerne Eure Meinung dazu

Erstens: Habt Ihr die Inflationsausgleichsprämie mit eingerechnet und wenn ja, wird das in den Tabellen dargestellt?
Zweitens: Sind die Tabellen nicht für Beamte mit und ohne freie Heilfürsorge zu differenzieren? Bei den Beamten mit freier Heilfürsorge ist der absetzbare Beitrag zur KV geringer

Erstens: Nein, im Gegensatz dazu wie das FM Bw damals behaupten wollte, hat der DBB BW meiner Ansicht nach dahingehend recht, dass es sich hier eben nicht um einen Bezügebestandteil handelt.

Zweitens: die Damen und Herren mit Heilfürsorge dürfen gerne meine Zahlen nehmen und ihre Beihilfe entsprechend selbst in excel anpassen und somit für sich selbst prüfen. Es ist eigentlich schon alles da.

Böswilliger Dienstherr

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Erstens: Habt Ihr die Inflationsausgleichsprämie mit eingerechnet und wenn ja, wird das in den Tabellen dargestellt?
Zweitens: Sind die Tabellen nicht für Beamte mit und ohne freie Heilfürsorge zu differenzieren? Bei den Beamten mit freier Heilfürsorge ist der absetzbare Beitrag zur KV geringer

Die Inflationsausgleichsprämie ist nicht eingerechnet, da sie laut dem neuen Urteil des BVerfG nicht in in die Mindestalimentation mit einberechnet werden dürfte sondern nur dauerhafte Zuschläge, die einer Besoldungsgruppe unterschiedslos gezahlt werden. Fraglich hierbei ob der Kinderbetrag 2 dann noch reingehört.

Ich hab in meiner Rechnung den PKV Betrag genommen, den das Land BW einer 4-köpfigen Familie in der Besoldungsanpassung 2024 zuspricht. Das waren 444,76 € im Jahr 2024.
Als der Besoldungsgesetzgeber die Mindestalimentationsberechnung durchgeführt hat, hat er keine Fälle mit freier Heilfürsorge eingerechnet. Gibt es die denn in BW überhaupt für Landesbeamte?

Der Kinderbetrag 2 ist ja auch die dickste Bombe der Zuschlagsorgie

LehrerBW

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Ich habe bei den Zahlen zwei Fragen und hätte gerne Eure Meinung dazu

Erstens: Habt Ihr die Inflationsausgleichsprämie mit eingerechnet und wenn ja, wird das in den Tabellen dargestellt?
Zweitens: Sind die Tabellen nicht für Beamte mit und ohne freie Heilfürsorge zu differenzieren? Bei den Beamten mit freier Heilfürsorge ist der absetzbare Beitrag zur KV geringer

Erstens: Nein, im Gegensatz dazu wie das FM Bw damals behaupten wollte, hat der DBB BW meiner Ansicht nach dahingehend recht, dass es sich hier eben nicht um einen Bezügebestandteil handelt.

Zweitens: die Damen und Herren mit Heilfürsorge dürfen gerne meine Zahlen nehmen und ihre Beihilfe entsprechend selbst in excel anpassen und somit für sich selbst prüfen. Es ist eigentlich schon alles da.

Zu erstens...wir müssen da gar nicht den dbb bw bemühen.
Im neuen Urteil des BVerfG steht drin, dass nur die Bestandteile in die Mindestalimentation zählen, die dauerhaft einer Besoldungsgruppe unterschiedslos zustehen. Auf keinen Fall ist deshalb die Inflationsausgleichspauschale reinzurechnen.

LehrerBW

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Interessant wäre nun wie die Grundbesoldung bei nem A7/1er in BW aussehen müsste  :o
Wie müssen da die Prüfkriterien aussehen? Irgendwie werde ich da nicht schlau draus :/

Böswilliger Dienstherr

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Erstens: Habt Ihr die Inflationsausgleichsprämie mit eingerechnet und wenn ja, wird das in den Tabellen dargestellt?
Zweitens: Sind die Tabellen nicht für Beamte mit und ohne freie Heilfürsorge zu differenzieren? Bei den Beamten mit freier Heilfürsorge ist der absetzbare Beitrag zur KV geringer

Erstens: Nein, im Gegensatz dazu wie das FM Bw damals behaupten wollte, hat der DBB BW meiner Ansicht nach dahingehend recht, dass es sich hier eben nicht um einen Bezügebestandteil handelt.

Zweitens: die Damen und Herren mit Heilfürsorge dürfen gerne meine Zahlen nehmen und ihre Beihilfe entsprechend selbst in excel anpassen und somit für sich selbst prüfen. Es ist eigentlich schon alles da.

Zu erstens...wir müssen da gar nicht den dbb bw bemühen.
Im neuen Urteil des BVerfG steht drin, dass nur die Bestandteile in die Mindestalimentation zählen, die dauerhaft einer Besoldungsgruppe unterschiedslos zustehen. Auf keinen Fall ist deshalb die Inflationsausgleichspauschale reinzurechnen.

Also das mit dauerhaft lese ich nicht aus dem Urteil, was ich aber weiß: „zusätzlich zum OHNEHIN GESCHULDETEM! Arbeitslohn“

„Die einmalige Corona-Sonderzahlung stellt eine Leistung dar, die im Sinne von § 3 Nummer 11a EStG als zusätzliche Unterstützung zu den ohnehin geschuldeten Bezü[1]gen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung in der Corona-Krise gewährt wird. Die Auszahlung dieser Leistung mit Corona-Bezug ist in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 bis zu einem Betrag in Höhe von 1 500 Euro steuerfrei, es sei denn, das Freibetragsvolumen von 1 500 Euro ist bei der empfangenden Person bereits anderwei[1]tig ganz oder teilweise ausgeschöpft.“

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/gesetzentwuerfe/211221_Gesetzentwurf_ueber_einmalige_Corona-Sonderzahlung_im_Besoldungsbereich.pdf

https://lbv.landbw.de/documents/20181/42056/3_Corona-Sonderzahlung+Bes-Vers.pdf/cef56f56-472e-cf8d-cb74-2a9ad89fe838?t=1643802592089







Böswilliger Dienstherr

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Interessant wäre nun wie die Grundbesoldung bei nem A7/1er in BW aussehen müsste  :o
Wie müssen da die Prüfkriterien aussehen? Irgendwie werde ich da nicht schlau draus :/

Verstehe ich nicht ganz. Ich hab ja schon bis inklusive A7 1 für zwei Jahre (die letzten beiden) durchgerechnet. A7 ist ja da das kleinste

LehrerBW

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Interessant wäre nun wie die Grundbesoldung bei nem A7/1er in BW aussehen müsste  :o
Wie müssen da die Prüfkriterien aussehen? Irgendwie werde ich da nicht schlau draus :/

Verstehe ich nicht ganz. Ich hab ja schon bis inklusive A7 1 für zwei Jahre (die letzten beiden) durchgerechnet. A7 ist ja da das kleinste

Ja, wir haben in etwas rausbekommen wie hoch die Mindestbesoldung für eine vierlöpfige Familie mit A7/1 sein müsste.
Es müssen aber auch noch die Prüfkriteren erfüllt sein, die die Grundbesoldung festlegen...diese liegen in Summe  ja weit unter der Mindestalimentation, da sie sich auf die letzte Stufe einer Besoldungsgruppe eines Singlebeamten beziehen.

Böswilliger Dienstherr

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Interessant wäre nun wie die Grundbesoldung bei nem A7/1er in BW aussehen müsste  :o
Wie müssen da die Prüfkriterien aussehen? Irgendwie werde ich da nicht schlau draus :/

Verstehe ich nicht ganz. Ich hab ja schon bis inklusive A7 1 für zwei Jahre (die letzten beiden) durchgerechnet. A7 ist ja da das kleinste

Ja, wir haben in etwas rausbekommen wie hoch die Mindestbesoldung für eine vierlöpfige Familie mit A7/1 sein müsste.
Es müssen aber auch noch die Prüfkriteren erfüllt sein, die die Grundbesoldung festlegen...diese liegen in Summe  ja weit unter der Mindestalimentation, da sie sich auf die letzte Stufe einer Besoldungsgruppe eines Singlebeamten beziehen.

Ich finde dazu im Urteil nichts. Meinst du die Indexprüfung? Die greift doch nur wenn eben nicht gerissen wird. Ich sehe gerade RN 119. okay. Wieder was zum basteln