Autor Thema: Familienzuschlag Stufe1/Stufe2, Mann: Beamter, Frau: TV-H  (Read 1988 times)

Neuromancer

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Hallo zusammen,

in mittlerer Zukunft werde ich Bundesbeamter (Nach Einstellung im Sommer in einer Bundesoberbehörde erst E12, dann Möglichkeit nach 6 Monaten zur Verbeamtung) und habe eine Frage bzgl. dem Familienzuschlag.

Meine Frau arbeitet an einer TU die sich an den TV-H anlehnt, somit bekommt sie in ihrem 50%igen Teilzeitjob einen süßen Kinderzuschlag von 50€ (1 Kind aktuell, zweites Kind ist auf dem Weg :) ).

Wenn ich dann Bundesbeamter werde, so wird:

Stufe 1: Weil wir verheiratet sind, teilt sich laut Absatz 4 unser Familienzuschlag (weil verheiratet) auf die Hälfte? Wenn ich es richtig sehe gibt es aber im TV-H keinen Familienzuschlag (sondern nur einen Kinderzuschlag) bzgl. verheiratet, wird er dann trotzdem halbiert?

(4) 1Steht der Ehegatte eines Beamten, Richters oder Soldaten als Beamter, Richter, Soldat oder Angestellter im öffentlichen Dienst oder ist er auf Grund einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt und stünde ihm ebenfalls der Familienzuschlag der Stufe 1 oder einer der folgenden Stufen oder eine entsprechende Leistung in Höhe von mindestens der Hälfte der Stufe 1 des Familienzuschlages zu, so erhält der Beamte, Richter oder Soldat den Betrag der Stufe 1 des für ihn maßgebenden Familienzuschlages zur Hälfte; dies gilt auch für die Zeit, für die der Ehegatte Mutterschaftsgeld bezieht. 2§ 6 findet auf den Betrag keine Anwendung, wenn einer der Ehegatten vollbeschäftigt oder nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt ist oder beide Ehegatten in Teilzeit beschäftigt sind und dabei zusammen mindestens die regelmäßige Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung erreichen.
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Stufe 2: Wir werden dann zwei Kinder haben, laut Absatz 5 bekommt die Person, die das Kindergeld auf den Namen erhält, den Zuschlag, richtig? Hier wird dann nichts halbiert? Somit würde es hier Sinn machen das auf mich als Bundesbeamten zu ändern da ich mehr erhalte als meine Frau mit 50% Teilzeit?

(5) 1Stünde neben dem Beamten, Richter oder Soldaten einer anderen Person, die im öffentlichen Dienst steht oder auf Grund einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst nach beamtenrechtlichen Grundsätzen oder nach einer Ruhelohnordnung versorgungsberechtigt ist, der Familienzuschlag nach Stufe 2 oder einer der folgenden Stufen zu, so wird der auf das Kind entfallende Betrag des Familienzuschlages dem Beamten, Richter oder Soldaten gewährt, wenn und soweit ihm das Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz gewährt wird oder ohne Berücksichtigung des § 65 des Einkommensteuergesetzes oder des § 4 des Bundeskindergeldgesetzes vorrangig zu gewähren wäre; dem Familienzuschlag nach Stufe 2 oder einer der folgenden Stufen stehen der Sozialzuschlag nach den Tarifverträgen für Arbeiter des öffentlichen Dienstes, eine sonstige entsprechende Leistung oder das Mutterschaftsgeld gleich. 2Auf das Kind entfällt derjenige Betrag, der sich aus der für die Anwendung des Einkommensteuergesetzes oder des Bundeskindergeldgesetzes maßgebenden Reihenfolge der Kinder ergibt. 3§ 6 findet auf den Betrag keine Anwendung, wenn einer der Anspruchsberechtigten im Sinne des Satzes 1 vollbeschäftigt oder nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt ist oder mehrere Anspruchsberechtigte in Teilzeit beschäftigt sind und dabei zusammen mindestens die regelmäßige Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung erreichen.
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Wenn ich jetzt erst (vor Verbeamtung) nach TVöD-Bund bezahlt werde, dann bekommt meine Frau keine Abzüge, da nach TVöD-Bund keine Kinderzulage bezahlt wird, auch richtig ?


Vielen Dank im Voraus und einen schönen Start ins Wochenende!!

Neuromancer

Julianx1

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Moin mein Lieber,

ich glaube du bist etwas auf dem Holzweg. Deine Frau bekommt weder Familienzuschlag aufgrund beamtenrechtlicher Vorschriften, noch ist sie Versorgungsempfänger.

Meines Erachtens bekommst du trotzdem den Familienzuschlag wenn du nicht aus versehen etwas falsches angibst. Ein Anruf bei der Besoldungsstelle wird dir helfen. Aber Ich sage erstmal du erhältst den vollen Zuschlag nach Stufe 2.

Wer das Kindergeld bezieht spielt keine Rolle. Wichtiger ist ob du nach EStG Kindergeld berechtigt wärest. Beispiel: Meine Frau bekommt Kindergeld für 3 Kinder. Ich bekomme Kindergeld für 4 Kinder. Ich bekomme aber den Zuschlag für 7 Kinder.

Schönes We

Bastel

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Ist dir bewusst, dass du von der E12 auf eine A9 oder A10 fallen wirst? Das wird sich vermutlich nicht lohnen.

Asperatus

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@Neuromancer: Alles richtig erfasst.

@Julianx1: Es kommt hier darauf an, dass die Ehefrau "im öffentlichen Dienst steht".

Oberamtsfuzzi

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Wenn ich es richtig sehe gibt es aber im TV-H keinen Familienzuschlag (sondern nur einen Kinderzuschlag) bzgl. verheiratet, wird er dann trotzdem halbiert?
Nein, der ehebezogene Zuschlag wird nicht halbiert sondern nur dir ausgezahlt, da auf der anderen Seite gar keine Grundlage für die Auszahlung zu existieren scheint.

Neuromancer

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Danke euch für die Rückmeldung.

@Julianx1 und @Asperatus: Genau, im Gesetz steht:

(4) 1Steht der Ehegatte eines Beamten, Richters oder Soldaten als Beamter, Richter, Soldat oder Angestellter im öffentlichen Dienst oder ist er auf Grund einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt und stünde ihm ebenfalls der Familienzuschlag der Stufe 1 oder einer der folgenden Stufen oder eine entsprechende Leistung in Höhe von mindestens der Hälfte der Stufe 1 des Familienzuschlages zu, so erhält der Beamte, Richter oder Soldat den Betrag der Stufe 1 des für ihn maßgebenden Familienzuschlages zur Hälfte...

Somit hat glaube ich Asperatus (leider) recht.

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@Asperatus: Meinst du es wird sich hier doch tatsächlich aufteilen ? Es gibt ja eigentlich wirklich keine Grundlage (sprich keinen Familien-, sondern nur einen Kinderzuschlag)Wie siehst du die RM von @Oberamtsfuzzi?:
Wenn ich es richtig sehe gibt es aber im TV-H keinen Familienzuschlag (sondern nur einen Kinderzuschlag) bzgl. verheiratet, wird er dann trotzdem halbiert?
Nein, der ehebezogene Zuschlag wird nicht halbiert sondern nur dir ausgezahlt, da auf der anderen Seite gar keine Grundlage für die Auszahlung zu existieren scheint.

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@Bastel:
Ist dir bewusst, dass du von der E12 auf eine A9 oder A10 fallen wirst? Das wird sich vermutlich nicht lohnen.

Tatsächlich ist mir das bewusst. Werde mit E12/4 einsteigen und werde dann wohl auf die A10/3 switchen (Laut Personaler), da ich zum jetzigen Zeitpunkt 6 1/2 Jahre Berufserfahrung als Bachelor Ingenieur habe. Habe die Hoffnung dass mir doch mindestens A11 angeboten wird wenn ich ins Beamtentum wechsel...

Hab mir mal grob ausgerechnet (+-3 Monate) wann ich wo ca. Netto (ohne VBL, ohne Kirche, 2 Kinder) rauskomme:

E12/4 = 3926€ bis Dezember '27, dann
E12/5 = 4325€ bis Dezember '32, dann
E12/6 = 4512€

Folglich überall bereits -300€ PKV abgezogen und alle drei/vier Jahre nach BaL-Ernennung ein Aufstieg bis A13 (so ist die Stelle bewertet):
A10/3 = 3612€ bis Dezember '25, dann
A10/4 = 3763€ bis Dezember '28, dann
A11/5 = 4287€ bis Dezember '31, dann
A12/6 = 4700€ bis Dezember '35, dann
A13/7 = 5273€ bis Dezember '39, dann
A13/8 = 5184€ bis Dezember X

So würde sich das in der Theorie erst Ab Dezember 2031 lohnen.

Bastel

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Du musst bei deine Berechnung auch das entgangene Gehalt mit einbeziehen.

Das sind einige Tausender. Und wenn man die noch verzinst...

MoinMoin

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Und wenn dich halten will, dann dürfte die Zulagen zur Stufe 6 und darüber hinaus auch möglich sein.
Also theoretisch halt 20% der Stufe 2 als Entgelt dazugerechnet.
Also erst in 15 Jahren verdienst du als Beamter mehr.
Falls du bis dahin keine 13er oder 14 er Stelle gefunden hast.

Aber man wird ja nicht Beamter des Geldes wegen, oder?

Neuromancer

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Du musst bei deine Berechnung auch das entgangene Gehalt mit einbeziehen.

Das sind einige Tausender. Und wenn man die noch verzinst...

Die Differenz die ich weniger Erhalte wenn ich mich verbeamtet werde?
Wie meinst du das mit einbeziehen?

Wenn ich vlt doch als A11 reingehen kann (was aber anscheinend sehr selten sein soll), dann ändert das doch mehr als gedacht wenn man direkt die Zahlen sieht.

E12/4 = 3909€ bis Dezember '27, dann
E12/5 = 4309€ bis Dezember '32, dann
E12/6 = 4500€

A11/3 = 4025€ bis Dezember '25, dann
A11/4 = 4181€ bis Dezember '28, dann
A12/5 = 4591€ bis Dezember '31, dann
A13/6 = 5160€ bis Dezember '35, dann
A13/7 = 5273€ bis Dezember '39, dann
A13/8 = 5384€ bis Dezember X

Also mein Personaler hat mir erzählt dass in der Bundesoberbehörde nahezu alle Personen verbeamtet sind, denke das kommt nicht von ungefähr. IdR ist man innerhalb von 12 Jahren (gut gerechnet laut seiner Aussage) auf der A13 wenn man mit A10 einsteigt. Planstellen seien auch ausreichend verfügbar. Ich würde das jetzt auch für bare Münze nehmen, die Intention ist ja auch die Leute an Board zu holen und zu behalten, vor allem bei der aktuellem Mangel an Fachkräften.

Was mir grad einfällt, vielleicht weißt du das. Wenn ich von E12/4 auf A10/X einsteige, die Stufe wurde aber normal anhand der Berufserfahrung definiert oder ? Oder wird da pauschal was abgezogen? Ich mein da was gelesen zu haben.
Mein beruflicher Werdegang: Ausbildung -> Meister -> Studium Technische Hochschule -> Ingenieur 6 1/2 Jahre, für die E12 Stelle wird mir das komplett anerkannt, daher E12/4. Die typische Laufbahnvorbereitung habe ich nicht gemacht, ich mein diese wird nicht als Arbeitszeit anerkannt, richtig?

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Und wenn dich halten will, dann dürfte die Zulagen zur Stufe 6 und darüber hinaus auch möglich sein.
Also theoretisch halt 20% der Stufe 2 als Entgelt dazugerechnet.
Also erst in 15 Jahren verdienst du als Beamter mehr.
Falls du bis dahin keine 13er oder 14 er Stelle gefunden hast.

Aber man wird ja nicht Beamter des Geldes wegen, oder?

Okay, höre ich zum ersten mal. Habe es auch jetzt im TVöD-Bund gefunden:

1Zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein
bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden.
2Haben Beschäftigte bereits die Stufe 5 oder die Endstufe ihrer jeweiligen Entgeltgruppe erreicht, kann ihnen unter den Voraussetzungen des Satzes 1 ein
um bis zu 20 v. H. der Stufe 2 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe höheres Entgelt
gewährt werden. 3Die Gewährung der Zulagen nach den Sätzen 1 und 2 kann
zeitlich befristet erfolgen. 4Die Zulagen sind jederzeit widerruflich und gelten als
Tabellenentgelt gemäß § 15.



Bastel

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Die A11 als Eingangst ist sehr unwahrscheinlich. Des Weiteren bekommt man für die Laufbahnbefähigung 18 Monate abgezogen.

Dann wird es eher eine A10/3. Damit würde ich rechnen.

MoinMoin

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Die Differenz die ich weniger Erhalte wenn ich mich verbeamtet werde?
Wie meinst du das mit einbeziehen?
Bis Dezember '31 machst du locker 300€ monatlich  "Verlust"
bei deiner Rechnung 7*12*300  ~25T€ ohne Zinsen
und entsprechend mehr, wenn die Karte §16.6 gezogen wird.
(Sind dann ja 1000€ Brutto mehr monatlich)

Aber man wird ja nicht wegen des Geldes Beamter.

Oberamtsfuzzi

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Danke euch für die Rückmeldung.

@Julianx1 und @Asperatus: Genau, im Gesetz steht:

(4) 1Steht der Ehegatte eines Beamten, Richters oder Soldaten als Beamter, Richter, Soldat oder Angestellter im öffentlichen Dienst oder ist er auf Grund einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt und stünde ihm ebenfalls der Familienzuschlag der Stufe 1 oder einer der folgenden Stufen oder eine entsprechende Leistung in Höhe von mindestens der Hälfte der Stufe 1 des Familienzuschlages zu, so erhält der Beamte, Richter oder Soldat den Betrag der Stufe 1 des für ihn maßgebenden Familienzuschlages zur Hälfte...

Somit hat glaube ich Asperatus (leider) recht.

Man muss das Gesetz schon vollständig lesen:

(4) 1Steht der Ehegatte eines Beamten, Richters oder Soldaten als Beamter, Richter, Soldat oder Angestellter im öffentlichen Dienst oder ist er auf Grund einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt und stünde ihm ebenfalls der Familienzuschlag der Stufe 1 oder einer der folgenden Stufen oder eine entsprechende Leistung in Höhe von mindestens der Hälfte der Stufe 1 des Familienzuschlages zu, so erhält der Beamte, Richter oder Soldat den Betrag der Stufe 1 des für ihn maßgebenden Familienzuschlages zur Hälfte...

Das Gesetz stellt darauf ab, ob der Ehegatte (auch) einen Anspruch auf Familienzuschlag der Stufe 1 hat oder darüber hinaus. Ist dies nicht der Fall, bekommt nur derjenige Partner den Familienzuschlag der Stufe 1, der den Anspruch hat, und zwar den vollen Betrag.


Asperatus

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@Asperatus: Meinst du es wird sich hier doch tatsächlich aufteilen ? Es gibt ja eigentlich wirklich keine Grundlage (sprich keinen Familien-, sondern nur einen Kinderzuschlag)Wie siehst du die RM von

Nein, die Anrechnungsvorschrift bezieht sich auf Familienzuschlag Stufe 1 oder entsprechend. Beim TH-V wird jedoch nur ein Betrag bezahlt, der Stufe 2 entspricht.

PhiSchu1088

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Vielleicht mal als Vergleich.

Ich bin Beamter mD A8/4, verheiratet, 1 Kind der Partnerin (Stiefkind).
Meine Frau arbeitet bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, allerdings kein TVöD, TV-L, o.ä. sondern ein eigener Haustarifvertrag, der sich allerdings am öD orieniert, da es ja eine Körperschaft des öR ist.
Gem. §40 (6) BBesG ist meine Frau per Definition beschäftigte im öffentlichen Dienst. Der angeführte Paragraph wurde auch in meinem Antrag zum FamZ angegegeben zum eigenen prüfen.

So jetzt zur Kernaussage. Da meine zwar im öD beschäftigt ist, aber keinerlei FamZ erhält, oder ähnliches, erhalte ich den kompletten FamZ der Stufen 1&2.

Da der Themenersteller etwas von Kinderzuschlag schreibt, gehe ich eher davon aus, dass das der Kinderzuschlag ist der vielen Bundesbürgern zusteht und nix mit dem Arbeitsverhältnis seiner Frau zu tun hat.

sapere aude

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Ich vermute eine Zahlung gem. § 23a TV-H ("Kinderzulage").
Diese beträgt 100 Euro und bei einer Teilzeitbeschäftigung von 50% damit 50 Euro (vgl. § 24 Abs. 2 TV-H).
§ 23a Abs. 2 TV-H regelt die Konkurrenzsituation.