Autor Thema: Hilfe zur Berechnung des neuen Prekariatsniveau in Baden-Württemberg  (Read 10620 times)

Böswilliger Dienstherr

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Ich kann es ja grundsätzlich nicht leiden wenn mir daten fehlen also bin ich von meinen eigenen daten für PKV ausgegangen.

Single 50% ohne Zusätze wie weiter Pflegeabsicherung außer der Pflegepflicht

322,05 (50%)

Für die Familie (Bitte korrigiert mich) Schätzwert abgeleitet
30% 193,23 Erw. 1 Beamtin
30% 193,23 Erw. 2 Beamter
20% 128,82 Kind 1
20% 128,82 Kind 2

Gesamt 601,16 €
Kindergeld 255* 2 =510

Gleicht sich in etwa aus (ja es fehlen ca. 1150 € im Jahr)

Wie seht ihr das, woraus bezieht ihr sonst PKV daten für VOR 2014 (da OZY ja so freundlich war uns auf das BesG 2022 hinzuweisen).

LG

HABICHThatzweiH

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Für 2026 fehlen die 6k Partnereinkommen, rest kann ich auf die Schnelle nicht überprüfen.

Für 2026 am besten 2024 als Vorbild nehmen.

Für das Partnereinkommen müsste man bei der Prekariatsschwelle einfach den Faktor des Ehepartners weglassen und dafür Steuerklasse 4 für die neue Berechnung nehmen.
Falls man sich rein am BVerfG Urteil und der neuen Berechnung orientiert.

Realistisch betrachtet wird für die Berechnung die Variante gewählt, die für das Land günstiger ist und für die man sich irgendwie eine Begründung aus den Fingern saugen kann. Ohne weitere konkretere Ausführungen seitens des BVerfG muss man davon ausgehen, dass es genauso gemacht wird. War in der Vergangenheit ja auch schon so. Sonst hätten wir ja den ganzen Salat nicht.

Zumindest werden die Grenzen Stück für Stück genauer definiert.

Böswilliger Dienstherr

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Baden Württemberg dachte ich, rechnet im BesGes 2022 falsch. Es hat 50% Beihilfe angenommen. Dann lese ich diesen text:

"Zugunsten der (be-
troffenen) Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern wurde der Be-
rechnung stets der für die ab dem 1. Januar 2013 eingestellten Beamtinnen und Be-
amten sowie Richterinnen und Richter geltende Beihilfebemessungssatz in Höhe von
50 Prozent sowie die für die Ehegattinnen und Ehegatten sowie Lebenspartnerinnen
und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz und die beiden Kinder
entsprechenden Beihilfebemessungssätze zugrunde gelegt."

dann übernehme ich das mal so für meine Berechnungen, wenn die das schon so festlegen.

LehrerBW

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Versuch einer Rechnung eines Mehrverdienerhaushalts nach Parametern des BVerfG.

Mehrverdienerhaushalt + 2 Kinder
Prekariatsschwelle:
2427€ im Monat
2427 x (1 + 0,5 +0,3) x 0.8 x 12
2427 x 1,44 x 12
=41938,56 € Prekariatsschwelle bei Mehrverdiener + 2 Kinder


Ergibt eine Mindestbesoldung von:
41938,56 €
+ ~ 6000 € (Krankenkasse) (2024 lag der Wert jählich bei 5337€; 6000 ist da schon sehr konservativ...dürfte eher höher liegen, allerdings müsste man hier noch den Eheparnter rausnehmen)
- 6216 € (Kindergeld von 2026)
= 41 722 € Mindestbesoldung fürs Jahr 2026
Aus Steuerklasse IV ergibt sich dann erst eine Mindestbesoldung bei der Stufe A 7/2 mit:

Monats-Brutto:        4345.11 €
netto bleiben:          3495.95 € (Steuerjahr 2026)

Jahres-Brutto:        52141.32 €
netto bleiben:         41951.32 € (Steuerjahr 2026)

Momentaner A7/1 nettoverdienst:
Monats-Brutto:       4271.35 €
netto bleiben:         3412.10 € (Steuerjahr 2026)

Jahres-Brutto:         51256.20 €
netto bleiben:         41373.20 €  (Steuerjahr 2026)

Fehlbetrag:
349€ jährlich
29,08€ monatlich


Könnte mir vorstellen...dass sie diesen Weg versuchen wenn sie es mit nem Partnereinkommen (unabhängig davon ob das jetzt verfassungswidrig ist oder nicht) durchziehen wollen und sich nach den neuen Parametern richten wollen.

Böswilliger Dienstherr

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Also ich hab jetzt folgendes veranstaltet:
- Prekariatsschwelle richtig berechnet (nachweisbar) für BW 2011 bis 2024
- Das Kindergeld zwei Kinder für die Jahre 2011 bis 2024 ermittelt
- Das Nettoeinkommen der jeweils niedrigsten Stufe Ermittelt:
  - 4K Netto, Verheiratet halber Zuschlag Ehegatte Beamter, 100% Arbeit, Strukturzulage mD, Steuerklasse 3, keine Kirchensteuer, Freibetrag Kind: 1, ohne PKV
- Die Daten der PKV aus dem BesAnpG 2022 genommen und nach vorne wie hinten in der Zeit mit dem Mittelwert der Entwicklung nach vorn und nach hinten durch die Zeit projiziert.

Das ganze dann (fast) wie vom BVerfG (also ohne steuerliche Anrechenbarkeit PKV, weil Werte eh seltsam angesetzt vom FM (50% anstatt 70%) durchgerechnet:

Bezüge in Gesamthöhe inklusive Bezügebestandteile (Sturkurzulage, etc.). Brutto minus Steuern im jeweiligen Steuerjahr minus PKV plus Kindergeld für zwei Kinder.

macht dann folgendes (Überschlags-)Ergebnis:

JAHR / NETTO / SCHWELLE /DIFFERENZ

2011/ 29.436,35/ 34.029,03/ -4.592,69
2012/ 29.848,03/ 35.033,45/ -5.185,42       
2013/ 29.872,93/ 36.012,26/ -6.139,33
2014/ 30.459,93/ 37.136,13/ -6.676,20
2015/ 31.578,14/ 38.015,14/ -6.437,00
2016/ 32.489,89/ 38.815,54/ -6.325,65
2017/ 33.305,45/ 40.146,52/ -6.841,07
2018/ 33.981,94/ 41.454,98/ -7.473,04
2019/ 35.075,24/ 42.944,94/ -7.869,70
2020/ 35.977,92/ 43.850,88/ -7.872,96
2021/ 36.388,40/ 44.932,80/ -8.544,40
2022/ 36.486,14/ 46.235,52/ -9.749,39
2023/ 46.573,62/ 48.046,08/ -1.472,46
2024/ 49.328,45/ 50.651,52/ -1.323,07

Hinweis: A5 bis 2022 dann A7
Das ist alles nur näherungsweise aber schon nah dran. Möge jemand bessere Zahlen besorgen :D

Man merkt insbesondere sehr schön, wie sie versucht haben 2022 der ersten Klatsche aus Karlsruhe beizukommen in dem man die Unteren Besoldungsgruppen geschnitten hat und A7 der neue Standard war. Hier braucht man allerdings gar nicht erst in die zweite Prüfungsstufe des aktuellen Urteils eintauchen weil auch hier gerissen wird. Insofern werde ich versuchen die Berechnung zu verfeinern, auf meinen Fall zu konkretisieren und meiner Klage beizufügen.

Johnsmith

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Das Land kommt für 2024 unter Ziehung aller Register auf 52.670,64 Euro.

Wie kommst Du auf 49.328,45 Euro?


Böswilliger Dienstherr

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Das Land kommt für 2024 unter Ziehung aller Register auf 52.670,64 Euro.

Wie kommst Du auf 49.328,45 Euro?

Hast recht. Ich liege VIEL VIEL ZU HOCH. Habe nämlich in meiner tabelle nur 1x PKV drin, nicht 12x
Den ganzen quatsch mit zusätzlichem Einkommen im Haushalt und Sonderprämien die nicht bezügebestandteile sind schiebe ich natürlich in den Mülleimer der Besoldungs-Sparaktionen. Ich berechne derweil neu

Es sind: 41.316,12 €

Zerot

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Versuch einer Rechnung eines Mehrverdienerhaushalts nach Parametern des BVerfG.

Mehrverdienerhaushalt + 2 Kinder
Prekariatsschwelle:
2427€ im Monat
2427 x (1 + 0,5 +0,3) x 0.8 x 12
2427 x 1,44 x 12
=41938,56 € Prekariatsschwelle bei Mehrverdiener + 2 Kinder


Ergibt eine Mindestbesoldung von:
41938,56 €
+ ~ 6000 € (Krankenkasse) (2024 lag der Wert jählich bei 5337€; 6000 ist da schon sehr konservativ...dürfte eher höher liegen, allerdings müsste man hier noch den Eheparnter rausnehmen)
- 6216 € (Kindergeld von 2026)
= 41 722 € Mindestbesoldung fürs Jahr 2026
Aus Steuerklasse IV ergibt sich dann erst eine Mindestbesoldung bei der Stufe A 7/2 mit:

Monats-Brutto:        4345.11 €
netto bleiben:          3495.95 € (Steuerjahr 2026)

Jahres-Brutto:        52141.32 €
netto bleiben:         41951.32 € (Steuerjahr 2026)

Momentaner A7/1 nettoverdienst:
Monats-Brutto:       4271.35 €
netto bleiben:         3412.10 € (Steuerjahr 2026)

Jahres-Brutto:         51256.20 €
netto bleiben:         41373.20 €  (Steuerjahr 2026)

Fehlbetrag:
349€ jährlich
29,08€ monatlich


Könnte mir vorstellen...dass sie diesen Weg versuchen wenn sie es mit nem Partnereinkommen (unabhängig davon ob das jetzt verfassungswidrig ist oder nicht) durchziehen wollen und sich nach den neuen Parametern richten wollen.

Ich konnte es tatsächlich noch nicht zu 100% durchdringen und verinnerlichen, aber ist das Partnereinkommen seit dem Beschluss vom Bundesverfassungsgericht nicht obsolet?

LehrerBW

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Ich konnte es tatsächlich noch nicht zu 100% durchdringen und verinnerlichen, aber ist das Partnereinkommen seit dem Beschluss vom Bundesverfassungsgericht nicht obsolet?

Theoretisch schon, da auch BW immer bei der Berechnung immer von einem Vierpersonenhaushalt mit Alleinverdiener ausgegangen ist als Rechengröße, selbst wenn ein Partnereinkommen hinzuerfunden wurde.

Aber dass zwingend immer von einem Einverdienerhaushalt ausgegangen werden muss, ist nicht in Stein gemeißelt laut Karlsruhe.

Böswilliger Dienstherr

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Also ich hab jetzt folgendes veranstaltet:
- Prekariatsschwelle richtig berechnet (nachweisbar) für BW 2011 bis 2024
- Das Kindergeld zwei Kinder für die Jahre 2011 bis 2024 ermittelt
- Das Nettoeinkommen der jeweils niedrigsten Stufe Ermittelt:
  - 4K Netto, Verheiratet halber Zuschlag Ehegatte Beamter, 100% Arbeit, Strukturzulage mD, Steuerklasse 3, keine Kirchensteuer, Freibetrag Kind: 1, ohne PKV
- Die Daten der PKV aus dem BesAnpG 2022 genommen und nach vorne wie hinten in der Zeit mit dem Mittelwert der Entwicklung nach vorn und nach hinten durch die Zeit projiziert.

Das ganze dann (fast) wie vom BVerfG (also ohne steuerliche Anrechenbarkeit PKV, weil Werte eh seltsam angesetzt vom FM (50% anstatt 70%) durchgerechnet:

Bezüge in Gesamthöhe inklusive Bezügebestandteile (Sturkurzulage, etc.). Brutto minus Steuern im jeweiligen Steuerjahr minus PKV plus Kindergeld für zwei Kinder.

macht dann folgendes (Überschlags-)Ergebnis:

JAHR / NETTO / SCHWELLE /DIFFERENZ

2011/ 29.436,35/ 34.029,03/ -4.592,69
2012/ 29.848,03/ 35.033,45/ -5.185,42       
2013/ 29.872,93/ 36.012,26/ -6.139,33
2014/ 30.459,93/ 37.136,13/ -6.676,20
2015/ 31.578,14/ 38.015,14/ -6.437,00
2016/ 32.489,89/ 38.815,54/ -6.325,65
2017/ 33.305,45/ 40.146,52/ -6.841,07
2018/ 33.981,94/ 41.454,98/ -7.473,04
2019/ 35.075,24/ 42.944,94/ -7.869,70
2020/ 35.977,92/ 43.850,88/ -7.872,96
2021/ 36.388,40/ 44.932,80/ -8.544,40
2022/ 36.486,14/ 46.235,52/ -9.749,39
2023/ 46.573,62/ 48.046,08/ -1.472,46
2024/ 49.328,45/ 50.651,52/ -1.323,07

Hinweis: A5 bis 2022 dann A7
Das ist alles nur näherungsweise aber schon nah dran. Möge jemand bessere Zahlen besorgen :D

Man merkt insbesondere sehr schön, wie sie versucht haben 2022 der ersten Klatsche aus Karlsruhe beizukommen in dem man die Unteren Besoldungsgruppen geschnitten hat und A7 der neue Standard war. Hier braucht man allerdings gar nicht erst in die zweite Prüfungsstufe des aktuellen Urteils eintauchen weil auch hier gerissen wird. Insofern werde ich versuchen die Berechnung zu verfeinern, auf meinen Fall zu konkretisieren und meiner Klage beizufügen.

PS: Es ist viel schlimmer als gedacht, weil ich die PKV nur einmal abgezogen habe ansatt 12x

2011 -8.413,80
2012 -9.226,06
2013 -10.412,11
2014 -11.194,45
2015 -10.957,78
2016 -10.841,70
2017 -11.640,04
2018 -13.289,62
2019 -13.750,74
2020 -13.873,68
2021 -15.617,40
2022 -16.957,24
2023 -9.071,92
2024 -9.335,40


PS.PS:
In A10 ist immernoch ein Fehlbetrag von 6000 €
« Last Edit: 24.11.2025 15:07 von Böswilliger Dienstherr »

LehrerBW

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Also ich hab jetzt folgendes veranstaltet:
- Prekariatsschwelle richtig berechnet (nachweisbar) für BW 2011 bis 2024
- Das Kindergeld zwei Kinder für die Jahre 2011 bis 2024 ermittelt
- Das Nettoeinkommen der jeweils niedrigsten Stufe Ermittelt:
  - 4K Netto, Verheiratet halber Zuschlag Ehegatte Beamter, 100% Arbeit, Strukturzulage mD, Steuerklasse 3, keine Kirchensteuer, Freibetrag Kind: 1, ohne PKV
- Die Daten der PKV aus dem BesAnpG 2022 genommen und nach vorne wie hinten in der Zeit mit dem Mittelwert der Entwicklung nach vorn und nach hinten durch die Zeit projiziert.

Das ganze dann (fast) wie vom BVerfG (also ohne steuerliche Anrechenbarkeit PKV, weil Werte eh seltsam angesetzt vom FM (50% anstatt 70%) durchgerechnet:

Bezüge in Gesamthöhe inklusive Bezügebestandteile (Sturkurzulage, etc.). Brutto minus Steuern im jeweiligen Steuerjahr minus PKV plus Kindergeld für zwei Kinder.

macht dann folgendes (Überschlags-)Ergebnis:

JAHR / NETTO / SCHWELLE /DIFFERENZ

2011/ 29.436,35/ 34.029,03/ -4.592,69
2012/ 29.848,03/ 35.033,45/ -5.185,42       
2013/ 29.872,93/ 36.012,26/ -6.139,33
2014/ 30.459,93/ 37.136,13/ -6.676,20
2015/ 31.578,14/ 38.015,14/ -6.437,00
2016/ 32.489,89/ 38.815,54/ -6.325,65
2017/ 33.305,45/ 40.146,52/ -6.841,07
2018/ 33.981,94/ 41.454,98/ -7.473,04
2019/ 35.075,24/ 42.944,94/ -7.869,70
2020/ 35.977,92/ 43.850,88/ -7.872,96
2021/ 36.388,40/ 44.932,80/ -8.544,40
2022/ 36.486,14/ 46.235,52/ -9.749,39
2023/ 46.573,62/ 48.046,08/ -1.472,46
2024/ 49.328,45/ 50.651,52/ -1.323,07

Hinweis: A5 bis 2022 dann A7
Das ist alles nur näherungsweise aber schon nah dran. Möge jemand bessere Zahlen besorgen :D

Man merkt insbesondere sehr schön, wie sie versucht haben 2022 der ersten Klatsche aus Karlsruhe beizukommen in dem man die Unteren Besoldungsgruppen geschnitten hat und A7 der neue Standard war. Hier braucht man allerdings gar nicht erst in die zweite Prüfungsstufe des aktuellen Urteils eintauchen weil auch hier gerissen wird. Insofern werde ich versuchen die Berechnung zu verfeinern, auf meinen Fall zu konkretisieren und meiner Klage beizufügen.

PS: Es ist viel schlimmer als gedacht, weil ich die PKV nur einmal abgezogen habe ansatt 12x

2011 -8.413,80
2012 -9.226,06
2013 -10.412,11
2014 -11.194,45
2015 -10.957,78
2016 -10.841,70
2017 -11.640,04
2018 -13.289,62
2019 -13.750,74
2020 -13.873,68
2021 -15.617,40
2022 -16.957,24
2023 -9.071,92
2024 -9.335,40

Welche Zulagen von A7/1 hast du denn reingerechnet bzw. rausgelassen?

Böswilliger Dienstherr

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Also ich hab jetzt folgendes veranstaltet:
- Prekariatsschwelle richtig berechnet (nachweisbar) für BW 2011 bis 2024
- Das Kindergeld zwei Kinder für die Jahre 2011 bis 2024 ermittelt
- Das Nettoeinkommen der jeweils niedrigsten Stufe Ermittelt:
  - 4K Netto, Verheiratet halber Zuschlag Ehegatte Beamter, 100% Arbeit, Strukturzulage mD, Steuerklasse 3, keine Kirchensteuer, Freibetrag Kind: 1, ohne PKV
- Die Daten der PKV aus dem BesAnpG 2022 genommen und nach vorne wie hinten in der Zeit mit dem Mittelwert der Entwicklung nach vorn und nach hinten durch die Zeit projiziert.

Das ganze dann (fast) wie vom BVerfG (also ohne steuerliche Anrechenbarkeit PKV, weil Werte eh seltsam angesetzt vom FM (50% anstatt 70%) durchgerechnet:

Bezüge in Gesamthöhe inklusive Bezügebestandteile (Sturkurzulage, etc.). Brutto minus Steuern im jeweiligen Steuerjahr minus PKV plus Kindergeld für zwei Kinder.

macht dann folgendes (Überschlags-)Ergebnis:

JAHR / NETTO / SCHWELLE /DIFFERENZ

2011/ 29.436,35/ 34.029,03/ -4.592,69
2012/ 29.848,03/ 35.033,45/ -5.185,42       
2013/ 29.872,93/ 36.012,26/ -6.139,33
2014/ 30.459,93/ 37.136,13/ -6.676,20
2015/ 31.578,14/ 38.015,14/ -6.437,00
2016/ 32.489,89/ 38.815,54/ -6.325,65
2017/ 33.305,45/ 40.146,52/ -6.841,07
2018/ 33.981,94/ 41.454,98/ -7.473,04
2019/ 35.075,24/ 42.944,94/ -7.869,70
2020/ 35.977,92/ 43.850,88/ -7.872,96
2021/ 36.388,40/ 44.932,80/ -8.544,40
2022/ 36.486,14/ 46.235,52/ -9.749,39
2023/ 46.573,62/ 48.046,08/ -1.472,46
2024/ 49.328,45/ 50.651,52/ -1.323,07

Hinweis: A5 bis 2022 dann A7
Das ist alles nur näherungsweise aber schon nah dran. Möge jemand bessere Zahlen besorgen :D

Man merkt insbesondere sehr schön, wie sie versucht haben 2022 der ersten Klatsche aus Karlsruhe beizukommen in dem man die Unteren Besoldungsgruppen geschnitten hat und A7 der neue Standard war. Hier braucht man allerdings gar nicht erst in die zweite Prüfungsstufe des aktuellen Urteils eintauchen weil auch hier gerissen wird. Insofern werde ich versuchen die Berechnung zu verfeinern, auf meinen Fall zu konkretisieren und meiner Klage beizufügen.

PS: Es ist viel schlimmer als gedacht, weil ich die PKV nur einmal abgezogen habe ansatt 12x

2011 -8.413,80
2012 -9.226,06
2013 -10.412,11
2014 -11.194,45
2015 -10.957,78
2016 -10.841,70
2017 -11.640,04
2018 -13.289,62
2019 -13.750,74
2020 -13.873,68
2021 -15.617,40
2022 -16.957,24
2023 -9.071,92
2024 -9.335,40

Welche Zulagen von A7/1 hast du denn reingerechnet bzw. rausgelassen?

Ich habe die Sturkturzulage m.D. mit einberechnet. Sonst habe ich zunächst alles ausgelassen. Baden-Württemberg war ja in seinem Gesetz sehr kreativ und hat alles mögliche (auch keine Bezügebestandteile!) in den Topf geworfen um besser dazustehen (Corona Prämie, Ehefraugehalt fiktiv etc.). Also war ich da sehr konservativ. Gerne lasse ich mich eines besseren belehren aber bisher als einzige Zulage (neben Familienzuschlag etc) nur Sturkurzulage m.D. weil diese ja auch jedem Beamten der Besoldungsgruppe unterschiedslos zusteht wie es im Urteil erwähnt ist.

LehrerBW

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Welche Familienzuschläge hast reingerechnet?
Auch die Kinderzuschläge, die es seit dem 4 Säulen Modell gibt?

Böswilliger Dienstherr

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Welche Familienzuschläge hast reingerechnet?
Auch die Kinderzuschläge, die es seit dem 4 Säulen Modell gibt?

Ja die Kinderzuschläge des 4SM sind drin.

Neuer12

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Für 2026 fehlen die 6k Partnereinkommen, rest kann ich auf die Schnelle nicht überprüfen.

Für 2026 am besten 2024 als Vorbild nehmen.
Na ja, da ist eigentlich auch klar absehbar, dass es nie und nimmer haltbar sein wird.
Man hört immer, dass es eindeutig nicht verfassungsgemäß sei
Wenn in der Art etwas kommt, wird wieder Widerspruch eingelegt.