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Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
Ozymandias:
--- Zitat ---Über diesen Einzelfall hinaus wurde § 15 Abs. 1 Satz 5 der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg vom Bundesverwaltungsgericht nicht allgemein aufgehoben oder für unwirksam erklärt.
--- End quote ---
Sagt die Urteilsbegründung nicht genau das Gegenteil?
Mittlerweile kann man fast von einem Axiom reden, wenn eine Regierung von einem Einzelfall spricht, folgt danach Biegung der Wahrheit, um es freundlich auszudrücken.
KVBW hat fast 1:1 im Newsletter davon berichtet:
--- Zitat ---mit Urteil vom 21. März 2024, Az. 5 C 5.22, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem Einzelfall entschieden, dass die Regelung zur beihilferechtlichen Kostendämpfungspauschale in Baden-Württemberg (§ 15 Absatz 1 Satz 5 der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg - BVO) unwirksam ist. Der Grund: Es gibt keine hinreichend bestimmte gesetzliche Ermächtigung. Dabei hat das BVerwG die Regelung in Baden-Württemberg nicht allgemein für unwirksam erklärt.
Die Entscheidung des Gerichtes bewirkt nicht, dass die betreffende Regelung ab sofort nicht mehr anzuwenden ist. Die Beihilfestellen sind in ihrem Verwaltungshandeln an die BVO und die einschlägigen Rechtsgrundlagen gebunden.
Zwischenzeitlich liegt der Entscheidungswortlaut vor. Die schriftlichen Urteilsgründe werden vom Ministerium für Finanzen ausgewertet und die Auswirkungen über den Einzelfall hinaus für alle nach baden-württembergischem Recht beihilfeberechtigten Personen sowie für anhängige Widersprüche bewertet. Dabei steht im Vordergrund, wie eine rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Erst danach kann der KVBW sachgerecht über bereits eingelegte und noch eingehende Widersprüche entscheiden. Die anhängigen Rechtsbehelfe werden von uns von Amts wegen weiterbearbeitet. Sie helfen uns sehr, wenn Sie bis dahin von Sachstandsanfragen absehen.
Vielen Dank!
--- End quote ---
Zerot:
--- Zitat von: LehrerBW am 28.06.2024 12:09 ---Der Richterbund BW klagt schon gegen das 4 Säulen Unrecht.
Richtig ätzend fand ich, dass der Rosenberger die Streichung der untersten Besoldungsgruppen und die besoldungsgruppenabhängige Zuschlagsorgie um die Grundalimentation herzustellen regelrecht abgefeiert hat.
In regelrechter Bücklingsmanier 🤮
--- End quote ---
Gibts da schon was neues? Hat jemand News hierzu? Konnte leider auf der Homepage vom Richterbund nichts finden
LehrerBW:
--- Zitat von: Zerot am 05.07.2024 10:02 ---
--- Zitat von: LehrerBW am 28.06.2024 12:09 ---Der Richterbund BW klagt schon gegen das 4 Säulen Unrecht.
Richtig ätzend fand ich, dass der Rosenberger die Streichung der untersten Besoldungsgruppen und die besoldungsgruppenabhängige Zuschlagsorgie um die Grundalimentation herzustellen regelrecht abgefeiert hat.
In regelrechter Bücklingsmanier 🤮
--- End quote ---
Gibts da schon was neues? Hat jemand News hierzu? Konnte leider auf der Homepage vom Richterbund nichts finden
--- End quote ---
Es gab die Stellungnahme vom letzten Mai
https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/5-2023
Und die Aussage von BBW, GEW und VBE dass dagegen seitens des DRB BW geklagt sowie des LBVs und Finanzministeriums, dass wegen der Klage Widersprüche automatisch ruhegestellt werden.
Seither gibt’s nichts Neues 🤷♂️
Für mich liegt im 4 Säulen Modell die Wurzel allen Übels da man seitens des BBW es ohne Protest hingenommen hat, dass wesentliche Teile der Besoldung über abschmelzende Zuschläge gewährt wird.
Dann muss man sich nicht wundern wenn sie das jetzt wieder mit dem gleichen Schema beim Partnereinkommen versuchen 😡
Ozymandias:
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/drucksachen/17_7092.pdf
Der Obelix:
Noch ein kleines Bonbon für die Hamburger Beamtinnen und Beamten:
Während der allgemeine Lohn (NLI) von 2009-2024 um 56,8 % gestiegen ist, ist die Besoldung von Euch um 36,47 % gestiegen ( A 11 ). Der Nominallohnindex ist als Indikator allgemein anerkannt und als statistischer Faktor nutzbar.
Ihr liegt also nur ca 20% hinter der allgemeinen Lohnentwicklung zurück.
Die aktuelle A11 Besoldung EIngangsstufe müsste also um 728 € monatlich steigen, damit man zumindest mit der allgemeinen Lohnentwicklung mithält.
728€ jeden Monat. Bitte belegt mir dass ich mich da irgendwie verrechnet habe da ich es nicht glauben kann....
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