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Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
Kat95:
Eine Kollegin von mir hat diese Woche ein Schreiben vom LBV erhalten, dass Ihr Widerspruch als unzulässig zurückgewiesen wurde, weil Sie nicht innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Beihilfebescheid eingelegt hat.
Weiterhin steht drin, dass Sie die Kosten des Verfahrens trägt.
Ich hab noch keine Antwort auf irgendeinen meiner Widersprüche erhalten.
Sie hat genau wie ich den Vordruck verwendet und auch gegen die Erhöhung der Kostendämpfungspauschale Widerspruch eingelegt. Warum bekommt Sie so einen Bescheid, ist das zulässig?.
Wenn @LaBeVe eine ganz andere Antwort erhält. Habt ihr ne Ahnung?
Versuch:
Ich denke das passt, da man immer nur 1 Monat Zeit für einen Widerspruch hat.
Kosten sind da aber 0
Kat95:
Kann ich mir schwer Vorstellen, da das Urteil bezüglich der Kostendämpfungspauschale ja auch erst erging und uns dann die entsprechenden Musterbescheide dann erst zugesendet wurden. Aber mal sehen, dann sollte ich auch bald so einen bekommen.
Der Bescheid las sich aber eher so, als hätte man gegen den gesamtem Beihilfebescheid Widerspruch eingelegt und nicht gegen die Erhöhung der Kostendämpfungspauschale. Dann würde ich das mit der Frist auch noch verstehen.
Lassen wir uns überraschen ;)
Versuch:
--- Zitat von: Kat95 am 17.05.2024 12:50 ---Kann ich mir schwer Vorstellen, da das Urteil bezüglich der Kostendämpfungspauschale ja auch erst erging und uns dann die entsprechenden Musterbescheide dann erst zugesendet wurden. Aber mal sehen, dann sollte ich auch bald so einen bekommen.
Der Bescheid las sich aber eher so, als hätte man gegen den gesamtem Beihilfebescheid Widerspruch eingelegt und nicht gegen die Erhöhung der Kostendämpfungspauschale. Dann würde ich das mit der Frist auch noch verstehen.
Lassen wir uns überraschen ;)
--- End quote ---
Genauso wäre auch mein Verständnis:
Sobald du die pauschale hast zahlen müssen, hättest du innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen müssen.
So m.m.n. keine Chance, wenn es nicht für alle rückwirkend gestrichen wird.
Wusste ich leider auch nicht und bin nur 2023 und 24 so verfahren.
Neuling2016:
Anbei eine Aktualisierung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Kostendämpfungspauschale vol LBV
https://lbv.landbw.de/-/aktualisierung-entscheidung-des-bundesverwaltungsgerichts-zur-kostend%C3%A4mpfungspauschale
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