Ich vermute eine Zahlung gem. § 23a TV-H ("Kinderzulage").
Diese beträgt 100 Euro und bei einer Teilzeitbeschäftigung von 50% damit 50 Euro (vgl. § 24 Abs. 2 TV-H).
§ 23a Abs. 2 TV-H regelt die Konkurrenzsituation.
Gem. § 23a Abs. 2 TV-H regelt die Konkurrenzsituation steht die Kinderzulage dann demjenigen zu, der das KiGe erhält, oder erhalten würde.
Ich würde dann diesen Kinderzulage, als Konkurenzfähig für das Beamtenverhältnis des Themenerstellers ansehen. Nach meiner Meinung ist der Ihm zustehende FamZ um min. diese 50€ seiner Partnerin zu kürzen, zumindest die FamZ Stufe 2.
Somit müsste das dann die Antwort sein, die der Themenersteller haben wollte, oder?
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