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Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
AlxN:
Hätte denn hier jemand Interesse für den Fall der Fälle eine Sammelklage zu starten, falls das überhaupt in Frage kommt?
Oder lohnt sich der Aufwand bei den paar Kröten nicht, wenn der Geldwerte Anspruch ohnehin über die amtsangemessene Alimentation bzw. den Widerspruch gegen diese geltend gemacht werden kann?
Soweit ich mich erinnern kann, gibt es ja keine Möglichkeit für den Besoldungsgesetzgeber eine Kostendämpfungspauschale zu erheben, oder andere Einschnitte vorzunehmen, wenn man nicht mal die 115% Grenze reißt, sozusagen..
Sasaeng:
--- Zitat von: AlxN am 17.10.2024 23:40 ---Sammelklage
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???
Bauernopfer:
--- Zitat von: Bannockburn am 19.08.2024 10:08 ---Weiß nicht, ob das alle schon gesehen haben, aber das LBV hat eine Meldung zur Verkürzung der Bearbeitungszeit veröffentlicht vor einigen Tagen: https://lbv.landbw.de/-/beihilfe-so-verk%C3%BCrzen-sie-ihre-bearbeitungszeit-1
Das hilft natürlich den meisten kaum weiter, da das nur Hinweise auf die eh schon logischen Vorgehensweisen sind, aber am Ende gibt es auch noch einen Absatz zu "Direktabrechnung mit stationären Einrichtungen" - meine mich zu erinnern, hier mal gelesen zu haben, dass das bisher kaum einer nutzt, daher vielleicht für manche interessant.
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Das LBV ist nun offensichtlich dazu übergegangen, vor der endgültigen Beihilfeerstattung Abschlagszahlungen zu leisten um so die Verärgerung über die immer noch langen Bearbeitungszeiten zu minimieren. Ich habe heute ein Schreiben im Kundenportal sowie eine entsprechende Konto-Gutschrift vorgefunden.
Ozymandias:
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Freiburg&Datum=14.11.2024&Aktenzeichen=6%20K%20883%2F23
VG Freiburg, 14.11.2024 - 6 K 883/23
Dementsprechend ist festzustellen, dass es an einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, die auch nicht nachgeschoben werden könnte (vgl. BVerwG …), für die hier streitige Regelung des § 15 Abs. 1 Satz 5 BVO BW, welche eine besoldungsgruppenabhängige Kostendämpfungspauschale enthält, fehlt (vgl. hierzu ausführlich BVerwG, Urteil vom 21.03.2024 - 5 C 5.22 - juris Leitsatz und Rn. 9-24 m.w.N.).
Versuch:
--- Zitat von: Ozymandias am 12.01.2025 07:47 ---https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Freiburg&Datum=14.11.2024&Aktenzeichen=6%20K%20883%2F23
VG Freiburg, 14.11.2024 - 6 K 883/23
Dementsprechend ist festzustellen, dass es an einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, die auch nicht nachgeschoben werden könnte (vgl. BVerwG …), für die hier streitige Regelung des § 15 Abs. 1 Satz 5 BVO BW, welche eine besoldungsgruppenabhängige Kostendämpfungspauschale enthält, fehlt (vgl. hierzu ausführlich BVerwG, Urteil vom 21.03.2024 - 5 C 5.22 - juris Leitsatz und Rn. 9-24 m.w.N.).
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Machen sie aber trotzdem, oder?
Und die Verbände und Co. Sind relativ ruhig...
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