Widerspruchsbescheid nicht, aber vom LBV kam Anfang Februar 2025 das:
Sehr geehrter Herr XXXXXX,
wir bestätigen den Eingang Ihres Widerspruchs.
Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026 vom 17. Dezember 2024 (GBl. 2024, Nr. 114)
hat der Landesgesetzgeber die Rechtsgrundlage für die bisher in der Beihilfeverordnung geregelte Kostendämpfungspauschale rückwirkend und inhaltsgleich in § 78 Absatz 2a Landesbeamtengesetz (LBG) geregelt.
Aufgrund bereits anhängiger Gerichtsverfahren, die auch die Rechtmäßigkeit der Kostendämpfungspauschale auf Grundlage der Regelung in § 78 Absatz 2a LBG betreffen, wird Ihr
Widerspruch ruhend gestellt.
Sobald die Verfahren abgeschlossen sind, kommen wir aktiv auf Ihren Widerspruch zurück.
Wir bitten Sie, von schriftlichen oder telefonischen Anfragen zum Stand des Verfahrens abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Landesamt für Besoldung und
Versorgung Baden-Württemberg