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2011 -8.413,80
2012 -9.226,06
2013 -10.412,11
2014 -11.194,45
2015 -10.957,78
2016 -10.841,70
2017 -11.640,04
2018 -13.289,62
2019 -13.750,74
2020 -13.873,68
2021 -15.617,40
2022 -16.957,24
2023 -9.071,92
2024 -9.335,40
Eigentlich schon heftig der Minusbetrag😡
Wie bist denn genau auf die Ergebnisse gekommen? Ich lande irgendwie immer drunter 🤔
Was meinst denn mit „ Verheiratet halber Zuschlag Ehegatte“? Gehst du von einem Beamtenehepaar aus?
Was meinst du mit „ Freibetrag Kind: 1, ohne PKV“?
Hallo LehrerBW

Vorab: Ja meine Differenzen MÜSSEN geringer sein als sie jetzt sind.
Ich habe die Basisdaten BW aus "Tabelle A.7.1 Median der Äquivalenzeinkommen in Euro nach Bundesländern*)" gezogen (aus beiden Tabellen) von 2005 bis 2024. Dann auf die Familie erhöht (2,3) und nach unten begrenzt (0,8) und aufs Jahr hochgerechnet.
Ergibt:
Prekaritätsschwelle
Danach habe ich wie folgt gerechnet:
Ich musste mehrere (in mathematischer Sprache) "notwendige" Bedingungen einsetzen, da mir die "hinreichenden" Bedingungen nicht alle vorliegen. Heißt: mir fehlen noch harte Daten, weshalb ich zu ein paar Tricks greife die mir helfen, annähernd richtig zu liegen.
1. Kindergeld sind harte Daten (2024 = 6000 € für 2 Kinder) Damit hätten wir das Kindergeld
2. Für die Beihilfe habe ich auf das BesAnpG 2022 von BW zurückgegriffen. Die dortigen Daten sind seitens des FM "geschönt" zugunsten der Beamten in denen sie 50% PKV annehmen anstatt 70%, was den Abzug vom Netto natürlich günstigerwiese noch erhöht und die Differenz zur Mindestbesoldung ebenso. Da die sich selbst so ein Ei gelegt haben, nehme ich das dankend an. Harte daten von denen sind 2020 bis 2022. Von denen selbst projizierte Daten sind 2014 bis 2019. Ich habe dann die Steigerungen (Mittelwert) in die Zukunft (+) sowie in die Vergangenheit (-) fortgeschrieben. Damit hätten wie die PKV.
3. Ermittlung des Nettos des kleinsten Beamten in der kleinsten Stufe:
- A5 bis 2023
- A7 ab 2023
- Nutzung des Rechners hier auf der Website des Forums.
- Kleinste Gruppe, kleinste Stufe,
verheiratet halber Zuschlag (Ehegatte Beamter), 100% Arbeit, Strukturzulage mD, Steuerklasse 3, keine Kirchensteuer, Freibetrag Kind 1, PKV -ohne- (vorerst).
Endberechnung später:
Besoldung Netto minus PKV plus Kindergeld
(hier brauche ich noch Hilfe mit der steuerlichen Anrechenbarkeit der PKV)
Beispielhaft zwei Berechnungen für BW 2024 A7 Stufe 1:
2 Kinder, verheiratet, 100 %, Strukturzulage mD, Steuerjahr 2024, Steuerklasse III, Kirchensteuer 0, Kinderfreibetrag 0, PKV 0.
NETTO: 43.968,04
(Zuschläge
FamzEhe 166,36, FamzKi1 145,45, FamzKi2 145,45, ErhKi1 52,38, ErhKi2 471,42)
2 Kinder, verheiratet- halber Zuschlag, 100 %, Strukturzulage mD, Steuerjahr 2024, Steuerklasse III, Kirchensteuer 0, Kinderfreibetrag 1, PKV 0.
NETTO: 43.225,88
(Zuschläge
FamzEhe 83,18, FamzKi1 145,45, FamzKi2 145,45, ErhKi1 52,38, ErhKi2 471,42)
Ich habe mich durch deine Frage nun inspirieren lassen, den Ehegatten "zivil" zu stellen und den Kinderfreibetrag (Abzug von der Steuer anstatt Kindergeld) jetzt wegzulassen. Ich rechne meine Differenzen heute nochmal neu.
Danke für den Input.
Kannst mir gerne deinen Rechenweg oder deinen Bedingungen aufzeigen, damit ich meine auch verbessern kann.
LG Böswilliger Dienstherr