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Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam

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Poincare:

--- Zitat von: Landesdiener am 03.04.2024 12:22 ---Ich stelle mir die Frage, ob die Kostendämpfungspauschale nur im Widerspruchs-Fall zurück gezahlt wird oder ob es für alle eine Rückzahlung gibt, wie es zum Beispiel bei der widerrechtlich abgesenkten Eingangsbesoldung der Fall war. Die zweite Option setzt natürlich voraus, dass keine andere Form der Kostendämpfungspauschale eingeführt wird.

--- End quote ---

Wenn sie nicht nachzahlen müssen, zahlen sie nicht nach, so einfach ist das. Ich bin auch sehr gespannt, ich glaube noch nicht daran, dass sie tatsächlich wegfallen wird. Wir werden sehen...
Ich habe bisher noch keinen Widerspruch eingelegt, warte jetzt aber zumindest mit dem Einreichen für das aktuelle Jahr noch ein wenig ab, was passieren wird.

Versuch:

--- Zitat von: Poincare am 10.04.2024 13:13 ---
--- Zitat von: Landesdiener am 03.04.2024 12:22 ---Ich stelle mir die Frage, ob die Kostendämpfungspauschale nur im Widerspruchs-Fall zurück gezahlt wird oder ob es für alle eine Rückzahlung gibt, wie es zum Beispiel bei der widerrechtlich abgesenkten Eingangsbesoldung der Fall war. Die zweite Option setzt natürlich voraus, dass keine andere Form der Kostendämpfungspauschale eingeführt wird.

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Wenn sie nicht nachzahlen müssen, zahlen sie nicht nach, so einfach ist das. Ich bin auch sehr gespannt, ich glaube noch nicht daran, dass sie tatsächlich wegfallen wird. Wir werden sehen...
Ich habe bisher noch keinen Widerspruch eingelegt, warte jetzt aber zumindest mit dem Einreichen für das aktuelle Jahr noch ein wenig ab, was passieren wird.

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Frist ist 1 Monat nach bescheid

Bruce Springsteen:

--- Zitat von: Bauernopfer am 28.03.2024 21:59 ---
--- Zitat von: Versuch am 28.03.2024 18:42 ---
--- Zitat von: Bauernopfer am 28.03.2024 18:39 ---
--- Zitat von: Bruce Springsteen am 28.03.2024 12:36 ---
--- Zitat von: Jackson1336 am 27.03.2024 20:43 ---Genau LBV, stellt bitte sofort 50 neue Mitarbeitende ein, damit man das Gerichtsurteil von letzte Woche direkt bearbeiten kann und jeder eine Frage zum Stand des Verfahrens stellen kann....

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Das hat damit nix zu tun. Die LBV hat ihren Personalschlüssel schon seit Jahren nicht angepasst. Die kommen ja schon seit jeher nicht hinterher.

Ich habe mich 2011 dort beworben und da war schon krasses "Fehlmanagement" ersichtlich...

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Hast du dich damals bei der Landesamt für Besoldung und Versorgung beworben? ;)

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Ernsthaft?
Mich wundert nichts mehr, dass Beamte tlw. einen so miesen Ruf haben...zum Fremdschämen.
Der Inhalt ist deutlich wichtiger als die Form, noch dazu bei sowas banalen...

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Sorry, aber auch dem Inhalt konnte ich nichts abgewinnen. Als ob das LBV die einzige Landesbehörde mit Personalmangel wäre...

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@Bauernopfer: Ich schreibe hier nebenbei in Schnellschrift neben meinen Bescheiden, Kundschaft und Kollegen. Ich bin im Ausländerbereich - da geht alles nur "schnell". Wenn du, geliebter Kollege, dies nicht hast, wovon ich ausgehe und die Grammatik komplett einhalten kannst, sei es Dir gegönnt. Beim Bund sagten wir zu solchen Leuten, die gerne wegen banalen Dingen wie Anzugsordnung (irgendwo war immer ein Knopf auf), dass jene nur "Anzug könnten" - eben weil sie nichts anderes können. Muss jeder seine Gewichtigkeit anders def. Aber ich schweife ab..

Zum "Inhalt": ich hatte zum damaligen Zeitpunkt an die 50 Bewerbungsgespräche innerhalb von 3 Jahren erlebt. Der/die Landesamt für Besoldung war nur ein mickriger Teil vom Ganzen. Schon damals merkte man deren Personalnot, bei anderen war es überhaupt noch nicht ersichtlich. Nur darum geht es. Der Zustand jetzt, den jetzt gefühlt alle inne haben, war nur bei jenen mit als erstes erlebbar. Aus internen Berichten weiß ich, dass sich da - im Gegensatz zu anderen - so schnell nix ändern wird. Ob dir das jetzt jetzt "Inhaltlich" passt.. entscheide selbst.

Schreib ich sonst nie, aber nur für Dich, lieber/liebes/geliebte Bauernopfer: Fehler kannst behalten, Danke für die Aufmerksamkeit.

Poincare:

--- Zitat von: Versuch am 10.04.2024 19:04 ---
--- Zitat von: Poincare am 10.04.2024 13:13 ---
--- Zitat von: Landesdiener am 03.04.2024 12:22 ---Ich stelle mir die Frage, ob die Kostendämpfungspauschale nur im Widerspruchs-Fall zurück gezahlt wird oder ob es für alle eine Rückzahlung gibt, wie es zum Beispiel bei der widerrechtlich abgesenkten Eingangsbesoldung der Fall war. Die zweite Option setzt natürlich voraus, dass keine andere Form der Kostendämpfungspauschale eingeführt wird.

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Wenn sie nicht nachzahlen müssen, zahlen sie nicht nach, so einfach ist das. Ich bin auch sehr gespannt, ich glaube noch nicht daran, dass sie tatsächlich wegfallen wird. Wir werden sehen...
Ich habe bisher noch keinen Widerspruch eingelegt, warte jetzt aber zumindest mit dem Einreichen für das aktuelle Jahr noch ein wenig ab, was passieren wird.

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Frist ist 1 Monat nach bescheid

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Sorry, das war missverständlich. Ich warte mit dem Einreichen von Belegen, für 2024 ist bei mir noch kein Bescheid ergangen. Wenn die Kostendämpfung unrechtmäßig war, könnte ja eine Rückzahlung theoretisch auch ohne Widerspruch erfolgen. Aber das müsste man ja auch rechtfertigen, daher glaube ich nicht daran.

Ozymandias:
Die Vorgehensweise kann aber nach hinten losgehen, wenn das Gesetz geändert wird.
Die KD ist derzeit quasi nur unwirksam, da per Verordnung geregelt ist.

Nach Urteilsveröffentlichung kann das innerhalb von einer Woche geändert werden, so zb beim keez geschehen.

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