Autor Thema: Hilfe zur Berechnung des neuen Prekariatsniveau in Baden-Württemberg  (Read 10620 times)

LehrerBW

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Ich brauche mal Hilfe XD:

"Für die anzustellende Bewertung sind die Bezüge in ihrer Gesamthöhe der Berechnung
zugrunde zu legen. Neben dem Grundgehalt sind daher solche Bezügebestandteile zu be-
rücksichtigen, die allen Beamten einer Besoldungsgruppe unterschiedslos gewährt wer-
den (vgl. BVerfGE 139, 64 <111 f. Rn. 93>; 140, 240 <278 Rn. 72>; 155, 1 <36 Rn. 73>). Maß-
geblich sind die niedrigste vom Dienstherrn für aktive Beamte ausgewiesene Besoldungs-
gruppe und die niedrigste Erfahrungsstufe (vgl. BVerfGE 155, 1 <36 Rn. 74 f.>). Bei der
Ermittlung des Nettoeinkommens sind die Kosten einer die Beihilfeleistungen des Dienst-
herrn ergänzenden Krankheitskosten- und Pflegeversicherung in Abzug zu bringen. Ge-
währt der Dienstherr freie Heilfürsorge oder erhöht er den Beihilfesatz, wirkt sich dies auf
die Höhe des Nettoeinkommens aus (vgl. BVerfGE 140, 240 <286 f. Rn. 94>; 155, 1 <36 f.
Rn. 76>). Vom Bruttoeinkommen abzuziehen sind die Steuern. Dabei ist auch die Absetz-
barkeit der Kosten der Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen. Hinzuzurech-
nen ist das Kindergeld (vgl. BVerfGE 99, 300 <315, 321>; 155, 1 <38 Rn. 79>)."

Müsste man also so vorgehen?:

Brutto ermitteln (erledigt)
Hier bereits PKV (ca.80 % Anrechenbarkeit) abziehen um ZvE zu vermindern.
Steuern errechnen StKl 3
Steuern vom Brutto abziehen = Netto
PKV vom Netto abziehen (100%)

In der Rechnung heben sich KiGe und PKV hier und da mehr oder minder einfach auf

Ahhh...da liegt evtl. bei mir der Hase im Pfeffer....danke böswilliger Dienstherr.
"Dabei ist auch die Absetzbarkeit der Kosten der Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen."
Das hatte ich nicht berücksichtigt...das könnte der Fehlbetrag bei mir sein. Wobei die Diskrepanz dann eher höher werden dürfte  ???

LehrerBW

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Versuch einer Berechnung für 2024 inkl. der nun steuerlich berücksichtigten Basisbeiträgen von KV/PV.
Hat bei meiner Rechnung knapp 70€ monatlich ausgemacht.

Einverdienerhaushalt + Frau + 2 Kinder
Prekariatsschwelle:
2024 bei  50651,52
Ergibt eine Mindestbesoldung von:
50651,52 €
+ 5337 € (Krankenkasse)
- 6000 € (Kindergeld von 2024)
= 49 988 € Mindestbesoldung fürs Jahr 2024
Aus Steuerklasse III ergibt sich dann erst eine Mindestbesoldung bei der Stufe
A 10/5 mit:
(Erst hier ist die Besoldung wieder verfassungsgemäß)
Monats-Brutto:        4684.97 €
netto bleiben:          4183.81 € (Steuerjahr 2024)

Jahres-Brutto:        56219.64 €
netto bleiben:         50205.64 € (Steuerjahr 2024)

Im Jahr 2024 A7/1 nettoverdienst:
Monats-Brutto:        3729.68 €
netto bleiben:          3474.68 € (Steuerjahr 2024)

Jahres-Brutto:        44756.16 €
netto bleiben:         41696.16 € (Steuerjahr 2024)

Fehlbetrag:
8292€ jährlich
691€ monatlich

LehrerBW

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Müsste man also so vorgehen?:

Brutto ermitteln (erledigt)
Hier bereits PKV (ca.80 % Anrechenbarkeit) abziehen um ZvE zu vermindern.
Steuern errechnen StKl 3
Steuern vom Brutto abziehen = Netto
PKV vom Netto abziehen (100%)

In der Rechnung heben sich KiGe und PKV hier und da mehr oder minder einfach auf
Ich würde da gar nicht so kompliziert vorgehen…
Zuerst die Prekariatsschwelle ermitteln, dann PV/KV Beiträge eines Jahres hinzurechnen und Kindergeld abziehen.
Dann hat man ja die Mindestbesoldung.
Und dann mit dem Rechner vom öD hier dein netto ermitteln. Die ganzen Steuersachen kann man ja einstellen.
Dann hat man zumindest die Differenz zwischen A7/1 und der Mindestbesoldung.

Böswilliger Dienstherr

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Müsste man also so vorgehen?:

Brutto ermitteln (erledigt)
Hier bereits PKV (ca.80 % Anrechenbarkeit) abziehen um ZvE zu vermindern.
Steuern errechnen StKl 3
Steuern vom Brutto abziehen = Netto
PKV vom Netto abziehen (100%)

In der Rechnung heben sich KiGe und PKV hier und da mehr oder minder einfach auf
Ich würde da gar nicht so kompliziert vorgehen…
Zuerst die Prekariatsschwelle ermitteln, dann PV/KV Beiträge eines Jahres hinzurechnen und Kindergeld abziehen.
Dann hat man ja die Mindestbesoldung.
Und dann mit dem Rechner vom öD hier dein netto ermitteln. Die ganzen Steuersachen kann man ja einstellen.
Dann hat man zumindest die Differenz zwischen A7/1 und der Mindestbesoldung.

Das ist ja schonmal falsch:

Das Mindesteinkommen ist Medianwäquivalenzeinkommen BW * 2,3 *0,8
Annualisiert * 12

Beispiel 2024 = 50.651,52

Ozymandias

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Klingt gut. 80% Steuerliche Anrechenbarkeit ist ein guter Richtwert, wobei für die PPV (private Pflegepflicht) 100% abziehbar sein müssten.

LehrerBW

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Müsste man also so vorgehen?:

Brutto ermitteln (erledigt)
Hier bereits PKV (ca.80 % Anrechenbarkeit) abziehen um ZvE zu vermindern.
Steuern errechnen StKl 3
Steuern vom Brutto abziehen = Netto
PKV vom Netto abziehen (100%)

In der Rechnung heben sich KiGe und PKV hier und da mehr oder minder einfach auf
Ich würde da gar nicht so kompliziert vorgehen…
Zuerst die Prekariatsschwelle ermitteln, dann PV/KV Beiträge eines Jahres hinzurechnen und Kindergeld abziehen.
Dann hat man ja die Mindestbesoldung.
Und dann mit dem Rechner vom öD hier dein netto ermitteln. Die ganzen Steuersachen kann man ja einstellen.
Dann hat man zumindest die Differenz zwischen A7/1 und der Mindestbesoldung.

Das ist ja schonmal falsch:

Das Mindesteinkommen ist Medianwäquivalenzeinkommen BW * 2,3 *0,8
Annualisiert * 12

Beispiel 2024 = 50.651,52

Deine Rechnung ist richtig, ist ja aber erst die Prekariatsschwelle. Erst durch die Rechnung mit KV/PV und Kindergeld wird ja die verpflichtende Mindestbesoldung ermittelt, so wie ich’s verstehe.
« Last Edit: 25.11.2025 15:27 von LehrerBW »

Böswilliger Dienstherr

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Müsste man also so vorgehen?:

Brutto ermitteln (erledigt)
Hier bereits PKV (ca.80 % Anrechenbarkeit) abziehen um ZvE zu vermindern.
Steuern errechnen StKl 3
Steuern vom Brutto abziehen = Netto
PKV vom Netto abziehen (100%)

In der Rechnung heben sich KiGe und PKV hier und da mehr oder minder einfach auf
Ich würde da gar nicht so kompliziert vorgehen…
Zuerst die Prekariatsschwelle ermitteln, dann PV/KV Beiträge eines Jahres hinzurechnen und Kindergeld abziehen.
Dann hat man ja die Mindestbesoldung.
Und dann mit dem Rechner vom öD hier dein netto ermitteln. Die ganzen Steuersachen kann man ja einstellen.
Dann hat man zumindest die Differenz zwischen A7/1 und der Mindestbesoldung.

Das ist ja schonmal falsch:

Das Mindesteinkommen ist Medianwäquivalenzeinkommen BW * 2,3 *0,8
Annualisiert * 12

Beispiel 2024 = 50.651,52

Deine Rechnung ist richtig, ist ja aber erst die Prekariatsschwelle. Erst durch die Rechnung mit KV/PV und Kindergeld wird ja die verpflichtende Mindestbesoldung ermittelt, so wie ich’s verstehe.

Ja richtig. Perakriatsschwelle wird so errechnet. Sorry habs heute nicht so mit den Begriffen. Die Mindestbesoldung müsste dann ja auch das Netto sein Nachdem das Brutto durch 0,8*PKV im ZvE reduziert wurde, danach die EKSt abgezogen und das Kidergeld raufgerechnet wurde. (Nur so ergibt das in meinem Hirn in reihenfolge sinn, quasi wir eine Steuererklärung und danach wie vom BVerfG gefordert KiGe draufrechnen).

Böswilliger Dienstherr

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Da ich bisher nichts anderes gehört habe sind diese Prekariatsschwellen die richtigen:

2011 34.029,03
2012 35.033,45
2013 36.012,26
2014 37.136,13
2015 38.015,14
2016 38.815,54
2017 40.146,52
2018 41.454,98
2019 42.944,94
2020 43.850,88
2021 44.932,80
2022 46.235,52
2023 48.046,08
2024 50.651,52

Das Kindergeld ist folgendes (Jahressummen 2 Kinder)
2011 4416
2012 4416
2013 4416
2014 4416
2015 4512
2016 4560
2017 4608
2018 4656
2019 4896
2020 4896
2021 4896
2022 4896
2023 6000
2024 6000
2025 6120

Die Bruttobesoldungssummen (kleinste Gruppe kleinste Stufe, verheiratet, zwei Kinder, inklusive Kindergeld inklusive Zuschlagsorgien, Strukturzulage) habe ich in Kleinstarbeit mit allen unterjährigen Änderungen und Brüchen zusammengestellt:

2011 30.752,61
2012 31.318,22
2013 32.095,26
2014 32.805,72
2015 33.371,32
2016 34.299,92
2017 35.286,14
2018 35.943,86
2019 37.571,88
2020 38.617,44
2021 39.089,40
2022 40.903,93
2023 50.764,56
2024 56.972,66
2025 70.887,32

(man merkt ganz eindeutig wie die Zuschlagsorgien einschlagen ab 2022)

Jetzt dürften wir alle so ziemlich auf dem gleichen Stand sein, bis auf meine Unsicherheit hinsichtlich der Standardkosten ein 4K Familie bei der PKV. Ich bin Single und habe keine Erfahrungswerte. Wie hat sich das über die jahre entwickelt? Das Besoldungsgesetz gibt Anhaltspunkte aber das ist mir ehrlich gesagt zu "gelogen"



Böswilliger Dienstherr

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Ich habe mal anhand der Daten des Besoldungsgesetzgeber die fingierten PKV kosten (Erwachsener, Kind1, Kind2 ??)= einfach stumpf hoch und runter gerechnet: (Monatlich)

2011 347,37
2012 367,33
2013 388,43
2014 410,75
2015 410,98
2016 410,55
2017 436,27
2018 528,78
2019 534,64
2020 545,52
2021 643
2022 655,26
2023 690,86
2024 728,39
2025 767,97

Pascal121

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Hi,
ich versuche auch gerade, für RLP - für mich - das auszurechnen. Wir sind auch tatsächlich eine 4k-Beamtenfamilie ^^
Was ich gemacht habe:
- aus der Tabelle A.7.1 den 24er Wert für RLP als Start genommen. Diesen Wert *1,84 * 12 ergibt den Jahreswert der Prekariatsschwelle (brutto oder netto?). Auf diesen Wert rechne ich jetzt (meine?) PKV-Beiträge und ziehe Kindergeld ab. Dieses Ergebnis ist jetzt die Mindestbesoldung für 2024, ja?
Im Rechner hier auf der Seite hole ich mir jetzt das Jahresgehalt 2024? Also mit 2 Kindern, Familienzuschlag? Netto oder Brutto? Aber eigentlich könnte ich mir auch das Jahresgehalt vom kleinsten Beamten holen, mit 2 Kindern und verheiratet, oder? In Brutto oder Netto?
Und dann wäre es das doch gewesen oder???
Dankeschön!!

Böswilliger Dienstherr

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Hi,
ich versuche auch gerade, für RLP - für mich - das auszurechnen. Wir sind auch tatsächlich eine 4k-Beamtenfamilie ^^
Was ich gemacht habe:
- aus der Tabelle A.7.1 den 24er Wert für RLP als Start genommen. Diesen Wert *1,84 * 12 ergibt den Jahreswert der Prekariatsschwelle (brutto oder netto?). Auf diesen Wert rechne ich jetzt (meine?) PKV-Beiträge und ziehe Kindergeld ab. Dieses Ergebnis ist jetzt die Mindestbesoldung für 2024, ja?
Im Rechner hier auf der Seite hole ich mir jetzt das Jahresgehalt 2024? Also mit 2 Kindern, Familienzuschlag? Netto oder Brutto? Aber eigentlich könnte ich mir auch das Jahresgehalt vom kleinsten Beamten holen, mit 2 Kindern und verheiratet, oder? In Brutto oder Netto?
Und dann wäre es das doch gewesen oder???
Dankeschön!!

Sorry wenig zeit dich abzuholen. Ich habe das bereits in meinen posts nach und nach dargestellt und ich hab auch einen Berechnungsweg fürs ganze Urteil inklusive Indizes gemacht. Investier bitte die Zeit in die Suche, und überstürze nichts, ich korrigiere mich hier selbst laufend.

Böswilliger Dienstherr

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Aktueller Stand der Baden-Württemberg-Misere: (Muss sich noch ändern, da meine PKV Werte die schwächste Datenbasis sind!!)

2011 - 8.644,91
2012 - 9.401,20
2013 - 9.930,21
2014 -10.633,41
2015 -11.007,58
2016 -10.988,22
2017 -11.727,62
2018 -13.340,48
2019 -13.492,74
2020 -13.587,68
2021 -15.115,40
2022 -14.900,71
2023 -10.721,84
2024 -8.727,58

Feierabend für heute. Rechnet mal schön. Und zeigt was ihr habt!

LehrerBW

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2014 -10.633,41
2015 -11.007,58
2016 -10.988,22
2017 -11.727,62
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2020 -13.587,68
2021 -15.115,40
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Feierabend für heute. Rechnet mal schön. Und zeigt was ihr habt!
Wir sind nicht so weit auseinander…nur so knapp 400€.
Ich denke, dass es an den PKV Werten liegen könnte. Das Land rechnet 2024 mit einem Bedarf von 444€.
Das ist in meinen Augen zu wenig. Ich zahl für mich und meine beiden Jungs ja schon 360,73€. Nie und nimmer würde meine Frau nur bei 80€ liegen. Wir haben aber auch nur B30/B20 und BG.
Ich denke wir sind beide ungefähr beim richtigen Ergebnis.

Nächste Frage wäre jetzt wie diese Erhöhung sich nach oben fortsetzt…absolut oder verhältnismäßig.
Verhältnismäßig wärs krass…
Von der IST Besoldung A 7/1 im Jahr 2024 zur Mindestbesoldung nach dem BVerfG jetzt fürs Jahr 2024 liegt der Abstand bei 44756€ zu 56219€ in der Bruttobesoldung…sind mal eben 25,6% die über alle Besoldungsgruppen die Besoldung steigen müsste 😳
Wäre bei mir dann knapp nen 1000er netto mehr im Monat.
Ich hoffe ich irre mich…denn das werden sie wohl nicht können 🤔
« Last Edit: 25.11.2025 20:49 von LehrerBW »

Schoinge

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Neben der Berechnung der Mindest-Eingangsbesoldung der einzelnen Besoldungsgruppen ist mE der gebotene Mindestabstand zwischen den Besoldungsgruppen relevant.
Hier wird sich zeigen, inwiefern die gesamte Besoldungstabelle eine Verschiebung erfährt.

An dieser Stelle ist für mich noch immer ein großes Fragezeichen.

LehrerBW

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Neben der Berechnung der Mindest-Eingangsbesoldung der einzelnen Besoldungsgruppen ist mE der gebotene Mindestabstand zwischen den Besoldungsgruppen relevant.
Hier wird sich zeigen, inwiefern die gesamte Besoldungstabelle eine Verschiebung erfährt.

An dieser Stelle ist für mich noch immer ein großes Fragezeichen.
Ja…wird leider nicht geregelt.