Also ich hab jetzt folgendes veranstaltet:
- Prekariatsschwelle richtig berechnet (nachweisbar) für BW 2011 bis 2024
- Das Kindergeld zwei Kinder für die Jahre 2011 bis 2024 ermittelt
- Das Nettoeinkommen der jeweils niedrigsten Stufe Ermittelt:
- 4K Netto, Verheiratet halber Zuschlag Ehegatte Beamter, 100% Arbeit, Strukturzulage mD, Steuerklasse 3, keine Kirchensteuer, Freibetrag Kind: 1, ohne PKV
- Die Daten der PKV aus dem BesAnpG 2022 genommen und nach vorne wie hinten in der Zeit mit dem Mittelwert der Entwicklung nach vorn und nach hinten durch die Zeit projiziert.
Das ganze dann (fast) wie vom BVerfG (also ohne steuerliche Anrechenbarkeit PKV, weil Werte eh seltsam angesetzt vom FM (50% anstatt 70%) durchgerechnet:
Bezüge in Gesamthöhe inklusive Bezügebestandteile (Sturkurzulage, etc.). Brutto minus Steuern im jeweiligen Steuerjahr minus PKV plus Kindergeld für zwei Kinder.
macht dann folgendes (Überschlags-)Ergebnis:
JAHR / NETTO / SCHWELLE /DIFFERENZ
2011/ 29.436,35/ 34.029,03/ -4.592,69
2012/ 29.848,03/ 35.033,45/ -5.185,42
2013/ 29.872,93/ 36.012,26/ -6.139,33
2014/ 30.459,93/ 37.136,13/ -6.676,20
2015/ 31.578,14/ 38.015,14/ -6.437,00
2016/ 32.489,89/ 38.815,54/ -6.325,65
2017/ 33.305,45/ 40.146,52/ -6.841,07
2018/ 33.981,94/ 41.454,98/ -7.473,04
2019/ 35.075,24/ 42.944,94/ -7.869,70
2020/ 35.977,92/ 43.850,88/ -7.872,96
2021/ 36.388,40/ 44.932,80/ -8.544,40
2022/ 36.486,14/ 46.235,52/ -9.749,39
2023/ 46.573,62/ 48.046,08/ -1.472,46
2024/ 49.328,45/ 50.651,52/ -1.323,07
Hinweis: A5 bis 2022 dann A7
Das ist alles nur näherungsweise aber schon nah dran. Möge jemand bessere Zahlen besorgen

Man merkt insbesondere sehr schön, wie sie versucht haben 2022 der ersten Klatsche aus Karlsruhe beizukommen in dem man die Unteren Besoldungsgruppen geschnitten hat und A7 der neue Standard war. Hier braucht man allerdings gar nicht erst in die zweite Prüfungsstufe des aktuellen Urteils eintauchen weil auch hier gerissen wird. Insofern werde ich versuchen die Berechnung zu verfeinern, auf meinen Fall zu konkretisieren und meiner Klage beizufügen.