Autor Thema: Hilfe zur Berechnung des neuen Prekariatsniveau in Baden-Württemberg  (Read 10620 times)

Neuer12

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Also ich hab jetzt folgendes veranstaltet:
- Prekariatsschwelle richtig berechnet (nachweisbar) für BW 2011 bis 2024
- Das Kindergeld zwei Kinder für die Jahre 2011 bis 2024 ermittelt
- Das Nettoeinkommen der jeweils niedrigsten Stufe Ermittelt:
  - 4K Netto, Verheiratet halber Zuschlag Ehegatte Beamter, 100% Arbeit, Strukturzulage mD, Steuerklasse 3, keine Kirchensteuer, Freibetrag Kind: 1, ohne PKV
- Die Daten der PKV aus dem BesAnpG 2022 genommen und nach vorne wie hinten in der Zeit mit dem Mittelwert der Entwicklung nach vorn und nach hinten durch die Zeit projiziert.

Das ganze dann (fast) wie vom BVerfG (also ohne steuerliche Anrechenbarkeit PKV, weil Werte eh seltsam angesetzt vom FM (50% anstatt 70%) durchgerechnet:

Bezüge in Gesamthöhe inklusive Bezügebestandteile (Sturkurzulage, etc.). Brutto minus Steuern im jeweiligen Steuerjahr minus PKV plus Kindergeld für zwei Kinder.

macht dann folgendes (Überschlags-)Ergebnis:

JAHR / NETTO / SCHWELLE /DIFFERENZ

2011/ 29.436,35/ 34.029,03/ -4.592,69
2012/ 29.848,03/ 35.033,45/ -5.185,42       
2013/ 29.872,93/ 36.012,26/ -6.139,33
2014/ 30.459,93/ 37.136,13/ -6.676,20
2015/ 31.578,14/ 38.015,14/ -6.437,00
2016/ 32.489,89/ 38.815,54/ -6.325,65
2017/ 33.305,45/ 40.146,52/ -6.841,07
2018/ 33.981,94/ 41.454,98/ -7.473,04
2019/ 35.075,24/ 42.944,94/ -7.869,70
2020/ 35.977,92/ 43.850,88/ -7.872,96
2021/ 36.388,40/ 44.932,80/ -8.544,40
2022/ 36.486,14/ 46.235,52/ -9.749,39
2023/ 46.573,62/ 48.046,08/ -1.472,46
2024/ 49.328,45/ 50.651,52/ -1.323,07

Hinweis: A5 bis 2022 dann A7
Das ist alles nur näherungsweise aber schon nah dran. Möge jemand bessere Zahlen besorgen :D

Man merkt insbesondere sehr schön, wie sie versucht haben 2022 der ersten Klatsche aus Karlsruhe beizukommen in dem man die Unteren Besoldungsgruppen geschnitten hat und A7 der neue Standard war. Hier braucht man allerdings gar nicht erst in die zweite Prüfungsstufe des aktuellen Urteils eintauchen weil auch hier gerissen wird. Insofern werde ich versuchen die Berechnung zu verfeinern, auf meinen Fall zu konkretisieren und meiner Klage beizufügen.

PS: Es ist viel schlimmer als gedacht, weil ich die PKV nur einmal abgezogen habe ansatt 12x

2011 -8.413,80
2012 -9.226,06
2013 -10.412,11
2014 -11.194,45
2015 -10.957,78
2016 -10.841,70
2017 -11.640,04
2018 -13.289,62
2019 -13.750,74
2020 -13.873,68
2021 -15.617,40
2022 -16.957,24
2023 -9.071,92
2024 -9.335,40

Welche Zulagen von A7/1 hast du denn reingerechnet bzw. rausgelassen?

Ich habe die Sturkturzulage m.D. mit einberechnet. Sonst habe ich zunächst alles ausgelassen. Baden-Württemberg war ja in seinem Gesetz sehr kreativ und hat alles mögliche (auch keine Bezügebestandteile!) in den Topf geworfen um besser dazustehen (Corona Prämie, Ehefraugehalt fiktiv etc.). Also war ich da sehr konservativ. Gerne lasse ich mich eines besseren belehren aber bisher als einzige Zulage (neben Familienzuschlag etc) nur Sturkurzulage m.D. weil diese ja auch jedem Beamten der Besoldungsgruppe unterschiedslos zusteht wie es im Urteil erwähnt ist.

Müsste die nicht JEDER Besoldungsgruppe zustehen?
Dann wird sie nämlich weggelassen.

Böswilliger Dienstherr

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Also ich hab jetzt folgendes veranstaltet:
- Prekariatsschwelle richtig berechnet (nachweisbar) für BW 2011 bis 2024
- Das Kindergeld zwei Kinder für die Jahre 2011 bis 2024 ermittelt
- Das Nettoeinkommen der jeweils niedrigsten Stufe Ermittelt:
  - 4K Netto, Verheiratet halber Zuschlag Ehegatte Beamter, 100% Arbeit, Strukturzulage mD, Steuerklasse 3, keine Kirchensteuer, Freibetrag Kind: 1, ohne PKV
- Die Daten der PKV aus dem BesAnpG 2022 genommen und nach vorne wie hinten in der Zeit mit dem Mittelwert der Entwicklung nach vorn und nach hinten durch die Zeit projiziert.

Das ganze dann (fast) wie vom BVerfG (also ohne steuerliche Anrechenbarkeit PKV, weil Werte eh seltsam angesetzt vom FM (50% anstatt 70%) durchgerechnet:

Bezüge in Gesamthöhe inklusive Bezügebestandteile (Sturkurzulage, etc.). Brutto minus Steuern im jeweiligen Steuerjahr minus PKV plus Kindergeld für zwei Kinder.

macht dann folgendes (Überschlags-)Ergebnis:

JAHR / NETTO / SCHWELLE /DIFFERENZ

2011/ 29.436,35/ 34.029,03/ -4.592,69
2012/ 29.848,03/ 35.033,45/ -5.185,42       
2013/ 29.872,93/ 36.012,26/ -6.139,33
2014/ 30.459,93/ 37.136,13/ -6.676,20
2015/ 31.578,14/ 38.015,14/ -6.437,00
2016/ 32.489,89/ 38.815,54/ -6.325,65
2017/ 33.305,45/ 40.146,52/ -6.841,07
2018/ 33.981,94/ 41.454,98/ -7.473,04
2019/ 35.075,24/ 42.944,94/ -7.869,70
2020/ 35.977,92/ 43.850,88/ -7.872,96
2021/ 36.388,40/ 44.932,80/ -8.544,40
2022/ 36.486,14/ 46.235,52/ -9.749,39
2023/ 46.573,62/ 48.046,08/ -1.472,46
2024/ 49.328,45/ 50.651,52/ -1.323,07

Hinweis: A5 bis 2022 dann A7
Das ist alles nur näherungsweise aber schon nah dran. Möge jemand bessere Zahlen besorgen :D

Man merkt insbesondere sehr schön, wie sie versucht haben 2022 der ersten Klatsche aus Karlsruhe beizukommen in dem man die Unteren Besoldungsgruppen geschnitten hat und A7 der neue Standard war. Hier braucht man allerdings gar nicht erst in die zweite Prüfungsstufe des aktuellen Urteils eintauchen weil auch hier gerissen wird. Insofern werde ich versuchen die Berechnung zu verfeinern, auf meinen Fall zu konkretisieren und meiner Klage beizufügen.

PS: Es ist viel schlimmer als gedacht, weil ich die PKV nur einmal abgezogen habe ansatt 12x

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2014 -11.194,45
2015 -10.957,78
2016 -10.841,70
2017 -11.640,04
2018 -13.289,62
2019 -13.750,74
2020 -13.873,68
2021 -15.617,40
2022 -16.957,24
2023 -9.071,92
2024 -9.335,40

Welche Zulagen von A7/1 hast du denn reingerechnet bzw. rausgelassen?

Ich habe die Sturkturzulage m.D. mit einberechnet. Sonst habe ich zunächst alles ausgelassen. Baden-Württemberg war ja in seinem Gesetz sehr kreativ und hat alles mögliche (auch keine Bezügebestandteile!) in den Topf geworfen um besser dazustehen (Corona Prämie, Ehefraugehalt fiktiv etc.). Also war ich da sehr konservativ. Gerne lasse ich mich eines besseren belehren aber bisher als einzige Zulage (neben Familienzuschlag etc) nur Sturkurzulage m.D. weil diese ja auch jedem Beamten der Besoldungsgruppe unterschiedslos zusteht wie es im Urteil erwähnt ist.

Müsste die nicht JEDER Besoldungsgruppe zustehen?
Dann wird sie nämlich weggelassen.
Erstens WELCHE?? und zweitens... NEIN:

"Für die anzustellende Bewertung sind die Bezüge in ihrer Gesamthöhe der Berechnung
zugrunde zu legen. Neben dem Grundgehalt sind daher solche Bezügebestandteile zu be-
rücksichtigen, die allen Beamten einer Besoldungsgruppe unterschiedslos gewährt wer-
den (vgl. BVerfGE 139, 64 <111 f. Rn. 93>; 140, 240 <278 Rn. 72>; 155, 1 <36 Rn. 73>). Maß-
geblich sind die niedrigste vom Dienstherrn für aktive Beamte ausgewiesene Besoldungs-
gruppe und die niedrigste Erfahrungsstufe (vgl. BVerfGE 155, 1 <36 Rn. 74 f.>). Bei der

Ermittlung des Nettoeinkommens sind die Kosten einer die Beihilfeleistungen des Dienst-
herrn ergänzenden Krankheitskosten- und Pflegeversicherung in Abzug zu bringen. Ge-
währt der Dienstherr freie Heilfürsorge oder erhöht er den Beihilfesatz, wirkt sich dies auf
die Höhe des Nettoeinkommens aus (vgl. BVerfGE 140, 240 <286 f. Rn. 94>; 155, 1 <36 f.
Rn. 76>). Vom Bruttoeinkommen abzuziehen sind die Steuern. Dabei ist auch die Absetz-
barkeit der Kosten der Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen. Hinzuzurech-
nen ist das Kindergeld (vgl. BVerfGE 99, 300 <315, 321>; 155, 1 <38 Rn. 79>)."

LehrerBW

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2023 -9.071,92
2024 -9.335,40

Eigentlich schon heftig der Minusbetrag😡
Wie bist denn genau auf die Ergebnisse gekommen? Ich lande irgendwie immer drunter 🤔
Was meinst denn mit „ Verheiratet halber Zuschlag Ehegatte“? Gehst du von einem Beamtenehepaar aus?
Was meinst du mit „ Freibetrag Kind: 1, ohne PKV“?


Böswilliger Dienstherr

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Eigentlich schon heftig der Minusbetrag😡
Wie bist denn genau auf die Ergebnisse gekommen? Ich lande irgendwie immer drunter 🤔
Was meinst denn mit „ Verheiratet halber Zuschlag Ehegatte“? Gehst du von einem Beamtenehepaar aus?
Was meinst du mit „ Freibetrag Kind: 1, ohne PKV“?

Hallo LehrerBW :D

Vorab: Ja meine Differenzen MÜSSEN geringer sein als sie jetzt sind.

Ich habe die Basisdaten BW aus "Tabelle A.7.1 Median der Äquivalenzeinkommen in Euro nach Bundesländern*)" gezogen (aus beiden Tabellen) von 2005 bis 2024. Dann auf die Familie erhöht (2,3) und nach unten begrenzt (0,8) und aufs Jahr hochgerechnet.

Ergibt:
Prekaritätsschwelle

Danach habe ich wie folgt gerechnet:
Ich musste mehrere (in mathematischer Sprache) "notwendige" Bedingungen einsetzen, da mir die "hinreichenden" Bedingungen nicht alle vorliegen. Heißt: mir fehlen noch harte Daten, weshalb ich zu ein paar Tricks greife die mir helfen, annähernd richtig zu liegen.

1. Kindergeld sind harte Daten (2024 = 6000 € für 2 Kinder) Damit hätten wir das Kindergeld
2. Für die Beihilfe habe ich auf das BesAnpG 2022 von BW zurückgegriffen. Die dortigen Daten sind seitens des FM "geschönt" zugunsten der Beamten in denen sie 50% PKV annehmen anstatt 70%, was den Abzug vom Netto natürlich günstigerwiese  noch erhöht und die Differenz zur Mindestbesoldung ebenso. Da die sich selbst so ein Ei gelegt haben, nehme ich das dankend an. Harte daten von denen sind 2020 bis 2022. Von denen selbst projizierte Daten sind 2014 bis 2019. Ich habe dann die Steigerungen (Mittelwert) in die Zukunft (+) sowie in die Vergangenheit (-) fortgeschrieben. Damit hätten wie die PKV.
3. Ermittlung des Nettos des kleinsten Beamten in der kleinsten Stufe:
    - A5 bis 2023
    - A7 ab 2023
    - Nutzung des Rechners hier auf der Website des Forums.
    - Kleinste Gruppe, kleinste Stufe, verheiratet halber Zuschlag (Ehegatte Beamter), 100% Arbeit, Strukturzulage mD, Steuerklasse 3, keine Kirchensteuer, Freibetrag Kind 1, PKV -ohne- (vorerst).

Endberechnung später:
Besoldung Netto minus PKV plus Kindergeld
(hier brauche ich noch Hilfe mit der steuerlichen Anrechenbarkeit der PKV)


Beispielhaft zwei Berechnungen für BW 2024 A7 Stufe 1:

2 Kinder, verheiratet, 100 %, Strukturzulage mD, Steuerjahr 2024, Steuerklasse III, Kirchensteuer 0, Kinderfreibetrag 0, PKV 0.

NETTO: 43.968,04
(Zuschläge FamzEhe 166,36, FamzKi1 145,45, FamzKi2 145,45, ErhKi1 52,38, ErhKi2 471,42)

2 Kinder, verheiratet- halber Zuschlag, 100 %, Strukturzulage mD, Steuerjahr 2024, Steuerklasse III, Kirchensteuer 0, Kinderfreibetrag 1, PKV 0.

NETTO: 43.225,88
(Zuschläge FamzEhe 83,18, FamzKi1 145,45, FamzKi2 145,45, ErhKi1 52,38, ErhKi2 471,42)

Ich habe mich durch deine Frage nun inspirieren lassen, den Ehegatten "zivil" zu stellen und den Kinderfreibetrag (Abzug von der Steuer anstatt Kindergeld) jetzt wegzulassen. Ich rechne meine Differenzen heute nochmal neu.
Danke für den Input.

Kannst mir gerne deinen Rechenweg oder deinen Bedingungen aufzeigen, damit ich meine auch verbessern kann.

LG Böswilliger Dienstherr


BeamtB

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Guten Morgen zusammen,

hat jemand von den sehr aktiven Forumteilnehmer aus BW @Böswilliger Dienstherr @LehrerBW @Ozymandias schon Widerspruch für 2025 (nach dem historischen 19.11.25) eingelegt und das Urteil oder Teile dessen mit einfließen lassen?

Falls ja wäre es super, diese(n) zur Verfügung zu stellen. Das Umschreiben von Mustern für Personen, die nicht so tief i.d. Materie stecken ist echt herausfordernd.

Viele Grüße

Böswilliger Dienstherr

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Guten Morgen zusammen,

hat jemand von den sehr aktiven Forumteilnehmer aus BW @Böswilliger Dienstherr @LehrerBW @Ozymandias schon Widerspruch für 2025 (nach dem historischen 19.11.25) eingelegt und das Urteil oder Teile dessen mit einfließen lassen?

Falls ja wäre es super, diese(n) zur Verfügung zu stellen. Das Umschreiben von Mustern für Personen, die nicht so tief i.d. Materie stecken ist echt herausfordernd.

Viele Grüße

Ich bin Mitglied beim DBB BW, beziehungsweise einer untergeordneten Gewerkschaft. Die geben jedes Jahr Widerspruchsvorlagen per Mail raus. Sehr bequem.


LehrerBW

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Guten Morgen zusammen,

hat jemand von den sehr aktiven Forumteilnehmer aus BW @Böswilliger Dienstherr @LehrerBW @Ozymandias schon Widerspruch für 2025 (nach dem historischen 19.11.25) eingelegt und das Urteil oder Teile dessen mit einfließen lassen?

Falls ja wäre es super, diese(n) zur Verfügung zu stellen. Das Umschreiben von Mustern für Personen, die nicht so tief i.d. Materie stecken ist echt herausfordernd.

Viele Grüße

Hoffe, dass zeitnah vom VBE noch was kommt.

BeamtB

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https://www.gdp.de/nrw/de/stories/2025/11/jetzt-erst-recht-musterwidersprueche-amtsangemessene-besoldung-versorgung-2025

Der hier wäre passend, NRW durch BW ersetzen.

Der ist mir in einem Parallelthread auch schon aufgefallen, bin mir nur nicht sicher ob der in der Form für mich ausreicht, da ich in A13 mit 3 Kindern eingruppiert bin. Sprich dann eher aus der Verletzung des Abstandsgebotes profitiere, wenn die Mindestbesoldung angehoben wird. (hoffentlich) Darin steht aber nichts in dem Widerspruch.

Zudem steht i.d. Widerspruch was von "Hinzukommt, dass mit der gesetzlichen Besoldungsanpassung 2024/25 ein Wechsel vom Modell der Alleinverdienerfamilie zum Modell der Mehrverdienerfamilie mit einer Anrechnung eines Ehegatteneinkommens bei der Berechnung stattgefunden hat, der verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet.", da bin ich mir jetzt auch nicht so sicher ob das passt.

Wartet ihr noch auf "gute" Widersprüche oder habt ihr euch etwas selber "zusammengeschustert", weils darauf nicht ankommt? Irgendwo habe ich gelesen, dass insb. die Klagebegründung wichtig ist, nicht so sehr der Widerspruch. Aber sicher bin ich mir nicht. Ich habe den Überblick verloren...


Ozymandias

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In BW sollte der Widerspruch m.E. auf den neuen Beschluss hinweisen und die Anrechnung des Partnereinkommens bemängeln. Damit ist dann alles gesagt was man als Laie sagen kann.

Ein Widerspruch braucht im Prinzip gar keine Begründung und kann in einer Klage immer nachgereicht werden. Auf die ganzen Widersprüche wurde aber noch nie individuell eingegangen, da gab es immer die gleichen Textbausteine als Antwort, egal was man geschrieben hatte... da es ein absolutes Masseverfahren ist.

Für das 3. Kind müsste theoretisch weiterhin ein eigener Widerspruch eingereicht werden. Kann nicht schaden, aber da es mittlerweile fast 1000 Euro für das 3. Kind gibt, halte ich das eher für ausgeurteilt.

Aber da alles auch irgendwie zusammenhängt und man nicht weiß, was gemacht wird, würde ich dennoch weiterhin einen Widerspruch für das 3 Kind extra empfehlen.

LehrerBW

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Versuch einer Berechnung für 2024

Einverdienerhaushalt + Frau + 2 Kinder
Prekariatsschwelle:
2024 bei  50651,52
Ergibt eine Mindestbesoldung von:
50651,52 €
+ 5337 € (Krankenkasse)
- 6000 € (Kindergeld von 2024)
= 49 988 € Mindestbesoldung fürs Jahr 2024
Aus Steuerklasse III ergibt sich dann erst eine Mindestbesoldung bei der Stufe
A 10/6 mit:
(Erst hier ist die Besoldung wieder verfassungsgemäß)

Monats-Brutto:        4768.96 €
netto bleiben:          4192.46 € (Steuerjahr 2024)

Jahres-Brutto:         57227.52 €
netto bleiben:         50309.52 € (Steuerjahr 2024)

Im Jahr 2024 A7/1 nettoverdienst:
Monats-Brutto:         3729.68 €
netto bleiben:          3426.18 € (Steuerjahr 2024)

Jahres-Brutto:         44756.16 €
netto bleiben:         41114.16 € (Steuerjahr 2024)

Fehlbetrag:
9195€ jährlich
765€ monatlich


@Böswilliger Dienstherr...ich glaub der unterschiedliche Betrag kommt zustande weil du nur den hälftigen Verheiratetenzuschlag genommen hast...hier müsste ja eigentlich der volle genommen werden weil ja nicht jeder Beamte mit einem weiteren verheiratet ist.

Das mit der steuerlichen Anrechenbarkeit der PKV ist mir ehrlich gesagt nicht klar. Kann sein, dass da bei mir der Fehler liegt. Muss der schon in die Berechnung der Alimentation mit einfließen?
« Last Edit: 25.11.2025 12:02 von LehrerBW »

1000Baht

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50651,52 €
+ 5337 € (Krankenkasse)
- 6000 € (Kindergeld von 2024)
Wenn es auch nicht viel ändert:
- Krankenkasse und + Kindergeld

LehrerBW

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50651,52 €
+ 5337 € (Krankenkasse)
- 6000 € (Kindergeld von 2024)
Wenn es auch nicht viel ändert:
- Krankenkasse und + Kindergeld

Zur Mindestalimentation müssen doch die PKV hinzugezählt und das Kindergeld wieder abgezogen werden, oder?

1000Baht

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Zur Mindestalimentation müssen doch die PKV hinzugezählt und das Kindergeld wieder abgezogen werden, oder?
Sorry, du hast natürlich recht, ich hatte einen Lesefehler drin und Besoldung mit Mindestalimentation vertauscht!

Böswilliger Dienstherr

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Ich brauche mal Hilfe XD:

"Für die anzustellende Bewertung sind die Bezüge in ihrer Gesamthöhe der Berechnung
zugrunde zu legen. Neben dem Grundgehalt sind daher solche Bezügebestandteile zu be-
rücksichtigen, die allen Beamten einer Besoldungsgruppe unterschiedslos gewährt wer-
den (vgl. BVerfGE 139, 64 <111 f. Rn. 93>; 140, 240 <278 Rn. 72>; 155, 1 <36 Rn. 73>). Maß-
geblich sind die niedrigste vom Dienstherrn für aktive Beamte ausgewiesene Besoldungs-
gruppe und die niedrigste Erfahrungsstufe (vgl. BVerfGE 155, 1 <36 Rn. 74 f.>). Bei der
Ermittlung des Nettoeinkommens sind die Kosten einer die Beihilfeleistungen des Dienst-
herrn ergänzenden Krankheitskosten- und Pflegeversicherung in Abzug zu bringen. Ge-
währt der Dienstherr freie Heilfürsorge oder erhöht er den Beihilfesatz, wirkt sich dies auf
die Höhe des Nettoeinkommens aus (vgl. BVerfGE 140, 240 <286 f. Rn. 94>; 155, 1 <36 f.
Rn. 76>). Vom Bruttoeinkommen abzuziehen sind die Steuern. Dabei ist auch die Absetz-
barkeit der Kosten der Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen. Hinzuzurech-
nen ist das Kindergeld (vgl. BVerfGE 99, 300 <315, 321>; 155, 1 <38 Rn. 79>)."

Müsste man also so vorgehen?:

Brutto ermitteln (erledigt)
Hier bereits PKV (ca.80 % Anrechenbarkeit) abziehen um ZvE zu vermindern.
Steuern errechnen StKl 3
Steuern vom Brutto abziehen = Netto
PKV vom Netto abziehen (100%)

In der Rechnung heben sich KiGe und PKV hier und da mehr oder minder einfach auf