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Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam

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Ozymandias:
Wie soll die Rückwirkung funktionieren?

Baden-Württemberg hat keinen besonders gute Historie mit ihren Haushaltsbegleitungsgesetzen vor Gericht.
BVerfG hat die Eingangsbesoldung kassiert und und und.

Hier scheint man mal wieder eine verfassungswidrige Regelung und Bestandskraft durchsetzen zu wollen. Am Ende gewinnen vielleicht 10 Leute die letzte Instanz und bekommen ihre paar Kröten zurück. Der Rest ist dann vorzeitig bestandskräftig geworden.

Für 2024 bekommt man es vielleicht noch mit unechter Rückwirkung hin.
Für alle Jahre davor eher nicht. Bin aber auch kein Rückwirkungsverfassungsexperte. Aber Gesetze in 2013 sollte der Gesetzgeber nicht mehr rückwirkend ändern können.

LehrerBW:
Unser Land ist unter grün-rot zum Saftladen verkommen.
Wenn jetzt da die CDU noch mitmacht und diese unselige Gesetzgebung stützt, dann weiß ich nicht mehr, wem man als Beamter noch vertrauen kann.

Malkav:

--- Zitat von: LehrerBW am 19.09.2024 07:56 ---Unser Land ist unter grün-rot zum Saftladen verkommen.
Wenn jetzt da die CDU noch mitmacht und diese unselige Gesetzgebung stützt, dann weiß ich nicht mehr, wem man als Beamter noch vertrauen kann.

--- End quote ---

Ich finde es immer irritierend, wenn Kolleginnen und Kollegen ernsthaft auf die jeweilige Opposition hoffen.

Man muss sich doch nur anschauen, was die jeweils anderen Landesverbände der jeweiligen Partei machen, wenn Sie in Regierungsverantwortung kommen. Jede demokratische Partei trägt in irgendeinem Bundesland Regierungsverantwortung und hat solchen Schwachsinn (extrem erhöhte leistungslose Bezügebestandteile, Anrechnug von teils fiktiven Partnereinkommen etc.) bereits mitbeschlossen. Es hat halt kein einziger Poltiker ein Interesse an signifikant höheren Personalausgaben. Das Geld will man als Politiker je nach Coleur lieber den Reichen nicht nehmen, den Bedürftigen geben oder für ganz andere politische Projekte nutzen.

Außerhalb der Verfassungs-/Verwaltungsgerichte hat das Berufsbeamtentum halt keine wirklichen Freunde.

axum705:
Es ist soweit: Übers Haushaltsbegleitgesetz 2025/2016 wird die Kostendämpfungspauschale ins Landesbeamtengesetz aufgenommen, und zwar wie angekündigt rückwirkend zum 01.01.2013. Hier die Begründung:

--- Zitat ---Mit der Kostendämpfungspauschale wird die Beihilfe für jedes Kalenderjahr gekürzt, in dem beihilfefähige Aufwendungen in Rechnungen gestellt sind. Die Kostendämpfungspauschale ist bisher in § 15 Absatz 1 der Beihilfeverordnung geregelt. Durch die Gesetzesänderung wird mit einem neuen § 78 Absatz 2a des Landesbeamtengesetzes (LBG) eine rechtssichere Rechtsgrundlage für die Kostendämpfungspauschale geschaffen. Einzelne Ausnahmen vom Abzug der Kostendämpfungspauschale werden im neuen § 78 Absatz 2a Satz 6 LBG ebenfalls gesetzlich geregelt. Zudem wird eine Ermächtigungsgrundlage in § 78 Absatz 2a Satz 7 LBG geschaffen, auf deren Grundlage die bisherigen Ausnahmen in der Beihilfeverordnung rechtssicher geregelt werden.
Die Gesetzesänderung gilt nicht nur für neu entstehende beihilfefähige Aufwendungen. Sie erfolgt auch rückwirkend bis zum 1. Januar 2013 und dient der Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. März 2024 (5 C 5.22). Der Landesgesetzgeber regelt durch die zeitlich gestaffelten Änderungen des LBG die materielle Rechtslage bei der Kostendämpfungspauschale so, wie sie seit dem Haushaltsbegleitgesetz 2013/14 und den kleineren Folgeänderungen bestand.
--- End quote ---

Man kann daher davon ausgehen, dass die bestehenden Widersprüche von LBV und KVBW abgewiesen werden. Der Städtetag BW gibt hierzu folgende weitere Erläuterung:

--- Zitat ---Teilweise haben Berufsverbände Bedenken angemeldet, ob der geplante Weg zur rückwirkenden Verankerung der Kostendämpfungspauschale im Landesbeamtengesetz einer rechtlichen Überprüfung standhalten kann. Sie verweisen darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht in seiner Urteilsbegründung darauf hingewiesen habe, dass eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage fehle, die auch nicht nachträglich geschaffen werden könne (Rn 25). Allerdings verweist das Bundesverwaltungsgericht in seiner Begründung dieser Ansicht auf BVerwG 2 C 18.21, Urteil vom 20. April 2023, wo es darum geht, dass das nachträgliche Inkrafttreten einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage eine Rechtsverordnung nicht heilt, die zuvor auf eine unzureichende Grundlage gestützt worden ist. Das Land wählt aber nun den Weg einer gesetzlichen Regelung und nicht einer erneuten Verordnung.
--- End quote ---

Zudem wird wieder die Flickschusterei kritisiert. Dem Land mangele es beim Beamten- und Besoldungsrecht an strategischem Vorausdenken. Es müsse dringend einen langfristigen und zukunftsorientierten Ansatz verfolgen, damit die Rahmenbedingungen des Beamtentums wettbewerbsfähig blieben.

Versuch:
Geht das rückwirkend?

Selbst für 2024 finde ich geht das nicht

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