Beamte und Soldaten > Beamte Baden-Württemberg

Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam

<< < (4/25) > >>

SpeedyG:

--- Zitat von: ara am 27.03.2024 15:37 ---Das LBV BW schreibt heute auf seiner Seite:

"Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Kostendämpfungspauschale

Mit Urteil vom 21. März 2024 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Einzelfall entschieden (Az. 5 C 5.22), dass die Regelung zur beihilferechtlichen Kostendämpfungspauschale in Baden-Württemberg (§ 15 Abs. 1 Satz 5 der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg) unwirksam ist. Der Grund: Es gibt keine hinreichend bestimmte gesetzliche Ermächtigung.

Dem Kläger, einem Professor der Besoldungsgruppe W 3, wurde deshalb mit dem Urteil eine höhere Beihilfe zugesprochen. Über diesen Einzelfall hinaus wurde § 15 Abs. 1 Satz 5 der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg vom Bundesverwaltungsgericht nicht allgemein aufgehoben oder für unwirksam erklärt. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt dem Land noch nicht vor. Sobald sie vorliegt, wird das Ministerium für Finanzen die Urteilsbegründung auswerten und die Auswirkungen über den Einzelfall hinaus für alle beihilfeberechtigten Personen des Landes bewerten.
Dabei steht im Vordergrund, wie eine rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann. Es wird also noch etwas Zeit brauchen, bis mögliche Widersprüche bearbeitet werden können. Denn dafür muss die Urteilsbegründung vorliegen.

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung wird dann aktiv auf Widersprüche zurückkommen. Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohnehin schon sehr ausgelastet sind, bitten wir, von schriftlichen oder telefonischen Anfragen zum Stand des Verfahrens abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.[/i]"

Hier wird es jetzt als Einzelfall beschrieben, diese Darstellung deckt sich nicht mit der bisherigen Berichterstattung.

Und damit ein freudiges "Hallo" in die Runde, nach jahrelangem stillem Mitlesen ist dies mein erster Beitrag in diesem Forum - vielen Dank für all die guten Diskussionen und Informationen!

--- End quote ---

Sonst geht's denen aber noch gut?! Dann sollen sie halt mal Personal einstellen oder wieso müssen wir so lange auf unsere Kostenerstattungen warten?

Jackson1336:

--- Zitat von: SpeedyG am 27.03.2024 19:58 ---Sonst geht's denen aber noch gut?! Dann sollen sie halt mal Personal einstellen oder wieso müssen wir so lange auf unsere Kostenerstattungen warten?

--- End quote ---

Genau LBV, stellt bitte sofort 50 neue Mitarbeitende ein, damit man das Gerichtsurteil von letzte Woche direkt bearbeiten kann und jeder eine Frage zum Stand des Verfahrens stellen kann....

Immer locker bleiben

Bannockburn:

--- Zitat von: SpeedyG am 27.03.2024 19:58 ---Sonst geht's denen aber noch gut?! Dann sollen sie halt mal Personal einstellen oder wieso müssen wir so lange auf unsere Kostenerstattungen warten?

--- End quote ---

Die haben dasselbe Problem wie der restliche ÖD: Zu wenig Personal und keinen, der sich auf die Stellen bewirbt. Wegen Dingen wie der Kostendämpfungspauschale ;-)

Bruce Springsteen:

--- Zitat von: Jackson1336 am 27.03.2024 20:43 ---Genau LBV, stellt bitte sofort 50 neue Mitarbeitende ein, damit man das Gerichtsurteil von letzte Woche direkt bearbeiten kann und jeder eine Frage zum Stand des Verfahrens stellen kann....

--- End quote ---
Das hat damit nix zu tun. Die LBV hat ihren Personalschlüssel schon seit Jahren nicht angepasst. Die kommen ja schon seit jeher nicht hinterher.

Ich habe mich 2011 dort beworben und da war schon krasses "Fehlmanagement" ersichtlich...

LehrerBW:
In einer mail an die Mitglieder und auf der aktuellen Seite geht der VBE davon aus, dass die Landesregierung keine Rechtsmittel einlegen wird zur Beibehaltung der Pauschale.

https://www.vbe-bw.de/meldung/vbe-und-bbw-fordern-sofortige-abschaffung-der-kostendaempfungspauschale/

"Mit dem Nein zur Kostendämpfungspauschale hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine
weitere Sparmaßnahme aus dem Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 gekippt. Wir gehen davon aus,
dass das Land auf eine Rechtskorrektur zur Beibehaltung der Kostendämpfungspauschale
verzichtet. Die Belastung der Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger durch eine solche Regelung ist nicht mehr gerechtfertigt, insbesondere vor
dem Hintergrund, dass in den vergangenen Jahren bereits viele Länder diese Maßnahme
aufgegeben haben. Angesichts der aktuellen Entwicklungen im Beihilferecht und unter
Berücksichtigung der jüngsten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Unwirksamkeit
dieser Regelung gibt es dringenden Handlungsbedarf.!

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version